Die Nuance des rechtlichen Hinweises kommt nicht allzu selten vor, dennoch ist verwunderlich, warum die klar im Gesetz verankerte Möglichkeit des Hinweises an den Verteidiger im Abwesenheitsverfahren dem AG hier nicht genügte. Ggf. muss dem Betr. bzw. seinem Verteidiger Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Hauptverhandlung unterbrochen oder ausgesetzt werden; dies gilt ebenso bei der Veränderung rechtlicher Gesichtspunkte (KK OWiG/Senge, § 74 Rn 13; Göhler/Seitz, § 74 Rn 18). Keinesfalls darf aber der Entbindungsantrag abgelehnt und dann ein Verwerfungsurteil erlassen werden, das stellt nicht nur einen Verfahrensfehler dar, sondern verstößt auch gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und beschneidet den Betr. im Recht auf eine richtige Sachentscheidung (OLG Jena, Verkehrsrecht aktuell 2011, 159).

RiAG Dr. Benjamin Krenberger

zfs 11/2013, S. 653 - 654

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