Auch im Jahre 2015 freut sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Kollegen aus ganz Deutschland zu den Homburger Tagen begrüßen zu dürfen.

Die Homburger Tage, welche nunmehr bereits zum 35. Male von dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Herrn Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, organisiert werden, haben sich bundesweit einen Namen gemacht.

In den vergangenen 35 Jahren fanden nicht nur Fortbildungen auf höchstem Niveau und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern und Referenten statt, es haben sich vielmehr auch zahlreiche Freundschaften entwickelt.

So stehen die Homburger Tage für renommierte Referenten, interessante Themen und ein äußerst angenehmes und herzliches Rahmenprogramm. Die Teilnehmer können im Anschluss an die Vorträge das gemeinsame Abendessen und am Sonntag einen Ausflug in das Elsass genießen. Selbstverständlich wird hierbei auch der willkommenen Begleitung ein hervorragendes Rahmenprogramm geboten.

Die Veranstaltung bietet dieses Jahr wieder ein breites Themenspektrum. Insgesamt drei Richter am BGH werden referieren und anschließend in gemeinsamer Diskussion Rede und Antwort stehen.

Im Rahmen der Homburger Tage 2015 wird zunächst der Richter am BGH Thomas Offenloch zum Thema "Der nach § 249 II BGB erforderliche Geldbetrag – aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung" referieren.

Zum Versicherungsrecht referiert die Richterin am BGH Marion Harsdorf-Gebhardt "Die aktuelle verkehrsrechtliche Rechtsprechung des Versicherungssenats".

Ein in den nächsten Jahren die Verkehrsjuristen voraussichtlich vermehrt beschäftigendes Thema behandelt der Richter am BGH Dr. Ulrich Franke unter der Überschrift "Das autonome Fahren – straf- und haftungsrechtliche Risiken sowie Regelungslücken". Da zwischenzeitlich erste Teststrecken genehmigt wurden, belegen die Entwicklungstendenzen der Hersteller den bestehenden erheblichen Klärungsbedarf. Hier setzt das Referat an und widmet sich der Frage, wer im Schadensfalle das Haftungsrisiko zu tragen hat.

Den Abschluss der Referate übernimmt Dr. Christoph Lafontaine, Richter am LG Saarbrücken. Er wird zum Thema "EU-Auslandsunfälle im deutschen Kfz-Haftpflichtprozess" referieren. Gerade nach der Ferienzeit besteht erhöhter Beratungsbedarf von Unfallopfern im Ausland. Dabei gilt es, sowohl die materiellen als auch die prozessualen Besonderheiten der Regulierung von Auslandsunfällen zu bedenken. Die richtige Wahl des Gerichtsstandes kann zu erheblichen Unterschieden in der Höhe der dem Mandanten zustehenden Schadensersatzansprüche führen. Dies gilt es bei der Geltendmachung zu berücksichtigen.

Mit dieser Themenauswahl bietet die Tagung sowohl dem im Verkehrszivilrecht, dem im Verkehrsstrafrecht als auch dem im Versicherungsrecht tätigen Kollegen interessante und wichtige Referate.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht freut sich, Sie dieses Jahr in Homburg/Saar begrüßen zu dürfen.

Autor: Dr. Frank Häcker

RA Dr. Frank Häcker, FA für Verkehrsrecht und für Strafrecht, Aschaffenburg

zfs 9/2015, S. 481

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