Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 7/2014, Fahrtenbuch; Un... / Anmerkung

Hinweis: Zur Fahrtenbuchanordnung vgl. Weber, SVR 2014, 50 ff.; Haus in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 31a StVZO, Rn. 1 ff. zfs 7/2014, S. 418 - 419mehr

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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße. Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post au...mehr

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zfs 7/2014, Zur Bestimmung ... / C. Ausblick für die Praxis

Nach einer jahrelangen Begleitung vieler Prozesse im Zusammenhang mit der verstärkten Überprüfung von Abschleppkosten lässt sich aus Sicht des Verfassers festhalten, dass ein erheblicher Anteil dieser Verfahren bei einer genauen Darstellung der Einsatzzeit, des eingesetzten Fahrzeugs und der vorgenommenen Arbeitsschritte durchaus hätte vermieden werden können. Bestehen berec...mehr

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zfs 7/2014, Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG und nachfolgende Rechtsbehelfe

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … habe ich unter dem … Akteneinsicht beantragt und insbesondere auch beantragt, mir die Originalbeweisfotos, die gerätespezifische Bedienungsanleitung, eine Kopie der digitalen Falldaten im gerätespezifischen Format nebst dem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel, das Auswerteprogramm und die gesamten Messdaten der Messserie zu übersenden. Eb...mehr

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zfs 7/2014, Zur Bestimmung ... / 3. Klage des Geschädigten auf Freistellung

Umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, wie in den Fällen vorgegangen wird, bei denen der Geschädigte die Rechnung des Unternehmers noch nicht ausgeglichen hat und mithin lediglich eine Freistellung von der erhobenen Verbindlichkeit verlangen kann. Eine Ansicht in der Rechtsprechung[22] löst diese Fälle wie eingangs dargestellt, indem eine vollständ...mehr

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zfs 6/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: 60. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht (Kurs in 6 Bausteinen) Ort: Münster / Stadthotel Datum: Donnerstag, 28.8.2014, 9.00 Uhr bis Samstag, 6.12.2014, 14.00 Uhr (120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein/FORUM Junge Anwalts...mehr

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zfs 6/2014, zfs 6/2014 / Europäisches Verkehrsrecht

Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen nichtig (EuGH, Urt. v. 6.5.2014 – C 43/12) Der EuGH hat mit Urteil vom 6.5.2014 (Az.: C 43/12) die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Rates und des Parlamentes v. 25.11.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefähr...mehr

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zfs 6/2014, Wussow: Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Carl Heymanns Verlag, 1.573 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-452-26285-1

Lange Jahre nach der Vorauflage erscheint die Gesamtdarstellung zum Unfallhaftpflichtrecht unter einem elfköpfigen Autorenteam aus Anwaltschaft und Justiz in runderneuerter 16. Auflage mit einem Umfang von fast 1.600 Seiten. Eine Online-Zugriffsmöglichkeit besteht inzwischen unter www.jurion.de . Schon in der kurzen Einführung werden wichtige verkehrsrechtliche Aspekte angespr...mehr

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AGS 6/2014, Freyschmidt/Krumm. Verteidigung in Straßenverkehrssachen. Praxis der Strafverteidigung. Begründet von Dr. Elmar Müller; fortgeführt von Rechtsanwalt FAStR Uwe Freyschmidt und Richter am AG Carsten Krumm. 10. neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. F. Müller 2013. XXIII. 505 S. 49,00 EUR.

Die Verteidigung in Straßenverkehrssachen – sei es in Strafverfahren oder Bußgeldverfahren – spielt in der anwaltlichen Praxis eine große Rolle. Auch der Allgemeinanwalt wird häufig mit solchen Mandaten beauftragt. Gerade der Anwalt, der nicht alltäglich und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig ist, benötigt ein praxisgerechtes Handbuch, das ihm schnellen Zugriff auf die L...mehr

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zfs 6/2014, zfs 6/2014 / Richtlinie über den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsverstößen nichtig (EuGH, Urt. v. 6.5.2014 – C 43/12)

Der EuGH hat mit Urteil vom 6.5.2014 (Az.: C 43/12) die Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Rates und des Parlamentes v. 25.11.2011 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl L 288 v. 5.11.2011, S. 1), nach der bei bestimmten Verkehrsverstößen die Daten des Fahrzeughalters zw...mehr

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zfs 6/2014, Problemfeld Sch... / G. Zusammenfassung

In Europa besteht kein einheitliches Prinzip zur Bewertung des immateriellen Schadens. Allerdings lässt sich eine vorsichtige Tendenz in Richtung einer gewissen Schematisierung erkennen. Wiewohl gerade im Bereich des immateriellen Schadens die Einzelfallbewertung betont wird, suchen die Instanzgerichte und die Regulierungspraxis nach Kriterien, anhand derer eine objektive Ei...mehr

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zfs 6/2014, Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines (schriftlichen) Gutachtens

Hinweis Gemäß § 411 Abs. 4 ZPO haben die Parteien dem Gericht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ihre Einwendungen gegen das Gutachten, die Begutachtung betreffende Anträge und Ergänzungsfragen mitzuteilen. Die Fragen brauchen jedoch nicht schon ausformuliert sein. Es reicht aus, wenn vorgetragen wird, in welche Richtung der Sachverständige befragt werden soll (BGH NZV 2...mehr

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zfs 6/2014, Aufbauseminar u... / A. Sinn und Zweck des Fahrverbots

Mit dem bußgeldrechtlichen Fahrverbot soll auf den Betroffenen als zusätzliche Ahndung neben der Geldbuße dort eingewirkt werden, wo er gefehlt hat, um ihm seine Verfehlung deutlich vor Augen zu führen.[1] Als Unrechtsnebenfolge für eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Handlung hat das Fahrverbot deshalb wie die Geldbuße repressiven Charakter, welcher primär...mehr

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zfs 6/2014, Himmelreich/Andreae/Teigelack: Autokaufrecht, 5. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 441 Seiten, 590 EUR, ISBN 978-3-8240-1286-2

Die Autoren – renommierte Fachleute – haben das Werk in der Neuauflage auf den Stand von September 2013 gebracht. Der Stoff ist unter Auswertung aktueller Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte sowie der relevanten Literatur systematisch und praxisorientiert aufbereitet. Die Verfasser sprechen zahlreiche rechtliche Streitfragen an und nehmen hierzu häufig auch Stellu...mehr

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zfs 6/2014, Freyschmidt/Krumm: Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 10. Aufl. 2013, Verlag C.F. Müller, 504 Seiten, 49,99 EUR, ISBN 978-3-8114-5461-3

In der Jubiläumsauflage hat sich Krumm, ein renommierter Verkehrsrechtsexperte, dem bisherigen Alleinautor Freyschmidt beigesellt. Er hat den materiell-rechtlichen Teil übernommen, so dass sich Freyschmidt auf das Verfahrensrecht konzentrieren kann. Neue Rechtsprechung und Literatur sind bis Juli 2013 erschöpfend eingearbeitet. Die Autoren haben zahlreiche beherzigenswerte E...mehr

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zfs 6/2014, Verunreinigung ... / 2 Aus den Gründen:

" … II. … 1. Art. 16 Hs. 2 BayStrWG enthält zum Themenkomplex Beseitigung von Verunreinigungen eine Regelung zur unmittelbaren Ausführung sowie zur Kostenerhebung durch einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch (nicht zur Ersatzvornahme). Sie ist insoweit eine Sonderregelung gegenüber Art. 7 Abs. 3 LStVG sowie – was die Kostenerhebung durch Leistungsbescheid anbelangt...mehr

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zfs 6/2014, Wissen Sie, was Ihr Auto über Sie weiß?

Auch wenn Sie sich im Auto unbeobachtet fühlen, Sie haben viele fleißige Beobachter, die Sie überwachen. Dr. Michael Weyde hat bei den Homburger Tagen 2013 eindrucksvoll über geheime Daten in Kraftfahrzeugen referiert und noch die Frage gestellt: Fluch oder Segen? Die Frage wird je nach Standpunkt unterschiedlich zu beantworten sein: Nützen mir die Daten, um einen Anspruch d...mehr

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zfs 5/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2014 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 13. Juni 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung...mehr

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zfs 5/2014, Gute Nachbarn

Die wichtigsten Personen neben der eigenen Familie sind die unmittelbaren Nachbarn. Wenn Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, können sie ungestört nebeneinander leben und profitieren beide davon. In rechtlichen Fachbereichen gibt es kaum eine engere Nachbarschaft als diejenigen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Betrachten wir zum Beispiel de...mehr

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zfs 5/2014, Übergang vom Freistellungs- in einen Zahlungsanspruch

Hinweis Es ist unerheblich, ob die Voraussetzungen der §§ 8, 10 RVG erfüllt sind. Der Kläger macht einen materiell-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen Dritte geltend. Der Schädiger schuldet im Falle eines Unfalls die Erstattung des für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlichen Geldbetrags (Palandt/Grüneberg, 73. Auflage, § 249 Rn 11). Der Dritte kann...mehr

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zfs 5/2014, Das neue Fahrei... / E. Offene Fragen

Eine wichtige Neuerung besteht darin, dass eingetragene Verstöße keine Tilgungshemmung mehr entfalten, wenn sie nach dem 1.5.2014 eingetragen werden. Dem gegenüber steht jedoch der Umstand, dass teilweise sich die Tilgungsfristen bei den weniger schwerwiegenden Verstößen, die mit 1 Punkt bewehrt sind, um 6 Monate verlängern. Es ist daher genau zu prüfen, ob angesichts der kla...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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zfs 5/2014, Reisert: Das neue Fahreignungsregister, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2014, 192 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1284-8

Das neue Fahreignungsregister trat zum 1.5.2014 in Kraft. Einfacher und konsequenter sollte es werden – so hatte es sich der Gesetzgeber jedenfalls vorgestellt. Reisert bringt kurz vor der Umsetzung der Reform einen kostengünstigen und insgesamt sehr übersichtlichen Leitfaden auf den Markt. Zu Recht weist Reisert aber im Vorwort auch darauf hin, dass ihr Buch gegenwärtig nur...mehr

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zfs 4/2014, Haus/Krumm/Quarch: Gesamtes Verkehrsrecht, Handkommentar, 1. Aufl. 2014, Nomos Verlagsgesellschaft, 2.805 Seiten, 128 EUR, ISBN 978-3-8329-5348-5

Der erste Eindruck, den der Leser bekommt, wenn er dieses ganz neu auf den Markt gekommene Buch in Händen hält: Faszination! Ein 2.805 Seiten starkes Buch, auf allerdings sehr dünnem Papier gedruckt (der einzige spontan auffällige Nachteil), 3 bundesweit angesehene Herausgeber, insgesamt 33 Autoren – sämtlich bekannte Fachleute des Verkehrsrechts, ein Abkürzungs- und Literat...mehr

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zfs 4/2014, Fahrtenbuch; Ge... / Anmerkung

Hinweis: Der neue Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 in der Fassung der am 31.5./1.6.2012 und am 18.7.2013 beschlossenen Änderungen ist mit seinem verkehrsverwaltungsrechtlichen Teil auszugsweise abgedr. in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Kommentar, 1. Aufl. 2014. Vollständig abgedr. ist er als Beilage 2/2013 zu NVwZ Heft 23/2013. zfs 4...mehr

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zfs 4/2014, Vorläufige Wied... / Anmerkung

Hinweis: Das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 22.5.2013 – 1 M 123/12, zfs 2013, 595) hat in einem Fall des § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV einen Anordnungsanspruch i.S.d. § 123 VwGO nach näheren Maßgaben bejaht: "Hat die fehlerhafte Übersendung nicht verwertbarer Unterlagen an die Untersuchungsstelle kausal zur Folge, dass die Frage der Eignung des ASt. zum Führen von Kf...mehr

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zfs 4/2014, Staudinger/Halm/Wendt: Fachanwalts-Kommentar Versicherungsrecht, 1. Aufl. 2013, Luchterhand, 2.668 Seiten, 159 EUR, ISBN: 978-3-472-08019-0

Der Fachanwalts-Kommentar Versicherungsrecht erscheint neu auf dem Markt. Ein Blick ins Autorenverzeichnis hat die Erwartungen erhöht. Zahlreiche namhafte Autoren, wie etwa Halm, Nugel oder Schwab, um nur einige zu nennen, haben an dem Werk mitgewirkt. Es handelt sich weit überwiegend um Autoren aus der Praxis. Ebenfalls eindrucksvoll ist das Inhaltsverzeichnis. Nahezu das ko...mehr

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zfs 4/2014, Sonderrechte be... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des AG Gießen entspricht der bisherigen Rspr. bzw. Kommentarliteratur. Auf der in seinem privaten Pkw durchgeführten erforderlichen Fahrt zum Einsatz kann sich ein Feuerwehrmann auch auf die Inanspruchnahme der Sonderrechte des § 35 StVO berufen (König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 35 StVO, Rn 3, 5; Koehl in: Haus/Krumm/Q...mehr

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zfs 4/2014, Beratungsfalle Punkteübergang

31 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft, 3 Punkte die zwei Jahre eingetragen bleiben. Vor der Punktreform. Diese werden zum 1.5.2014 umgerechnet in 1 Punkt, der seine restliche Tilgungsfrist auch im neuen System absitzen muss. Wird er nach der Reform, ab 1.5. bewertet, sind es 2 Punkte die eingetragen werden und fünf Jahre stehen bleiben. Aber wovon hängt es währ...mehr

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zfs 4/2014, Fehlerhafte Abl... / 3 Anmerkung:

Wird der Eintritt einer HWS-Verletzung nach einem Unfall behauptet, muss der Anspruchssteller und angeblich Geschädigte mit dem Beweismaß des § 286 ZPO sowohl das Vorliegen einer HWS-Verletzung wie auch den rechtlichen Zusammenhang der Verletzung mit dem Unfallereignis nachweisen. Liegt eine Verletzung mit dem behaupteten Schweregrad I nach Erdmann "Schleuderverletzungen", 1...mehr

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zfs 4/2014, Gerichtliche Geltendmachung von restlichen Sachverständigenkosten

Hinweis In Kenntnis der bereits vorgerichtlich vorgetragenen rechtlichen Argumentation der Beklagten sei auf Folgendes hingewiesen: Der Beklagte hat die unfallbedingt entstandenen Sachverständigenkosten in Höhe von … EUR brutto vollumfänglich zu zahlen, da sich diese im Rahmen der Erforderlichkeit des § 249 Abs. 2 BGB bewegen. Der Geschädigte ist nicht zu einer Erforschung des...mehr

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zfs 4/2014, Beweismittel im... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Bamberg ist eigentlich ein Klassiker zum Verwerfungsurteil, beinhaltet aber ein Detail, das näher beleuchtet werden soll, da die Lektüre des Beschlusses beim Verteidiger zu Missverständnissen führen könnte. In die Hauptverhandlung dürfen nur die Beweismittel eingeführt werden, die dem Betr. vorher durch Mitteilung in der Ladung (die Nennung im Bußgel...mehr

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zfs 3/2014, ARGE Verkehrsrecht des DAV

Veranstaltungen bis Juli 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung* Referent: Christian Janeczek, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Dresden Ort: Gießen / Stadthalle Datum: Freitag, 4.4.2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung...mehr

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zfs 3/2014, Stuttgart – Die Wiege des Automobils

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins veranstaltet am 11. und 12.4.2014 ihren 3. DAV-VerkehrsAnwaltsTag in Stuttgart. Als Regionalbeauftragter der ARGE Verkehrsrecht für den OLG-Bezirk Stuttgart würde ich mich sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Als Gottlieb Daimler im Jahre 1886 im damaligen Canstatt in der Nähe von Stutt...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / III. Kosten des Privatgutachters

Hat der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung,[9] ist ein Privatsachverständigengutachten von der Deckungszusage umfasst. Sofern dieses für die Verteidigung im Bußgeldverfahren erforderlich ist, trägt der Rechtsschutzversicherer – im Gegensatz zum Zivilverfahren (Unfallregulierung) – im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit auch die Kosten ein...mehr

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zfs 3/2014, Schwintowski/Schah Sedi/Schah Sedi, Handbuch Schmerzensgeld, 1. Aufl. 2013, Bundesanzeiger Verlag, 486 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-89817-964-5

Die Bemessung des Schmerzensgeldes orientiert sich aktuell in Deutschland im Wesentlichen an Entscheidungen der Obergerichte, die in Tabellen verschiedener Autoren gesammelt werden. Diese Form der Bemessung hat ihre Schwächen (ausführlich dazu Teil A § 2 Rn 42 ff., Teil B § 1 Rn 1 ff.; auch Luckey, Tagungsband des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags) und das Werk will den Auf...mehr

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zfs 3/2014, Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge 2014, 32. Aufl. 2014, Deutscher Anwaltverlag, 792 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-8240-1289-3

Immer wieder erstaunlich ist es, dass alljährlich die SchmerzensgeldBeträge aktualisiert erscheinen können: um rund 200 Entscheidungen reicher ist der aktuelle Band. Es ist eine Anschaffung, die jedenfalls für den bei der Schmerzensgeldbemessung tätigen Rechtsanwalt und die entsprechenden Gerichte unentbehrlich ist. Die diesjährigen Empfehlungen des 52. Deutschen Verkehrsger...mehr

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zfs 3/2014, Maßgeblichkeit ... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Nach der Rspr. des erkennenden Senats ist bei der fiktiven Abrechnung eines Kraftfahrzeugsachschadens von folgenden Grundsätzen auszugehen." [9] Der Geschädigte darf, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grds. die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschal...mehr

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zfs 3/2014, Bedeutender Fremdschaden i.S.d. § 315c StGB

Hinweis Der strafrechtliche Tatvorwurf beinhaltet einen Fremdschaden von 1.288 EUR. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass der Schaden nach zivilrechtlichen Maßstäben zu bemessen ist. Der Geschädigte hat bislang nur fiktiv abgerechnet, so dass die Mehrwertsteuer nach § 249 Abs. 2 BGB nicht anzusetzen ist. Ferner handelt es sich bei dem Fahrzeug des Geschädigten um ein gewe...mehr

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zfs 2/2014, Die Entwicklung... / D. Ausblick

Auf europäischer Ebene werden derzeit Reformen sowohl der Pauschalreiserichtlinie[55] als auch der Fluggastrechteverordnung[56] erarbeitet. Obwohl die angekündigten Änderungen vom Richtlinien- bzw. Verordnungsgeber jeweils als Verbesserung des Verbraucherschutzes dargestellt werden, sehen die Experten und auch die politischen Gremien die Auswirkungen der konkreten Änderungsv...mehr

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zfs 2/2014, Merkantiler Min... / 3 Anmerkung:

Ob eine merkantile Wertminderung bei einem "Altfahrzeug" angenommen werden kann, ist im Laufe der Zeit nach der grds. Anerkennung der merkantilen Wertminderung unterschiedlich beantwortet worden. Nachdem der BGH in seiner Grundsatzentscheidung v. 3.10.1961 (NJW 1961, 2253 = VersR 1961, 1043) von einem merkantilen Minderwert eines Unfallfahrzeugs trotz Behebung der Schäden im...mehr

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zfs 2/2014, Alleinverschulden des Linksabbiegers bei Unfall mit einem Überholenden

Hinweis Ihr Versicherungsnehmer beabsichtigte, nach links auf ein privates Gelände zu fahren. Dabei verstieß er gegen die äußerste Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO. Zudem ordnete er sich weder links ein noch blinkte er rechtzeitig, wodurch er zusätzlich gegen § 9 Abs. 1 StVO verstieß. Gegen den nach links in ein Privatgrundstück Einbiegenden spricht der Beweis des ersten ...mehr

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zfs 12/2013, Killian/von Albedyll: Fachanwälte für Verkehrsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 160 Seiten, 15 EUR, ISBN 978-3-8240-5416-9

Die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist seit der erstmaligen Verleihung entsprechender Fachanwaltstitel durch die Rechtsanwaltskammern im Jahr 2004 schnell zur viertgrößten der 20 Fachanwaltschaften geworden. Rund 3.000 Rechtsanwälte haben mittlerweile den Rechtsanwaltskammern überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachge...mehr

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zfs 1/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis März 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung Referent: Dr. Markus Schäpe, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, München Ort: Nürnberg / Arvena Park Hotel Datum: Freitag, 14.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung Referen...mehr

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zfs 12/2013, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2014 Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigung Referent: Frank-Roland Hillmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Oldenburg Ort: Neuss / Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 7.2.2013, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Die Reform des Verkehrszentralregisters und Brennpunkte der Verteidigun...mehr

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zfs 12/2013, ARGE Verkehrsrecht punktet bei Punktereform

Die am 1.5.2014 in Kraft tretende Reform des Punktesystems wird im neuen Jahr mit Abstand die meiste mediale Aufmerksamkeit als verkehrsrechtliches Thema auf sich ziehen. Das Punktesystem betrifft jeden Führerscheininhaber und damit fast jeden Bürger. Print-, Online-, TV- und Radiomedien sind immer bestrebt, ihrem Publikum einen "Mehrwert" durch Verbrauchertipps und ähnliche...mehr

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zfs 1/2014, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag 2012 zum 50. Mal präsentierte, erlebt er einen unerwarteten Aufschwung. In 2013 kam es zu einer Rekordbeteiligung und die gegenwärtigen Anmeldezahlen für den 52. Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2014 lassen vermuten, dass die Schallgrenze von 2000 Teilnehmern erstmals durchbrochen werden wird. Dies bestätigt auch, dass erneut ein...mehr

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zfs 1/2014, Wahrnehmbarkeit... / F. Fazit

Die Einlassung des Mandanten, er habe den Unfall nicht bemerkt, kann seitens der Ermittlungsbehörden und des Gerichts nicht ohne weiteres widerlegt werden, sofern der Mandant sich nicht gerade nachweisbar den Schaden 10 Minuten angeschaut hat. Es wird regelmäßig auf die Feststellungen eines Sachverständigengutachtens ankommen. Der Verteidiger kann früh Einfluss auf die Ermit...mehr

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zfs 1/2014, Richterliche Üb... / 3 Anmerkung:

1. Da es zwischen den Parteien unstreitig war, dass der Kl. eine HWS-Distorsion bei dem Unfallereignis erlitten hatte, und der Streit der Parteien sich nur um deren Schweregrad drehte, war für die Beweiswürdigung die dem Kl. günstige Beweisregel des § 287 ZPO heranzuziehen. Stand mit dem vollen Beweismaß des § 286 ZPO fest, dass der Geschädigte eine Primärverletzung erlitten...mehr

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zfs 12/2013, Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg.): Verwaltungsrecht. VwVfG – VwGO – Nebengesetze. Handkommentar, 3. Aufl. 2013, Nomos Verlag, 3.313 Seiten, 98 EUR, ISBN 978-3-8329-6525-9

Das in der bekannten Reihe der Handkommentare des Nomos-Verlags erscheinende Werk stellt mit der Kommentierung der Verwaltungsgerichtsordnung, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungszustellungsgesetzes und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes die Grundpfeiler des Verwaltungsrechts kompakt in einem Band dar. Anknüpfend an die vor drei Jahren erschienene erfolgreic...mehr