Mit Wirkung ab dem Jahr 2015 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer den Umfang der Fortbildungspflicht von bisher 10 auf dann 15 Stunden im Jahr erhöht. Eine kleine Erleichterung wollte die Satzungsversammlung dadurch schaffen, dass von den 15 Stunden fünf Stunden im Selbststudium erbracht werden können, sofern hierzu eine Lernerfolgskontrolle erfolgt (§ 15 Abs. 4 FAO-Neu). Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht greift diese Möglichkeit auf. Ab dem Jahr 2015 können Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft über die Lektüre der zfs fünf Zeitstunden Fortbildung nachweisen. Hierfür können sie sich unter www.faocampus.de registrieren und die Lernerfolgskontrollen bearbeiten. Wichtig: Bitte halten Sie zur Überprüfung der Mitgliedschaft Ihre DAV-Mitgliedsnummer bereit.

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