Rz. 5

Der Verkehrs-Rechtsschutz ist in der Rechtsschutzversicherung der umfassendste Versicherungsschutz.

 

Rz. 6

Der Verkehrs-Rechtsschutz hat sich inhaltlich nicht verändert. In den ARB 75 war der Verkehrs-Rechtsschutz in den §§ 21, 22, 23 geregelt, in den ARB 1994, ARB 2000, ARB 2008 und 2010 in den §§ 21 und 22, in die der frühere § 23 eingearbeitet worden ist.

 

Rz. 7

Die Rechtsschutzversicherer bearbeiten pro Jahr etwa 3,5 Millionen Schadenfälle, hiervon entfallen 1,2 Millionen Schadenfälle auf das Verkehrsrecht.

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