Die Experten des 54. Deutschen Verkehrsgerichtstages, der vom 27. bis 29. Januar in Goslar stattfand, haben eine Reihe von Empfehlungen an Gesetzgebung und Justiz formuliert.

Dazu zählt u.a., dass Alkoholsünder bei der ersten Auffälligkeit künftig einheitlich schon ab einem Promillewert von 1,1 die MPU absolvieren müssen, wenn sie ihren Führerschein zurückerhalten wollen. Zurzeit liegt diese Grenze in vielen Bundesländern bei 1,6 Promille, in einigen aber bereits bei 1,1 Promille. Diese regional unterschiedliche Praxis solle beendet werden, so die Verkehrsexperten in Goslar. Sie sehen eine Rückfallwahrscheinlichkeit bereits bei dem niedrigeren Wert. Allerdings solle es – entgegen Forderungen seitens der Polizei – bei der Notwendigkeit einer Blutprobe bleiben; die Methode der Atemalkoholmessung sei kein ausreichendes Beweismittel. Der Richtervorbehalt könne abgeschafft werden; es reiche, wenn Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft die Blutentnahme anordneten.

Den Einsatz von Minikameras in Autos (sog. Dashcams) halten die Fachleute für einen hilfreichen Beitrag zur Aufklärung von Unfallhergängen und Straftaten. Allerdings sei hier eine klare gesetzliche Regelung vonnöten. Dabei müsse ein Ausgleich mit den Persönlichkeitsrechten Unbeteiligter gefunden werden.

Weiterhin empfehlen die Experten die Einrichtung von auf Verkehrsrecht spezialisierten Spruchkörpern bei den Gerichten sowie Weiterbildungsmaßnahmen bei Richtern und Rechtsanwälten. So solle etwa die Bedeutung der Steuerfragen bei der Berechnung von Verdienstausfall in der Fachanwaltsausbildung stärker berücksichtigt werden.

[Quelle: Verkehrsgerichtstag]

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