Das neue Fahreignungsregister trat zum 1.5.2014 in Kraft. Einfacher und konsequenter sollte es werden – so hatte es sich der Gesetzgeber jedenfalls vorgestellt. Reisert bringt kurz vor der Umsetzung der Reform einen kostengünstigen und insgesamt sehr übersichtlichen Leitfaden auf den Markt. Zu Recht weist Reisert aber im Vorwort auch darauf hin, dass ihr Buch gegenwärtig nur eine Interpretation der Neuregelung darstellt, andere aber nicht ausgeschlossen werden können. Dies wird die Praxis zeigen.

Inklusive Anhang besteht das Buch aus sieben Kapiteln und rund 190 Seiten. Nach einer Einleitung, in der im Wesentlichen auf das Reformvorhaben eingegangen wird, erklärt Reisert das bisherige Recht (VZR) in § 2. Die Darstellung ist deshalb zwingend erforderlich, da es Übergangsvorschriften gibt, also Punkte auch nach dem 1.5.2014 entsprechend dem (alten) VZR weitergeführt werden. Hierin liegt auch die große Bedeutung für die Praxis. Es geht darum zu entscheiden, ob es für den Mandanten sinnvoller ist, die Punkte bis zum 30.4.2014 (VZR) eintragen zu lassen oder nach dem 1.5.2014. Dies setzt eine Berechnung der Punkte nach VZR und FaER voraus. Sehr schön ist daher, dass Reisert hierzu einige Beispiele aufzeigt (§ 6) und so das Problembewusstsein schult. Es kann nämlich für den Mandanten durchaus günstiger sein, den Verstoß erst nach dem 1.5.2014 eintragen zu lassen. Bei Fehlern, die schlimmstenfalls bei einem Unternehmer beispielsweise zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, wird der Verteidiger in Regress genommen werden. Die Beispiele von Reisert sind zur Vermeidung solcher Fehler ungemein hilfreich und sollten unbedingt gelesen werden.

In § 3 stellt die Autorin dann anschaulich und ausführlich die mit der Reform einhergehenden Änderungen vor. Schon ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass es sich um das ausführlichste Kapitel handelt. Interessant und lesenswert sind insbesondere die Darstellungen zur Tilgungs- und Überliegefrist. Auch hier veranschaulicht Reisert ihre Ausführungen wieder mit zahlreichen Beispielen und Übersichten (z.B. Rn 98, 99).

§ 4 behandelt schließlich die Ausgestaltung der Fahreignungsseminare, welche ebenfalls durch die Reform einschneidende Änderungen erfahren haben. Reisert erläutert die künftige Ausgestaltung der Seminare und der hiermit verbundenen Maßnahmen (verkehrspädagogische und -psychologische Maßnahme).

§ 5 befasst sich dann mit der Frage des "richtigen" Rechtsmittels. Das Kapitel geht jedoch deutlich über die bloße Darstellung der Rechtsmittel hinaus. Auch taktische Überlegungen werden von Reisert angestellt. Zudem bietet die Autorin zahlreiche Musterschriftsätze, etwa eine Stellungnahme zur Anordnung einer MPU (Rn 57) oder vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (Rn 61).

Alle Kapitel werden durch Hinweise abgerundet, die teilweise Praxistipps enthalten oder aber Probleme aufzeigen.

Insgesamt hat mir das Buch gut gefallen, vor allem dabei geholfen, das Fahreignungsregister zu verstehen. Es hat mein Problembewusstsein im Rahmen der Verteidigung meiner Mandanten geschult, insbesondere was die Beratung der Eintragung der Punkte in Flensburg angeht (VZR oder FaER). Darüber hinaus fand ich die sprachliche Klarheit und Übersichtlichkeit äußerst gelungen. Das Buch kann vorbehaltlos empfohlen werden, nicht nur um sich einen ersten Einblick zu verschaffen. Ebenfalls sehr reizvoll ist der geringe Anschaffungspreis im Vergleich zum Nutzen, den das Werk mit sich bringt. Es bleibt zu hoffen, dass die Autorin ihr Werk fortführt und die künftigen Entwicklungen in der Praxis ergänzen und erläutern wird.

Autor: Sebastian Gutt

RA Sebastian Gutt, FA für Verkehrsrecht, Helmstedt

zfs 5/2014, S. 255 - 256

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