Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg im vergangenen Jahr auf 50.840. Das gab kürzlich die Bundesrechtsanwaltskammer, bezogen auf den Stichtag 1.1.2015, bekannt. Dies bedeutet einen Zuwachs um mehr als 10.000 Titel innerhalb der Jahresfrist (2014: 40.026 Fachanwaltstitel).

Stärkste Fachanwaltschaft ist weiterhin die für Arbeitsrecht (10.010 Kollegen), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.367). Die älteste Fachanwaltschaft (für Steuerrecht) belegt mit 4.923 Fachanwälten Platz 3, gefolgt von der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht (3.591), der Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (3.287) und der Fachanwaltschaft für Strafrecht (3.215).

Insgesamt 41.291 Kollegen, davon 12.435 Rechtsanwältinnen, haben Fachanwaltstitel erworben. Damit beträgt der Anteil der Fachanwälte an der Gesamtzahl der zugelassenen Rechtsanwälte 25,25 %. 8.296 Rechtsanwälte, davon 1.863 Rechtsanwältinnen, erwarben zwei Fachanwaltstitel, 693 Rechtsanwälte, davon 98 Rechtsanwältinnen besitzen bereits drei Fachanwaltstitel. Zur Entwicklung der Rechtsanwaltszahlen insgesamt vgl. bereits ZAP Anwaltsmagazin 7/2015, S. 343.

[Quelle: BRAK]

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