Rz. 15

Der deutsche Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2003 die 4. Kraftfahrzeug-Richtlinie umgesetzt durch Ergänzungen des Pflichtversicherungsgesetzes: Schadenersatzansprüche aus Auslandsunfällen mit Ausländern können nunmehr ebenso beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel: 0 40/3 34 40–0, www.gruene-karte.de, dbgk@gruene-karte.de, geltend gemacht werden wie Schadenersatzansprüche aus Inlandsunfällen.[3]

[3] Van Bühren/van Bühren, Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, Teil 1 Rn 67 ff.; Notthoff, zfs 2003, 105 ff.

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