Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 3/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Mai 2015 Thema: Anspruchsvolle Unfallsituationen Referent: Hermann Lemcke, Rechtsanwalt, Vorsitzender Richter am OLG a. D., Münster Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 18. April 2015, 09.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Referenten: Christian Janeczek...mehr

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zfs 3/2015, DAV Verkehrsanwaltstag

Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist es, ihre Mitglieder durch hochwertige Fortbildungsveranstaltungen in die Lage zu versetzen, die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten. Diesem Ziel dient vor allem der sog. Wanderzirkus. Ausgewählte, regelmäßig hochklassige Referenten reisen mit ihrem Vortrag an alle insgesamt 17 Standorte, die von den...mehr

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zfs 3/2015, Zur Beweiswürdigung von Zeugenaussagen

Hinweis Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Würdigung von Zeugenaussagen der objektive Wahrheitsgehalt zu ermitteln und auch entsprechend vom Tatgericht zu begründen ist. Anders als früher (BGH Z 53, 245) wo die "persönliche Gewissheit" des Gerichts zur Überzeugungsbildung ausreichte, verlangt die Rechtsprechung eine auf objektiven Grundlagen beruhende hohe Wahrscheinl...mehr

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zfs 2/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis April 2015 Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator, Langenhagen Ort: Gießen-Kleinlinden / Bürgerhaus Datum: Freitag, 6. März 2015, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/F...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Nachweis der Fortbildung

Für Fortbildungen im Selbststudium und bei internetbasierten Prüfungen stellt sich natürlich die Frage der Personenidentität. Haben Sie die Lernerfolgskontrolle absolviert oder war es Ihre Referendarin? Fortbildung im Selbststudium ist gekennzeichnet durch Eigeninitiative und Selbstverantwortung für den eigenen Lernprozess.[3] Für den Nachweis der Fortbildung soll eine anwal...mehr

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zfs 2/2015, Reha-Management – ein Gewinn für alle Beteiligten!

Die Zahl der Schwerverletzten nach einem Unfall bleibt nach neuester Mitteilung des Statistischen Bundesamtes auch für 2014 auf einem konstanten Niveau. Damit gilt es für den mit der Unfallregulierung befassten Anwalt immer, auch die Möglichkeit des Reha-Managements im Blick zu haben. Seit rund 20 Jahren haben die eintrittspflichtigen KH-Versicherer – andere Konstellationen ...mehr

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zfs 2/2015, Mehrfacher Anfall der Einstellungsgebühr nach Nr. 4141/Nr. 5115 VV RVG

Hinweis Die Erledigungsgebühr ist mehrfach angefallen und zu erstatten. 1. Wird das Verfahren außergerichtlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, sodann wieder aufgenommen und im gerichtlichen Verfahren erneut eingestellt, fällt die Erledigungsgebühr für jede der Einstellungen gesondert an (LG Offenburg JurBüro 1999, 82; AG Osnabrück AGS 2009, 113; AG Düsseldorf, Urt. v. 9.2...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / 1

Mit Wirkung ab dem Jahr 2015 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer den Umfang der Fortbildungspflicht von bisher 10 auf dann 15 Stunden im Jahr erhöht. Eine kleine Erleichterung wollte die Satzungsversammlung dadurch schaffen, dass von den 15 Stunden fünf Stunden im Selbststudium erbracht werden können, sofern hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt ...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Weitere Änderungen der FAO

In der Sitzung am 6.12.2013 hat die Satzungsversammlung noch weitere Änderungen am § 15 FAO zur Fortbildungsverpflichtung vorgenommen. So wurde in Absatz 1 der Begriff "anwaltlich" in "fachspezifisch" geändert. Hintergrund war der Umstand, dass einige Rechtsanwaltskammern Veranstaltungen, in denen z.B. Sachverständige referiert haben, nicht als Pflichtfortbildung für Fachanw...mehr

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zfs 2/2015, Fortbildung im ... / Lernerfolgskontrolle

Was ist erforderlich für eine Lernerfolgskontrolle? Muss man diese bestehen? Dem Wortlaut des § 15 Abs. 4 FAO-Neu "sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt" kann keine Bestehensanforderung entnommen werden. Wäre ein Bestehen erforderlich, hätte der Satzungsgeber in der FAO z.B. formulieren können "bis zu 5 Stunden können im Selbststudium absolviert werden, wenn der Lernerfolg...mehr

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zfs 2/2015, Die Entwicklung... / VI. Flugpreisrückzahlung nach Kündigung

Bisher herrschte die Meinung vor, dass ein Fluggast nach erfolgter Kündigung des Luftbeförderungsvertrags bzw. Nichtantritt des Flugs lediglich die Rückzahlung der Steuern[36] und Gebühren (ggf. abzüglich eines Bearbeitungsentgelts) verlangen konnte. Der eigentliche Ticketpreis (meist der größte Teil des Flugpreises) wäre demnach verloren. Nun entschied das LG Frankfurt am M...mehr

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zfs 1/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: 61. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Köln / Leonardo Hotel Datum: Donnerstag, 5. Februar 2015, 9.30 Uhr bis Samstag, 30. Mai 2015, 17.00 Uhr(6 Bausteine, jeweils Do-Sa, insgesamt 120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,- EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sowie Mitglieder FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung /...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann nach 2002 auch in Deutschland eingeführt wurde.[1] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG geschützt, da ihnen eig...mehr

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AGS 08/09/2015, Gesonderte ... / 3 Anmerkung

Ebenso entschieden – und zwei ersatzfähige getrennte Angelegenheiten angenommen – haben das AG Mülheim,[1] das LG Flensburg[2] und das LG Hagen.[3] Nach Auffassung des AG München[4] ist der Anwalt allerdings verpflichtet, die Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass eine gemeinsame Durchsetzung der einzelnen Ansprüche der kostengünstigere Weg ist. Versäumt es der Anwalt, diesen...mehr

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zfs 1/2015, Erstattung von ... / F. Fazit

Die Kosten für die Einholung eines Gutachtens über die Höhe des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall gehören nach § 249 BGB zu den auszugleichenden Nachteilen, wobei nur in Ausnahmefällen des Bagatellschadens, oder der Unbrauchbarkeit, der Erstattungsanspruch bereits dem Grunde nach ausscheidet. Die Höhe der Sachverständigenkosten gliedert sich in Grundhonorar und Neben...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / III. Subsidiarität

Allen Fahrerschutzversicherungsverträgen ist gemein, dass diese nur subsidiär leisten wollen. So heißt es z.B. bei der HUK-Coburg Versicherung in den Versicherungsbedingungen wie folgt[5] : "Wir leisten nicht, soweit ihnen wegen des Unfalls aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. Unfallgegner, Haftpflichtvers...mehr

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zfs 1/2015, Die Fahrerschut... / C. Resümee

Die Mutmaßung von Heinrichs,[16] dass die Fahrerschutzversicherung sich zeitnah zum Standard durchsetzen wird, hat sich nach Einschätzung des Verfassers noch nicht erfüllt. Obwohl sie zur sachgerechten Absicherung des hohen Risikos des Kfz-Führers im Straßenverkehr zwingend geboten ist, hat sich die Fahrerschutzversicherung bis zum heutigen Tage nicht durchgesetzt. Sie ist –...mehr

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zfs 1/2015, "Halbe Vorfahrt"

Hinweis Ihre Versicherungsnehmerin trifft ein Mithaftungsanteil von 25 %. Zwar hatte sie gegenüber unserem Mandanten an der nicht durch Verkehrszeichen geregelten Kreuzung als von rechts Kommende die Vorfahrt. Der Unfall wurde jedoch durch einen Geschwindigkeitsverstoß Ihrer Versicherungsnehmerin mitverursacht. Denn sie war so schnell gefahren, dass sie einem ihrerseits von ...mehr

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zfs 12/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Februar 2015 Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: Martin Diebold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Erfurt / Radisson BLU Hotel Datum: Samstag, 7. Februa...mehr

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zfs 12/2014, Peter Macke ist verstorben

Am 17.9.2014 verstarb im Alter von 74 Jahren Professor Dr. Peter Macke. Mit ihm hat die juristische Community Deutschlands eine außergewöhnliche Persönlichkeit verloren. Ich lernte Peter Macke im Vorstand des Vereins der Bundesrichter und Bundesanwälte kennen. Schon damals zeigte sich, dass er insbesondere auf dem Felde politischer Verantwortung Ideenreichtum mit ungewöhnlich...mehr

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zfs 12/2014, Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2014, Stämpfli Verlag Bern, 331 Seiten, 130 Euro, ISBN 978-3-7272-3133-9

Prof. Dr. René Schaffhauser, Universität St. Gallen, gibt seit 12 Jahren diese bewährte straßenverkehrsrechtliche Aufsatzsammlung heraus. Dabei lässt er nicht nur namhafte Verkehrsjuristen in seinem Jahrbuch zu Wort kommen. Vielmehr ist es sein Ehrgeiz, jeweils auch Beiträge von Autoren verwandter Disziplinen in das Werk aufzunehmen. So haben sich diesmal insgesamt 20 Fachle...mehr

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zfs 12/2014, Strafgerichtli... / 3 Anmerkung:

1. Ob die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens in der vorliegenden Fallkonstellation auf § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. d FeV gestützt werden kann, wird in der Rspr. unterschiedlich bewertet. Über die in der vorstehenden Entscheidung genannten Hinweise auf BayVGH, Beschl. v. 20.3.2009 – 11 CE 08.3028, SVR 2009, 113 u. Beschl. v. 9.2.2009 –11 CE 08....mehr

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zfs 12/2014, zfs Leserumfrage 2014

Sehr geehrte zfs-Leserinnen und Leser, die ARGE Verkehrsrecht und die Redaktion der zfs möchten sich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Teilnahme an unserer Umfrage im September 2014 bedanken. Ziel dieser Umfrage war es, Sie, den Leser der zfs, sowie Ihre Bedürfnisse und Lesegewohnheiten besser kennen zu lernen. So interessierte uns beispielsweise, ob der Zuschnitt und die Schw...mehr

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zfs 12/2014, Unverwertbarke... / 2 Aus den Gründen:

"… Nach st. Rspr. hängt die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. AG München, Urt. v. 6.6.2013, Az. 343 C 4445/13, Ziffer 13; BVerfG NJW 2002, 3619; vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 371, Vorbemerkung, Rn 6). Indizwirkung hat dabei auch der Verstoß gegen einfachgesetzliche Normen. V...mehr

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zfs 12/2014, Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei "halber Vorfahrt"

Hinweis Es trifft zwar zu, dass meine Mandantin/die Klägerin gegenüber dem Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs/Beklagter Ziff. 1 aufgrund der Regel "rechts vor links" wartepflichtig war. Allerdings war dieser verpflichtet, nur so schnell an die Kreuzung heranzufahren, dass er seinerseits dem von rechts kommenden Verkehr die Vorfahrt hätte gewähren können. Gegen diese...mehr

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zfs 11/2014, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

" … II. … Gem. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ist derjenige, der gelegentlich Cannabis einnimmt, zum Führen eines Kfz geeignet, wenn Konsum und Fahren getrennt werden. Hieraus folgt, wie das VG in der angefochtenen Entscheidung zu Recht angenommen hat, im Umkehrschluss, dass ein Fahrzeugführer, der gelegentlich Cannabis konsumiert, dann nicht zum Führen eines...mehr

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zfs 11/2014, Fahrtenbuch; g... / Anmerkung

Hinweis: Zum Fahrtenbuch siehe zuletzt VGH BW zfs 2014, 237, 418; HessVGH zfs 2014, 418; OVG NRW zfs 2014, 537; siehe auch Weber, SVR 2014, 50; Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, § 31a StVZO Rn 1 ff. zfs 11/2014, S. 653 - 654mehr

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zfs 11/2014, Mittelwert aus... / 3 Anmerkung

Die nach wie vor große Zahl von Entscheidungen zur Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, die veröffentlicht werden (vgl. beispielhaft das Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins "Der Verkehrsanwalt" und die Zusendungen an die Redaktion der zfs), zeigen die unveränderte Bedeutung der Problematik. 1. Die Entsche...mehr

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zfs 10/2014, Homburger Tage 2014 – Der (Schloss-)Berg ruft noch immer!

Wie hat Herr Kollege Funk sein Editorial zu den Homburger Tagen 2013 in zfs 9/13 im vergangenen Jahr so schön begonnen: "33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken". Na dann: Auf ein Neues! So finden die Homburger Tage vom 17.–19.10.2014 also wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg statt. Die Veranstaltung wird am Freitag mit dem trad...mehr

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zfs 10/2014, Günther Schork/Sebastian Schork: Quotenvorrecht in der Unfallregulierung, Nomos, 1. Aufl. 2014, CD-ROM, 58 EUR, ISBN 978-3-8487-0583-2

Nicht selten führt das Quotenvorrecht zu Unterbrechungen im Arbeitsfluss. Teilweise muss sich auch der erfahrene Praktiker erst – wieder – in die sehr spezielle Problematik eindenken. Komplexe Berechnungen bergen zudem die Gefahr von Rechenfehlern und Zahlendrehern. Die Anwendung von Schork/Schork hilft, den Überblick zu behalten und verspricht zugleich erhebliche Zeiterspar...mehr

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zfs 10/2014, Antrag auf Terminsverlegung in Bußgeldsachen

Hinweis "In der Bußgeldsache … beantrage ich," den auf den … anberaumten Termin aufzuheben und einen neuen Termin nach fernmündlicher Absprache mit meinem Büro zu bestimmen. An dem anberaumten Verhandlungstag habe ich bereits einen vor längerer Zeit bestimmten Termin vor dem A-Gericht wahrzunehmen, zu dem ich anliegend die Ladung überreiche. Ich versichere anwaltlich, dass auc...mehr

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zfs 9/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: Autokauf und Leasing Referent: Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter am BGH a. D., Lemberg Ort: Neubrandenburg / Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 10. Oktober 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– Euro Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 249,– Euro Mitglieder Anwaltver...mehr

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zfs 9/2014, Europäische Verkehrsrechtstage

Bereits zum 15. Mal werden dieses Jahr die Europäischen Verkehrsrechtstage stattfinden. Diese sind nunmehr seit vielen Jahren in Luxemburg beheimatet, wo auch das Institut für Europäisches Verkehrsrecht, einst gegründet vom deutschen Europaabgeordneten und jetzigen Ehrenpräsidenten Willi Rothley, seinen Sitz hat. Das Spektrum deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, die derze...mehr

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zfs 9/2014, Sonderrechte im... / D. Fazit

Man sieht schon anhand der zahlreich vorhandenen Entscheidungen, dass die Sonderrechte für bestimmte Fahrzeuge nicht nur wichtig sind, sondern die sich auf diese Weise für die anderen Verkehrsteilnehmer ergebenden Einschränkungen im Sinne einer Interessenabwägung auch hinzunehmen sind. So sind bspw. Rettungsfahrzeuge (s. § 35 Abs. 5a StVO) im Einsatz besonders schutzbedürfti...mehr

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zfs 9/2014, Fahrtenbuch für... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde der ASt. nach § 146 VwGO hat Erfolg. Sie ist zulässig und begründet." Die gem. § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung fällt zugunsten der ASt. aus. Bei summarischer Prüfung spricht nach gegenwärtigem Erkenntnisstand mehr für die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Fahrtenbuchauflage als für ihre Rechtmäßigkeit. In einem solchen Fall überwiegt regelmä...mehr

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zfs 9/2014, Zum (fehlenden) Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn das vorausfahrende Fahrzeug zuvor die Spur gewechselt hat

Hinweis "Obwohl unser Mandant auf das bei Ihnen versicherte Fahrzeug aufgefahren ist, kommt dessen alleinige Haftung hier nicht in Betracht. Insbesondere spricht in dieser Konstellation kein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden. Wenn, wie im vorliegenden Fall unstreitig, der Vorausfahrende zuvor die Spur gewechselt hat, ist kein hinreichend typischer Sachverhalt gegeben (v...mehr

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zfs 9/2014, Sonderrechte im... / I. Allgemeines

Bußgeldbewehrt sind gem. § 49 Abs. 4 Nr. 1–2 StVO i.V.m. § 24 StVG Verstöße gegen § 35 Abs. 6 S. 1–4 und § 35 Abs. 8 StVO, wobei Fälle wegen widerrechtlicher Reinigung der Gehwege oder wegen fehlenden Tragens von Warnkleidung für das Verkehrsrecht weniger bedeutsam sind. Hingewiesen werden kann allerdings auf eine jüngere Entscheidung zur Einstufung von Schrottsammlern als F...mehr

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zfs 9/2014, Vorsatzfeststel... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die Rechtsbeschwerde erweist sich mit den erhobenen Verfahrensrügen als unzulässig, da entgegen § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO die den behaupteten Verfahrensmangel enthaltenen Tatsachen nicht hinreichend angegeben sind." Innerhalb der Frist des § 345 Abs. 1 StPO sind die Verfahrenstatsachen so vollständig, genau und aus sich heraus verständlich darzuleg...mehr

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zfs 9/2014, Schadensberechn... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Entgegen der angefochtenen Entscheidung haben die Bekl., deren Haftung dem Grunde nach gem. §§ 7 Abs. 1, 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unstreitig ist, zur Schadensbehebung erforderliche Reparaturkosten von 1.765,15 EUR abzüglich eines Wertausgleichs von 200 EUR und hieraufgezahlter 200 EUR, entsprechend insgesamt 1.365,1...mehr

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zfs 08/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: AKB Referentinnen: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, Erfurt; Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Freiburg / Mercure Hotel Panorama Datum: Samstag, 20. September 2014, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitgli...mehr

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zfs 08/2014, Burmann/Heß/Jahnke/Janker: Straßenverkehrsrecht, C.H. Beck, 23. Aufl. 2014, 1.701 Seiten, 95 EUR, ISBN 978-3-406-65230-1

In der 23. Auflage erscheint der bewährte und praxisnahe Kommentar zum Straßenverkehrsrecht aus dem Hause C.H. Beck. Die Neubekanntmachung der StVO 2013 sowie die Reform des Punktesystems zum 1.5.2014 haben diese Neuauflage notwendig gemacht. Selbstverständlich wurde auch die aktuellste Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und in der Neuauflage berücksichtigt. Zu den Auto...mehr

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zfs 08/2014, Hoheitliche Tä... / 3 Anmerkung

Die Stadt hatte eine Ersatzvornahme im Wege der sog. Fremdvornahme gewählt. Mit der Durchführung der Ersatzvornahme hatte sie einen privaten Dritten, das in Anspruch genommene Abschleppunternehmen, beauftragt. Da das Abschleppunternehmen nur einen eng begrenzten Entscheidungsspielraum für die Durchführung der Ersatzvornahme hatte und den Einzelweisungen der Stadt folgen muss...mehr

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zfs 08/2014, Abschleppen; A... / Anmerkung

Hinweis: Zum Abschleppen von Kfz ausführlich: Koehl, SVR 2014, 98; Haus in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, Nomoskommentar, 1. Aufl. 2014, Anhang zur StVO, Rn 49 ff. zfs 8/2014, S. 474 - 479mehr

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zfs 08/2014, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

" … Im Ergebnis zu Recht hat das LG einen Leistungsanspruch des Kl. dem Grunde nach bejaht. Die Bekl. war nicht berechtigt, gem. § 19 Abs. 2 VVG von dem Vertrag zurückzutreten. Dem LG ist darin zu folgen, dass die gem. § 19 Abs. 5 VVG erforderliche gesonderte Belehrung über die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung nicht in ausreichender Form erfolgt ist. Es kann dabei dahin...mehr

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zfs 08/2014, Vorläufige Wie... / 2 Anmerkung:

Die Entscheidung ist bereits im Volltext in zfs 2014, 235 abgedruckt worden, wird an dieser Stelle jedoch noch einmal wg. der aktuellen Problematik der Anordnung einer medizinisch-psychologische Untersuchung im Wiedererteilungsverfahren infolge einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis aufgegriffen. Der VGH BW geht hier davon aus, dass dann, wenn die Fahrerlaubnis...mehr

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zfs 08/2014, Reichweite ein... / C. Fazit

Will ein Vertragspartner sich vom Vergleich wieder lösen, sieht er sich kaum zu überwindender Hürden ausgesetzt. Behauptet er, dass die eingetretenen Unfallverletzungen sich derart verschlimmert haben, dass der Abfindungsbetrag in keinem vernünftigen Verhältnis (mehr) zur Heftigkeit seiner Leiden steht, wird ihm im Rahmen der geltenden BGH-Rechtsprechung entgegengehalten wer...mehr

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zfs 08/2014, Kfz-Maut alias Infrastruktur-Abgabe

Der Bundesverkehrsminister ist fest gewillt, in Deutschland eine Straßenbenutzungsgebühr für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t einzuführen. Eine kühne Idee, wenn man bedenkt, dass Ausgangspunkt der Überlegungen die Einführung einer Autobahnmaut für ausländische Fahrzeuge war. Die Infrastruktur-Abgabe soll dabei unabhängig davon gelten, ob und wie intensiv öffentliche Straßen mit...mehr

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zfs 08/2014, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Haftungsverteilung

Hinweis Unbeachtlich ist, dass vorliegend der Fahrer des Klägerfahrzeugs das Kraftfahrzeug geführt hat, obwohl er nicht über eine hierfür erforderliche Fahrerlaubnis verfügt hat. Denn berücksichtigt werden kann dieser Umstand nur, wenn er sich in dem Unfall tatsächlich ausgewirkt hat (BGH NJW 2007, 506). Wer z.B. während einer laufenden Sperrfrist, wie vorliegend, ohne die e...mehr