Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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ZFS 5/2013, Big Brother is watching you – Telematik in der Kfz-Versicherung

Wer kennt das nicht: Man wird damit konfrontiert, schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, obwohl man selbst den Unfallablauf gänzlich anders wahrgenommen hat. Oder man wird von einem Anzeigeerstatter beschuldigt, an einer bestimmten Stelle auf der BAB 5 ihn genötigt zu haben, obgleich man zu diesem Zeitpunkt gar nicht dort gefahren ist, man aber vermeintlich ide...mehr

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ZFS 5/2013, Tietgens/Nugel: AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht, Deutscher Anwaltverlag, 6. Auflage 2013, 664 Seiten, 89 EUR, ISBN: 978-3-8240-1197-1

Das Verkehrsrecht ist ein "Massengeschäft". Im Hinblick auf die vielfach geringen Gegenstandswerte muss der Verkehrsrechtler so wirtschaftlich wie möglich arbeiten. Tietgens/Nugel stellen daher zu Beginn ihres Werkes vollkommen zu Recht fest, verkehrsunfallrechtliche Mandate führten nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg, "wenn der zur Abwicklung des Mandats erforderliche...mehr

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zfs 04/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2013 Thema: Quotenbildung beim Verkehrsunfall unter besonderer Berücksichtigung des Anscheinsbeweises Referent: Dr. Michael Nugel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Essen Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Samstag, 27.4.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht R...mehr

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zfs 04/2013, Willkommen in Hamburg …

… ist nicht nur der Titel des neuen "Tatorts" mit Til Schweiger, sondern auch das Motto des diesjährigen DAV-VerkehrsAnwaltsTages. Die zweite Auflage der Tagung findet am 19./20.4.2013 in Hamburg im ehrwürdigen Hotel Atlantic statt, welches nicht nur durch seinen prominenten Dauergast Udo Lindenberg sondern – um cineastisch zu bleiben – auch als Drehort des James Bond Films ...mehr

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zfs 04/2013, Die Entwicklun... / E. Tabellen und Listen

Inzwischen stehen dem reiserechtlichen Praktiker diverse Tabellen und Listen zur Verfügung, aus welchen die einschlägigen Minderungsquoten bzw. Urteile kurzfristig ermittelt werden können. Exemplarisch genannt seien an dieser Stelle die von der 24. Zivilkammer des LG Frankfurt a.M. entwickelte Frankfurter Tabelle, die Kemptener Reisemängeltabelle,[52] die Wiener Liste zur Re...mehr

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zfs 04/2013, Die zweckmäßige und erforderliche Beauftragung eines Gutachters bei geringer Schadenshöhe

Hinweis Der Kläger hat einen Anspruch auf Ersatz der Kosten des von ihm beauftragten Gutachters als erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung nach § 249 BGB, da diese Kosten auch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind. Zwar betragen die voraussichtlichen Reparaturkosten laut Gutachten nur 1.000 EUR und liegen damit in dem Bereich, der verschiedentlic...mehr

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zfs 03/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2013 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Dirk Buller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bochum; Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen Ort: Hagen / Mercure Hotel Datum: Freitag, 12.4.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung in Verke...mehr

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zfs 03/2013, Haftung des Verrichtungsgehilfen gemäß § 831 BGB

Hinweis Der Beklagte zu 1) als Fahrer des Beklagtenfahrzeugs ist bei der Beklagten zu 2) als Halterin dieses Fahrzeugs angestellt und somit Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 Abs. 1 BGB. In Ausübung seiner Verrichtung für die Beklagte zu 2) hat er den Kläger in Form der Verletzungen an seiner Gesundheit und durch den Schaden an dessen Fahrzeug an seinem Eigentum geschädigt. Da...mehr

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zfs 03/2013, Deutscher Verkehrsgerichtstag: 23. bis 25.1.2013 – Empfehlungen

Arbeitskreis I: Erwerbsschadensermittlung bei Verletzung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg Der Verkehrsgerichtstag hält die Festsetzung eines pauschalen Mindesterwerbsschadens von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die vor Eintritt in das Erwerbsleben Opfer eines Verkehrsunfalls geworden sind, durch den Gesetzgeber nicht für erforderlich. Vielmehr können auf de...mehr

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zfs 03/2013, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2013, Deutscher Anwaltverlag, 31. Aufl. 2013, 760 Seiten, broschiert, mit CD-ROM und Online-Zugang, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1242-8

Ich wiederhole mich: Es wird kaum ohne gehen – dafür aber etwas leichter. Der Verlag ist der Suche nicht mehr nach dem gezahlten Schadensbetrag, sondern – nun in Abkehr von der 30. Auflage – nach der alphabetisch sortierten Verletzungsart nachgegangen. Ein vollständiger Umbau des Werkes führt damit zu einer nutzerfreundlichen Anwendung. Erneut haben Richter am BGH Wolfgang We...mehr

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zfs 02/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, LVM, Münster Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 1.3.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Vernehmungstaktik im V...mehr

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zfs 02/2013, Neues vom Werbungsausschuss: Die Fahrschulakquise

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat – unter anderem – die Aufgabe, ihren Mitgliedern zu helfen, die Mandatszahlen und somit den Umsatz zu steigern. Sie erfüllt ihre Aufgaben durch Verwendung der Mitgliedsbeiträge. Diese enthalten zu 50 % einen Anteil für Werbemaßnahmen. Für diese Werbemaßnahmen ist der "Werbungsausschuss" zuständig. Es sei hierbei an die Aktion erinnert...mehr

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zfs 02/2013, Samimi: AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2013, 368 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1233-6

Gregor Samimi ist es gelungen, in 12 Kapiteln ein höchst praxistaugliches Nachschlagewerk für die tägliche Praxis im Umgang mit den Rechtsschutzversicherungen zu schaffen. Sein Kompendium beginnt er mit einem interessanten Überblick über die wirtschaftliche Bedeutung der Rechtsschutzversicherer und zeigt dabei sachlich die Reibungspunkte zwischen Anwalt und Versicherer auf. ...mehr

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zfs 02/2013, EU-Fahrerlaubn... / 1 Aus den Gründen:

[1] "… 1. Die zulässige Berufung [gegen das Urt. des BayVG München v. 22.11.2011 – M 1 K 11.4477] ist nicht begründet. Der Kl. ist nicht berechtigt, aufgrund seiner tschechischen Fahrerlaubnis v. 21.3.1996 Kfz in der Bundesrepublik Deutschland zu führen." [2] Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 FeV dürfen Inhaber einer gültigen EU-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz i.S.d. § 7 A...mehr

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zfs 02/2013, Kein Besichtigungsrecht des beschädigten Fahrzeugs durch den Versicherer

Hinweis Ein Anspruch auf Besichtigung des Fahrzeugs besteht nicht. Das Landgericht München I (Az. 19 S 11609/90) hat bereits in seinem Urteil v. 20.12.1990 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht des eintrittspflichtigen Versicherers nicht gibt. Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 mit Urteil v. 28.10.1998 festgestellt, dass der ersatzpflic...mehr

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zfs 12/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2013 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Dresden / Residenz Alt Dresden Datum: Freitag, 1.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis...mehr

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zfs 01/2013, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis März 2013 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Hannover / Andor Plaza Hotel Datum: Samstag, 15.2.2013, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– EUR Mi...mehr

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zfs 11/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Dezember 2012 Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß LL.M., Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Samstag, 24.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00...mehr

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zfs 01/2013, Roth (Hrsg.): NomosFormulare Verkehrsrecht, Nomos, 3. Auflage 2012, 1512 Seiten, 118 EUR, ISBN 978-3-8329-7207-3

Ökonomisches Arbeiten ist eine anwaltliche Schlüsselqualifikation, denn nur wer seine Akte schnell und qualitativ bearbeitet, kann seinen Umsatz in Schwung halten. Vor allem das Verkehrsrecht verlangt die Bearbeitung vieler Akten in hoher Schlagzahl ab. Das zügige Alltagsgeschäft gerät jedoch schnell ins Stocken, wenn ein Schriftsatz von Anfang bis Ende neu verfasst werden m...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / Einführung

Für die Gelegenheit, anlässlich der diesjährigen Homburger Tage zu Ihnen zu sprechen, danke ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Als Mitglied des für Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs Ihrem Arbeitsgebiet eng verbunden, habe ich mich über Ihre erneute Anfrage, lieber Herr Gebhardt, sehr gefreut. In diesem Jah...mehr

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zfs 01/2013, Heiße Eisen

Nachdem der 50. Verkehrsgerichtstag mit seinen flankierenden Jubiläumsveranstaltungen fast 1.900 Teilnehmer nach Goslar gezogen hatte, kann man auch für den 51. Verkehrsgerichtstag mit einer hohen Beteiligung rechnen. Dies liegt an einer wieder sehr aktuellen Themenauswahl, die viele gegenwärtig kontrovers diskutierte Themen aus dem Verkehrsrecht aufgreift. So wird im Arbeits...mehr

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zfs 01/2013, Änderungen der... / U. Resümee

Mit diesen Regelungen wurde die 3. EG-Führerscheinrichtlinie nun komplett in deutsches Recht umgesetzt. Die Praxistauglichkeit wird sich zeigen. Dies gilt insbesondere für die kontrollierenden Beamten, aber auch für die Juristen, die sich in der Folge damit beschäftigen müssen. Auch im Hinblick auf das Haftungsrecht kann dies von Bedeutung sein. Durch die Änderung des § 6 Ab...mehr

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zfs 01/2013, Himmelreich/Halm/Staab: Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, Luchterhand Verlag, 2. Auflage, 1789 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-472-07949-1

Die Loseblattsammlung Himmelreich/Halm zur Kfz-Schadenregulierung ist seit Jahren ein Standardwerk für Verkehrsrechtler. Der Nachteil dieser Werke ist aber, dass diese jeweils punktuell aktualisiert werden und daher in einzelnen Teilen nicht durchgehend der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. Um diesem Nachteil zu begegnen, haben die Herausgeber nunmehr in der 2. Auflage e...mehr

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zfs 11/2012, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

“ … . Der Antrag ist nach § 62 OWiG zulässig, er ist auch begründet. Dem Betr. wird in dem bei der Stadt Oldenburg anhängigen Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, die mit dem Messgerät Police-Pilot Provida 2000 festgestellt worden ist. Der Verteidiger des Betr. begehrt von der Verwaltungsbehörde – Stadt Oldenburg – die Übersendung der Bedienungsanl...mehr

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zfs 11/2012, Seier: Verteidigung in Straßenverkehrssachen, Carl Heymanns Verlag, 1. Auflage 2012, 116 Seiten, 35 EUR, ISBN 978-3-452-27627-8

Prof. Dr. Seier von der Universität zu Köln hat ein bewusst knapp gehaltenes Buch zur Verteidigung in Straßenverkehrssachen – insbesondere für Berufsanfänger – zusammengestellt. Der Stand der Rechtsprechung ist bis Mitte 2011 festgehalten. Das Werk entspringt einem Skript, das für die Fachanwaltsausbildung für Strafrecht verwendet wird. Leider beschreibt dies die damit verbu...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / 3 Anmerkung:

Die teilweise Zuordnung der Aufwendungen für die Lebensversicherung zugunsten der unterhaltsberechtigten Ehefrau des Getöteten als fixe Kosten bei der Bestimmung des Barunterhaltsschadens führt zu einer Erhöhung des Schadensersatzanspruchs. Eine für die Bearbeitung von Schadensersatzrechtsstreiten geeignete Fixkostenliste lässt sich dem Buch von Schah Sedi/Schah Sedi, Das ve...mehr

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zfs 11/2012, Akteneinsicht ... / 3 Anmerkung:

Hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang Anspruch auf Einsicht in die Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgeräts besteht, gibt es inzwischen zahlreiche amtsgerichtliche Entscheidungen [siehe nur AG Lüdinghausen zfs 2012, 410 und AG Osnabrück zfs 2012, 533 jeweils m.w.N.], nunmehr auch vom AG Oldenburg. Das besondere an dieser Entscheidung ist, dass der Verwaltungsb...mehr

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zfs 12/2012, Abzug Neu für Alt / 2 Aus den Gründen:

"Die Kl. hat einen Anspruch gegen die Bekl. auf Zahlung von 673,60 EUR gem. § 1 S. 1 VVG i.V.m. dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag." Durch das Zerkratzen des Fahrzeugs der Kl. und der damit verbundenen Beschädigung ist der Versicherungsfall eingetreten. Der von der Bekl. vorgenommene Abzug “neu für alt’ i.H.v. 673,60 EUR war ungerechtfertigt. Ein solc...mehr

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zfs 11/2012, Widerspruch als Voraussetzung für die Rechtsbeschwerde

Hinweis Ich widerspreche der Anordnung des Vorsitzenden, wonach das Messprotokoll verlesen – die Blutprobe verwertet – der Beamte über eine Vernehmung des Zeugen gehört – dem geladenen Zeugen ein Aussageverweigerungsrecht zugebilligt etc. werden soll und beantrage eine Entscheidung des Gerichts gem. § 238 Abs. StPO. Erläuterung: In allen Fällen, in denen die Verteidigung im H...mehr

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zfs 11/2012, Abrechnungspra... / D. Fazit

Nach alledem ist festzuhalten, dass die Schadensregulierungspraxis der polnischen Versicherer gegen Art. 363 § 1 k.c. verstößt. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden bereits vorliegt, wenn die Reparaturkosten 70–80 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Auch das Fordern von Reparaturrechnungen stellt einen Gesetzesverstoß dar, der so vom Ge...mehr

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zfs 01/2013, Geltendmachung des Nutzungsausfalls

Hinweis Der Nutzungsausfallschaden kann nur dann geltend gemacht werden, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich repariert haben. Über die Reparatur muss gegenüber dem Versicherer ein Nachweis erbracht werden. Hierfür stehen drei Wege zur Verfügung: Sie können eine Nachbesichtigung bei dem Kfz-Gutachter vornehmen lassen, wenn Sie schon zuvor den Schaden durch einen Gutachter haben ...mehr

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zfs 12/2012, Die Zeiten ändern sich!

Der Titel ist sicherlich keine überraschende Aussage. Das Dezember-Editorial befasst sich – auch das ist nicht neu – mit Entwicklungen der Zukunft. In diesem Jahr ist das Thema "die Zeit". Der erste Punkt dazu ist die Bearbeitungsdauer der Verfahren an den Gerichten. Generell ist das kein Thema, an dem – von Einzelausnahmen abgesehen – von Seiten der Anwaltschaft Kritik geübt...mehr

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zfs 12/2012, Erstattungsfähigkeit von Sachverständigengutachtenkosten durch Rechtsschutzversicherer (Zivilrecht)

Hinweis Ich bin beauftragt die rechtlichen Interessen Ihres VN aus einem Kfz-Kaufvertrag (Werkvertrag) vom … gegenüber dem Verkäufer (Reparaturwerkstätte) geltend zu machen. Mein Mandant hat am … ein Kfz zum Preis von … vom Verkäufer erworben, in der Anlage erhalten Sie die Kopie des Kaufvertrags zur Kenntnisnahme. Ich bin beauftragt, Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Verk...mehr

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zfs 01/2013, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

1. In dem Europäischen Übereinkommen über die obligatorische Haftpflichtversicherung für Kfz v. 20.4.1959 (BGBI. II 282) wurde bestimmt, dass in Schadensfällen, in denen die Haftung eines anderen gegeben ist, und wenn die zivilrechtlich haftpflichtigen Personen nicht ermittelt werden können, die Geschädigten Schadensersatz erhalten. Das bot Veranlassung, den seit 1955 besteh...mehr

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zfs 11/2012, Die Fahrerschutzversicherung – ein unbekanntes Wesen

© Stefan Eckstein Der November ist Schlussverkaufszeit. Nicht nur das Weihnachtsgeschäft hinterlässt in der Werbung seine Spuren. Auch die Kfz-Versicherer sind in Funk und Fernsehen präsent und weisen auf das Datum des Jahres hin: Der 30.11. Die letzte Gelegenheit zum Wechsel. Wohl kaum eine Versicherung wird von den Deutschen so regelmäßig verglichen und getauscht wie die Kr...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / I.

Definiert wurde der Begriff des standardisierten Messverfahrens erst in dem später ergangenen Beschluss vom 30.10.1997: Damit sei nicht etwa gemeint, dass die Messung in einem voll automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden müsse.[7] Vielmehr sei hierunter ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verste...mehr

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zfs 01/2013, Hillmann/Schneider: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 2: Verkehrszivilrecht, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2012, 972 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1162-9

Die Neuauflage ist an vielen Stellen aktualisiert; neue Rechtsprechung ist bis Mai 2012 ausgewertet, desgleichen die Literatur. Aufbau und Grundkonzeption brauchten die Autoren nicht zu verändern. In dem üppigen Anhang wird u.a. eine neue Sterbetafel/Zeitrente abgedruckt. In der ertragsreichen Mandatsannahme lenken die Verfasser die jüngeren Anwälte auf wichtige Weichenstellu...mehr

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zfs 01/2013, Umtausch einer... / 2 Aus den Gründen:

[8]“ … II. Die Revision des Kl. ist unbegründet. Die Annahme des BG, das VG habe zu Unrecht die Berechtigung des Kl. festgestellt, mit seinem tschechischen Führerschein Kfz der Klassen A, B und C in Deutschland zu führen, steht im Einklang mit Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO). Das gilt sowohl für die Fahrerlaubnis der Klasse C, die der Kl. in der Tschechischen Republik am 1.6...mehr

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zfs 12/2012, Aufwendungen f... / 2 Aus den Gründen:

[2] "Nach Auffassung des BG steht der Kl. gegen die Bekl. ein Anspruch auf Ersatz des ihr durch den Unfalltod ihres Ehemannes entstandenen Unterhaltsschadens in Form einer monatlich zu zahlenden Geldrente zu, jedoch für die Zeit vom 1.1.2005 bis 30.6.2005 nur i.H.v. monatlich 179,07 EUR und für die Zeit vom 1.7.2005 bis 28.2.2015 nur i.H.v. monatlich 236,18 EUR. Der Rentenan...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / III.

Ungeachtet aller denkbaren Messfehler im Einzelfall halte ich auch in der Rückschau die beiden Beschlüsse des Senats zum standardisierten Messverfahren für richtig; sie bringen das rechtsstaatliche Bedürfnis nach Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Verteidigungsrechte des Betroffenen in ein für die Bewältigung dieser massenhaft vorkommenden Verfahren[81] vernünftiges...mehr

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zfs 10/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Referent: JR Hans-Jürgen Gebhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Homburg/Saar Ort: Oldenburg/City Club Hotel Datum: Samstag,10.11.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 J...mehr

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zfs 10/2012, Homburger Tage 2012

Traditionell treffen sich am dritten Oktoberwochenende Verkehrsrechtler zu einer der wichtigsten und renommiertesten Tagungen. Nun schon zum 32-igsten Mal wird das beschauliche Homburg im Saarland zum Veranstaltungsort einer Fachtagung, die ihresgleichen sucht. Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar gehören die Homburger Tage zu den bedeutendsten Tagungen von Verkehrsjuriste...mehr

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zfs 10/2012, Adieu Verkehrs... / 9

Hinweis Ich empfehle, sämtliche betroffenen Mandanten laufend über einen Informationsverteiler zu informieren. Autor: Rechtsanwältin Gesine Reisert, Berlin[1]mehr

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zfs 10/2012, Das äußere Bild des Diebstahls in der Teilkaskoversicherung

Der Kläger stellte sein Fahrzeug am Freitag, den 14.9.2012, gegen 18 Uhr in der A-Straße ab. Er war allein. Als er am nächsten Morgen um 8.45 Uhr zurückkam, fand er das Fahrzeug nicht wieder auf. Zeugen für das Abstellen und den Diebstahl des Fahrzeugs gibt es nicht. Daher wird zum äußeren Bild der Entwendung des klägerischen Fahrzeugs Beweis angeboten durch Anhörung des Kl...mehr

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zfs 10/2012, Gebhardt: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Deutscher Anwaltverlag, 7. Auflage 2012, 976 Seiten, 89 EUR, ISBN 978-3-8240-1176-6 Dieses Werk hat sich etabliert. Das bewährte Konzept ist für Anfänger und Profis eine unentbehrliche Fundgrube und Arbeitshilfe. Die vielen Tipps helfen bei der Bearbeitung der vielfach unterschätzten Verkehrsrechtsmandate im Strafrecht bzw. Ordnungswdrigkeitenrecht. Auch der "Gelegenheitsvert...mehr

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zfs 10/2012, Bindungswirkun... / 1 Aus den Gründen:

“… 3. Dem Kl. steht gegenüber der Bekl. auch ein Anspruch auf Feststellung der Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz gem. RS 1, RS 2 Ziff. 1 der “Versicherungsbedingungen Besonderer Teil – Rechtsschutz' der Bekl. i.V.m. dem geschlossenen Versicherungsvertrag zu. Die Bekl. muss sich zwar entgegen den Ausführungen in der angegriffenen Entscheidung nicht die Anerkenntnisf...mehr

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zfs 9/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis November 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Gießen / Stadthalle Gießen Datum: Samstag, 29.9.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung/ 249,– EUR M...mehr

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Europäisches Verkehrsrecht

Europaweite Vollstreckung von Geldsanktionen Nach einem Bericht der Kommission haben mittlerweile bis auf Griechenland, Irland und Italien sämtliche EU-Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates v. 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in ihr nationales Recht umgesetzt (Rats-Dok. 9015/1/12 REV 1...mehr

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zfs 9/2012, zfs Aktuell / Sanktionsrechtliche Halterhaftung in der Schweiz

Die Bundesversammlung der Schweiz hat beschlossen, für Verkehrsverstöße die Halterhaftung einzuführen. Art. 6 Abs. 5 des geänderten schweizerischen Ordnungsbußengesetzes v. 24.6.1970 bestimmt dazu folgendes: "Kann mit verhältnismäßigen Aufwand nicht festgestellt werden, wer der Fahrzeugführer ist, so ist die Buße vom Halter zu bezahlen, es sei denn, er macht im ordentlichen ...mehr

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zfs 9/2012, Deutscher Verkehrsgerichtstag

– Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft – e.V. (Hrsg): Festschrift zum 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2012, Luchterhand, 278 Seiten, zu bestellen beim Verein Deutscher Verkehrsgerichtstag, service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de, gegen eine Schutzgebühr von 15 EUR, ISBN 978-3-472-08331-3 In seinem Überblick über einige organisatorische Fixpunkte kann Präsident Nehm ...mehr