Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 1/2014, Mandantenrundschreiben zur Sondersituation beim Übergang vom Verkehrszentral- zum Fahreignungsregister am 1.5.2014

Hinweis Wichtige Informationen zur Punktreform Ab dem 1.5.2014 droht der Führerscheinentzug bereits bei 8 Punkten in Flensburg. Generell lässt sich sagen, dass Verstöße mit der Reform geringer bepunktet werden und einer längeren Tilgungsfrist unterliegen. Die derzeitige Regelung, dass ein neuer Verstoß die Tilgung der alten Punkte hemmt und bis zur absoluten Tilgungsfrist von...mehr

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zfs 1/2014, Verneinter Ansp... / 3 Anmerkung:

Der möglicherweise Unfallgeschädigte befindet sich nach dem Unfallereignis in einer schwierigen Lage. Empfindet er nach dem Unfall Verspannungen und Druckschmerzen, wird für ihn nichts näher liegen, als einen Arzt aufzusuchen, um im Hinblick auf etwaige Feststellungen zu den Beeinträchtigungen die tatsächlichen Voraussetzungen seines Schadensersatzanspruchs zu sichern. Unter...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / A. Einleitung

Die Wahrnehmbarkeit von Verkehrsunfällen ist immer wieder Gegenstand von Beiträgen gewesen, sei es in Bezug auf rechtliche Aspekte, technische Aspekte oder Verteidigungsstrategien. Letztere können an den unterschiedlichsten Punkten ansetzen, denn § 142 StGB ist eine sehr komplexe Vorschrift und eigentlich ein Vermögensdelikt.[1] Viele Mandanten, gegen die wegen unerlaubten En...mehr

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AGS 12/2013, Streitwertkata... / Streitwertkatalog

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ZFS 11/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 6.12.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunde...mehr

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ZFS 11/2013, Die zulässige ... / C. Bedeutung

Der zGM kommt im Verkehrsrecht grundlegende Bedeutung sowohl im Verhaltensrecht als auch im Zulassungs- und Fahrerlaubnisrecht zu. Wie die nachfolgenden Beispiele zeigen, mit zum Teil gravierenden und auch unterschiedlichen Auswirkungen:mehr

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ZFS 11/2013, Betrugsabwehr ... / E. Zusammenfassung

Es bestehen ausreichende Kriterien und Anknüpfungspunkte, um auch in betrugsverdächtigen Fällen bei behaupteten psychischen Unfallfolgen eine ausreichend genaue Überprüfung vorzunehmen. (1) In Betracht kommen insoweit insbesondere die behaupteten Fälle einer PTBS oder Anpassungsstörung, die wiederum von anderen Erscheinungsformen wie der somatoformen Schmerzstörung oder Depre...mehr

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ZFS 11/2013, Entbindungspfl... / 3 Anmerkung:

Die Nuance des rechtlichen Hinweises kommt nicht allzu selten vor, dennoch ist verwunderlich, warum die klar im Gesetz verankerte Möglichkeit des Hinweises an den Verteidiger im Abwesenheitsverfahren dem AG hier nicht genügte. Ggf. muss dem Betr. bzw. seinem Verteidiger Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Hauptverhandlung unterbrochen oder ausgesetzt werden; dies g...mehr

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ZFS 11/2013, Böhme/Biela: Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 25. Aufl., Verlag C.F. Müller, 589 Seiten, 99,99 EUR, ISBN 978-3-8114-7201-3

Mit der Jubiläumsauflage kann das anerkannte Handbuch auf fast 60 Jahre zurückblicken. Der Verlag hat für die Neubearbeitung einen Co-Autor, den Fachanwalt für Versicherungs- und für Verkehrsrecht Christian Tomson, gewinnen können. Er hat die Kapitel Kosten, Verjährung, Auswirkungen des Strafverfahrens für die Schadensbearbeitung, Unfälle im Ausland oder mit Ausländern und K...mehr

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ZFS 11/2013, Wie digital darf Schaden sein?

Zur Frage sachverständiger Fernbegutachtung Ein Wunder, dass Fahrzeuge zur Verursachung eines Unfallschadens noch tatsächlich zusammenstoßen müssen. Denn alles andere läuft inzwischen digital. Dass Versicherer versuchen, die zunehmende Digitalisierung dafür zu nutzen, Anwälte und Sachverständige zum Nachteil des Geschädigten und seiner Dienstleister aus der Schadenkommunikati...mehr

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ZFS 11/2013, Erstattungsfähigkeit der Abschleppkosten

Hinweis Die im Abrechnungsschreiben vorgenommene Kürzung hinsichtlich der Abschleppkosten kann nicht akzeptiert werden. Das Abschleppunternehmen besteht auf einen Ausgleich der noch offenen Kosten gegebenenfalls durch den Geschädigten. Dieser hat einen Anspruch auf Ersatz der vollen Abschleppkosten. Die in Ihrem Abrechnungsschreiben vorgenommene Begründung für die Kürzung ver...mehr

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zfs 10/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Bad Bramstedt / balladins Superior Hotel Datum: Samstag, 16.11.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Els...mehr

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zfs 10/2013, / Europäisches Verkehrsrecht

Umsetzung der Richtlinie über den Halterdatenaustausch durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze Am 31.8.2013 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft getreten (BGBl I S. 3310). Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei ...mehr

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zfs 10/2013, Neidhart/Nissen: Bußgeldkataloge in Europa, 1. Aufl. 2013, Deutscher Anwaltverlag, 192 S., 19,90 EUR, ISBN 978-3-8240-1293-0

Rechtzeitig zum Ende der Urlaubszeit ist ein neues Buch auf dem Markt erschienen, auf das wir Verkehrsrechtsanwälte schon seit langer Zeit warten mussten und das sich mit der Frage beschäftigt: Wie sieht es bußgeldrechtlich in den anderen Ländern Europas aus? In der verkehrsrechtlichen Praxis werden wir von unseren Mandanten tagtäglich, insbesondere nach der jeweiligen Urlau...mehr

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zfs 10/2013, / Umsetzung der Richtlinie über den Halterdatenaustausch durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

Am 31.8.2013 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze in Kraft getreten (BGBl I S. 3310). Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen.[1] Die Richtlinie soll den Mitgliedstaaten die Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtern, die von einem Verkehrsteiln...mehr

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zfs 10/2013, Allgemeines Le... / E. Ausblick

In der Praxis tauchen immer wieder Fälle auf, die in ihren Details von bereits entschiedenen Sachverhalten geringfügig abweichen und bei deren Entscheidung es stets einer Wertung im Einzelfall Bedarf. Ein Zusammenhang mit dem Betrieb kann in den meisten Zweifelsfällen bejaht werden, weil das StVG einen umfassenden Schutz vor allen Gefahren bietet, die mit dem Betrieb eines K...mehr

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zfs 10/2013, Erwerbsschaden... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Mit der Begründung des BG kann ein Anspruch der Kl. auf Ersatz der an S erbrachten Rentenleistungen und von entgangenen Beiträgen zur Rentenversicherung aus §§ 823 Abs. 1, 842 BGB, §§ 7 Abs. 1, 11, 18 Abs. 1 StVG, § 3 Nr. 1 PflVG a.F., §§ 116 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 1 S. 1 SGB X nicht verneint werden." [9] 1. Die Revision wendet sich mit Erfolg gegen die Beurteilung des ...mehr

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zfs 10/2013, Bachmeier: Regulierung von Auslandsunfällen, 1. Auflage 2013, Nomos Verlag, 808 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8329-7457-2

Bachmeier überzeugte bereits mit seinen hervorragenden Ausführungen zum Zivilrecht im Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht (Ferner/Bachmeier/Müller, 1. Aufl. 2009) und setzt diesen guten Eindruck mit seinem neuen Werk zur Regulierung von Auslandsunfällen nahtlos fort. Auf über 800 Seiten wird ein für die Rechtsprechung – dem EuGH sei Dank – und die außergerichtliche Regulierun...mehr

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zfs 10/2013, Prozessvertretung im Haftpflichtfall auf Beklagtenseite bei widerstreitenden Interessen

Hinweis In Sachen … hat uns die Bekl. zu 2) mit ihrer Vertretung in diesem Rechtsstreit beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert. Die Bekl. zu 2) will sich gegen die Klage verteidigen. Weitere Ausführungen bleiben der Klageerwiderung vorbehalten. Namens der Bekl. zu 2) erklären wir für diese weiterhin den Beitritt als streitgenössische Nebenintervenientin zum...mehr

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zfs 10/2013, Der Wildunfall

Nach Auskunft des GDV kommt es jährlich zu 200.000 bis 250.000 Wildunfällen. Nach den Muster-AKB besteht in der Teilkaskoversicherung – in der Vollkaskoversicherung liegt immer ein Unfall und damit ein Versicherungsfall vor – Versicherungsschutz nur für Schäden, die aufgrund eines Zusammenstoßes des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild eintreten (§ 12 Abs. 1 Ziffe...mehr

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zfs 09/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2013 Thema: Verkehrsunfälle mit mehreren Beteiligten Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Neubrandenburg / Hotel Am Ring Datum: Freitag, 25.10.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Di...mehr

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zfs 09/2013, Homburger Tage 2013 – Der (Schloss-)Berg ruft!

© Stefan Eckstein 33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken: Vom 18. bis 20. Oktober finden die Homburger Tage wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg/Saar statt. Sie sind neben dem Verkehrsanwaltstag die zentrale Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahrzehnten richtungsweisend für die Fortentwicklung des Ver...mehr

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zfs 09/2013, Deckung für di... / 1 Aus den Gründen:

"Die Bekl. ist bezogen auf den hier streitgegenständlichen Rechtsschutzfall eintrittspflichtig." Hier macht die Klagepartei zurecht geltend, dass weder der Erwerb des Fahrzeugs noch das erstmalige Auftreten von Mängeln den hier allein interessierenden Rechtsschutzfall darstellen; auch der Abschluss des Garantievertrags oder die Anmeldung eines Garantieschadens gehören – noch ...mehr

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zfs 09/2013, Der Kfz-Sachve... / C. Fazit

Ohne Kfz-Sachverständige lässt sich eine fundierte Schadenregulierung nicht durchführen. Solange der Geschädigte offen und ehrlich Auskunft über die Schäden an seinem Fahrzeug erteilt, wird er stets Ersatz der aufgewendeten Sachverständigengebühren erhalten können. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen erforderlich ist, was aufgrund der ...mehr

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zfs 09/2013, Rechtsanwaltsg... / C. Fazit

Unter Berücksichtigung all dessen und des eingangs dargestellten Beispiels ist daher aus dem vollen Wiederbeschaffungswert in Höhe von 5.000 EUR die angemessene Geschäftsgebühr – selbstverständlich zuzüglich etwaiger weiterer Schadenspositionen – zu bestimmen. Jede andere Auffassung führte dazu, dass der Geschädigte zum einen nicht mehr Herr des Restitutionsgeschehens wäre, u...mehr

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zfs 09/2013, Verbindlichkei... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Klage ist begründet." Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Anspruch auf Zahlung i.H.v. 130,69 EUR. Allerdings ist der Vertrag nach § 5 Abs. 3 VVG zu den im Versicherungsantrag genannten Konditionen zustande gekommen. Dies ergibt sich daraus, dass die Erklärung im Versicherungsschein, dass die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse unter Vorbehalt erfolgt, vom An...mehr

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zfs 09/2013, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Bekl. haftet dem Kl. sowohl wegen Vertragsverletzung als auch deliktisch auf den Ersatz des ihm entstandenen materiellen Schadens." 1. Der vertragliche Ersatzanspruch ist aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Versicherungsvertrag der Parteien begründet. Gegen die sich daraus ergebenden Pflichten haben die Mitarbeiter der Bekl. schuldhaft verstoßen, was sich die Bekl. gem. §...mehr

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zfs 09/2013, Erstattungsfähigkeit von Sachverständigengutachtenkosten durch Rechtsschutzversicherer

Hinweis Ich zeige Ihnen an, dass ich von Ihrem VN, …, mit dessen Verteidigung im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren beauftragt worden bin, anwaltliche Vollmacht wird versichert. Meinem Mandanten wird die Begehung der aus dem anliegenden Bußgeldbescheid/Anhörung/Strafbefehl hervorgehende Geschwindigkeitsverstoß um 30 km/h außerorts vorgeworfen. Die Geschwindigkeitsmessung...mehr

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zfs 08/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2013 Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG, Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard Karls Universität Tübingen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 13.9.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referent: ...mehr

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zfs 08/2013, Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, C.H. Beck, 1.900 Seiten, 119 EUR, ISBN 978-3-406-64372-9

In einem für das Verkehrsrecht aufgrund verschiedener Reformen durchaus wichtigen Jahr darf auch eine Neuauflage des Standardkommentars nicht fehlen. Zwei Jahre sind seit der 41. Aufl. vergangen, so dass der Kommentar von den Bearbeitern König und Dauer selbstverständlich um aktuelle Rechtsprechung und Literatur ergänzt worden ist. Die Neuerungen seit der Vorauflage sowie di...mehr

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zfs 08/2013, Verteidigung i... / 2. Privatsachverständigengutachten

Weigert sich das Gericht zur Einholung eines Gutachtens, kann/sollte der Betroffene ein Privatgutachten zum Unfallhergang in Auftrag geben. Zwar muss der Betroffene im Bußgeld- und Strafrecht nicht seine Unschuld nachweisen, sondern die Strafverfolgungsorgane dem Betroffenen ein Verschulden. Die Zeichen stehen jedoch ohne Privatgutachten auf Verurteilung, wenn belastende Zeu...mehr

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zfs 08/2013, Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Nachdem der Bundestag am 16.5.2013 das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet hat und es den Vermittlungsausschuss durchlaufen musste, hat sodann am 5.7.2013 in einer Marathonsitzung auch der Bundesrat als 62. Tagesordnungspunkt (von 88) dem Gesetz zugestimmt. Seit dem 1.8.2013 ist damit die Änderung des RVG tägliche Praxis. Auf den ersten Blick ist es zu weitreic...mehr

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zfs 08/2013, Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, Nomos Verlag, 731 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8329-7138-0

In jüngerer Zeit sind gleich mehrere Werke zu Messungen im Verkehrsrecht erschienen oder neu aufgelegt worden. Das Werk von Buck und Krumbholz erscheint nunmehr in zweiter Auflage und wurde inhaltlich erweitert und aktualisiert. Auf mittlerweile über 700 Seiten angewachsen ist das Werk aber weiterhin handlich und übersichtlich, zudem in der Gestaltung vorbildlich modern geha...mehr

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zfs 08/2013, Geschwindigkeitsüberschreitung des Vorfahrtsberechtigten

Hinweis Nach dem Unfallablauf ist dem Kläger ein Mitverschulden nicht vorzuwerfen; die Bewertung des Verschuldens des Beklagten führt dazu, dass die Betriebsgefahr des klägerischen Pkw außer Ansatz bleibt. Der Beklagte wollte nach links vor dem entgegenkommenden Kläger in die … straße abbiegen. Gemäß § 9 Abs. 3 StVO hatte er den Kläger zunächst durchfahren zu lassen. Durch d...mehr

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zfs 08/2013, Cosack/Hamatschek, Praxishandbuch Anwaltsmarketing – Mandanten gewinnen mit System, 1. Aufl. 2013, NWB Verlag, 296 Seiten, 59 Euro, ISBN 978-3-482-64291-3

Brauchen wir ein Buch als Rechtsanwälte, um unser Marketing zu befördern? Unbedingt. Diese Beratungslücke haben die Autorinnen – keine Rechtsanwältinnen, aber durch diverse Beratungen lange auf diesem Gebiet tätig – erkannt und machen ihre Erfahrungen durch dieses Buch einem größeren Kreis bekannt. Sie geben den Lesern die Möglichkeit, ihr Kanzleiprofil zu finden und anhand ...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Dresden/Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 7.9.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- un...mehr

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ZFS 6/2013, Anspruch auf Er... / 3 Anmerkung:

Vgl. Urteil des LG Aschaffenburg v. 24.2.2011 (zfs 2011, 563 m. Anm. Diehl); Urteil des LG Siegen v. 27.11.2012 – 1 S 97/10 (in diesem Heft). Die Entscheidung dürfte den Streit darüber beenden, ob der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der eine Ersatzbeschaffung vornimmt, obwohl die Reparatur die günstigere Alternative der Schadensbehebung ist, Ersatz der dabei angefallenen M...mehr

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ZFS 6/2013, Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004)

Hinweis Die Klagepartei hat einen Anspruch gegen die beklagte Partei (Luftfahrtunternehmen) auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von (je nach Entfernung des Endziels 250, 400 oder 600 EUR) gem. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004. Die Klagepartei verfügte über eine bestätigte Buchung der beklagten Partei als ausführendem Luftfahrtunternehmen für eine Flugreise mit dem Endziel (Zielort ...mehr

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ZFS 6/2013, Geipel, Handbuch der Beweiswürdigung, ZAP, 2. Aufl. 2013, 1.456 Seiten, 158 EUR, ISBN 978-3-89655-694-3

Wissen Sie was es mit dem Theorem von Bayes auf sich hat? Nein? Dann wird es aber Zeit! Ich habe mich zum Beispiel gefragt, warum ich das nicht bereits im Studium, spätestens aber im Referendariat gelernt habe. Ich habe mich gefragt, warum in all den Jahren der Aus-, Weiter- und Fortbildung nicht immer wieder die Diskussion aufgebrandet ist, wie Gerichte Beweise würdigen, wa...mehr

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ZFS 6/2013, Über das Ziel hinaus geschossen

Die Einführung der Fluggastrechteverordnung – amtlich: VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11.2.2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 – ist, zumindes...mehr

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ZFS 6/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referent: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panora...mehr

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ZFS 6/2013, Tempora mutantur oder Verkehrsanwalt 2020

"Die Zeiten ändern sich und wir ändern uns in ihnen" lautet ein altes Sprichwort, das auf die Texte Ovids zurückgeht (Tempora mutantur, nosque mutamur in illis) und spätestens seit dem 16. Jahrhundert als Sprichwort belegt ist (Quelle: Wikipedia). Was damals galt, gilt auch heute für die Tätigkeit der Verkehrsanwälte. Wie wird diese in ein paar Jahren aussehen? "Zukunft des ...mehr

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ZFS 6/2013, Zulässigkeit einer Feststellungsklage

Hinweis Ist die Schadenentwicklung zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht abgeschlossen, so besteht keine Verpflichtung des Klägers, seine Klage in einen schon bezifferten Teil (Leistungsklage) und in einen noch nicht zu beziffernden Teil (Feststellungsklage) aufzuspalten (BGH NJW-RR 2008, 1520; VersR 1991, 788; OLG Hamm NZV 2002, 235). Erläuterung: Es ist kein seltener F...mehr

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ZFS 5/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen im Juni 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: München / Holiday Inn München Süd Datum: Samstag, 1.6.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Re...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 3 Anmerkung

"Der Fachanwalt ist tot; es lebe der Spezialist!" – das war die Befürchtung vieler Rechtsanwälte, vor allem zahlreicher Vertreter von Rechtsanwaltskammern und Mitgliedern der Satzungsversammlung, nach der denkwürdigen Spezialisten-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.7.2004.[1] Das BVerfG hat bekanntlich festgestellt, dass es einem Rechtsanwalt, der anerkannterm...mehr

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ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / H. Fazit

Bei schwersten Personenschäden junger Geschädigter ist es Aufgabe des Anwalts, deren Existenz für die Zukunft zu sichern. Da es um individuelle menschliche Schicksale geht, kommt es immer auf den besonderen Einzelfall an. Ein standardisiertes Vorgehen, namentlich unter Verwendung mehr oder weniger geeigneter Tabellen, kann nicht die erforderliche aufwendige Arbeit ersetzen, ...mehr

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ZFS 5/2013, Bestimmung der ... / 3 Anmerkung:

Die recht optimistische Annahme der mitgeteilten Entscheidung, dass die angeführten Methoden zur Bestimmung der Höhe des merkantilen Minderwertes wissenschaftlichen Anforderungen genügten, setzt sich berechtigten Einwänden aus. Die Methode Ruhkopf/Sahm, die der BGH noch in einer weit zurückliegenden Entscheidung (NJW 1980, 281, 282) als brauchbare Methode bezeichnet hatte, b...mehr

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ZFS 5/2013, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des ASt. v. 31.1.2013 gegen den Bescheid des AG v. 29.1.2013, durch den dem ASt. unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis zum Führen von Kfz der Klassen A, BE, CE und DE sowie der von diesen mit umfassten Fahrerlaubnisklassen (vgl. § 6 FeV) entzogen, ihm die Ab...mehr

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ZFS 5/2013, Fahrtenbuch; Er... / 2 Anmerkung:

Mit Blick auf die Verwaltungsaktqualität der Fahrtenbuchanordnung erfolgt der Rechtsschutz gegen ihre Anordnung (zum Rechtsschutz im Verkehrsverwaltungsrecht insgesamt: Haus in: Haus/Zwerger Verkehrsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 2012, Teil 7, §§ 64 ff.) mit Widerspruch (soweit landesrechtlich vorgesehen; vgl. dazu ausführlich Haus in Haus/Zwerger a.a.O. § 64 f.; Hk-VerwR/Kastne...mehr

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ZFS 5/2013, Erwiderung auf nicht wirksam gesetzte Frist durch das "Gericht"

Hinweis Die Frist zur Stellungnahme zum Gutachten Dr. XY war noch nicht abgelaufen, weil eine Stellungnahmefrist bereits gar nicht wirksam gesetzt worden war. Die Frist war deshalb nicht wirksam gesetzt worden, weil die Fristsetzung zur Stellungnahme gemäß § 411 Abs. 4 ZPO lediglich durch Mitteilung der Geschäftsstelle erfolgt ist und nicht durch das Gericht (vgl. BGH NJW-RR ...mehr