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zfs 7/2014, Urlaubszeit – Reisezeit

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Die täglichen Staumeldungen im Juli belegen den erhöhten Verkehr, welcher sich überwiegend in Richtung Süden bewegt. Nicht nur des Deutschen liebstes Reiseziel Italien wird angesteuert, ganz Europa wird mit dem Auto bereist. In all diesen Ländern drohen dem Urlauber Sanktionen für Verkehrsverstöße.

Zuweilen erhält der Betroffene erst über ein Jahr nach seiner Rückkehr Post aus dem Urlaubsland; dies nicht etwa in Form einer Postkarte, sondern vielmehr ein Aufforderungsschreiben zur Zahlung einer Geldbuße aufgrund eines vermeintlichen Verkehrsverstoßes. In diesem Moment lernt der Betroffene dann auch, dass neben den Preisen für eine Kugel Eis auch Bußgelder in vielen Ländern zum Teil erheblich über dem deutschen Niveau liegen.

"Nach so langer Zeit ein Strafzettel, das kann doch nicht sein! Gab es da nicht eine Dreimonatsfrist?", geht es dem ehemaligen Urlauber und baldigen Mandanten durch den Kopf. Dies ist dann auch häufig die erste Frage im Rahmen des Mandantengesprächs.

Früher genügte zumindest für Vorfälle außerhalb Österreichs der Hinweis auf fehlende Vollstreckungsmöglichkeiten. Spätestens seit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldsanktionen bedarf es neben Kenntnissen des Verfahrensrechts auch solchen des materiellen Rechts des jeweiligen Reiselandes.

In den Niederlanden ist das Augenmerk aktuell nicht nur auf die Fußballnationalmannschaft zu richten. Die niederländischen Behörden nutzen inzwischen die europarechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten. Derartige Hilfeersuchen an das Bundesamt der Justiz in Bonn aus anderen Ländern sind momentan eher selten. Allerdings wird sich dies in den nächsten Jahren wohl ändern. Beispielsweise hat auch Italien zwischenzeitlich die EU-Richtlinie in Landesrecht umgesetzt.

Ein Dorn im Auge ist de...

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