Rz. 81
Der Nasciturus ist vor der Geburt keine (selbstständige/eigenständige) "dritte Person" i.S.d. Schadenersatzvorschriften, sondern bis zur Geburt Teil einer (dann anderen) Person (Identität mit Mutter).[120] Mutter und Leibesfrucht sind vor der Geburt eine Einheit im haftungsrechtlichen Sinne (nicht: Haftungseinheit).[121] Eine Mitverantwortung der Mutter zum Schadengrund und/oder zur Schadenhöhe führt damit zu einer unmittelbaren Anspruchskürzung auch der Direktansprüche des überlebenden, aber geschädigt Geborenen, selbst wenn man den Unterhaltsmehraufwand als – dann dort zu kürzende – Anspruchsmöglichkeit der Eltern darstellt.[122]
Rz. 82
Als Schädigungshandlung der Mutter kommen neben einem mitverschuldeten Unfall auch Nikotingenuss,[123] Rauschmittelmissbrauch, Alkoholabusus, fehlgeschlagener Suizid oder fehlgegangener Abtreibungsversuch in Betracht.
Rz. 83
Bei Alleinverantwortlichkeit der Schwangeren hat ihr später dann lebend geborenes Kind keine Ersatzansprüche erworben. Die Eltern können daher ihrerseits auch keine Aufwendungen wegen einer etwaigen Betreuung des Kindes gegen ihren Haftpflichtversicherer[124] verfolgen.[125] Es fehlt am Mehr-Personen-Verhältnis Schädiger – Geschädigter (Haftungsverhältnis), für das der Versicherer dann im Rahmen seiner versicherungsvertraglichen Deckung (Deckungsverhältnis) einzustehen hätte.
Rz. 84
Es besteht keine gesamtschuldnerische Verantwortung der sich fehlverhaltenden Mutter mit einem weiteren Schadenersatzpflichtigen. Da es bereits an der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit der Mutter fehlt, kann es damit auch nicht zu einem Gesamtschuldner-Innenausgleich kommen. Mangels Gesamtschuld kommen damit die Grundsätze der gestörten Gesamtschuld (im Hinblick auf das Angehörigenprivileges) gar nicht erst zur Anwendung.[126]
Rz. 85
Anzumerken ist, dass gegenüber einem Arzt oder einer anderen – von außen kommenden - schädigenden Person Mutter und das später geschädigt, aber lebend zur Welt gekommene Kind eine Einheit bilden und gemeinsam "Dritte" i.S.d. Schadenersatzvorschriften sind.
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