Ein wesentliches Ziel der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist es, ihre Mitglieder durch hochwertige Fortbildungsveranstaltungen in die Lage zu versetzen, die Interessen der Geschädigten optimal zu vertreten. Diesem Ziel dient vor allem der sog. Wanderzirkus. Ausgewählte, regelmäßig hochklassige Referenten reisen mit ihrem Vortrag an alle insgesamt 17 Standorte, die von den jeweiligen Regionalbeauftragten der Arbeitsgemeinschaft betreut werden. Dies garantiert, dass in jeder Region Deutschlands mit möglichst kurzen Anfahrtszeiten Fortbildungsveranstaltungen, die für die Mitglieder zudem subventioniert sind, stattfinden.

Darüber hinaus hat sich seit im nunmehr 4. Jahr der Verkehrsanwaltstag als größte Fortbildungsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft etabliert. Dem lag zunächst die Idee zugrunde, die zur damaligen Zeit geltende 10-stündige Pflichtfortbildung im Rahmen einer einzigen Veranstaltung anzubieten, verbunden mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und einem Rahmenprogramm, das über die Fortbildung hinaus auch den persönlichen Austausch sicherstellt. Der wachsende Zuspruch zeigt, dass das angebotene Format die Bedürfnisse der Verkehrsanwälte getroffen hat, ebenso stößt der stetige Wechsel des Veranstaltungsortes auf positive Resonanz. Im Interesse der Mitgliederwerbung können Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, die im Jahr vor der Veranstaltung beigetreten sind, kostenlos teilnehmen. Auch dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen, wobei insbesondere erfreulich ist, dass viele der neuen Mitglieder auch an weiteren Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft teilnehmen und dieser damit nachhaltig treu bleiben. Die Neuregelung der Fortbildung für Fachanwälte, die nunmehr 15 Stunden nachweisen müssen, stellt das Format aber nicht in Frage. Denn durch die im letzten Heft der zfs ausführlich vorgestellte Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium mit dieser Zeitschrift können die erforderlichen weiteren Stunden auch auf anderem Wege nachgewiesen werden. Natürlich gibt es aber auch nach wie vor die Veranstaltungen des Wanderzirkus vor Ort. Somit kann die Arbeitsgemeinschaft ihren Mitgliedern weiterhin zeitgemäße, hochwertige und vor allem auch erschwingliche Fortbildung anbieten.

Zum 4. Mal wird der Verkehrsanwaltstag vom 24. bis zum 25. April im Scandic Berlin am Potsdamer Platz stattfinden. Drei Richter des Bundesgerichtshofes, Herr Thomas Offenloch, Herr Martin Lehmann und Herr Dr. Ulrich Francke werden die Rechtsprechung des IV. und VI. Zivilsenates sowie des IV. Strafsenates des BGH in Verkehrssachen vorstellen. Das immer wieder gewünschte Thema Haushaltsführungsschaden wird mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung von Herrn Dr. Markus Wessel, Vorsitzender Richter am Landgericht Hannover, referiert werden. Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Köck wird zum Abfindungsvergleich beim Personenschaden referieren, Herr Rechtsanwalt Michael Eckert Besonderheiten im Oldtimerrecht vorstellen. Schließlich wird Herr Prof. Dr. Christian Huber von der RWTH Aachen das aktuelle Thema "smart repair", das auch den letzten Verkehrsgerichtstag beschäftigt hat, aus wissenschaftlicher Sicht beleuchten.

Am Freitagabend findet die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht statt, im Anschluss daran wird man sich in der PS-Zwo-Skylounge im Sonycenter Berlin treffen, um den Abend gemütlich ausklingen zu lassen. Für Begleitpersonen wird ein Rahmenprogramm angeboten, auch eine Kinderbetreuung ist eingerichtet.

Der geschäftsführende Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht freut sich darauf, möglichst viele Teilnehmer in Berlin begrüßen zu können.

Autor: Nicolas Eilers

RA Nicolas Eilers, FA für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, Groß-Gerau

zfs 3/2015, S. 121

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