Aktuelle BRAK-Mitgliederstatistik

Die regelmäßige Mitgliederstatistik der BRAK zeigt einige auffällige Veränderungen bei den Anwaltszulassungen. Insgesamt sinken die Zulassungszahlen für Einzelanwälte. Die Zahlen der Syndikusanwälte und der Berufsausübungsgesellschaften steigen.

Die jährlich von der BRAK veröffentlichte Mitgliederstatistik zeigt einige interessante Entwicklungen. Insgesamt verzeichnet die BRAK nach wie vor einen Mitgliederzuwachs, der im vergangenen Jahr vor allem auf die neu zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften zurückzuführen ist.

Rechtsanwaltskammern mit knapp 170.000 Mitgliedern

Im Januar 2023 waren bei den 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland knapp 170.000 Mitglieder gemeldet. Dies entspricht einem Zuwachs von 1,38 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser dürfte allerdings ausschließlich auf die wachsende Zahl der Berufsausübungsgesellschaften zurückzuführen sein. Aussagekräftiger als die Gesamtzahl ist daher die Betrachtung der einzelnen Segmente.

Mitgliederzuwachs durch Berufsausübungsgesellschaften

Mit der großen BRAO-Reform wurden Berufsausübungsgesellschaften gemäß § 59b BRAO zum 1.1.2822 zulassungspflichtig. Zum Stichtag 1.1.2023 waren in Deutschland bereits 1.843 Berufsausübungsgesellschaften zugelassen. Diesen standen zum 1.1.2023 1.296 zulassungspflichtige Kapitalgesellschaften sowie 27 Partnerschaftsgesellschaften (aufgrund freiwilliger Zulassung gemäß § 59f Abs. 1 BRAO) gegenüber.

Einzelzulassungen leicht rückläufig

Die Zahl der Einzelzulassungen ist von 142.822 zum Stichtag 1.1.2022 auf 140.713 zum Stichtag 1.1.2023 gesunken, die Zahl der zugelassenen Syndikusrechtsanwälte/Syndikusrechtsanwältinnen ist hingegen auf 5.937 zum Stichtag 1.1.2023 gestiegen, was einer Steigerung von 15,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Auch die Zahl der Doppelzulassungen als Syndikusrechtsanwältin oder Syndikusrechtsanwalt und als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ist mit 18.536 Doppelzulassungen zum Stichtag 1.1.2023 gestiegen.

Nur leichter Anstieg bei Fachanwältinnen und Fachanwälten

Die Zahl der Fachanwaltszulassungen steigt nur noch leicht an. Zum 1.1.2023 waren 45.968 Fachanwältinnen und Fachanwälte zugelassen, der Frauenanteil lag bei 32,69 %. Das Interesse am Erwerb von Fachanwaltstiteln ist dennoch gestiegen. 22.680 Rechtsanwälte und 12.174 Rechtsanwältinnen haben bis zum 1.1.2023 mindestens einen Fachanwaltstitel erworben. Rund 11.000 Fachanwaltstitel entfallen auf das Fachgebiet Arbeitsrecht, 8.940 auf das Fachgebiet Familienrecht. Die übrigen Fachanwaltschaften folgen mit einigem Abstand. Besonders hohe Zuwächse verzeichnen die Fachanwaltschaften für Vergaberecht, Migrationsrecht und Sportrecht.

Steigender Frauenanteil in allen Segmenten

Die Entwicklung des Frauenanteils ist in allen Segmenten steigend. Insgesamt liegt der Frauenanteil in der Anwaltschaft bei 36,67 %. Bei den reinen Syndikusrechtsanwälten/Rechtsanwältinnen sind sogar mehr als die Hälfte Frauen, nämlich 58,14 %. Bei den doppelt zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten beträgt der Frauenanteil 45,46 %. Die einzeln zugelassenen Rechtsanwältinnen machen zum 1.1.2023 nur 34,6 % aus. Im Familienrecht ist der Frauenanteil mit 59,18 % am höchsten.

Weniger Anwaltsnotare

Rückläufig ist die Zahl der Anwaltsnotare, die zum 1.1.2023 erstmals auf knapp unter 5.000 gesunken ist.

Längerfristige Tendenzen

Die Statistik zeigt interessante Entwicklungen. Seit dem Jahr 1950 mit knapp 13.000 zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist die Zahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland bis zum Jahr 2010 kontinuierlich gestiegen. Seitdem ist insgesamt ein leichter Rückgang zu verzeichnen, wenn man von Sonderentwicklungen wie der Einführung der Rechtsanwaltsgesellschaften absieht. Zusammenschlüsse zu Rechtsanwaltsgesellschaften und die Wahl von Rechtsformen wie der GmbH & Co. erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Außerdem wird die Anwaltschaft seit 1970 kontinuierlich weiblicher


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