Die Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ist seit der erstmaligen Verleihung entsprechender Fachanwaltstitel durch die Rechtsanwaltskammern im Jahr 2004 schnell zur viertgrößten der 20 Fachanwaltschaften geworden. Rund 3.000 Rechtsanwälte haben mittlerweile den Rechtsanwaltskammern überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Verkehrsrecht nachgewiesen und die Befugnis erhalten, den Fachanwaltstitel für dieses Rechtsgebiet zu führen.

Der Forschungsbericht analysiert nach einer Einleitung zur Entstehung und Genese der Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht ausführlich, wie sich Fachanwälte für Verkehrsrecht in Fragen ihrer Demographie, ihres beruflichen Umfelds und ihrer Mandanten von anderen Fachanwälten unterscheiden. Ein weiterer Schwerpunkt der empirischen Studie liegt auf den Erfahrungen, die Fachanwälte für Verkehrsrecht beim Erwerb der für den Titelerwerb notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen machen. Ein dritter Hauptteil befasst sich mit den Erwartungen und Hoffnungen, die Rechtsanwälte mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels im Verkehrsrecht verbinden, und mit den Auswirkungen des Titelerwerbs auf die Inhalte der beruflichen Tätigkeit, die erzielten Umsätze und Mandatsstruktur. Ein weiteres Kapitel untersucht das Fortbildungsverhalten von Fachanwälten für Verkehrsrecht.

Die gewonnenen Erkenntnisse beruhen auf der Befragung von 2.500 Fachanwältinnen und Fachanwälten.

zfs 12/2013, S. 676

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