Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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AGS 4/2017, Mitwirkung bei ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 464b StPO, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG statthafte Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht erhoben worden, § 311 Abs. 2 StPO. Sie hat in der Sache auch überwiegend Erfolg. Der Verteidiger hat die Gebühr nach 5115 VV (sog. Erledigungsgebühr) verdient, auch die begehrte Höhe ist nicht zu beanstanden. Insofern führt die sofortige Beschwe...mehr

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zfs 4/2017, Blitzmarathon

Seit dem Jahr 2012 findet er regelmäßig statt: der Blitzmarathon. Was als Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen unter Federführung seines Erfinders, NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), begann, hat sich in den darauffolgenden Jahren schnell zu einem bundes- und mittlerweile auch europaweiten Ereignis entwickelt, bei dem an bestimmten Tagen Polizei und Ordnungsbehörden jeweils 2...mehr

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zfs 4/2017, Identifizierung anhand eines Lichtbildes

Hinweis In der Bußgeldsache gegen … begründe ich die Rechtsbeschwerde wie folgt: Gerügt wird die Verletzung materiellen Rechts. Neben der allgemein erhobenen Sachrüge werden folgende Einzelbeanstandungen geltend gemacht: Das angefochtene Urteil unterliegt der Aufhebung, da eine Identifizierung des Betroffenen als Fahrperson zum Tatzeitpunkt nicht möglich ist. Es fehlt bereits e...mehr

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zfs 3/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Referenten: Jörg Elsner, LL.M., Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Hagen; Andy Ziegenhardt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Erfurt Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Samstag, 29.4.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgew...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – vom Umgang mit ungeeigneten Kraftfahrern und unbestimmten Rechtsbegriffen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 14...mehr

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zfs 3/2017, Unfallflucht – ... / 1

Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 142 S...mehr

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zfs 3/2017, Berechnung des ... / 3 Anmerkung:

Vgl. zur Bestimmung des Restwertes LG Saarbrücken zfs 2016, 142 m. Anm. Diehl. Benutzt der Geschädigte das total beschädigte, aber noch fahrfähige Fahrzeug weiter, muss er sich den Restwert anrechnen lassen. Für eine Berücksichtigung der lediglich auf dem regionalen Markt erzielbaren Preise spricht es, dass der Geschädigte im Vertrauen auf die Feststellungen des Sachverständ...mehr

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zfs 3/2017, Die juristische Aufarbeitung der Abgaskrise – oder: kein Ende in Sicht

"Was tun?", spricht Zeus. Diese aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Teilung der Erde" entlehnte Redewendung verdeutlicht nur zu gut die Problematik der Abgaskrise, wobei ich bewusst nicht die Bezeichnung VW-Abgaskrise wähle, da bis heute nicht feststeht, ob nicht doch auch andere Hersteller betroffen sind. Größtenteils herrscht Ratlosigkeit ob des Vorgehens gegen den Verkäu...mehr

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zfs 3/2017, Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h

Hinweis Der Beklagte überschritt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h erheblich. Hätte er diese Geschwindigkeit eingehalten, wäre der Unfall vermieden worden; zumindest wäre es zu weniger schweren Folgen gekommen. Beweis: Sachverständigengutachten. Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, w...mehr

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zfs 1/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des Vl. Zivilsenats des BGJH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Berlin/Hotel Palace Datum: Freitag, 24.2.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Erfolgreich abrechnen – Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht Referent: Dr. Klaus Schneider, Rechtsanwalt und Notar,...mehr

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§ 23 Verkehrsunterricht (§ 48 StVO)

Rz. 1 Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen, § 48 StVO.[1] Rz. 2 Zweck der Norm ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen durch Belehrung derjenigen, die im Straßenverkehr Fehler begangen haben, zu h...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / I. Allgemeines; Richtlinien der Bundesländer; Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote

Rz. 2 Die polizeiliche Verkehrsüberwachung findet ihre Grundlage in Spezialgesetzen (vgl. z.B. § 36 Abs. 5 StVO u.U. i.V.m. Mitführ- bzw. Aushändigungspflichten aufgrund der FeV oder FZV, § 44 Abs. 2 StVO, § 5 i.V.m § 46 Abs. 2 S. 4 FZV (notwendiges sofortiges polizeiliches Eingreifen zur Beschränkung oder Versagung des Betriebs eines Fahrzeugs), aber auch in der polizeilich...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / V. Halter im Sinne des § 31a StVZO

Rz. 28 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Haltereigenschaft i.S.d. § 31a StVZO ist der Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes.[68] Rz. 29 Maßgebend ist dabei, "wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt". Damit ist nicht derjenige zwingend Halter eines Kfz, auf den dieses zugelassen i...mehr

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§ 27 Im Ausland begangene V... / B. Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 und seine Umsetzung in das deutsche Recht

Rz. 5 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.2.2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 18.10.2010[3] (EuGeldG) wurde der europäische Rahmenbeschluss 2005/214/JI[4] in Deutschland umgesetzt.[5] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat nach Maßgabe des Rahmen...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / Literaturtipps

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / B. Sinn und Zweck des Fahrtenbuchs

Rz. 2 Kein "doppeltes Recht", einerseits im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage "verschont" zu bleiben Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnu...mehr

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der 1. Auflage des 5. Bandes aus der Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" sind nun sieben Jahre vergangen. Alle sieben Jahre verändert sich der Mensch – seine Figur, seine Haare, ja sogar die Persönlichkeit. Moderne Zellforschung hat mittlerweile das bestätigt, was einst von Rudolf Steiner als Teil seines anthroposophischen Weltbildes entwickelt worden wa...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / G. Datenspeicherung im Fahrzeug

Rz. 150 Die modernen Autos speichern eine Vielzahl von Daten. Der Umfang gespeicherter Daten ist ebenso gigantisch wie intransparent und Besorgnis erregend.[300] Obwohl dies schon seit vielen Jahren so ist, hat sich das Bewusstsein für diese Frage erst in den letzten Jahren erhellt. Weyde [301] hat die "Datenfundgrube Auto" bereits bei den Homburger Tagen 2013 eindrucksvoll b...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / Literaturtipps

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / B. Zuständigkeit

Rz. 14 Zuständig zum Abschleppen ist die zum Erlass der Grundverfügung jeweils zuständige Behörde.[30] Die Zuständigkeiten von Straßenverkehrsbehörde und Polizeibehörden bestehen nebeneinander innerhalb ihrer jeweiligen, ihnen durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben.[31] So kann z.B. das durch das Zeichen 283 – Haltverbot – begründete Wegfahrgebot im Wege der Ersatzvornahme volls...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / Literaturtipps

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / A. Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Die Maßnahme steht und fällt mit der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. [1] § 31a StVZO ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[2] Die Fahrtenbuchanordnung verstößt nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.[3] § 31a StVZO besitzt gefahrenabwehrrechtlichen Charakter und soll die Ordnung und Sicherheit des Straßenverkehrs bei ...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / VI. Erheblichkeit des Verkehrsverstoßes

Rz. 39 Nur ein Verkehrsverstoß von einigem Gewicht rechtfertigt eine Fahrtenbuchauflage.[97] Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt.[98] Ein Rechtssatz, dass bei einem ers...mehr

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§ 17 Fahrerlaubnis auf Probe / Literaturtipps

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Vorwort

Die letzten drei Jahre seit der Veröffentlichung der 5. Auflage im Jahr 2014 standen im Zeichen des Abgasskandals, der Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten ist und zu dem bereits zahlreiche erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen vorliegen. Die obergerichtliche Rechtsprechung hierzu steht aber noch aus. Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme werden in dieser...mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / 1. Trennungsproblematik

Rz. 26 Alkoholmissbrauch liegt vor, wenn – ohne dass bereits Alkoholabhängigkeit vorliegt – das Führen von Kfz und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können (Nr. 8.1 der Anlage 4 zur FeV – Klammerzusatz; vgl. auch Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung Nr. 3.11.1, S. 40).[39] Neben der Frage des Alkoholkon...mehr

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§ 25 Kostentragungspflicht ... / Literaturtipps

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§ 27 Im Ausland begangene V... / Literaturtipps

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / D. Ansprüche gegen den Abschleppunternehmer

Rz. 17 Kommt es im Zusammenhang mit – wie oben entwickelt (siehe Rdn 11 ff.) – behördlich veranlassten Abschleppvorgängen zu Schäden am Fahrzeug, so haftet die anordnende Körperschaft, weil die Stellung des Unternehmers in Abwicklung der Vollstreckungsmaßnahme derjenigen eines Verwaltungshelfers angenähert ist bzw. weil er als Erfüllungsgehilfe der Vollstreckungsbehörde täti...mehr

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§ 8 Wirkungsweisen und Nach... / III. Nachweis von Drogenkonsum regelmäßig über Blutuntersuchung

Rz. 34 Die von der Polizei getroffenen ersten Feststellungen sind nicht immer eindeutig.[49] So ist unter Umständen nicht auszuschließen, dass der Zustand der Pupillen, der als "verengt" beschrieben wird, und die leichte Rötung der Augenbindehäute ihre Ursache allein darin haben könnten, dass der Betroffene zum Untersuchungszeitpunkt aufgrund der auf einer Party verbrachten ...mehr

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§ 13 Punktsystem in der ab ... / Literaturtipps

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / C. Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB)

Rz. 11 Zieht der Staat private Unternehmer zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben auf privatrechtlicher Grundlage heran, so hängt die Qualifikation der Tätigkeit des Unternehmers als hoheitlich oder nicht hoheitlich von dem Charakter der wahrgenommenen Aufgabe, der Sachnähe der übertragenen Tätigkeit zu dieser Aufgabe und dem Grad der Einbindung des Unternehmers in den behör...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / III. Grundsätzlich keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 6 Durch den Eilrechtsschutz darf aber grundsätzlich nicht die Hauptsache vorweggenommen werden. Rz. 7 Beispielemehr

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§ 8 Wirkungsweisen und Nach... / II. Standardisierte polizeiliche Feststellungen im Straßenverkehr

Rz. 27 Mittlerweile sind – nicht zuletzt durch Schulungsprogramme für Polizeibeamte – wesentliche Fortschritte erreicht worden. Hierzu gehören z.B. die Maßnahmen zur Verbesserung der Verdachtsgewinnung und Beweisführung bei Drogen- und Medikamentenbeeinflussung.[44] Seit September 1997 steht das von der Bundesanstalt für Straßenwesen initiierte Schulungsprogramm "Drogenerken...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / Literaturtipps

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / VIII. Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers; hinreichende Sachverhaltsaufklärung, zumutbarer Ermittlungsaufwand; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 52 Nach der Rechtsprechung des BVerwG ist die Feststellung des Fahrzeugführers unmöglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie – insbesondere auch unter Berücksichtigung des Verhaltens des Betroffenen selbst – alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen bzw. Ermittlungen angestellt hat, di...mehr

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§ 59 Streitwert und Streitw... / 2. Auszug aus dem Streitwertkatalog 2013

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / Literaturtipps

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / 1. Alkohol (§ 13 S. 1 Nr. 2 FeV)

Rz. 49 Eine MPU aufgrund des Alkoholkonsums erfolgt, wenn die Voraussetzungen des § 13 S. 1 Nr. 2a bis e FeV [134] i.V.m. der Nr. 8 der Anlage 4 zur FeV hierzu erfüllt sind, d.h. z.B. wennmehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Wegfall des Verfahrens auf Zulassung der Beschwerde

Rz. 136 Das 1997 durch das Sechste VwGOÄndG eingeführte Zulassungsverfahren bei Beschwerden gegen Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (vgl. insofern § 146 Abs. 4–6 VwGO a.F.)[145] ist durch das RmBereinVpG vom 20.12.2001 wieder aufgehoben worden, weil sich die Zulassungsbeschwerde nicht bewährt hat. Die von ihr erhof...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / Literaturtipps

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§ 30 Grundsätze / E. Regelungsgehalt § 28 FeV und § 29 FeV

Rz. 14 Der unterschiedliche Regelungsgehalt von § 28 FeV und § 29 FeV besteht darin:mehr

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§ 27 Im Ausland begangene V... / A. Übereinkommen über den Entzug der Fahrerlaubnis vom 17.6.1998 (ABl EG vom 10.7.1998 – C 216/2)

Rz. 1 Einen Schritt in diese Richtung setzt das Übereinkommen über die Vollstreckung von Maßnahmen wie Entzug der FE und Fahrverbot. Ziel dieses Übereinkommens über den Entzug der FE vom 17.6.1998[1] ist es, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass bestimmte als besonders schwerwiegend angesehene Zuwiderhandlungen, die in dem Staat, in dem die Zuwiderhandlung be...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / VII. Messergebnisse

Rz. 47 Die Tatsache des Verkehrsverstoßes muss feststehen, wobei es für die Fahrtenbuchanordnung nur darauf ankommt, dass überhaupt ein Verstoß mit dem betreffenden Fahrzeug nachgewiesen werden kann.[120] Fahrererkennung und Fahrererkennbarkeit nach zumutbaren behördlichen Ermittlungen führen hingegen zur Möglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers und zur möglichen rep...mehr

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§ 38 Wirksamkeit und Bekann... / III. Sonderfall: Mobile Verkehrszeichen

Rz. 17 Die Gründe für das Aufstellen eines mobilen Verkehrszeichens sind vielfältig (Wanderbaustelle, Bauarbeiten, akute Schadensfälle wie z.B. Wasserrohrbruch im Bereich des abgestellten Kfz, Hochwasser, Gasleitungen; Vorbereitung eines Straßenfestes[48]). Auch das Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen durch Privatpersonen, insbesondere durch Bauunternehmer oder im Rahmen ...mehr

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zfs 1/2017, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Liebe Leserinnen und Leser, ich darf Ihnen zunächst im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles Gute für das Jahr 2017 wünschen. Ich hoffe insbesondere, dass Sie die regelmäßig für Anwälte belastende Zeit zum Jahresende unter Wahrung sämtlicher Fristen überstanden haben. Nunmehr wohl schon traditionell ist es an mir, die Schwerpunkt...mehr

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§ 1 Rechtsquellen des Fahre... / G. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung

Rz. 21 Die Begutachtungsleitlinien können gleichfalls als Richtlinien angesehen werden. Sie beruhen auf der Zusammenführung des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr", 5. Auflage, Stand: August 1996 [66] und des Psychologischen Gutachtens Kraftfahreignung.[67] Rz. 22 Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung[68] werden im Vorwort dementsprechend als 6. Auflage des Gu...mehr

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§ 1 Rechtsquellen des Fahre... / A. Europarechtliche Vorschriften

Rz. 1 Folgende europarechtlichen Vorschriften sind bedeutsam:mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 3 Anmerkung:

1. Die Entscheidung zeigt, welche Nachteile bei einer Abtretung von Schadensersatzforderungen erfüllungshalber an einen Sachverständigen bestehen. Der Geschädigte hat seiner Darlegungslast zur Höhe des ihm erwachsenen Schadens – hier der Sachverständigenkosten – genügt, wenn er die Rechnung vorlegt und die Rechnung beglichen hat. Die Begleichung der Rechnung hat Indizwirkung...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / II. Ausreichende Begründung der Fahrtenbuchauflage; speziell: "intendiertes Ermessen" (§§ 39, 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG)

Rz. 12 Als schriftlicher Verwaltungsakt ist die Fahrtenbuchanordnung schriftlich zu begründen, § 39 Abs. 1 VwVfG. Dabei sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zur Anordnung des Fahrtenbuchs bewogen haben.[30] Dabei darf die Behörde die Schwere des Verkehrsverstoßes und die dazu ausgeworfene Bewertung mit Punkten zum Ausgangspu...mehr