Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 5/2016, Anordnung der F... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… Die zulässige Berufung [vgl. Entscheidung des VG Bayreuth v. 20.4.2015 – B 1 K 14.624], über die der Senat mit Einverständnis der Verfahrensbeteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2, § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), hat in der Sache keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob die Kl. als Fahrzeughalterin und Zeugin das Anhörungsschreiben der Stadt Chemnitz ...mehr

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zfs 5/2016, Wie standardisiert ist das VKS-Abstandsmessverfahren?

Auch im Lichte des 5. Arbeitskreises des VGT 2016 in Goslar ist der Ruf nach einer besseren Überprüfbarkeit und Überprüfung der verschiedenen Messungen im Straßenverkehr ununterbrochen laut. Angesichts der Masse an zu überprüfenden Verkehrsverstößen – heute mehr denn je – hat der BGH (NJW 1993, 3081) bereits früh den Rechtsbegriff des "standardisierten Messverfahrens" entwic...mehr

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zfs 4/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG a.D., Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: Samstag, 28.5.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenr...mehr

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zfs 4/2016, Zum Ersatz fiktiver Reparaturkosten in der Kaskoversicherung – BGHZ, IV ZR 426/14

Kann der Versicherungsnehmer (VN) gegenüber seinem Kaskoversicherer die Kosten einer teuren Markenwerkstatt oder nur die einer günstigeren freien ersetzt verlangen, wenn er fiktiv abrechnet? Diese Frage hat den BGH beschäftigt, der in der Entscheidung vom 11.11.2015 (IV ZR 426/14) nun klarstellt, dass der Versicherer bei der Regulierung nicht grundsätzlich von den Preisen ei...mehr

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zfs 4/2016, Die Geltendmachung konkreter Reparaturkosten bis zur 130 %-Grenze, obwohl der Sachverständige höhere Reparaturkosten über der 130 %-Grenze kalkuliert hat

Hinweis "Nach dem Gutachten des von unserem Mandanten beauftragten Sachverständigen übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten brutto den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30 %. Unser Mandant hat jedoch sein Fahrzeug in der Karosseriefachwerkstatt [xy] gemäß beiliegender Rechnung reparieren lassen. Danach übersteigen die tatsächlichen Kosten der Reparatur, d...mehr

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zfs 4/2016, MPU unter 1,6 P... / C. Einsatzmöglichkeiten von Alkohol-Interlock als Alternative zur medizinisch-psychologischen Begutachtung

Der Einsatz von Alkohol-Interlock stellt sowohl aus straf- als auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht eine Chance dar, unzumutbare Härten zu vermeiden, sofern sich dies aus wissenschaftlicher Sicht nachvollziehbar anbietet. Wenn sich durch Alkohol-Interlock keine gefestigte Verhaltensänderung erzielen lässt, bietet sich dies als Maßnahme im Rahmen der Rehabilitation jedenfall...mehr

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zfs 3/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 64. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Essen / Welcome Hotel Termine: Baustein 1: 7.4.2016 – 9.4.2016; Baustein 2: 28.4.2016 – 30.4.2016; Baustein 3: 19.5.2016 – 21.5.2016; Baustein 4: 9.6.2016 – 11.6.2016; Baustein 5: 23.6.2016 – 25.6.2016; Baustein 6: 7.7.2016 – 9.7.2016 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/FORUM Ju...mehr

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zfs 3/2016, DAV-Verkehrsanwaltstag in Düsseldorf

Bereits zum fünften Mal werden sich wieder zahlreiche Verkehrsrechtler zum DAV-Verkehrsanwaltstag treffen, welcher in diesem Jahr erstmals in Düsseldorf stattfinden wird. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt ist am 22./23.4.2016 Gastgeber der inzwischen schon etablierten Verkehrsrechtstagung. Der Verkehrsanwaltstag zeichnet sich nicht nur durch die qualifizierten Refer...mehr

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zfs 3/2016, Nutzungsausfallentschädigung ohne Nachweis einer Ersatzbeschaffung bei Totalschaden

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, bislang haben Sie den geltend gemachten Nutzungsausfall mit der Begründung des Fehlens einer Ersatzbeschaffung noch nicht ersetzt. Dies steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH. Denn Nutzungsausfallentschädigung ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 10.6.2008 – VI ZR 248/07, S. 5, 6) im Falle des Totalschadens au...mehr

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zfs 3/2016, Obliegenheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte, mithin zulässige Berufung, ist teilweise begründet. Der Kl. kann weitere 2.050 EUR Wiederbeschaffungsaufwand sowie 500 EUR Nutzungsausfallentschädigung nebst vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen verlangen. Im Übrigen ist die Berufung unbegründet." 1. Zutreffend und zweitinstanzlich unangegriffen hat das Erstgericht ang...mehr

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zfs 3/2016, Der Restwert in... / V. Keine Nachfrageverpflichtung vor Veräußerung der Restwerte

In einer neueren Entscheidung vom 30.7.2015[25] hat das OLG Köln unter Abkehr von der älteren Beschlussentscheidung aus dem Jahre 2012 entschieden, dass den Geschädigten keine Nachfrageobliegenheit vor Veräußerung der Restwerte trifft. Der Senat hat ausgeführt, dass ein Geschädigter nicht verpflichtet ist, die beklagte Versicherung über die beabsichtigte Veräußerung zu infor...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / II. Schlussbemerkung

Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der g...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / F. Steuerrecht

Der EuGH entschied mit Urteil vom 23.12.2015,[53] dass Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, mehrwertsteuerpflichtig sind.[54] Streitgegenständlich waren in Frankreich durchgeführte Inlandsflüge, welche dort einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % unterliegen. Der EuGH präzisiert, dass bereits das bloße Ausstellen von Flugscheinen ...mehr

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zfs 2/2016, Unfallrekonstru... / IV. Beweisanträge im Zivilprozess

Die prozessuale Grundlage, um das Auslesen von Fahrzeugdaten als Bestandteil der Unfallrekonstruktion zu ermöglichen, findet sich in den §§ 142, 144 ZPO. Das Gericht kann beispielsweise gem. § 142 Abs. 1 ZPO anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Zu Recht w...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Klage aufgrund der Angabe eines falschen gesetzlichen Vertreters

Hinweis "Die Klage ist bereits unzulässig. Als gesetzlicher Vertreter der beklagten XY-AG wird der Aufsichtsratsvorsitzende genannt. Eine Aktiengesellschaft wird jedoch gem. § 78 Abs. 1 AktG durch den Vorstand vertreten. In dieser Konstellation liegt auch keine irrtümliche Falschbezeichnung vor, sondern der Kläger hat den Aufsichtsratsvorsitzenden, wenn auch unrichtigerweise...mehr

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zfs 2/2016, Pelzmantel als ... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 6.400 EUR aus dem Hausratsversicherungsvertrag zu." Gem. § 18 Abs. 2 S. 1 GKA VHB 95.1 hat der Kl. gegen die Bekl. einem Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungspreises in neuwertigem Zustand. Der Versicherungsfall und die Leistungspflicht der Bekl. sind unstreitig. Das Gericht ist nicht davon überzeugt, das...mehr

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zfs 2/2016, Jahnke/Burmann: Handbuch des Personenschadensrechts, C.H. Beck, 1. Auflage 2016, 1.701 Seiten, 199 EUR, ISBN 978-3-406-67625-3

Wenn man einen Blick auf die zum Schadensrecht in den letzten Jahren erschienenen Bücher wirft, verwundert es nicht, dass das Personenschadensrecht in den Fokus gerückt wurde. Man könnte fast sagen, dass das nun vorliegende Handbuch den Gipfel dieser Entwicklung darstellt. Jedenfalls werden es Folgewerke schwer haben, dieses Handbuch qualitativ zu übertreffen. Woran liegt da...mehr

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zfs 1/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Gießen-Kleinlinden/Bürgerhaus Datum: Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah Sedi,...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / B. Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 5 Der Verkehrs-Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung der umfassendste Versicherungsschutz. Rz. 6 Der Verkehrs-Rechtsschutz hat sich inhaltlich nicht verändert. In den ARB 75 war der Verkehrs-Rechtsschutz in den §§ 21, 22, 23 geregelt, in den ARB 1994, ARB 2000, ARB 2008 und 2010 in den §§ 21 und 22, in die der frühere § 23 eingearbeitet worden ist. Rz. 7 Die Rec...mehr

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AGS 1/2016, Kein Restwertab... / 2 Hinweis der Schriftleitung

Ebenso wie hier haben entschieden: Gegenteilig haben entschieden: AGS 1/2016, S. 16 - 17mehr

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§1 Einleitung / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Verkehrsrecht drehen sich die Uhren seit der Verabschiedung des altbekannten Verkehrszentralregisters (VZR) durch das Fahreignungsregister (FaER) anders. Gut ein Jahr nach der Umstellung kann noch nicht abschließend gesagt werden, ob Fahrerlaubnisinhaber deutlich schneller fürchten müssen, dass ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund von Punkteinträgen in Flensburg entzoge...mehr

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zfs 1/2016, Im besten Alter

Mit zunehmendem Alter wird man auch attraktiver. Da diese Behauptung regelmäßig von Personen aufgestellt wird, die jedenfalls nicht mehr als jugendlich bezeichnet werden können, kann die Richtigkeit der Aussage durchaus in Zweifel gezogen werden. Etwas anderes gilt aber sicherlich für den Deutschen Verkehrsgerichtstag. Er wird vom 27.–29.1.2016 zum 54. Mal in der Weltkulture...mehr

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / L. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 74 Soweit der Rechtsschutzversicherer Zahlungen geleistet hat, geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erstattung der gezahlten Beträge auf den Rechtsschutzversicherer gemäß § 86 VVG bzw. § 17 Abs. 8 ARB 2010 über. Rz. 75 Gemäß §§ 412, 404 BGB kann der Rechtsanwalt dem Rechtsschutzversicherer alle Einwendungen entgegenhalten, die gegenüber seinem Mandanten zum Zeit...mehr

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zfs 1/2016, Der VW-Abgasska... / C. Fazit

VW scheint die Folgen der Manipulationen durch Umrüstung beseitigen zu wollen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob überhaupt (noch) eine Rechtspflicht hierzu besteht. VW ist zurzeit daran gelegen, den Imageschaden zu minimieren. Auch etwaige Steuernachforderungen will der Konzern ausgleichen. Eine genaue Prüfung der Rechte des Käufers ist aber gleichwohl nicht lediglich akademi...mehr

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / II. Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles

Rz. 41 Obliegenheiten sind nach allgemeiner Ansicht Voraussetzung (Verhaltensnormen) für den Versicherungsschutz.[23] Die einzige Sanktion von Obliegenheitsverletzungen ist die Leistungsfreiheit des Versicherers für den konkreten Versicherungsfall. Rz. 42 Der Verkehrs-Rechtsschutz enthält drei Fallgruppen von Obliegenheiten, die vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfülle...mehr

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§ 11 Fahrerschutzversicherung / I. Schadenversicherung

Rz. 12 Die Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung keine Summenversicherung, sondern eine Schadenversicherung.[19] Die Fahrerschutzversicherung ist eher vergleichbar mit einer Kaskoversicherung und vom Grundsatz her eine Restschadenversicherung.[20] Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz. Versichert ist der Fahrer de...mehr

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Literaturverzeichnis

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Auflage 2015 van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 6. Auflage 2014 van Bühren/Lemcke/Jahnke (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 van Bühren/Plote, ARB-Kommentar, 3. Auflage 2013 Burmann/Heß/Höke/Stahl, Das neue VVG im Straßenverkehrsrecht, ...mehr

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§ 11 Fahrerschutzversicherung / III. Verdienstausfall

Rz. 8 Der Verdienstausfall ist gemäß § 252 BGB zu ersetzen. Der entgangene Verdienst aus abhängiger Tätigkeit wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nach der modifizierten Bruttomethode ermittelt.[11] Ersparnisse an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen. Rz. 9 Bei entgangenem Verdienst aus selbstständiger A...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§5 Rechtsmittel / 2. Mitteilung über den Punktestand

Rz. 47 Die Mitteilung des Kraftfahrt Bundesamtes stellt keinen Verwaltungsakt dar, der mit den üblichen verwaltungsrechtlichen Rechtsmitteln angegriffen werden könnte.[26] Deshalb ist weder eine Verpflichtungserklärung noch eine Feststellungsklage zulässig.[27] Es besteht kein Anspruch auf eine verbindliche Mitteilung des Punktestandes im Verkehrszentralregister.[28] Dies is...mehr

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Vorwort

Um es ganz deutlich zu sagen: Dieses Gesetzesvorhaben ist insgesamt – auch nicht mit seinen schnell nachgefertigten "Verbesserungen oder Klarstellungen" - nicht gelungen. Einfacher, transparenter und gerechter sollte alles werden - tatsächlich hätten einfache Korrekturen bereits genügt, um ein funktionierendes und in der Bevölkerung akzeptiertes Punktesystem in Flensburg in ...mehr

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zfs 1/2016, Aufforderung zur Vornahme der Verrechnung

Hinweis "Die bisher geleisteten Zahlungen erfolgten ausdrücklich unter von ihnen erklärtem Verrechnungsvorbehalt. Wir fordern Sie binnen der unten genannten Frist auf, diese Verrechnung durch Erklärung uns gegenüber nunmehr auszuüben. In der bisherigen Form hatte Ihre Zahlung nämlich keine Tilgungswirkung:" Bestehen – wie bei einem Unfall zwangsläufig – mehrere Forderungen ei...mehr

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zfs 1/2016, Alleinverschuld... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung der Anteile an dem Eintritt des Unfalls kann die den Fahrer und Halter des Kfz treffende Gefährdungshaftung dann zurücktreten, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten geprägt ist. Das entspricht nach st. Rspr. der Wertung der §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1956, 238; BG...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines [Rdn 318]

Rdn 319 Literaturhinweise: Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP Fach 22, S. 530 ders., StRR 2010, 444 ff. Hackner/Trautmann, Die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Europäischen Geldsanktionsgesetz, DAR 2010, 71 Hering, Die Halterhaftung in Europa, SVR 2010, 17 ff. Krumm/Lempp/Trautmann...mehr

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zfs 1/2016, Verkehrsunfall ... / 3 Anmerkung:

1. Wegrollende Einkaufswagen, die außerhalb des Geschäftslokals verwendet werden dürfen, können zu Beschädigungen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen. Einkaufswagen, die ein Kaufmarkt Kunden zur Verfügung stellt, können zum einen beim Be- oder Entladen Schäden an anderen Kfz herbeiführen, zum anderen können abgestellte Einkaufswagen bei unzureichenden Sicherungsmaßna...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Fahrerlaubnisfragen, Abrechnung [Rdn 63]

Rdn 64 Literaturhinweise: Breyer, Die Vergütung des Verteidigers bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot, RVG-B 2005, 72 Krause, Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG, auch bei Entziehung einer Fahrerlaubnis, JurBüro 2006, 118 N. Schneider, Kostenrechtliche Besonderheiten bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, DAR 2014, 764 Pießkalla, Die Streit...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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zfs 12/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freit...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / A. Grundlagen

Wie in jedem Prozess muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen. Nicht immer helfen die Zeugenaussagen und die unfallanalytischen Gutachten dem Gericht dabei, dass es sich i.S.d. § 286 ZPO von der "einen" Wahrheit überzeugen kann. In diesen Fällen müsste es daher eine Beweislastentscheidung geben. Die Rechtsprechung hat aber bereits ...mehr

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zfs 12/2015, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2015, 480 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1410-1

Das vorliegende Werk von Wellner erscheint in der 3. Auflage im Deutschen Anwaltverlag. Zum Autor selber müssen nicht viele Worte verloren werden. Wellner ist Richter am Bundesgerichtshof und dort langjähriges Mitglied des (u.a.) für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Darüber hinaus dürfte er vielen aus Fortbildungsveranstaltungen bekannt sein. Er ist ein ausgewi...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 1

Der Anscheinsbeweis-Klassiker schlechthin im Verkehrsrecht ist der Grundsatz "Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld." In diesen Fällen spricht nämlich die Typizität des Auffahrunfallgeschehens dafür, dass der Hintermann entweder nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand gem. § 4 Abs. 1 StVO zu seinem Vordermann eingehalten hat oder dem Verkehr vor ihm nicht die erforde...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / E. Fazit

Wie die Verkehrsgerichtstage in Goslar im Januar 2015 belegt haben, ist das Interesse an dem Institut des Anscheinsbeweises weiterhin groß. Die Entscheidungen der Instanzgerichte werden weiterhin für reichlich Diskussionsstoff sorgen bis ggf. erneut eine Entscheidung des BGH zu diesem Thema ergeht. Trotz der bisher deutlichen Worte des BGH gewinnt man in der Praxis den Eindr...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / D. Fazit

Der Verkehrsanwalt muss bei Abstandsverstößen ständig auf der Hut sein. Zum einen greifen die rechtlichen Grundlagen, Gebote und Verbote wechselseitig in die zivilrechtliche und bußgeldrechtliche Betrachtung mit ein, gerade wenn es um Verkehrsunfälle geht. Darüber hinaus sind prozessuale Kniffe, aber auch Fallstricke in großer Zahl vorhanden, so dass die Kenntnis "nur" des m...mehr

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zfs 12/2015, Quirmbach/Gräfenstein/Deller: Kapitalisierungstabellen. Ersatzansprüche bei Personenschäden richtig berechnen, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2015, 188 Seiten, 29 EUR, ISBN 978-3-8240-1401-9

Ein Geschädigter hat nur im Ausnahmefall einen Anspruch auf die kapitalisierte Abfindung seines Personenschadens. Entsprechend ist die Rechtsprechung dazu spärlich, die Bedeutung des Themas jedoch aufgrund der vielfachen außergerichtlichen Abfindungsvergleiche, die in der Regel auch eine Kapitalisierung des Zukunftsschadens enthalten, erheblich (siehe dazu und zu der vorhand...mehr

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zfs 12/2015, Skiunfall aufg... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung befasst sich mit der rechtlichen Bewältigung eines Skiunfalls, der am Anfang der Karriere eines Skiläufers steht: das Erlernen des Skilaufens in einem Skikurs. Aufgrund der Buchung der Unterrichtsstunde durch die Kl. schuldete der Bekl. als Betreiber der Skischule, die Teilnehmer an dem Skikurs vor Gefahren der Befahrung der Skipiste soweit als möglich zu be...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / D. Exkurs: Anscheinsbeweis beim Auslandsunfall

Aufgrund der Möglichkeiten der Art. 11, 9 Abs. 1 Nr. 1a EuGVVO = Brüssel I-VO (nunmehr Art. 13, 11 Abs. 1 Nr. 1a Brüssel Ia VO) ist bei einem Auslandsunfall auch eine Klage am deutschen Wohngerichtsstand möglich. Dies ist für die deutschen Gerichte undankbar. Denn der Tatrichter muss ausländisches Recht von Amts wegen ermitteln. Dabei darf er sich nicht auf die Heranziehung ...mehr

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zfs 12/2015, Mithaftung aus Betriebsgefahr

Hinweis "Zumindest ergibt sich eine Mithaftung der Beklagten aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs. Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall war für den Fahrer des Beklagtenfahrzeugs kein unabwendbares Ereignis." Unabwendbar ist ein Ereignis, das bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handel...mehr

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zfs 12/2015, Verunsicherung bei jedem Personenschaden – Stichwort Schweigeverzichtserklärung

Aktuell tauchen in der Schadensregulierung von Personenschäden immer wieder Schreiben mit Schweigeverzichtserklärungen von Versicherern auf, welche zu erheblichen Verunsicherungen bei den Anwälten und den Mandanten führen. Betroffen sind nicht nur mittlere und große Personenschäden, sondern alle Personenschäden, auch schon jede HWS-Verletzung. In diesen Schreiben der Versich...mehr

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zfs 11/2015, Verneinter Ans... / 3 Anmerkung:

Zu den Fallgruppen des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht vgl. Janecek, zfs 2015, 244. 1. Die Entscheidung macht die Grenzen der Heranziehung des Anscheinsbeweises im Verkehrsrecht deutlich. Die häufig vorkommende Unfallkonstellation der Kollision eines linksabbiegenden Kfz mit einem sich rückwärts in Geradeausfahrt befindlichen Fahrzeug wird unter Prüfung der Mitverantwortun...mehr