Rz. 11

Die Empfehlungen des Arbeitskreises I "Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Versicherungs- und Verkehrsrecht" lauteten:

Zitat

...

3. Hausarbeitsschaden in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft:

Der Arbeitskreis stellt fest:

a) Bei Verletzung der haushaltsführenden Person entsteht dieser wegen der Beeinträchtigung der Eigenversorgung ein ersatzfähiger Mehrbedarf.
b) Die Versorgung eines eigenen Kindes der verletzten Person ist grundsätzlich beim Haushaltsführungsschaden berücksichtigungsfähig.

Die Empfehlung des Arbeitskreises lautet daher:

Haben sich die in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Partner verpflichtet, zur Lebenshaltung gegenseitig beizutragen, ist die verletzungsbedingte Beeinträchtigung bei der Hausarbeit wie bei Ehegatten zu ersetzen. Die wechselseitige Verpflichtung ist im Einzelfall nachzuweisen.

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