Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 5/2018, Connected Car: Zur Sinnhaftigkeit des neuen § 23 Abs. 1a StVO

Ein Blick auf das Display hier (Wer hat denn gerade geschrieben?), ein Smiley“ dort, #PutzigesTiervideo. Wer in vorbeifahrende Autos blickt, wird oft feststellen, wie oft und selbstverständlich Verkehrsteilnehmer das Mobilfunkgerät in der Hand halten und nutzen. Oft sind es auch nur kurze Sekunden, um z.B. im Strom der sozialen Medien mitzuschwimmen. Eins ist klar und unbest...mehr

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zfs 4/2018, Manipulierte Verkehrsunfälle im Haftpflichtprozess1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.fao-campus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1,5 Stunden Fortbildung.

Nicht jeder Unfall ist Zufall und Mancher Schaden wird unterschlagen[2] 1 Nach Schätzungen der Versicherungswirtschaft entsteht durch manipulierte Verkehrsunfälle jährlich ein Schaden von rund 2 Milliarden EUR.[4] Ein Großteil davon wird durch Unfälle mit Vorsatz verursacht. Die Versicherungsbranche geht davon aus, dass etwa jeder zehnte Kfz-Schadensfall typische Anzeichen e...mehr

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zfs 4/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Groß-Gerau/Hotel Adler Datum: Freitag, 4.5.2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördli...mehr

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zfs 4/2018, Jura novit curia – oder?

Ich wollte an dieser Stelle eigentlich aus zwei landgerichtlichen Urteilen zitieren, die mir im Verlauf des letzten halben Jahres auf den Schreibtisch gekommen sind. Eines davon erging aus der Position des Kammervorsitzes. Um jedoch auszuschließen, dass eine Identifizierung erfolgen kann, habe ich mich dafür entschieden, den Inhalt lediglich sinngemäß wiederzugeben. Im Ergeb...mehr

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zfs 4/2018, Mithaftung aus Betriebsgefahr bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Hinweis Aufgrund der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 40 bis 50 km/h trifft den Beklagten eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr, die aufgrund der sehr hohen Geschwindigkeit mit 25 % anzusetzen ist. Bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Unfall nicht unvermeidbar war. Nur wer die Richtgeschwindigkeit einhält, v...mehr

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zfs 4/2018, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. steht der geltend gemachte Schadensersatzanspruch zu." a) Die Bekl. haftet der Kl. wegen Pflichtverletzung des Versicherungsvertrags aus § 280 Abs. 1 BGB. Danach kann der Gläubiger, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen, es sei denn, der Schuldner hat die Pflichtverletzung nicht zu v...mehr

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zfs 4/2018, Bedeutung von S... / 3 Anmerkung:

1) Der Senat geht mit Recht davon aus, dass er als BG an die Festsetzung der Höhe des Schmerzensgelds durch das erstinstanzliche Gericht nicht gebunden ist. Die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe ist Rechtsanwendung, nicht Feststellung einer Tatsache, die für das BG eine Bindung gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründen könnte (vgl. BGH MDR 2006 123; OLG Köln VersR 2008, 364 m. A...mehr

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zfs 3/2018, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: AKB Referenten: Isabell Knöpper, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Andrea Kreuter-Lange, Assessorin, R+V Versicherung AG, Großschadenabteilung Kraftfahrt-Haftpflicht, Wiesbaden Ort: Erfurt/Victor’s Residenz-Hotel Datum: Freitag, 13.4. 2018, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik ...mehr

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zfs 3/2018, Berlin, Berlin! Wir fahren nach Berlin …

Dies ist nicht nur der aktuelle Schlachtruf und die Hoffnung der Fans von Bayer Leverkusen, Schalke 04, Eintracht Frankfurt und Bayern München, sondern auch das diesjährige Reiseziel der Verkehrsanwälte. Nach 2012 und 2015 macht der DAV-VerkehrsAnwaltsTag nun schon zum dritten Mal Stopp in unserer Hauptstadt, die eben nicht nur zum alljährlichen DFB-Pokal-Finale eine Reise w...mehr

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zfs 3/2018, Was ist Schritt... / E. Fazit

Der Begriff der Schrittgeschwindigkeit hätte dann nur noch rechtliche Bedeutung für die Beschreibung einer tatsächlichen, aber nicht gemessenen Schrittgeschwindigkeit, zum Beispiel bei der Schilderung eines Unfallgeschehens.[26] Solange es an einer Einigkeit über die Definition des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit" mangelt, ist es die Pflicht der Verteidigung in Bußgeldverfa...mehr

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zfs 3/2018, Deutscher Verke... / Arbeitskreis VII

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zfs 3/2018, Rettungskosten bei Wildschäden im Rahmen einer Teilkaskoversicherung

Hinweis Meine Mandantin befuhr die X-Straße außerorts. Es herrschte Dämmerung. Plötzlich überquerte eine Gruppe von Rehen die Straße vor dem Fahrzeug meiner Mandantin. Eine Kollision mit den Tieren stand unmittelbar bevor. Um diese zu vermeiden, wich meine Mandantin den Rehen zur Seite hin aus. Dabei kam sie von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Ihr Fahrzeug wu...mehr

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zfs 3/2018, Eilrechtsschutz... / 2 Aus den Gründen:

" … II. (…) 1. Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, dass ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht statthaft ist, da die Gutachtensanordnung nicht isoliert angegriffen werden kann." Es ist höchstrichterlich geklärt und entspricht st. Rspr., dass es sich bei der Anordnung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens nach der FeV um eine Verfahrenshandlung nach...mehr

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zfs 2/2018, Das Hinterblieb... / IV. Kriterien für eine Bemessung

Zu beachten ist, dass das Hinterbliebenengeld das durch den Tod der nahestehenden Person verursachte Leid auszugleichen hat und es nicht um einen Ausgleich für die Zerstörung eines Lebens oder einen materiellen Ersatz geht.[45] Deshalb kann der Tod einer bestimmten Person auch für unterschiedliche Hinterbliebene gänzlich unterschiedliche Auswirkungen haben und dies kann bei ...mehr

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zfs 2/2018, Haftungsabwägun... / 3 Anmerkung:

1. Die gegenüber der Leistungsklage kostengünstigere Feststellungsklage führte neben der Hemmung der Verjährung der Haftpflichtansprüche auch eine Möglichkeit zur Sicherung der Ansprüche wegen Zukunftsschäden herbei. Prozesstaktisch ist sie daher ein geeignetes Mittel zur Sicherung der Haftpflichtansprüche, da auch der oft zeitaufwändige Streit um die Höhe der Ansprüche ausg...mehr

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zfs 2/2018, Die Entwicklung... / X. Insolvenzen

Insb. in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums 2017 kam es zu mehreren Insolvenzen europäischer Luftfahrtunternehmen. Beispielsweise stellte die Air Berlin am 15.8.2017 den Insolvenzantrag. Das AG Charlottenburg hat mit Beschluss vom 1.11.2017[59] das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG in Eigenverwaltung eröffnet. Mehr als 100.000...mehr

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zfs 2/2018, Neuerungen bei der kaufrechtlichen Mängelhaftung

"Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren": Mit diesem zum 1.1.2018 in Kraft getretenen Gesetz hat der Gesetzgeber einmal mehr Kreativität bei der Namensgebung seiner Gesetze bewiesen und hierdurch teils zusa...mehr

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zfs 2/2018, Kein Vorsatz bei hoher Blutalkoholkonzentration (BAK)

Hinweis Meinem Mandanten kann nicht vorgeworfen werden, er habe vorsätzlich gehandelt. Zwar liegt die bei ihm gemessene BAK bei über 1,1 ‰. Es gibt aber keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, se...mehr

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Hinweispflicht des Kfz-Guta... / 3 Anmerkung

1. Nach dem Unfall muss der Geschädigte in der Regulierungsphase mit weiteren Schwierigkeiten kämpfen. Gut beraten ist er, wenn er sich zu Fragen der Abrechnung des Fahrzeugschadens anwaltlich beraten lässt (vgl. Richter in Halm/Himmelreich "Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht", 6. Aufl., Kap. 4 Rn 20; Kappus DAR 2012, 133, 137. Der etwa über Risiken der fiktiven Schadens...mehr

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Verletzung rechtlichen Gehörs bei übergangenem Beweisantrag

Hinweis "Das erstinstanzliche Gericht hat den Beweisantrag des Berufungsklägers auf Einholung eines verkehrsanalytischen Gutachtens übergangen. Der Berufungskläger hatte hierdurch die Tatsache unter Beweis gestellt, dass er mit seinem Gespann aus Pkw und Wohnanhänger auf der zweispurigen BAB den Fahrspurwechsel auf die linke Spur schon vollständig abgeschlossen hatte, als de...mehr

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Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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zfs 12/2017, Unfallrekonstr... / III. Bilanz der Auswertung

Die Interpretation der aufgezeichneten Unfalldaten ist damit keineswegs so offensichtlich, wie es zunächst scheint. Um im Rahmen der Messungenauigkeiten verwertbare Schlüsse ziehen zu können sind eigene Untersuchungen und eine umfassende Expertise erforderlich. So bedurfte es im vorliegenden Fall drei unfallanalytischer Gutachten, um trotz der ungewöhnlich guten Dokumentatio...mehr

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zfs 12/2017, Der Autohaus-Anwalt

Ist ein Prozessbevollmächtigter, der vor Gericht einen Unfallgeschädigten vertritt, auch ein "Geschädigtenvertreter"? Die richtige Antwort lautet wie häufig: Es kommt darauf an. Immer häufiger werden Schadensersatzforderungen nicht von örtlichen Anwaltskanzleien geltend gemacht, sondern von überregionalen Kanzleien, die aufgrund der Ortsverschiedenheit zu dem Mandanten allenf...mehr

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zfs 12/2017, Zulässigkeit der Erhebung einer einheitlichen Feststellungsklage

Hinweis "In der mündlichen Verhandlung werden wir folgenden Antrag stellen:" Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aufgrund des Unfalls vom [Datum] gegen [Uhrzeit] in der … Straße in [Ort] entstanden ist oder entstehen wird.“ Erläuterung: Die Erhebu...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis eines ersatzpflichtigen Schockschadens bei dem Miterleben des Unfalltodes eines Angehörigen siehe BGH zfs 2015, 382 m. Anm. Diehl. 1. Psychische Beeinträchtigungen können dadurch herbeigeführt werden, dass der Geschädigte ein Unfallereignis eines anderen miterlebt, nach dem Ereignis den Anblick von Unfallfolgen ausgesetzt ist oder nach dem Unfallereignis, das er ...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verkehrsverwaltungsrecht1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeu...mehr

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zfs 11/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Freitag, 8.12.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr

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zfs 11/2017, Mobile Endgeräte im Fahrzeug

Auf dem Weg zur Arbeit eine Zigarette nebst Kaffee genießen oder aber das Mittagessen auf den Fahrersitz verlegen; solange es man schafft, noch unauffällig am Straßenverkehr teilzunehmen, kann man auch noch versuchen, dem Herrn Polizeibeamten zuzuwinken. Mangels Verkehrsverstoß bewegt man sich auf der sicheren Seite; sicher allerdings nur im Hinblick auf den Verkehrsverstoß,...mehr

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zfs 11/2017, Haftung bei berührungslosem Unfall

Hinweis Die Haftung des Beklagten ergibt sich aus § 7 StVG, auch wenn sich die beiden Fahrzeuge nicht berührten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urt. v. 21.1.2014 – VI ZR 253, zfs 2014, 257) ist das Haftungsmerkmal ("bei dem Betrieb") entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Norm weit auszulegen. Ein Geschehen ist demnach dem Betrieb d...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsp... / 1

Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeugen...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überholt von VW, BMW, Audi und Mercedes?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur fiktiven oder abstrakten Abrechnung des Schadens bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Der Geschädigte kann den erforderlichen Reparaturkostenaufwand auf der Basis eines Sachverständigengutachtens beziffern. Grundsätzlich sind die Kosten der Reparatur nach den Preisen einer Fachwer...mehr

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zfs 10/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: RA Martin Diebold, Rechtsanwalt, FA für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Freiburg/Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 10.11.2017, 13.30 ...mehr

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zfs 10/2017, § 17 StVG und der Anscheinsbeweis

Hinweis "Das Bestehen eines Anscheinsbeweises zu Lasten meines Mandanten führt nicht zwangsläufig zu dessen alleiniger und vollumfänglicher Haftung. Unabhängig vom Eingreifen eines Anscheinsbeweises finden die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und weitere sie erhöhende Umstände im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG Beachtung (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16 = zfs ...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / E. Fazit

Die Gesetzesänderung in § 29a OWiG wird künftig erhebliche Bedeutung für die Praxis haben und reformiert die bisherige Abschöpfung im Bußgeldverfahren durch den "Verfall" grundlegend. Vergleicht man die Gesetzesfassungen vor und nach der Reform, so ist die neue Einziehung nach § 29a OWiG insoweit weitgehender als der Verfall, als das von der Rechtsprechung entwickelte ungesch...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / IV. § 29a Abs.3 OWiG: Neuregelung des Umfangs des "Erlangten"

Die weitaus interessanteste Änderung findet sich in Abs. 3 der Vorschrift wieder, die sich mit dem Umfang des "Erlangten" bei der Einziehung befasst. Danach sind von nun an bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen des Täters oder des anderen abzuziehen. Dieser Satz bringt wesentliche Änderungen für die Praxis mit sich, war doch b...mehr

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zfs 10/2017, Haftungsvertei... / 3 Anmerkung:

1. Nach einer statistischen Erhebung deutscher Versicherungen im Jahre 2010 wurden im Jahr bei Verkehrsunfällen 600 Fußgänger getötet und 8.000 schwer verletzt (vgl. Rebler, NZV 2011, 223). Von den beiden Grundsituationen des Fußgängerunfalls unter Beteiligung von Kfz im Straßenverkehr, der Kollision beim Anfahren des Fußgängers bei der Bewegung in Längsrichtung und beim Übe...mehr

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zfs 10/2017, Gesetz zum automatisierten Fahren – schöne neue Welt?

Bei soviel Dieselskandal und all diesen anderen Herstellerabsprachen ist es in der öffentlichen Diskussion fast ein bisschen untergegangen, dass der Bundestag am 30.3.2017 ein Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet hat, dessen Inhalte nicht ganz unproblematisch sind. Grundsätzlich wird hierin zunächst festgelegt, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- ode...mehr

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zfs 09/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfall mit Kindern Referent: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau Ort: Stuttgart/arcona MO.Hotel Datum: Freitag, 27.10.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orth...mehr

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zfs 09/2017, Die Spiegel-Preis-Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber

Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deut...mehr

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zfs 09/2017, Obliegenheiten... / V. Beratungspflichten des Anwalts des VN

Unabhängig von einer gütlichen Belehrung über die Verpflichtung des VR ergibt sich auch eine weitere wichtige Vorgabe für den Rechtsanwalt, der den VN schon in einem solchen frühen Stadium der Prüfung der Leistungspflicht des VR vertritt. Beispielsweise, wenn der VN aufgrund der Anfrage des VR und einer entsprechenden Belehrung einen rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen weg...mehr

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zfs 09/2017, Fahrverbot und Augenblicksversagen

Hinweis "In dem Verfahren gegen … geben wir namens und kraft Vollmacht des Betroffenen folgende Einlassung ab: Von der Verhängung eines Fahrverbots ist vorliegend abzusehen, da keine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen vorliegt. Der Betroffene beruft sich insoweit auf ein Augenblicksversagen. Der Tatbestand des Augenblicksversagens ist aus folgenden Gründen anzunehmen: …...mehr

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / E. Resümee

Zur effektiven Durchsetzung der Personenschadenersatzansprüche und nicht zuletzt zur Absicherung etwaiger Haftungsrisiken ist der in der Personenschadenregulierung tätige Rechtsanwalt gehalten, regelmäßig auch in diesem Bereich entsprechende Sachverständigengutachten einzuholen. Die entsprechenden Kosten werden von eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen regelmäßig zu...mehr

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zfs 8/2017, Der Antrag auf Aussetzung des Zivilverfahrens nach § 108 Abs. 2 SGB VII

Hinweis "Wir beantragen, das Verfahren vor dem Landgericht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII auszusetzen, bis eine unanfechtbare Entscheidung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers vorliegt, ob ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, welche Leistungen erbracht werden und welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Der Zivilrichter ...mehr

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zfs 8/2017, Europäische Verkehrsrechtstage

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 18. Mal stattfinden. Nachdem zunächst Trier und dann Luxemburg die feste Heimat der Veranstaltung bildeten, wird der Kongress seit 2015 in wechselnden europäischen Städten organisiert. Nach Budapest und Warschau, geht es in diesem Jahr am 5. und 6. Oktober in die österreichische Hauptstadt Wien. Das Programm der Eu...mehr

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zfs 7/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 68. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Stuttgart/ Holiday Inn Hotel Datum: 14.9.2017 – 16.12.2017 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder // 220 EUR alle Klausuren // keine USt. Thema:...mehr

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zfs 7/2017, Das Reha-Management und ein unverzeihlicher Fehler

Rehabilitationsdienste für schwer geschädigte Unfallopfer blicken auf eine rund 20-jährige Geschichte zurück. Bedauerlicherweise sind sie für zu viele mit der Personenschadenregulierung befasste Rechtsanwälte noch unbekannt oder die Möglichkeiten werden nicht vollständig ausgeschöpft. Natürlich ist die vorderste Aufgabe des Rechtsanwalts die Geltendmachung des Schadensersatz...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 1. Erfolgsquote

Nicht alle Versicherer konnten die zugesagten fünf Fälle einbringen, andere waren erfolgreicher, so dass die angestrebte Fallzahl am Ende mit 30 um fünf übertroffen wurde. Von den 30 evaluierten Mediationen wurden 25 (83 %) mit einer gütlichen und endgültigen Einigung abgeschlossen, drei (10 %) blieben ohne Einigung und in zwei (7 %) Fällen war bei Abschluss der Evaluation da...mehr

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zfs 7/2017, Schmerzensgeld und Spätfolgen

Hinweis "Sie haben in Ihrer Abfindungserklärung beim Schmerzensgeld einen immateriellen Vorbehalt erklärt mit folgendem Inhalt:" Vorbehalten bleiben weitere immaterielle Ansprüche für den Fall einer Verschlechterung gemäß BGH-Rechtsprechung (VersR 1980, 975), sogenannter immaterieller Vorbehalt. Dieser Vorbehalt ist nicht ausreichend, weil er durch diese Formulierung die in Z...mehr