Immer wieder erstaunlich ist es, dass alljährlich die SchmerzensgeldBeträge aktualisiert erscheinen können: um rund 200 Entscheidungen reicher ist der aktuelle Band. Es ist eine Anschaffung, die jedenfalls für den bei der Schmerzensgeldbemessung tätigen Rechtsanwalt und die entsprechenden Gerichte unentbehrlich ist. Die diesjährigen Empfehlungen des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar konstatieren, dass "die bisher in der Rechtsprechung gewonnenen Maßstäbe den Ausgangspunkt für die Bemessung bilden (sollten), ohne allerdings bindenden Charakter zu entfalten und Entscheidungssammlungen dabei eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, um in vergleichbaren Fällen keine groben Ungleichgewichte entstehen zu lassen" (Empfehlung des AK II – vgl. auch in diesem Heft S. 122).

Denn nicht nur die jeweils ausgeurteilten Beträge steigen jedes Jahr über die vorzunehmende Inflationsanpassung (die auf Seite 20 f. auch dargestellt ist), auch informieren die neu aufgenommen Entscheidungen über die Tendenzen der Rechtsprechung bei der Bemessung der Beträge. Vielleicht wäre es für zukünftige Auflagen sogar möglich, die aktuellen Entscheidungen bei der Neuaufnahme gesondert zu kennzeichnen, damit beim "Blättern" in der Tabelle ein Überblick auch insofern erleichtert wird.

Die Ausgabe 2014 enthält die in der Vorauflage bereits eingeführte neue Sortierung über die Verletzungsbilder und ist gelungen. Hier hat sich das Konzept durchgesetzt. Dass Richter am BGH Wellner mitverantwortlich zeichnet, macht das Werk praxisnah, da diverse BGH-Entscheidungen in dieser Hinsicht auch die Bewertung des Senats spiegeln, was wiederum für die Bezifferung hilfreich ist. Sinnvoll ist auch die Aufnahme der Polytraumata in eine eigene Rubrik – hier wird eine "Suchlücke" gefüllt.

Man kann auf die Tabelle nicht verzichten, zumal auch die Onlinenutzung, die einen Zugriff auf die Volltexte der Entscheidungen ermöglicht, eine praktische Arbeitshilfe ist. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass für den substantiierten Sachvortrag bei der Bezifferung des Schmerzensgeldes auch eine detaillierte Darstellung der Verletzungen und Beschwernisse, Dauer der Regulierung etc. erforderlich ist. Daher wünscht sich die Autorin, dass eingestellte Entscheidungen mit möglichst umfassendem Sachvortrag der Geschädigten sowie der Umstände aufgenommen werden, dadurch wird die Vergleichbarkeit und Argumentation erleichtert. Und das trifft den Praktiker, also die Rechtsanwälte.

Auch die beigefügte CD-ROM hat sich weiterentwickelt: Nunmehr ist es möglich, sich über die Suchfunktion nur solche Entscheidungstreffer anzeigen zu lassen, die mit immateriellem (respektive ohne immateriellem) Vorbehalt ausgeurteilt wurden. Dies erleichtert das Auffinden relevanter Urteile für das eigene Schmerzensgeld-Mandat.

Die Kosten für die Tabelle sind mehr als gerechtfertigt, bedenkt man, dass für den Mandanten jedenfalls auch nur ein "paar Euro" den Aufwand rechtfertigen, sieht er, wie aktuell sein Vertreter sich für seine Interessen einsetzt und bereit ist, auch zu investieren. Zumindest dieses wird sich langfristig kapitalisieren.

Autor: Gesine Reisert

RAin Gesine Reisert, FAin für Strafrecht und

für Verkehrsrecht, Berlin

zfs 3/2014, S. 133

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