Die am 1.5.2014 in Kraft tretende Reform des Punktesystems wird im neuen Jahr mit Abstand die meiste mediale Aufmerksamkeit als verkehrsrechtliches Thema auf sich ziehen. Das Punktesystem betrifft jeden Führerscheininhaber und damit fast jeden Bürger. Print-, Online-, TV- und Radiomedien sind immer bestrebt, ihrem Publikum einen "Mehrwert" durch Verbrauchertipps und ähnliches zu bieten. Dass gibt sowohl der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht als auch jedem einzelnen örtlichen Mitglied die Chance, als Verkehrsanwälte die neue Regelung darzustellen und dabei die Wichtigkeit der anwaltlichen Vertretung zu betonen.

Der Werbeausschuss der Arbeitsgemeinschaft plant dafür eine Medienkampagne. Zudem wird die Homepage www.verkehrsanwaelte.de ein Webspecial zur Punktereform enthalten. Jedes einzelne Mitglied hat aber auch die Gelegenheit, zu deren Wahrnehmung ich ausdrücklich aufrufe, sich an die örtlichen Medien zu wenden und Informationen zu dem Punktereformwerk anzubieten.

Voraussetzung dafür ist natürlich die eigene Information über die neue Gesetzeslage. Im Rahmen des gemeinsamen Seminarprogramms der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht mit der Deutschen AnwaltAkademie beginnt im September das Seminarprogramm "Die Reform des Verkehrszentralregister und Brennpunkte der Verteidigung", das bis April, also noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes, an allen 17 Seminarstandorten gehalten wird. Bereits jetzt zeichnen sich hohe Teilnehmerzahlen ab, eine schnelle Anmeldung ist deshalb zu empfehlen.

Ein Negativthema im kommenden Jahr wird die von vielen Rechtsschutzversicherern favorisierte Mediation sein, oder jedenfalls das, was Rechtsschutzversicherer unter diesem Namen anbieten und einer richtigen Mediation gewiss nicht gerecht wird. Die Rechtsanwaltskammer Berlin führt mit besten Argumenten ein Verfahren gegen einen Rechtsschutzversicherer, der außergerichtlich nur diese "Mediation" bietet und stellt in dem Verfahren u.a. zu Recht die Frage, ob das dann noch den Namen "Rechtsschutz" tragen darf. Ein Verbraucher wird bei Abschluss eines solchen Versicherungsvertrags durch den günstigen Preis geblendet, wenn er dann aber in einem Rechtsstreit steht, bietet ihm der Versicherer nur die vage Möglichkeit einer Einigung, die in aller Regel auch ein eigenes Nachgeben beinhaltet. Die völlige Durchsetzung des eigenen Rechts ist damit außergerichtlich in Frage gestellt.

Eine wirkliche Mediation beinhaltet, dass jede Seite einen anwaltlichen Berater zur Seite bekommt, der im Interesse seines Mandanten diesen über Chancen und Risiken des Rechtsstreits informiert, so dass der Mandant nach Aufklärung über die gesamte Sach- und Rechtslage selbst entscheiden kann, ob er sich einigen möchte. Der Prozessausgang wird von großem Interesse sein, aber auch, ob Versicherer sich selbst mit solchen Tarifen einen Gefallen tun, denn erfahrungsgemäß achtet der Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht auf das Klauselwerk. Nach meiner Einschätzung wird er deshalb überrascht und enttäuscht sein, wenn er bei Eintritt eines Rechtsfalles bemerkt, dass er außergerichtlich trotz Vorhandenseins einer Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsanwalt zur Seite gestellt bekommt.

Die Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Versicherungsrecht werden auch im kommenden Jahr eng und intensiv gegen die negativen Entwicklungen bei der Rechtsschutzversicherung arbeiten.

Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch auf eine weitere Kooperation der beiden Arbeitsgemeinschaften, die Berliner Fachtagung Verkehrs- und Versicherungsrecht vom 19. bis 21.6.2014, mit interessanten Themen und hochkarätigen Referenten.

Allen Lesern der zfs wünsche ich ein frohes und gesundes Jahr 2014!

Autor: Jörg Elsner

RA Jörg Elsner, Vorsitzender der ARGE Verkehrsrecht

zfs 12/2013, S. 661

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge