Überlegungen und Versuche, den Zivilprozess zu beschleunigen, hat es viele gegeben, denkt man an zahlreiche Publikationen oder Symposien[15] zu diesem Thema. Insofern sind die hier dargestellten Vorschläge keinesfalls neu. Sie sollen lediglich verdeutlichen, dass sich im Zivil(verkehrs)prozess mit verhältnismäßig einfachen Mitteln zeitliche Optimierungen auch im Rahmen der geltenden Rechtsordnung realisieren lassen.

Hauptursache der Tatsache, dass die bereits gegebenen Möglichkeiten der Beschleunigung des Zivilprozesses nicht ausgeschöpft werden, ist – auch – die chronische Unterbesetzung der Gerichte. Das ist nicht der Justiz, sondern der politischen Führung anzulasten. Sie allein hat die Behebung dieses Missstands in der Hand.

Und die Forderung an die Judikative nach einer das geltende Verfahrensrecht ausschöpfenden Anwendung ist in Zeiten, in denen die "höchste Exekutive der Republik" Rechtsnormen bloß als unverbindliche Verhaltensvorschläge betrachtet, wichtiger denn je.

Autor: RA Jens Dötsch, FA für Verkehrsrecht, FA für Versicherungsrecht, Andernach[1]

zfs 3/2016, S. 125 - 130

[15] So auch Thema beim 70. Deutschen Juristentag 2014 ("Der Richter im Zivilprozess – Sind GVG und ZPO noch zeitgemäß?").
[1] Dieser Beitrag basiert auf dem Vortrag des Verfassers im Arbeitskreis IV. des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2016.

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