Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt.

Die Autoren, beide Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, wagen sich an ein bei der Schadenregulierung durch den Anwalt (in Teilbereichen) oftmals "vergessenes" Thema heran (Stichwort Haushaltsführungsschaden). Nicht umsonst "droht" auf dem Gebiet der Personenschäden dem Anwalt stets der Regress, denn hier geht es darum, für den Mandanten finanziell alles herauszuholen, um die erlittenen Schäden zu kompensieren. Wird hier etwas vergessen oder falsch gemacht, wird es auch für die Haftpflichtversicherung des Anwalts vielfach teuer. Zum Teil komplizierte Rechnungen zur Ermittlung des Haushaltsführungsschadens oder des Unterhaltsschadens tragen zudem nicht gerade dazu bei, dass Personenschäden zu "Anwalts Liebling" zählen. Hinzu kommt, dass gerade beim Personengroßschaden dem Geschädigten und seinem Anwalt auf Seiten des VR hochgradig geschultes Personal gegenüber steht. Die Autoren bringen es daher in der Einleitung auf den Punkt (§ 1, Rn 7): "Um auf gleicher Augenhöhe mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer verhandeln zu können, bedarf es exzellenter Fachkenntnisse in Verbindung mit Verhandlungsgeschick und der Fähigkeit, den Lebenssachverhalt des Mandanten in groben Zügen für Jahrzehnte vorauszusehen. …"

Was ist neu in der 2. Auflage? Selbstverständlich wurde das Werk um die aktuelle Rechtsprechung und Literatur zum Personenschaden erweitert. Darüber hinaus haben die Autoren § 8 komplett neu eingefügt. Hier geht es um die Mediation, die von den Autoren als sog. dritter Weg der Personenschadenregulierung beschrieben wird. Berücksichtigung hat ebenfalls die Neuauflage von Pardey zum Haushaltsführungsschaden gefunden, nachdem die Vorauflage einiger Kritik ausgesetzt war. In meiner Besprechung zur Vorauflage hatte ich auf die Überschneidungen mit Hillmann/Schneider, die sich ebenfalls in der Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" mit dem Personenschaden (aus Sicht des Anwalts des Geschädigten) beschäftigen, hingewiesen. Auch dem ist in der Neuauflage Rechnung getragen worden. Die Autoren nehmen nunmehr vermehrt Bezug auf dieses Werk.

Die Verfasser wollen mit ihrem Werk dem Geschädigtenvertreter ein Kompendium an die Hand geben, welches diesem helfen soll, den Personenschaden mit dem Haftpflichtversicherer zur Zufriedenheit des (schwerverletzten oder getöteten) Geschädigten bzw. dessen Angehörigen zu regulieren. Vorab: In dem Vorwort stellen die Autoren klar, dass sie mit ihrem Buch nicht beabsichtigen, wissenschaftliche Probleme aufzuarbeiten, sondern praktische Tipps zur Erreichung eines optimalen Regulierungsergebnisses geben wollen – und dies gelingt ganz hervorragend!

Der Geschädigtenvertreter war bisher aus seiner anwaltlichen Praxis in Bezug auf Personenschäden lediglich Werke gewohnt, die überwiegend von Vertretern der Versicherungswirtschaft verfasst wurden. Zweifelsfrei handelt es sich hierbei um außerordentlich gute Bücher. Jedoch dürften sich diejenigen, die regelmäßig Geschädigte vertreten, ein Buch gewünscht haben, das auf ihre Situation zugeschnitten ist – ein Buch wie das vorliegende! Was dieses Werk so besonders und zugleich wertvoll für die Praxis macht, sind die "Praxistipps" der Verfasser, aus denen schnell ihre Erfahrung im Umgang mit dem geschulten Sachbearbeiter/Außenregulierer der Versicherungswirtschaft deutlich wird. Diese Praxistipps, welche die Autoren gut sichtbar in den übrigen Text haben einfließen lassen, sind schlichtweg hervorragend, wie im Übrigen auch das gesamte Werk. Es handelt sich hierbei größtenteils um Praxistipps, die auf den ersten Blick teilweise sogar komisch anmuten, auf den zweiten dann jedoch unheimlich wertvoll sind, um den eigenen, zum Teil schwerstverletzten Mandanten besser zu verstehen und das Optimale für ihn herausholen zu können. So empfehlen die Autoren beispielsweise, jeder Akte eine Abbildung des menschlichen Skeletts beizulegen (§ 2, Rn 13) und die Verletzungen mit einem farbigen Stift zu markieren. Auf diese Weise erhält der Anwalt schnell einen Überblick über die Verletzungen ohne die Arztberichte umständlich in der Akte suchen zu müssen. Meldet der Anwalt für seinen Mandanten einen Haushaltsführungsschaden zur Regulierung an (§ 3), empfehlen die Autoren, dass der Anwalt den Haushalt seines Mandanten selbstständig besichtigt, um sich ein Bild von den jeweiligen Besonderheiten machen zu können. Ferner empfehlen die Autoren dem Anwalt, die Verletzungen des Mandanten selber zu simulieren (z.B. Fixieren eines Armes am Körper) und sodann die eigene Hausarbeit zu erledigen. Im Ganzen wird der Haushaltsführungsschaden als solcher von den Autoren sehr anschaulich und z...

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