Wenn man einen Blick auf die zum Schadensrecht in den letzten Jahren erschienenen Bücher wirft, verwundert es nicht, dass das Personenschadensrecht in den Fokus gerückt wurde. Man könnte fast sagen, dass das nun vorliegende Handbuch den Gipfel dieser Entwicklung darstellt. Jedenfalls werden es Folgewerke schwer haben, dieses Handbuch qualitativ zu übertreffen. Woran liegt das? Zum einen daran, dass unter der Führung der einschlägig veröffentlichenden und in der Sache renommierten Herausgeber ein schon vom Umfang her beeindruckendes Kompendium geschaffen wurde und ein großes Team von vor allem aus der Praxis bekannten Autoren das behandelte Thema unter zahlreichen Blickwinkeln abgedeckt hat, so dass der Informationsanspruch des Rechtsanwenders vollständig erfüllt wird. Zum anderen auch am Selbstverständnis der Herausgeber und Autoren für das angesprochene Rechtsthema, denn nicht umsonst wird auch innerhalb des Buches die Personenschadensregulierung als "Königsdisziplin" herausgehoben (z.B. S. 797).

Insgesamt acht Kapitel mit inhaltlichen Ausführungen und ein weiteres Kapitel mit tabellarischen und sonstigen Quellen harren der Lektüre. Ein erstes Aufwärmen kann der Leser dabei im ersten Kapitel zum Haftungsgrund absolvieren. Danach folgen Kapitel zu besonderen Verletzungsbildern aus juristischer Sicht sowie zur Begutachtung von Verletzungen. Im weiteren Verlauf befassen sich die Kapitel mit Ersatzansprüchen im Einzelnen, den Drittleistungsträgern, einem der umfangreichsten Kapitel des Buches überhaupt, der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung der Ansprüche sowie abschließend mit versicherungsrechtlichen Fragen.

Innerhalb der Kapitel und Unterkapitel ist besonders hervorzuheben, dass die Autoren an den richtigen Stellen Schwerpunkte setzen und die Tragweite des Themas über das klassische Verkehrsrecht hinaus ergründen. Dies umfasst dann etwa nicht nur die Arzthaftung (S. 64 ff.) oder Truppenschäden (S. 112 ff.), sondern auch Unfälle im Zusammenhang mit Tieren (S. 155, 159). Zudem werden materielles Recht und Prozessrecht geschickt miteinander verwoben (z.B. beim Regress des Rentenversicherers, S. 626; Beweislast beim Unfall, S. 1539), so dass gerade kein theorielastiges Druckwerk geschaffen wurde. Interne Verweise sorgen zudem dafür, dass keine Doppelungen auftreten, die den ohnehin beachtlichen Umfang des Handbuches sonst noch weiter verstärkt hätten.

Im Rahmen der Verletzungsbilder imponiert mir vor allem die Beschreibung des psychischen Schadens mitsamt der dabei bestehenden Probleme bei Nachweis und Begutachtung. Insbesondere die Frage, wann ein behauptetes Beschwerdebild nur simuliert oder doch nachweisbar ist (S. 392 ff.), ist spannend zu lesen. Auch der Klassiker des Haushaltsführungsschadens ist in gut verständlicher Form dargestellt worden, gerade wenn es um die Schwierigkeit des tatsächlichen Vortrags geht (S. 653). Die Bezüge zum Sozialrecht in Kapitel 5 sind in ihrer Ausdifferenzierung und Vielfalt schon für sich genommen beeindruckend und anhand der beigefügten Schaubilder, Tabellen und Berechnungen kann man sich bei entsprechendem Bedarf auch rasch in die Materie hineindenken. Im Kapitel zu den prozessualen Fragen kommen der Abfindungsvergleich, der Prozess an sich und selbstverständlich auch Gebühren und Kosten zur Sprache, aber für besonders lesenswert neben den herkömmlichen Themen wie Zuständigkeit des Gerichts oder Anwendung von Beweisregeln erachte ich den Schlussabschnitt zur Verjährung. Gerade die Frage der Kenntnis des Geschädigten kann hier von entscheidender Bedeutung sein, weshalb dieser Punkt hier zu Recht ausführlich angesprochen wurde (S. 1408 ff.).

Dieses Handbuch ist von Praktikern für die Praxis verfasst worden, das merkt man ab dem ersten Wort und es wird im Laufe der Kapitel immer wieder bestätigt. Zudem ermöglicht die Lektüre des Handbuchs dank der angenehm verständlichen Formulierungen eine Art Grundlagenstudium der Thematik, etwa um sich auf einen bevorstehenden Fall vorzubereiten oder schlicht zur Erweiterung des eigenen Wissenshorizonts. Gerade der Impuls der Herausgeber und Autoren, dem Rechtsanwender die ganze Bandbreite der Personenschadensregulierung und die damit einhergehende enorme Verantwortung aller Beteiligten nahezulegen, macht das Handbuch zusätzlich wertvoll. Insofern: eine höchst erfreuliche Neuerscheinung!

Autor: Dr. Benjamin Krenberger

RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl

zfs 2/2016, S. 76

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