Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren, 8. Aufl. 2015, 912 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Dieses Buch gehört zu den unverzichtbaren Klassikern für den Verkehrsrechtler. Der Aufbau des Buchs orientiert sich an der konkreten Mandatsannahme und beginnt im Vorfeld der Verteidigung (Bevollmächtigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung, Verjährungsfragen). Sodann werden alle praktisch relevanten Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten dargestellt, ebenso welche Ve...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 3. Längere Dauer der Fahrtenbuchauflage bei saisonal genutztem Motorrad

Nach § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO kann die Behörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Nach S. 2 dieser Bestimmung kann die Verwaltungsbehörde ein oder ...mehr

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zfs 8/2016, Zum Unfallbegri... / V. Fazit

Rechtsentwicklung ist ein dialektischer Prozess. Gerade im privaten Versicherungsrecht nach der Liberalisierung im Jahr 1994 sollte es dem Markt möglich sein, schneller bessere AVB anzubieten, wenn entsprechende Versicherungslücken offenbar werden. Es kann aber nicht gewollt sein, dass kalkulierbare und wünschenswert versicherbare Risiken nicht gedeckt werden können, auch we...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 2. Kenntnis des ausländischen Rechts oder freibeweisliche Ermittlung

§ 293 S. 1, 2 ZPO gestatten dem Gericht grundsätzlich, das ausländische Recht quasi freibeweislich auch ohne Einholung eines Rechtsgutachtens zu ermitteln. Danach kann das Gericht z.B. Literatur und Entscheidungssammlungen studieren (vgl. dazu etwa Geimer in: Zöller, § 293 Rn 20; Lindacher in: FS für Schumann, 2001, S. 283), ausländische Kollegen befragen (vgl. Kindl ZZP 111...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Zahl der Fachanwälte stark gestiegen

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel). Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt v...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, Vernehmungsrecht – Vernehmungslehre – Vernehmungstaktik, 1. Aufl. 2016, 549 S., ZAP Verlag, 89 EUR

Die Neuerscheinung zu dem Thema Zeugen zeigt, dass in der Praxis Unbehagen über die Behandlung von Zeugen und ihren Aussagen im Rahmen der Würdigung von Beweisen besteht. Die Autoren verfolgen das Ziel, mit einer Teilung in einen Praxis- und einen Kommentarteil dem Leser das "Drei-Säulen-Prinzip der Zeugenvernehmung" zu verdeutlichen und ihm Instrumente an die Hand zu gegebe...mehr

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zfs 8/2016, Zum Unfallbegri... / c) Verhüllte Obliegenheit

Es wird höchstrichterlich darauf hingewiesen, dass bei einer von vornherein nur ausschnittsweisen Deckung eine Risikobeschränkung vorliegt und nur bei gegebenem Versicherungsschutz ein nachlässiges Verhalten des Versicherungsnehmers eine Obliegenheitsverletzung ist.[21] Das schließt dennoch nicht aus, dass die Rechtsprechung den Begriff "Bedienungsfehler" zukünftig doch als ...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltsmagazin / 12 Durchschnittsalter in der Anwaltschaft steigt

"Stirbt der Generalist aus?" – Mit dieser provokanten Frage wies der Deutsche Anwaltverein kürzlich auf eine Untersuchung des Soldan-Instituts hin, das sich mit der Altersstruktur in der deutschen Anwaltschaft befasst. Danach betrug das Durchschnittsalter aller Berufsträger im Jahr 2012 noch 47,5 Jahre, aktuell liegt es bereits bei 50 Jahren (im Schnitt 52 Jahre bei Männern,...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Böttger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht in der Praxis, 2. Aufl. 2015, 1.272 S., ZAP Verlag, 129 EUR

Das Werk, das kein Kommentar, aber eine Verteidigungshilfe sein will, nimmt alle am Wirtschaftsstrafrecht Beteiligten in den Fokus. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren mit diversen Änderungen dazu beigetragen, dass die strafrechtliche Verantwortlichkeit in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens ausweitet worden ist. Diese Entwicklung und der damit einhergehenden Pr...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 4. Straßenreinigungspflicht der Anlieger nicht durch § 25 StVO eingeschränkt

Nach § 25 Abs. 1 StVO muss, wer zu Fuß geht, die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden. Für das Überqueren der Straße gilt, dass die Fahrbahn unter Beachtung des Fahrze...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 7. Aufl. 2015, 2.160 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Bereits in der siebten Auflage legt Burhoff sein Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren vor, das mit über 2.000 Seiten äußerst umfangreich ist. Nicht nur für den "Besucher" im Strafverfahren, sondern auch für den Profi ermöglicht der im praktischen alphabetischen Stichwortsystem geführte Klassiker immer wieder neue Entdeckungen schon im Ermittlungsverfahren. W...mehr

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ZAP 23/2015, Quotale Leistu... / 4. Entwendungsfälle

Ermöglicht der Versicherungsnehmer den Diebstahl des Kfz durch ein leichtfertiges Aufbewahren des Fahrzeugschlüssels, kann der Kaskoversicherer ebenfalls zu einer quotalen Leistungskürzung nach § 81 VVG berechtigt sein, wobei i.d.R. maßgeblich ist, wie gut der Täter auf den Schlüssel zugreifen konnte und wie lange das Gefährdungsmoment gedauert hat. Eine vollständige Leistun...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. 2015, 1.568 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Dieses Handbuch besticht bereits durch seine unkonventionelle und durchdachte Systematik. Ausgerichtet an den am häufigsten auftretenden Ordnungswidrigkeiten sowie am Prozessrecht wird die Thematik alphabetisch nach Stichpunkten geordnet. Dies ermöglicht eine zielorientierte Herangehensweise bei der Mandatsbearbeitung. Jeder Stichpunkt wird mit einer zusammenfassenden Proble...mehr

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ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Punktereform bringt nicht mehr Verkehrssicherheit

Mit der Punktereform, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wollte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mehr Verkehrssicherheit und eine gerechtere Ahndung von Verkehrsverstößen erreichen (vgl. zu der Reform auch ausführlich Burhoff ZAP F. 9, S. 855 ff.). Jetzt, nach gut einem Jahr, hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein Bila...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Empfehlungen des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages

Die Experten des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der vom 27. bis 29. Januar in Goslar stattfand, haben eine Reihe von Empfehlungen an Gesetzgebung und Justiz formuliert. Dazu zählt u.a., dass Alkoholsünder bei der ersten Auffälligkeit künftig einheitlich schon ab einem Promillewert von 1,1 die MPU absolvieren müssen, wenn sie ihren Führerschein zurückerhalten wollen. Zur...mehr

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ZAP 4/2016, Der EU-Auslands... / 4. Europäisches Justizielles Netz

Das Europäische Justizielle Netz (EJN, vgl. Entscheidung des Rates vom 28.5.2001, ABl EG 27.6.2001 L 174/25) will den Gerichten unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel einen schnellen und unbürokratischen Zugang zum Recht in der EU eröffnen. Allerdings spielt das Netz die Potentiale der Netzwerkbildung bei weitem noch nicht aus. Ein Netzwerk von Verbindungsrichtern mit S...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2016, 1.680 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit der achten Auflage des erfolgreichen Handbuchs für die strafrechtliche Hauptverhandlung stellt sich eigentlich nur noch die Frage, ob sich das Werk bereits im Regal des erfahrenen Strafverteidigers befindet und wenn ja, ob die Neuauflage angeschafft werden muss. Hier lautet die Antwort: Ja! Die in der Praxis wichtigen Auswirkungen auf die Berufung nach der Gesetzesänderu...mehr

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ZAP 23/2015, Quotale Leistu... / 2. Wertung des Strafrechts

Ein gewichtiges Indiz für eine besonders schwerwiegende grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers stellt es dar, wenn der Versicherungsnehmer mit seinem Verhalten zugleich einen Straftatbestand erfüllt. Die gesetzgeberische Wertung, zum Schutz der betroffenen Rechtsgüter ein gefährliches Verhalten mit einer Strafrechtsnorm unter die höchste Sanktion zu stellen, welche de...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, 1. Aufl. 2016, 1.632 S., ZAP Verlag, 109 EUR

Mit vorliegendem Band ist das Quartett für das gesamte Strafverfahren komplett. Das neu konzipierte Buch lässt Rechtsanwälten die Unterstützung zukommen, die sie benötigen, um auch nach dem Erkenntnis- bzw. Rechtsmittelverfahren ihren Mandanten zur Seite stehen zu können. Das Handbuch ist als praktische Arbeitshilfe in insgesamt zehn Abschnitte, die ihrerseits alphabetisch s...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 1. Blaulichtberechtigung für einen qualifizierten Krankentransport

Gemäß § 52 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind, mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – ausgerüstet sein. In Nr. 2 dieser Vorschrift wird dasselbe Recht für Einsatz- und Kommand...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 2. Planfeststellung bei Hangsicherungsmaßnahmen am Schienenweg

Ob ein eisenbahnbetriebsbezogenes Vorhaben vorliegt, das der Planfeststellung nach § 18 AEG bedarf, hängt maßgeblich davon ab, ob das Vorhaben die Errichtung bzw. die Änderung von Betriebsanlagen der Eisenbahn zum Gegenstand hat. Die Zuordnung einer Fläche zu einer Bahnanlage richtet sich nach ihrer jeweiligen objektiven Funktion; dabei ist § 4 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und ...mehr

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ZAP 22/2015, Zur Streitwert... / I Vorbemerkung

Das Jahr 2013 war für die im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwälte segensreich und verheißungsvoll. Zunächst trat zum 1.8.2013 die lange erwartete Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) in Kraft (Art. 8 des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, BGBl. 2013 I, S. 2586), die zu einer spürbaren Erhöhung der bisherigen Vergütungssätze geführt hat. Im Zuge der Reformdi...mehr

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ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / III. Anmerkung

Die Entscheidung betrifft zwar einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Ihre grundsätzliche Aussage ist aber sicherlich auch auf andere Fachgebiete übertragbar. Erforderlich für die Anerkennung der Teilnahme an fachfremden bzw. nicht rein fachspezifischen Seminaren als Pflichtfortbildung ist aber, dass in dem Seminar Fachwissen behandelt wird, das gerade auch bzw. zumindest auch ...mehr

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zfs 8/2016, Zur Verwertbark... / III. Empfehlung des Verkehrsgerichtstags

Letztendlich spiegelt sich der überzeugende Ansatz dieser vermittelnden Lösung unter Einschluss technischer Möglichkeiten auch in den Empfehlungen des Arbeitskreises VI. des VGT wider. Bereits auf der Ebene der Beweiserhebung wird empfohlen, anstelle eines generellen Verbots oder einer generellen Zulassung derartiger Aufzeichnungen einen sachgerechten Ausgleich zwischen Bewe...mehr

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ZAP 19/2016, Fachanwaltsfortbildung: Eignung eines Seminars zur Erfüllung der Fortbildungspflicht

(BGH, Urt. v. 18.7.2016 – AnwZ (BrfG) 46/13) • Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts des Inhalts, dass die Bescheinigung eines Seminaranbieters über die Teilnahme an einem (Fortbildungs-)Seminar als Fortbildungsnachweis i.S.d. § 15 FAO für das Fachgebiet anerkannt wird, für das der Rechtsanwalt den Fachanwaltstitel führt. Fachan...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Burhoff/Kotz (Hrsg.), Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, 2. Aufl. 2016, 1.833 S., ZAP Verlag, 119 EUR

Um der Kontrollfunktion der Verteidigung nachzukommen, muss der Verteidiger unter Umständen an Rechtsmittel- und/oder Rechtsbehelfsverfahren teilnehmen. Dabei ist vorliegendes Werk eine wertvolle Hilfe für den Strafverteidiger und stellt eine konsequente Ergänzung der bekannten Handbücher von Burhoff für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bzw. die strafrechtliche Haupt...mehr

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ZAP 23/2015, Rechtsprechung... / 2. Hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

In § 11 Abs. 6 S. 1 und 2 FeV sind die formellen Anforderungen an die Aufforderung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens geregelt. Nach dieser Bestimmung legt die Fahrerlaubnisbehörde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 zur FeV in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick ...mehr

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ZAP 10/2016, Roboterautos und Wiener Weltabkommen – Mobilitätsrevolution durch vollautomatisiertes Fahren?

Die erste Kutsche ohne Pferde – also das allererste Automobil – wurde vor knapp 130 Jahren von Berta, der Frau des Erfinders Carl Benz, auf der damaligen Langstrecke (90 km) Mannheim – Pforzheim gefahren. Die ersten "Kutschen ohne Kutscher" hingegen werden seit einiger Zeit auf US-Highways, insbesondere in Nevada und Kalifornien, ausprobiert. Eine ganze Reihe von Herstellern...mehr

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zfs 8/2016, Brauchen wir ein Angehörigenschmerzensgeld? Ja!

Ich werde nie einen Fall vergessen, der mir als junger Anwalt angetragen wurde. Der Vater einer fünfköpfigen afghanischen Asylbewerberfamilie war auf einem Spaziergang völlig schuldlos von einem total betrunkenen Autofahrer, der die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte, totgefahren worden. Gleichwohl hatten die Hinterbliebenen kaum wirklich durchsetzbare Ansprüche. Ve...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 1. Genehmigung für organisierte Fahrdienste sog. Shuttle nach dem PBefG

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss, wer i.S.d. § 1 Abs. 1 – also entgeltlich oder geschäftsmäßig – gem. Nr. 3 Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr (§§ 42 und 43) oder gem. Nr. 4 mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46) befördert, im Besitz einer Genehmigung sein. Er ist nach Satz 2 Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes. Diese Regel...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 2. Verwaltungskosten für Bescheid zur Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

§ 6a Abs. 1 Nr. 3 StVG sieht vor, dass Kosten (Gebühren und Auslagen) für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern erhoben werden; zugleich ermächtigt § 6a Abs. 2 S. 1 StVG das Bundesministerium für Verkehr die gebührenpflichtigen Maßnahmen sowie die Gebührensätze für die einzelnen Amtshandlungen zu bestimmen. Gemäß § 1 Abs...mehr

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ZAP 1/2015, Rechtsprechungs... / 1. Fahrerlaubnis und Cannabis-Konsum

Gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 StVG und § 46 Abs. 1 S. 1 FeV hat die Fahrerlaubnisbehörde dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das gilt nach § 46 Abs. 1 S. 2 FeV insbesondere dann, wenn Erkrankungen oder Mängel nach der Anlage 4 vorliegen und dadurch die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ...mehr

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ZAP 17/2015, Regulierung de... / 2. Umfrage des BVSK als Schätzungsgrundlage

Auch hier gibt es eine Verbandsumfrage, die regelmäßig bei Gericht als Schätzungsgrundlage anerkannt wird. Die Umfrage des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) wird nach h.M. in der Rechtsprechung mit den dort enthaltenen Werten zur Bestimmung der üblichen Vergütung akzeptiert (LG Dortmund, Urt. v. 5.8.20...mehr

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zfs 8/2016, Die Dauer des Anspruchs auf Nutzungsausfallentschädigung im Totalschadensfall

Hinweis "Sie haben in Ihrem Abrechnungsschreiben lediglich die Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten kalkulierte Wiederbeschaffungsdauer zugrunde gelegt. Dies ist nicht zutreffend. Ergänzend hierzu ist Nutzungsausfall zu leisten für die zur Schadensfeststellung erforderliche Zeit sowie einen sich daran anschließenden Überlegungszeitraum. Der Unfall datierte vom …...mehr

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zfs 7/2016, Späte Urlaubserinnerungen

Im Frühjahr 2016 hat nun auch der italienische Gesetzgeber den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt. Damit haben dies alle EU-Staaten mit Ausnahme von Griechenland getan. Während früher dem Mandanten getrost geraten werden konnte, die zum Teil über ein Jahr nach dem vermeintlichen Delikt versendeten Knöllchen zu ignorieren, so ...mehr

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zfs 7/2016, Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf einem Parkplatz

Hinweis "Mit Ihrer Regulierungsentscheidung besteht kein Einverständnis. Richtig ist, dass die Kollision sich auf einem Parkplatz ereignet hat, was jedoch nicht dazu führt, dass automatisch eine Haftungsteilung vorzunehmen ist. Zwar trifft beide Verkehrsteilnehmer die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO, allerdings ist die Anwendung des Anscheinsbeweises g...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen der Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung

Leitsatz Das Hauptzollamt ist als für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 KraftStG an die von den Zulassungsbehörden vorgenommene und in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten g...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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zfs 6/2016, Daten im Fahrzeug – Fluch oder Segen?

Nun ist die digitale Revolution auch in den Fahrzeugen angekommen. Datensammler wohin man schaut. Neben bis zu 70 Steuerungsgeräten von Assistenzsystemen, die eigentlich schon alles Wissenswerte über Fahrer und Fahrzeug erfassen, Navigationsgeräten, die bis zu 3.000 km Fahrstrecke aufzeichnen, auch wenn sie nicht in Betrieb sind, Pay-as-you-drive-Telematikboxen und Dashcams ...mehr

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AGS 6/2016, Kein Restwertab... / 2 Hinweis der Schriftleitung

Siehe hierzu auch AGkompakt 2016, 49 ff. Ebenso entschieden haben: AG Freiburg, Urt. v. 12.1.1970 – 7 S 128/70[1] LG Koblenz, Urt. v. 13.4.1982 – 6 S 415/81[2] AG Wesel, Urt. v. 25.3.2011 – 27 C 230/10 [3] AG Ahlen, Urt. v. 7.5.2013 – 30 C 103/12[4] AG Berlin-Mitte, Urt. v. 31.7.2014 – 7 C 3064/14[5] LG Aachen, Urt. v. 18. 12. 2014 – 10 O 308/14[6] AG Norderstedt, Urt. v. 15.9.2015 –...mehr

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zfs 6/2016, Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch (mit Festschrift), C.H. Beck, 75. Auflage 2016, 3.212 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-406-68000-7

Der im Zivilrecht tätige Rechtsanwalt kauft ihn ohnehin, der Verkehrsrechtler will ihn ebenfalls in seiner Sammlung wissen; und seit 75 Auflagen hat er sich in den Regalen der Praktiker unentbehrlich gemacht. Die Jubiläumsausgabe hat einen gesonderten Band als Festschrift beigelegt, die der Rezensentin mehr Neugier entlocken konnte als das nach wie vor einmalige Werk: Denn e...mehr

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zfs 6/2016, Nacherfüllungsverlangen des Käufers bei Mängelrügen

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," ich vertrete Herrn … , … . Die Vollmacht ist im Original beigefügt. Mit Kaufvertrag vom … (Datum) erwarb mein Mandant von Ihnen das Kfz … (Hersteller, Typ etc.). Zwischenzeitlich sind an dem Fahrzeug folgende Mängel aufgetreten: Meinem Mandanten stehen daher kaufvertragliche Gewährleistungsrechte gegen Sie zu. Nam...mehr

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§ 2 Der Kraftfahrt-Versiche... / V. Die 4. KH-Richtlinie

Rz. 15 Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzungen des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können nunmehr ebenso beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel: 0 40/3 34 40–0, www.gruene-karte.de, dbgk@gruene-karte.de, gel...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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AGkompakt 5/2016, Gegenstan... / 10

Hinweis Der Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden bemisst sich nach dem vollen Wiederbeschaffungswert ohne Abzug des Restwerts. AG Norderstedt, Urt. v. 15.9.2015 – 47 C 118/15, AGS 2015, 525 = NJW 2015, 3798 = NJW-Spezial 2015, 637 = Verkehrsrecht aktue...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 3 Anmerkung:

1. Ein besonders dreister Versuch, einen unbegründeten Anspruch auf Staatskosten, damit auf Kosten aller Bürger, durchzusetzen und hierbei das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe zu missbrauchen, ist erfreulicherweise gescheitert. Nach der Beweisaufnahme stand es fest, dass der ASt., dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, den Auffahrunfall, aus dem er Ansprüche herle...mehr

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zfs 5/2016, Burmann/Schmedding: Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess, Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2015, 280 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1291-6

Gutachten sind regelmäßig Entscheidungsgrundlage in Prozessen. Sachverständige entscheiden also im Rechtsstreit quasi mit. Diese Erkenntnis verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich mit Sachverständigengutachten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auseinanderzusetzen. Hierfür bietet das Buch "Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess" von Burmann/Schmedding eine hervorragen...mehr

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zfs 5/2016, Beauftragung eines Sachverständigengutachtens durch den Haftpflichtversicherer

Hinweis "Die Sachverständigenkosten durch das von unserer Mandantschaft in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belaufen sich auf … EUR brutto. Ich verweise auf die Rechnung des Kfz Sachverständigenbüro … vom … Die Rechtsauffassung Ihres Hauses verfängt nicht. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist meinem Mandanten nicht anzulasten. Es ist nicht Aufgabe de...mehr