Rechtsentwicklung ist ein dialektischer Prozess. Gerade im privaten Versicherungsrecht nach der Liberalisierung im Jahr 1994 sollte es dem Markt möglich sein, schneller bessere AVB anzubieten, wenn entsprechende Versicherungslücken offenbar werden. Es kann aber nicht gewollt sein, dass kalkulierbare und wünschenswert versicherbare Risiken nicht gedeckt werden können, auch wenn Prämien dafür erhöht werden müssen. Der vernünftige Versicherungsnehmer zahlt lieber etwas höhere Prämien und weiß dafür, was versichert ist, als dass er sich zusätzlich zu seinem Schaden noch mit seinem Versicherer um Begriffsauslegungen streiten muss.

Autor: RA Hermann Junghans , FA für Verkehrsrecht, Mediator, Lübeck

zfs 8/2016, S. 424 - 428

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