Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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zfs 3/2015, DAV Verkehrsanwaltstag

Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist es, ihre Mitglieder durch hochwertige Fortbildungsveranstaltungen in die Lage zu versetzen, die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten. Diesem Ziel dient vor allem der sog. Wanderzirkus. Ausgewählte, regelmäßig hochklassige Referenten reisen mit ihrem Vortrag an alle insgesamt 17 Standorte, die von den...mehr

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zfs 3/2015, Zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

Hinweis Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Würdigung von Zeugenaussagen der objektive Wahrheitsgehalt zu ermitteln und auch entsprechend vom Tatgericht zu begründen ist. Anders als früher (BGH Z 53, 245) wo die "persönliche Gewissheit" des Gerichts zur Überzeugungsbildung ausreichte, verlangt die Rechtsprechung eine auf objektiven Grundlagen beruhende hohe Wahrscheinl...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Nachweis der Fortbildung

Für Fortbildungen im Selbststudium und bei internetbasierten Prüfungen stellt sich natürlich die Frage der Personenidentität. Haben Sie die Lernerfolgskontrolle absolviert oder war es Ihre Referendarin? Fortbildung im Selbststudium ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative und Selbstverantwortung für den eigenen Lernprozess.[3] Für den Nachweis der Fortbildung soll eine anwal...mehr

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zfs 2/2015, Reha-Management – ein Gewinn für alle Beteiligten!

Die Zahl der Schwerverletzten nach einem Unfall bleibt nach neuester Mitteilung des Statistischen Bundesamtes auch für 2014 auf einem konstanten Niveau. Damit gilt es für den mit der Unfallregulierung befassten Anwalt immer, auch die Möglichkeit des Reha-Managements im Blick zu haben. Seit rund 20 Jahren haben die eintrittspflichtigen KH-Versicherer – andere Konstellationen ...mehr

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zfs 2/2015, Mehrfacher Anfall der Einstellungsgebühr nach Nr. 4141/Nr. 5115 VV RVG

Hinweis Die Erledigungsgebühr ist mehrfach angefallen und zu erstatten. 1. Wird das Verfahren außergerichtlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, sodann wieder aufgenommen und im gerichtlichen Verfahren erneut eingestellt, fällt die Erledigungsgebühr für jede der Einstellungen gesondert an (LG Offenburg JurBüro 1999, 82; AG Osnabrück AGS 2009, 113; AG Düsseldorf, Urt. v. 9.2...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Lernerfolgskontrolle

Was ist erforderlich für eine Lernerfolgskontrolle? Muss man diese bestehen? Dem Wortlaut des § 15 Abs. 4 FAO-Neu "sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt" kann keine Bestehensanforderung entnommen werden. Wäre ein Bestehen erforderlich, hätte der Satzungsgeber in der FAO z.B. formulieren können "bis zu 5 Stunden können im Selbststudium absolviert werden, wenn der Lernerfolg...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / 1

Mit Wirkung ab dem Jahr 2015 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer den Umfang der Fortbildungspflicht von bisher 10 auf dann 15 Stunden im Jahr erhöht. Eine kleine Erleichterung wollte die Satzungsversammlung dadurch schaffen, dass von den 15 Stunden fünf Stunden im Selbststudium erbracht werden können, sofern hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt ...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / VI. Flugpreisrückzahlung nach Kündigung

Bisher herrschte die Meinung vor, dass ein Fluggast nach erfolgter Kündigung des Luftbeförderungsvertrags bzw. Nichtantritt des Flugs lediglich die Rückzahlung der Steuern[36] und Gebühren (ggf. abzüglich eines Bearbeitungsentgelts) verlangen konnte. Der eigentliche Ticketpreis (meist der größte Teil des Flugpreises) wäre demnach verloren. Nun entschied das LG Frankfurt am M...mehr

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zfs 1/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: 61. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Köln / Leonardo Hotel Datum: Donnerstag, 5. Februar 2015, 9.30 Uhr bis Samstag, 30. Mai 2015, 17.00 Uhr(6 Bausteine, jeweils Do-Sa, insgesamt 120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,- EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung /...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / f) Ausschluss der Rechtsschutzdeckung gem. § 28 Abs. 5 ARB 2010 im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechts-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 33 Gemäß § 28 Abs. 5 ARB 2010 besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft.[28]mehr

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

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Literaturverzeichnis / 1

Becke/Castro/Hein/Martin u.a., HWS-Schleudertrauma 2000 – Standortbestimmung und Vorausblick, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Juni 2000mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann nach 2002 auch in Deutschland eingeführt wurde.[1] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG geschützt, da ihnen eig...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 8 Ausfall im Haushalt / III. Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages

Rz. 10 Der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit dem Haushaltsführungsschaden befasst.[6] 1.45. VGT 2007 Rz. 11 Die Empfehlungen des Arbeitskreises I "Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Versicherungs- und Verkehrsrecht" lauteten: Zitat ... 3. Hausarbeitsschaden in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Der Arbeitskreis stellt ...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 2. Sachliche Kongruenz

Rz. 575 Sachliche Kongruenz ist anzunehmen, wenn sich die Ersatzpflicht des Schädigers und die Leistungsverpflichtung des SVT ihrer Bestimmung nach decken. Hiervon ist dann auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadenersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen.[504] Rz. 576 Die sachliche Kongruenz von Ver...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär leisten wollen. So heißt es z.B. bei der HUK-Coburg Versicherung in den Versicherungsbedingungen wie folgt[5] : "Wir leisten nicht, soweit ihnen wegen des Unfalls aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. Unfallgegner, Haftpflichtvers...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / 4. Vorschaden, psychische Beeinträchtigung

Rz. 266 Hinweis Details hierzu in Kapitel 3 (siehe § 3 Rn 61 ff.). Rz. 267 Die Einstandspflicht des Schadenersatzpflichtigen kann aus Gründen der Kausalität nicht nur ganz entfallen, sondern auch zeitlich beschränkt sein, wenn der durch den Unfall ausgelöste Schaden aufgrund z.B. von Vorschäden auch ohne den Unfall früher oder später eingetreten wäre.[187] Rz. 268 Man kann im ...mehr

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§ 11 Das Sachverständigengu... / I. Das mündliche Gutachten

Rz. 10 Im Zivilverfahren kommt es immer wieder vor, dass Gutachten auch mündlich erstattet werden. Diese Situation ist für den Anwalt äußerst problematisch. Der Grund für das Hinzuziehen eines Sachverständigen liegt in der Regel im fehlenden Sachverstand des Juristen. Bei einem mündlichen Gutachten ist man daher in der Regel überfordert, sich in der Kürze der Zeit sachgerech...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / C. Resümee

Die Mutmaßung von Heinrichs,[16] dass die Fahrerschutzversicherung sich zeitnah zum Standard durchsetzen wird, hat sich nach Einschätzung des Verfassers noch nicht erfüllt. Obwohl sie zur sachgerechten Absicherung des hohen Risikos des Kfz-Führers im Straßenverkehr zwingend geboten ist, hat sich die Fahrerschutzversicherung bis zum heutigen Tage nicht durchgesetzt. Sie ist –...mehr

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zfs 1/2015, Erstattung von ... / F. Fazit

Die Kosten für die Einholung eines Gutachtens über die Höhe des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall gehören nach § 249 BGB zu den auszugleichenden Nachteilen, wobei nur in Ausnahmefällen des Bagatellschadens, oder der Unbrauchbarkeit, der Erstattungsanspruch bereits dem Grunde nach ausscheidet. Die Höhe der Sachverständigenkosten gliedert sich in Grundhonorar und Neben...mehr

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Literaturverzeichnis

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 van Bühren, (Hrsg.) Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 4: Versicherungsrecht, 2. Auflage 2010 ders., Handbuch Versicherungsrecht, 6. Auflage 2014 ders., Unfallregulierung, 7. Auflage 2014 van Bühren/Lemcke/Jahnke, Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage ...mehr

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AGS 08/09/2015, Gesonderte ... / 3 Anmerkung

Ebenso entschieden – und zwei ersatzfähige getrennte Angelegenheiten angenommen – haben das AG Mülheim,[1] das LG Flensburg[2] und das LG Hagen.[3] Nach Auffassung des AG München[4] ist der Anwalt allerdings verpflichtet, die Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass eine gemeinsame Durchsetzung der einzelnen Ansprüche der kostengünstigere Weg ist. Versäumt es der Anwalt, diesen...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (a) ALG (§ 146 SGB III)

Rz. 554 Hinweis Erläuternd zu § 146 SGB III in Kapitel 7 (siehe § 7 Rn 89 ff.). Rz. 555 Nach § 146 SGB III verliert der Arbeitslose bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit für die Dauer von bis zu 6 Wochen nicht seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld (bzw. bis 31.12.2004 Arbeitslosenhilfe, § 198 S. 1 Nr. 3 SGB III a.F.). § 146 SGB III n.F. [364] setzt § 126 SGB III a.F. inhaltl...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 1.45. VGT 2007

Rz. 11 Die Empfehlungen des Arbeitskreises I "Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Versicherungs- und Verkehrsrecht" lauteten: Zitat ... 3. Hausarbeitsschaden in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Der Arbeitskreis stellt fest:mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 1. Die Regelungen, speziell in verkehrsbezogenen Risiken

Rz. 44 Obliegenheiten, die vor Eintritt des Rechtsschutzfalles zu erfüllen sind, gibt es in der Rechtsschutzversicherung nur in den verkehrsbezogenen Risiken. Durch die den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen treffenden Obliegenheiten soll einer Erhöhung des Risikos und damit der Rechtskosten entgegengewirkt werden.[25] Rz. 45 Trotz der sprachlichen Fassung in § 2...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (c) Unzutreffendes Leistungsvolumen

Rz. 447 Ist der Sozialleistungsträger zwar zuständig und damit zu Leistungen nach den Katalogtatbeständen der Sozialgesetzbücher (z.B. SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB XI) grundsätzlich verpflichtet, müssen diese seine Leistungen auch der Höhe nach berechtigt sein. Der Rechtsübergang erfolgt dabei nur in Höhe des wirklichen Schadens, nicht aber in Höhe der vom Sozialleistungsträg...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / 1. Familienrechtlicher Rahmen bei Tötung

Rz. 155 Der Ersatz wegen Fortfalles der Haushaltsführung orientiert sich (anders als im Verletzungsfall) am gesetzlich geschuldeten Maß. Der Umfang der gesetzlichen Unterhaltspflicht hängt auch beim Natural- oder Betreuungsunterhalt von den Lebensumständen und den persönlichen Bedürfnissen der Ehegatten und der unterhaltsberechtigten Kinder ab.[177] Rz. 156 Bei der Berechnung...mehr

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zfs 1/2015, "Halbe Vorfahrt"

Hinweis Ihre Versicherungsnehmerin trifft ein Mithaftungsanteil von 25 %. Zwar hatte sie gegenüber unserem Mandanten an der nicht durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzung als von rechts Kommende die Vorfahrt. Der Unfall wurde jedoch durch einen Geschwindigkeitsverstoß Ihrer Versicherungsnehmerin mitverursacht. Denn sie war so schnell gefahren, dass sie einem ihrerseits von ...mehr

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§ 7 Potentiell erwerbstätig... / a) ALG, §126 SGB III a.F., §146 SGB III

Rz. 89 §126 SGB III a.F. – Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (Fassung bis 1.4.2012) (1) 1Wird ein Arbeitsloser während des Bezugs von Arbeitslosengeld infolge Krankheit arbeitsunfähig, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, oder wird er während des Bezugs von Arbeitslosengeld auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt, verliert er dadurch nicht den Anspruch auf...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / e) Vorheriges Regulierungsverhalten

Rz. 49 Stellt jemand die Behauptung[45] auf, bei einem Unfall eine Verletzung (das gilt nicht nur für den Bereich der HWS-Verletzungen) erlitten zu haben, folgt nicht bereits aus dem außergerichtlichen Regulierungsverhalten des Schadenersatzpflichtigen (oder seines Haftpflichtversicherers) zwingend ein Anerkenntnis oder Geständnis (§ 288 ZPO).[46] Rz. 50 Auch die haftungsbegr...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / bb) Mithaftung

Rz. 1422 Bis zur Gesetzesänderung zum 1.1.2001 war streitig,[891] ob in Fällen der Mitverantwortlichkeit die relative Theorie oder die Aufstockungstheorie anzuwenden war. Trifft den Verletzten ein Mitverschulden, galt m.E. bis zum 31.12.2000 ein Quotenvorrecht zugunsten des nach § 116 SGB X Regress nehmenden Lohnersatzleistungsträgers (sog. Aufstockungstheorie). Rz. 1423 Mit ...mehr

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Literaturverzeichnis

Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 2. Aufl. 2004 Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 4. Aufl. 2009 Bäcker/Franke/Molkentin, SGB VII, 3. Aufl. 2011 Bamberger/Roth, BGB, Band 1, 1. Aufl. 2003 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl. 2009 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs, 32. Ergänzungslieferung 2014 Böhme/Biela, Kraftverkehrs-Haftpflicht...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (7) Körperlicher und psychischer Folgeschaden

Rz. 70 Aus unfallbedingten Primärverletzungen können sich körperliche oder psychische Folgeschäden entwickeln. Für diese sekundären Unfallfolgen kann der Schädiger eintrittspflichtig sein. Rz. 71 Eine psychische Störung, die auf einer vorangegangenen Körper- oder Gesundheitsverletzung beruht, kann dem Schädiger als weitere Schadensfolge zuzurechnen sein, wenn sie nicht mehr s...mehr

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§ 1 Entwicklung der Rechtss... / 1.2.3 III. Die Entwicklung der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) im Einzelnen

Rz. 24 1949 wurde durch das damalige Zonenamt des Reichsaufsichtsamtes für das Versicherungswesen der Betrieb einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung genehmigt. Der Deckungsbereich wurde ausgedehnt auf Unfälle mit nicht motorisierten Fahrzeugen. Zitat aus der Begründung: "Wenn man dem Haftpflichtigen, d.h. demjenigen, der das Recht verletzt, Versicherungsschutz gewähre, e...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (d) Bedarfsgemeinschaft, § 7 SGB II

Rz. 471 § 7 SGB II – Leistungsberechtigte (2) 1Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. 2Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beseitigt oder vermindert werden. 3Zur Deckung der Bedarfe nach § ...mehr

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§ 12 Reha-Management / B. Reha-Management

Rz. 3 Zum Thema Budel/Buschbell "Neue Wege bei der Rehabilitation Schwerverletzter" VersR 1999, 158 (160 unter Hinweis auf die Angaben des VDR für das Jahr 1996); Budel/Rischar/Tille "Rehabilitationsmanagement der Haftpflichtversicherer – Ein Instrument zur Regulierung von Personenschäden" in: Himmelreich, Jahrbuch Verkehrsrecht 2000, 332; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 2...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Tatsächliche Leistung und Forderungsübergang

Rz. 402 Für den Forderungsübergang reicht i.d.R. aus, wenn der Versicherer grundsätzlich unter den Versicherungsvertrag fallende Leistungen erbringt.[284] Den Forderungsübergang berührt nicht, dass dem leistenden Versicherer (insbesondere Privatversicherer) die Möglichkeit zugestanden hätte, sich auf Leistungsfreiheit wegen fehlender vertraglicher Verpflichtung,[285] Obliege...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) Falsche Maßnahmen

Rz. 390 Da nach § 254 BGB die Schadenminderung dem Geschädigten obliegt,[269] hat der Schadenersatzverpflichtete gegenüber dem Drittleistungsträger (z.B. SVT, der eine Rehabilitationsmaßnahme beim Verletzten unterlassen hat) nicht den Einwand des mitwirkenden Verschuldens. Nach § 254 BGB obliegt die Schadenminderung dem Geschädigten. Rz. 391 Die Inanspruchnahme des Ersatzpfli...mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / 4. Anscheinsbeweis

Rz. 108 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 254 BGB Rn 205 ff.; von Pentz "Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht" zfs 2012, 64 (Teil 1) und zfs 2012, 124 (Teil 2). Rz. 109 Die dem Geschädigten obliegende Beweisführung wird im Einzelfall durch die von der Rechtsprechung geprägten Grundsätze des Anscheinsbewe...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (aa) Abfindung ohne Vorbehalt

Rz. 1664 Wurde der Direktgeschädigte, für den nach dem alten Recht des § 119 SGB X ein Rentenversicherungsregress nicht in Betracht kam, bis zum 1.1.2001 ohne Einschränkung abgefunden, gilt, da bis zum 31.12.2000 die Forderung wegen Rentenminderung sich in der Hand des Geschädigten befand, dass sie dann auch mit diesem abgefunden wurde. Der Forderungsübergang nach § 119 SGB ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (3) Mitverantwortung der Mutter

Rz. 81 Der Nasciturus ist vor der Geburt keine (selbstständige/eigenständige) "dritte Person" i.S.d. Schadenersatzvorschriften, sondern bis zur Geburt Teil einer (dann anderen) Person (Identität mit Mutter).[120] Mutter und Leibesfrucht sind vor der Geburt eine Einheit im haftungsrechtlichen Sinne (nicht: Haftungseinheit).[121] Eine Mitverantwortung der Mutter zum Schadengru...mehr

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§ 8 Ausfall im Haushalt / cc) Eheähnliche Gemeinschaft

Rz. 67 Ob der verletzungsbedingte Fortfall oder die Beeinträchtigung der Haushaltsführung in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft einen Haushaltsführungsschaden (Berücksichtigung der Fremdversorgung des Partners) ebenso wie in der Ehe begründet, wird in Rechtsprechung[63] und Literatur[64] weitgehend abgelehnt oder allenfalls bei besonderer Situation[65] zugelassen. Rz. 68 Gege...mehr

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§ 9 Obliegenheiten – Inhalt... / 5. Warteobliegenheit

Rz. 114 Die sowohl in den ARB 94/2000, 2008 als auch in den ARB 2010 (§ 17 Abs. 1 lit. b bb ARB 2010) geregelte Warteobliegenheit beinhaltet die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, unter Umständen den Ausgang eines anderen gerichtlichen Verfahrens abzuwarten, wenn dieses tatsächliche oder rechtliche Bedeutung für die beabsichtigte Rechtsverfolgung hat. Rz. 115 Die Regelun...mehr

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zfs 12/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Erfurt / Radisson BLU Hotel Datum: Samstag, 7. Februa...mehr