Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 7/2016, Späte Urlaubserinnerungen

Im Frühjahr 2016 hat nun auch der italienische Gesetzgeber den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt. Damit haben dies alle EU-Staaten mit Ausnahme von Griechenland getan. Während früher dem Mandanten getrost geraten werden konnte, die zum Teil über ein Jahr nach dem vermeintlichen Delikt versendeten Knöllchen zu ignorieren, so ...mehr

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zfs 7/2016, Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall auf einem Parkplatz

Hinweis "Mit Ihrer Regulierungsentscheidung besteht kein Einverständnis. Richtig ist, dass die Kollision sich auf einem Parkplatz ereignet hat, was jedoch nicht dazu führt, dass automatisch eine Haftungsteilung vorzunehmen ist. Zwar trifft beide Verkehrsteilnehmer die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO, allerdings ist die Anwendung des Anscheinsbeweises g...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen der Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung

Leitsatz Das Hauptzollamt ist als für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Behörde nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 KraftStG an die von den Zulassungsbehörden vorgenommene und in den Fahrzeugpapieren dokumentierte Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten g...mehr

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zfs 6/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Hamm in Verkehrssachen Referenten: Dr. Jutta Laws, M.M., Vors. Richterin am OLG, Vorsitzende des Justizprüfungsamtes beim OLG, Hamm; Dr. Martin Saal, Richter am OLG, Hamm Ort: Hagen / ARCADEON Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Datum: Freitag, 9.9.2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicheru...mehr

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zfs 6/2016, Daten im Fahrzeug – Fluch oder Segen?

Nun ist die digitale Revolution auch in den Fahrzeugen angekommen. Datensammler wohin man schaut. Neben bis zu 70 Steuerungsgeräten von Assistenzsystemen, die eigentlich schon alles Wissenswerte über Fahrer und Fahrzeug erfassen, Navigationsgeräten, die bis zu 3.000 km Fahrstrecke aufzeichnen, auch wenn sie nicht in Betrieb sind, Pay-as-you-drive-Telematikboxen und Dashcams ...mehr

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AGS 6/2016, Kein Restwertab... / 2 Hinweis der Schriftleitung

Siehe hierzu auch AGkompakt 2016, 49 ff. Ebenso entschieden haben: AG Freiburg, Urt. v. 12.1.1970 – 7 S 128/70[1] LG Koblenz, Urt. v. 13.4.1982 – 6 S 415/81[2] AG Wesel, Urt. v. 25.3.2011 – 27 C 230/10 [3] AG Ahlen, Urt. v. 7.5.2013 – 30 C 103/12[4] AG Berlin-Mitte, Urt. v. 31.7.2014 – 7 C 3064/14[5] LG Aachen, Urt. v. 18. 12. 2014 – 10 O 308/14[6] AG Norderstedt, Urt. v. 15.9.2015 –...mehr

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zfs 6/2016, Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch (mit Festschrift), C.H. Beck, 75. Auflage 2016, 3.212 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-406-68000-7

Der im Zivilrecht tätige Rechtsanwalt kauft ihn ohnehin, der Verkehrsrechtler will ihn ebenfalls in seiner Sammlung wissen; und seit 75 Auflagen hat er sich in den Regalen der Praktiker unentbehrlich gemacht. Die Jubiläumsausgabe hat einen gesonderten Band als Festschrift beigelegt, die der Rezensentin mehr Neugier entlocken konnte als das nach wie vor einmalige Werk: Denn e...mehr

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zfs 6/2016, Nacherfüllungsverlangen des Käufers bei Mängelrügen

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," ich vertrete Herrn … , … . Die Vollmacht ist im Original beigefügt. Mit Kaufvertrag vom … (Datum) erwarb mein Mandant von Ihnen das Kfz … (Hersteller, Typ etc.). Zwischenzeitlich sind an dem Fahrzeug folgende Mängel aufgetreten: Meinem Mandanten stehen daher kaufvertragliche Gewährleistungsrechte gegen Sie zu. Nam...mehr

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zfs 5/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenzial und Risiken Referenten: Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Hamburg; Dr. Michael Weyde, Dipl.-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Auswertung von Unfalldatenspeichern, Berlin Ort: Freiburg / Mercure Hotel Freiburg Am Münster Datum: F...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

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zfs 5/2016, Anordnung der F... / 2 Aus den Gründen:

[16] "… Die zulässige Berufung [vgl. Entscheidung des VG Bayreuth v. 20.4.2015 – B 1 K 14.624], über die der Senat mit Einverständnis der Verfahrensbeteiligten ohne mündliche Verhandlung entscheidet (§ 101 Abs. 2, § 125 Abs. 1 S. 1 VwGO), hat in der Sache keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob die Kl. als Fahrzeughalterin und Zeugin das Anhörungsschreiben der Stadt Chemnitz ...mehr

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zfs 5/2016, Beauftragung eines Sachverständigengutachtens durch den Haftpflichtversicherer

Hinweis "Die Sachverständigenkosten durch das von unserer Mandantschaft in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten belaufen sich auf … EUR brutto. Ich verweise auf die Rechnung des Kfz Sachverständigenbüro … vom … Die Rechtsauffassung Ihres Hauses verfängt nicht. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht ist meinem Mandanten nicht anzulasten. Es ist nicht Aufgabe de...mehr

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zfs 5/2016, Burmann/Schmedding: Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess, Deutscher Anwaltverlag, 2. Auflage 2015, 280 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-8240-1291-6

Gutachten sind regelmäßig Entscheidungsgrundlage in Prozessen. Sachverständige entscheiden also im Rechtsstreit quasi mit. Diese Erkenntnis verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich mit Sachverständigengutachten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auseinanderzusetzen. Hierfür bietet das Buch "Unfallrekonstruktion im Verkehrsprozess" von Burmann/Schmedding eine hervorragen...mehr

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zfs 5/2016, Wie standardisiert ist das VKS-Abstandsmessverfahren?

Auch im Lichte des 5. Arbeitskreises des VGT 2016 in Goslar ist der Ruf nach einer besseren Überprüfbarkeit und Überprüfung der verschiedenen Messungen im Straßenverkehr ununterbrochen laut. Angesichts der Masse an zu überprüfenden Verkehrsverstößen – heute mehr denn je – hat der BGH (NJW 1993, 3081) bereits früh den Rechtsbegriff des "standardisierten Messverfahrens" entwic...mehr

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zfs 5/2016, Entzug der Proz... / 3 Anmerkung:

1. Ein besonders dreister Versuch, einen unbegründeten Anspruch auf Staatskosten, damit auf Kosten aller Bürger, durchzusetzen und hierbei das Rechtsinstitut der Prozesskostenhilfe zu missbrauchen, ist erfreulicherweise gescheitert. Nach der Beweisaufnahme stand es fest, dass der ASt., dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, den Auffahrunfall, aus dem er Ansprüche herle...mehr

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zfs 4/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Vernehmungstaktik im Verkehrszivil- und -strafprozess Referent: Axel Wendler, Richter am OLG a.D., Stuttgart, Lehrbeauftragter der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: Samstag, 28.5.2016, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenr...mehr

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zfs 4/2016, Zum Ersatz fiktiver Reparaturkosten in der Kaskoversicherung – BGHZ, IV ZR 426/14

Kann der Versicherungsnehmer (VN) gegenüber seinem Kaskoversicherer die Kosten einer teuren Markenwerkstatt oder nur die einer günstigeren freien ersetzt verlangen, wenn er fiktiv abrechnet? Diese Frage hat den BGH beschäftigt, der in der Entscheidung vom 11.11.2015 (IV ZR 426/14) nun klarstellt, dass der Versicherer bei der Regulierung nicht grundsätzlich von den Preisen ei...mehr

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zfs 4/2016, Die Geltendmachung konkreter Reparaturkosten bis zur 130 %-Grenze, obwohl der Sachverständige höhere Reparaturkosten über der 130 %-Grenze kalkuliert hat

Hinweis "Nach dem Gutachten des von unserem Mandanten beauftragten Sachverständigen übersteigen die kalkulierten Reparaturkosten brutto den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30 %. Unser Mandant hat jedoch sein Fahrzeug in der Karosseriefachwerkstatt [xy] gemäß beiliegender Rechnung reparieren lassen. Danach übersteigen die tatsächlichen Kosten der Reparatur, d...mehr

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zfs 4/2016, MPU unter 1,6 P... / C. Einsatzmöglichkeiten von Alkohol-Interlock als Alternative zur medizinisch-psychologischen Begutachtung

Der Einsatz von Alkohol-Interlock stellt sowohl aus straf- als auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht eine Chance dar, unzumutbare Härten zu vermeiden, sofern sich dies aus wissenschaftlicher Sicht nachvollziehbar anbietet. Wenn sich durch Alkohol-Interlock keine gefestigte Verhaltensänderung erzielen lässt, bietet sich dies als Maßnahme im Rahmen der Rehabilitation jedenfall...mehr

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zfs 3/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 64. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Essen / Welcome Hotel Termine: Baustein 1: 7.4.2016 – 9.4.2016; Baustein 2: 28.4.2016 – 30.4.2016; Baustein 3: 19.5.2016 – 21.5.2016; Baustein 4: 9.6.2016 – 11.6.2016; Baustein 5: 23.6.2016 – 25.6.2016; Baustein 6: 7.7.2016 – 9.7.2016 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/FORUM Ju...mehr

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zfs 3/2016, DAV-Verkehrsanwaltstag in Düsseldorf

Bereits zum fünften Mal werden sich wieder zahlreiche Verkehrsrechtler zum DAV-Verkehrsanwaltstag treffen, welcher in diesem Jahr erstmals in Düsseldorf stattfinden wird. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt ist am 22./23.4.2016 Gastgeber der inzwischen schon etablierten Verkehrsrechtstagung. Der Verkehrsanwaltstag zeichnet sich nicht nur durch die qualifizierten Refer...mehr

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zfs 3/2016, Obliegenheit de... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte, mithin zulässige Berufung, ist teilweise begründet. Der Kl. kann weitere 2.050 EUR Wiederbeschaffungsaufwand sowie 500 EUR Nutzungsausfallentschädigung nebst vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten und Zinsen verlangen. Im Übrigen ist die Berufung unbegründet." 1. Zutreffend und zweitinstanzlich unangegriffen hat das Erstgericht ang...mehr

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zfs 3/2016, Nutzungsausfallentschädigung ohne Nachweis einer Ersatzbeschaffung bei Totalschaden

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, bislang haben Sie den geltend gemachten Nutzungsausfall mit der Begründung des Fehlens einer Ersatzbeschaffung noch nicht ersetzt. Dies steht nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH. Denn Nutzungsausfallentschädigung ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urt. v. 10.6.2008 – VI ZR 248/07, S. 5, 6) im Falle des Totalschadens au...mehr

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zfs 3/2016, Der Restwert in... / V. Keine Nachfrageverpflichtung vor Veräußerung der Restwerte

In einer neueren Entscheidung vom 30.7.2015[25] hat das OLG Köln unter Abkehr von der älteren Beschlussentscheidung aus dem Jahre 2012 entschieden, dass den Geschädigten keine Nachfrageobliegenheit vor Veräußerung der Restwerte trifft. Der Senat hat ausgeführt, dass ein Geschädigter nicht verpflichtet ist, die beklagte Versicherung über die beabsichtigte Veräußerung zu infor...mehr

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zfs 3/2016, Organisatorisch... / II. Schlussbemerkung

Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der g...mehr

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zfs 2/2016, Die Entwicklung... / F. Steuerrecht

Der EuGH entschied mit Urteil vom 23.12.2015,[53] dass Flugscheine, die nicht benutzt wurden und für die keine Erstattung erfolgt, mehrwertsteuerpflichtig sind.[54] Streitgegenständlich waren in Frankreich durchgeführte Inlandsflüge, welche dort einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5,5 % unterliegen. Der EuGH präzisiert, dass bereits das bloße Ausstellen von Flugscheinen ...mehr

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zfs 2/2016, Unfallrekonstru... / IV. Beweisanträge im Zivilprozess

Die prozessuale Grundlage, um das Auslesen von Fahrzeugdaten als Bestandteil der Unfallrekonstruktion zu ermöglichen, findet sich in den §§ 142, 144 ZPO. Das Gericht kann beispielsweise gem. § 142 Abs. 1 ZPO anordnen, dass eine Partei oder ein Dritter die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und sonstigen Unterlagen, auf die sich eine Partei bezogen hat, vorlegt. Zu Recht w...mehr

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zfs 2/2016, Unzulässige Klage aufgrund der Angabe eines falschen gesetzlichen Vertreters

Hinweis "Die Klage ist bereits unzulässig. Als gesetzlicher Vertreter der beklagten XY-AG wird der Aufsichtsratsvorsitzende genannt. Eine Aktiengesellschaft wird jedoch gem. § 78 Abs. 1 AktG durch den Vorstand vertreten. In dieser Konstellation liegt auch keine irrtümliche Falschbezeichnung vor, sondern der Kläger hat den Aufsichtsratsvorsitzenden, wenn auch unrichtigerweise...mehr

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zfs 2/2016, Pelzmantel als ... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 6.400 EUR aus dem Hausratsversicherungsvertrag zu." Gem. § 18 Abs. 2 S. 1 GKA VHB 95.1 hat der Kl. gegen die Bekl. einem Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungspreises in neuwertigem Zustand. Der Versicherungsfall und die Leistungspflicht der Bekl. sind unstreitig. Das Gericht ist nicht davon überzeugt, das...mehr

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zfs 2/2016, Jahnke/Burmann: Handbuch des Personenschadensrechts, C.H. Beck, 1. Auflage 2016, 1.701 Seiten, 199 EUR, ISBN 978-3-406-67625-3

Wenn man einen Blick auf die zum Schadensrecht in den letzten Jahren erschienenen Bücher wirft, verwundert es nicht, dass das Personenschadensrecht in den Fokus gerückt wurde. Man könnte fast sagen, dass das nun vorliegende Handbuch den Gipfel dieser Entwicklung darstellt. Jedenfalls werden es Folgewerke schwer haben, dieses Handbuch qualitativ zu übertreffen. Woran liegt da...mehr

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zfs 1/2016, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Gießen-Kleinlinden/Bürgerhaus Datum: Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah Sedi,...mehr

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AGS 1/2016, Kein Restwertab... / 2 Hinweis der Schriftleitung

Ebenso wie hier haben entschieden: Gegenteilig haben entschieden: AGS 1/2016, S. 16 - 17mehr

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zfs 1/2016, Im besten Alter

Mit zunehmendem Alter wird man auch attraktiver. Da diese Behauptung regelmäßig von Personen aufgestellt wird, die jedenfalls nicht mehr als jugendlich bezeichnet werden können, kann die Richtigkeit der Aussage durchaus in Zweifel gezogen werden. Etwas anderes gilt aber sicherlich für den Deutschen Verkehrsgerichtstag. Er wird vom 27.–29.1.2016 zum 54. Mal in der Weltkulture...mehr

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zfs 1/2016, Der VW-Abgasska... / C. Fazit

VW scheint die Folgen der Manipulationen durch Umrüstung beseitigen zu wollen, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob überhaupt (noch) eine Rechtspflicht hierzu besteht. VW ist zurzeit daran gelegen, den Imageschaden zu minimieren. Auch etwaige Steuernachforderungen will der Konzern ausgleichen. Eine genaue Prüfung der Rechte des Käufers ist aber gleichwohl nicht lediglich akademi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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zfs 1/2016, Aufforderung zur Vornahme der Verrechnung

Hinweis "Die bisher geleisteten Zahlungen erfolgten ausdrücklich unter von ihnen erklärtem Verrechnungsvorbehalt. Wir fordern Sie binnen der unten genannten Frist auf, diese Verrechnung durch Erklärung uns gegenüber nunmehr auszuüben. In der bisherigen Form hatte Ihre Zahlung nämlich keine Tilgungswirkung:" Bestehen – wie bei einem Unfall zwangsläufig – mehrere Forderungen ei...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Erwachsene, Geldsanktionen, ausländische, Allgemeines [Rdn 318]

Rdn 319 Literaturhinweise: Burhoff, Die Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen, ZAP Fach 22, S. 530 ders., StRR 2010, 444 ff. Hackner/Trautmann, Die Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Europäischen Geldsanktionsgesetz, DAR 2010, 71 Hering, Die Halterhaftung in Europa, SVR 2010, 17 ff. Krumm/Lempp/Trautmann...mehr

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zfs 1/2016, Verkehrsunfall ... / 3 Anmerkung:

1. Wegrollende Einkaufswagen, die außerhalb des Geschäftslokals verwendet werden dürfen, können zu Beschädigungen von Kfz im öffentlichen Verkehrsraum führen. Einkaufswagen, die ein Kaufmarkt Kunden zur Verfügung stellt, können zum einen beim Be- oder Entladen Schäden an anderen Kfz herbeiführen, zum anderen können abgestellte Einkaufswagen bei unzureichenden Sicherungsmaßna...mehr

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zfs 1/2016, Alleinverschuld... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung der Anteile an dem Eintritt des Unfalls kann die den Fahrer und Halter des Kfz treffende Gefährdungshaftung dann zurücktreten, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten geprägt ist. Das entspricht nach st. Rspr. der Wertung der §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1956, 238; BG...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Fahrerlaubnisfragen, Abrechnung [Rdn 63]

Rdn 64 Literaturhinweise: Breyer, Die Vergütung des Verteidigers bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot, RVG-B 2005, 72 Krause, Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG, auch bei Entziehung einer Fahrerlaubnis, JurBüro 2006, 118 N. Schneider, Kostenrechtliche Besonderheiten bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, DAR 2014, 764 Pießkalla, Die Streit...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Rechtsschutzversicherung [Rdn 211]

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zfs 12/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Prof. Dr. Rainer Heß, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Bochum, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld Ort: Oldenburg / City Club Hotel Datum: Freit...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / A. Grundlagen

Wie in jedem Prozess muss die darlegungs- und beweisbelastete Partei die ihr günstigen Tatsachen beweisen. Nicht immer helfen die Zeugenaussagen und die unfallanalytischen Gutachten dem Gericht dabei, dass es sich i.S.d. § 286 ZPO von der "einen" Wahrheit überzeugen kann. In diesen Fällen müsste es daher eine Beweislastentscheidung geben. Die Rechtsprechung hat aber bereits ...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / 1

Der Anscheinsbeweis-Klassiker schlechthin im Verkehrsrecht ist der Grundsatz "Wenn es hinten kracht, gibt es vorne Geld." In diesen Fällen spricht nämlich die Typizität des Auffahrunfallgeschehens dafür, dass der Hintermann entweder nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand gem. § 4 Abs. 1 StVO zu seinem Vordermann eingehalten hat oder dem Verkehr vor ihm nicht die erforde...mehr

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zfs 12/2015, Wellner: BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 3. Auflage 2015, 480 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1410-1

Das vorliegende Werk von Wellner erscheint in der 3. Auflage im Deutschen Anwaltverlag. Zum Autor selber müssen nicht viele Worte verloren werden. Wellner ist Richter am Bundesgerichtshof und dort langjähriges Mitglied des (u.a.) für das Verkehrsrecht zuständigen VI. Zivilsenats. Darüber hinaus dürfte er vielen aus Fortbildungsveranstaltungen bekannt sein. Er ist ein ausgewi...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / E. Fazit

Wie die Verkehrsgerichtstage in Goslar im Januar 2015 belegt haben, ist das Interesse an dem Institut des Anscheinsbeweises weiterhin groß. Die Entscheidungen der Instanzgerichte werden weiterhin für reichlich Diskussionsstoff sorgen bis ggf. erneut eine Entscheidung des BGH zu diesem Thema ergeht. Trotz der bisher deutlichen Worte des BGH gewinnt man in der Praxis den Eindr...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / D. Fazit

Der Verkehrsanwalt muss bei Abstandsverstößen ständig auf der Hut sein. Zum einen greifen die rechtlichen Grundlagen, Gebote und Verbote wechselseitig in die zivilrechtliche und bußgeldrechtliche Betrachtung mit ein, gerade wenn es um Verkehrsunfälle geht. Darüber hinaus sind prozessuale Kniffe, aber auch Fallstricke in großer Zahl vorhanden, so dass die Kenntnis "nur" des m...mehr

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zfs 12/2015, Verunsicherung bei jedem Personenschaden – Stichwort Schweigeverzichtserklärung

Aktuell tauchen in der Schadensregulierung von Personenschäden immer wieder Schreiben mit Schweigeverzichtserklärungen von Versicherern auf, welche zu erheblichen Verunsicherungen bei den Anwälten und den Mandanten führen. Betroffen sind nicht nur mittlere und große Personenschäden, sondern alle Personenschäden, auch schon jede HWS-Verletzung. In diesen Schreiben der Versich...mehr

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zfs 12/2015, Mithaftung aus Betriebsgefahr

Hinweis "Zumindest ergibt sich eine Mithaftung der Beklagten aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeugs. Denn der streitgegenständliche Verkehrsunfall war für den Fahrer des Beklagtenfahrzeugs kein unabwendbares Ereignis." Unabwendbar ist ein Ereignis, das bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handel...mehr

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zfs 12/2015, Der Anscheinsb... / D. Exkurs: Anscheinsbeweis beim Auslandsunfall

Aufgrund der Möglichkeiten der Art. 11, 9 Abs. 1 Nr. 1a EuGVVO = Brüssel I-VO (nunmehr Art. 13, 11 Abs. 1 Nr. 1a Brüssel Ia VO) ist bei einem Auslandsunfall auch eine Klage am deutschen Wohngerichtsstand möglich. Dies ist für die deutschen Gerichte undankbar. Denn der Tatrichter muss ausländisches Recht von Amts wegen ermitteln. Dabei darf er sich nicht auf die Heranziehung ...mehr