Das Europäische Justizielle Netz (EJN, vgl. Entscheidung des Rates vom 28.5.2001, ABl EG 27.6.2001 L 174/25) will den Gerichten unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel einen schnellen und unbürokratischen Zugang zum Recht in der EU eröffnen. Allerdings spielt das Netz die Potentiale der Netzwerkbildung bei weitem noch nicht aus. Ein Netzwerk von Verbindungsrichtern mit Spezialkenntnissen in Verfahren mit Auslandsbezug, wie sie etwa in Familiensachen in das EJN integriert sind, gibt es im Verkehrsrecht nicht. Unter diesen Umständen kommt das EJN derzeit lediglich für kurze und einfache Fragen in Betracht.

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