Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / E. Resümee

Zur effektiven Durchsetzung der Personenschadenersatzansprüche und nicht zuletzt zur Absicherung etwaiger Haftungsrisiken ist der in der Personenschadenregulierung tätige Rechtsanwalt gehalten, regelmäßig auch in diesem Bereich entsprechende Sachverständigengutachten einzuholen. Die entsprechenden Kosten werden von eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen regelmäßig zu...mehr

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zfs 8/2017, Der Antrag auf Aussetzung des Zivilverfahrens nach § 108 Abs. 2 SGB VII

Hinweis "Wir beantragen, das Verfahren vor dem Landgericht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII auszusetzen, bis eine unanfechtbare Entscheidung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers vorliegt, ob ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, welche Leistungen erbracht werden und welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Der Zivilrichter ...mehr

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zfs 8/2017, Europäische Verkehrsrechtstage

Die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in diesem Jahr zum 18. Mal stattfinden. Nachdem zunächst Trier und dann Luxemburg die feste Heimat der Veranstaltung bildeten, wird der Kongress seit 2015 in wechselnden europäischen Städten organisiert. Nach Budapest und Warschau, geht es in diesem Jahr am 5. und 6. Oktober in die österreichische Hauptstadt Wien. Das Programm der Eu...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / Literaturtipps

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§ 7 Bezifferung der Ansprüc... / Literaturtipps

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§ 10 Abfindungsvergleich be... / Literaturtipps

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§ 4 Personenschadensmanagement / C. Rechtsbeziehungen innerhalb des Schadensmanagements: Code of Conduct, Ziff. 1

Rz. 6 Das Personenschadensmanagement basiert auf einem Dreiecksverhältnis zwischen dem Versicherer, dem Reha-Dienstleister sowie dem Geschädigten, vertreten durch seinen Rechtsanwalt. Rechtlich von besonderem Interesse ist die Rechtsbeziehung zwischen dem Geschädigten und dem Reha-Dienstleister. Nachdem zuvor ein Vertrag zugunsten Dritter zwischen dem Haftpflichtversicherer ...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / Literaturtipps

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§ 11 Sozialversicherungsrec... / Literaturtipps

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§ 12 Personenversicherungen / A. Private Unfallversicherung

Rz. 1 An der Erstellung dieses Beitrags hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht André Westphal mitgewirkt. I. Einleitung Rz. 2 Im Bereich der Personenschäden tritt zwangsläufig die Frage nach einer privaten Unfallversicherung auf. Jeder Anwalt, der Personenschäden bearbeitet, sollte daher seinen Mandanten fragen, ob dieser über Personenversich...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / 4. Phase 4

Rz. 98 M führt die Medianten noch einmal zur Flipchartseite der Phase 2 und der Phase 3. Er führt aus, dass es in der jetzigen Phase 4 darum gehe, Lösungsoptionen zu sammeln. Er bittet die Medianten, so viele Optionen wie möglich zu sammeln und ganz kreativ zu sein. Auch sich als abwegig darstellende Lösungsansätze sollen von den Medianten mutig genannt werden und alle solle...mehr

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§ 3 Arbeitsunfall/Arbeitswe... / Literaturtipps

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§ 4 Personenschadensmanagement / E. Ablauf des Reha-Managements: Code of Conduct, Ziff. 2

Rz. 15 Das Verfahren des Reha-Managements wird ebenfalls maßgeblich bestimmt durch den "Code of Conduct" (Ziff. 2). Insoweit wird Bezug genommen auf die Ausführungen von Höfle (MittBl. der ARGE VerkR 2006, 48 f.). Grundsätzlich gilt: Das Reha-Management erfolgt auf freiwilliger Basis – auf beiden Seiten. Weder der Haftpflichtversicherer noch der Geschädigte haben einen einkl...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 8. Vorschadenseinwand des Schädigers

Rz. 60 Zunächst gilt der Grundsatz, dass ein Schädiger keinen Anspruch darauf hat, einen Gesunden zu schädigen, sondern dass er sein Opfer mit dessen konkreter körperlicher und psychischer Konstitution hinnehmen muss, so wie es ist. Rz. 61 In der Regulierungspraxis wird immer wieder suggeriert, dass ein vorgeschädigtes Opfer keinerlei Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüc...mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / E. Tipps zur Aktenführung beim Personen(groß)schaden

Rz. 10 In diesem Kapitel soll die Aktenführung bei der zivilrechtlichen Regulierung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen eines Geschädigten im Vordergrund stehen. Die Aktenführung in benachbarten Rechtsgebieten ist nicht Gegenstand dieser Darstellung. Gleichfalls kann für das Erstgespräch mit dem Mandanten auf diverse Checklisten in der Literatur verwiesen werden...mehr

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§ 5 Ansprüche bei Verletzung / 2. Besonderheiten bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten

Rz. 138 Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten muss der Schädiger alle Nachteile ausgleichen, die aus dem verzögerten oder verhinderten Berufseinstieg entstehen (BGH VersR 1985, 62). Die Prognose, welchen Beruf der verletzte junge Mensch ohne den Unfall ergriffen hätte, ist umso schwieriger, je jünger der Verletzte ist und je weniger weit er in seiner bisherigen...mehr

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§ 9 Mediation in der Person... / A. Einleitung

Rz. 2 Mediation ist nach wie vor ein präsentes Thema. Ihre Anwendung und ihr Nutzen werden allseits diskutiert und ihre Ideen zunehmend in die anwaltliche Praxis implementiert. Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der Zivilprozessordnung, sondern auch aufgrund der stetig steigenden Anzahl von Mediatoren in der Anwaltschaft ist in der Rechtspraxis ein Zuwachs an außer...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / cc) Sonstige Verkehrsteilnehmer

Rz. 93 Hinsichtlich der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung bei anderen Verkehrsteilnehmern hat die Rechtsprechung folgende Werte ausgearbeitet:mehr

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§ 2 Die Mandatierung beim P... / B. Getrennte Akten für unterschiedliche Rechtsgebiete

Rz. 2 Oftmals bringt es eine verkehrsrechtliche Mandatierung mit sich, dass unterschiedliche Rechtsgebiete betroffen sein können. Eine Grobeinteilung alleine im Bereich des Verkehrsrechts erstreckt sich auf die Rechtsgebiete des Verkehrsverwaltungsrechts, des Verkehrsordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrsstrafrechts sowie des Verkehrszivilrechts und nicht zuletzt auf das des So...mehr

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§ 13 Unfallmedizin für Anwälte / 1. Grundlagen

Rz. 128 Das Schleudertrauma, welches auch Beschleunigungstrauma der Halswirbelsäule genannt wird, ist sicherlich die umstrittenste Verletzung bei Verkehrsunfällen überhaupt. In der Medizin ist das HWS-Syndrom ein Sammelbegriff für Beschwerden, welche von der Halswirbelsäule ausgehen. Es wird auch als Zervikalsyndrom oder Halswirbelsäulensyndrom oder auch Tension-Neck-Syndrom...mehr

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§ 12 Personenversicherungen / I. Einleitung

Rz. 2 Im Bereich der Personenschäden tritt zwangsläufig die Frage nach einer privaten Unfallversicherung auf. Jeder Anwalt, der Personenschäden bearbeitet, sollte daher seinen Mandanten fragen, ob dieser über Personenversicherungen, wie z.B. die private Unfallversicherung, verfügt. In größeren Kanzleien ist es manchmal üblich, dass ein Sachbearbeiter den Bereich des Versiche...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

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§ 24 Schadensfall / D. Wertminderung

Rz. 5 Die merkantile Wertminderung nach einem Unfall steht in der Regel dem Leasinggeber zu, ist also vom Leasingnehmer geltend zu machen und an den Leasinggeber abzuführen. Rz. 6 Bei Verträgen mit Restwertabrechnung muss die für die Wertminderung empfangene Entschädigung bei Vertragsende berücksichtigt werden, also dem Veräußerungserlös hinzugerechnet werden. Beim Vertrag mi...mehr

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§ 24 Schadensfall / E. Haftungsquoten bei Leasingfahrzeugen

Rz. 7 Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls mit einem Leasingfahrzeug weist Besonderheiten bei der Zurechnung von Mitverschulden und Betriebsgefahr auf.[13] Ein geschädigter Leasinggeber, der zwar Eigentümer (und damit Ersatzberechtigter), aber nicht Halter des Leasingfahrzeugs ist (wie es die gängigen Leasingverträge vorsehen), muss sich im Rahmen seines Schadensersatzanspru...mehr

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§ 25 Vorzeitiges Vertragsende / B. Kündigung bei Schaden oder Diebstahl

Rz. 2 Dem Leasingnehmer steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn das Leasingfahrzeug erheblich beschädigt wird. Nur eine klare Erklärung löst die Kündigungsfolge aus,[7] der Vorschlag einer Vertragsbeendigung reicht nicht aus.[8] In den meisten Leasingverträgen wird das Kündigungsrecht zugebilligt, wenn die Reparaturkosten 60 % des Wiederbeschaffungswertes üb...mehr

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§ 12 Rechtsprechung zur Mängelhaftung

Rz. 1 Die folgende alphabetische geordnete Übersicht knüpft an Eigenschaften und Begriffe an, aus denen typischerweise Sachmängelansprüche hergeleitet werden und zeigt hierzu Rechtsprechungsbeispiele auf.[1] Rz. 2 ▓ Abgasnormen Ist als Beschaffenheit die Abgasnorm "Euro 3" i.S.d. steuerlichen Einordnung vereinbart, liegt ein Sachmangel vor, wenn der Pkw nur "Euro 2" eingestuft...mehr

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§ 22 Vertragsmodelle / II. Restwertvertrag mit Andienungsrecht

Rz. 16 Der Leasinggeber hat bei diesem Vertragsmodell die Möglichkeit, dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende zum Kauf anzudienen. Er muss aber von diesem Recht keinen Gebrauch machen, sondern kann das Fahrzeug auch selbst verwerten. Der Leasingnehmer ist zum Kauf verpflichtet. Bereits mit der Ausübung des Andienungsrechts kommt der Kaufvertrag zustande.[43] Rz. 17 Vo...mehr

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§ 21 Vertragspflichten / B. Vertragspflichten des Leasingnehmers

Rz. 4 Die Hauptpflicht für den Leasingnehmer besteht in der Zahlung des vereinbarten Leasingentgeltes. In der Regel setzt sich dies zusammen aus einer Sonderzahlung i.H.v. ca. 20–30 % des Fahrzeugpreises und monatlichen Leasingraten. Wird die Zahlung einer Kaution durch den Leasingnehmer vorgesehen, ist diese nur zu verzinsen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.[6] Preis...mehr

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§ 19 Einführung / D. Wirtschaftliche und steuerliche Bedeutung

Rz. 5 Der Leasingvertrag ermöglicht wirtschaftliche Vorteile für den Lieferanten durch Umsatz, für den Leasinggeber durch günstige Kapitalnutzung und für den Leasingnehmer durch erleichterte Finanzierung und mögliche indirekte Finanz- und Steuervorteile,[4] letzteres allerdings i.d.R. nur für den gewerblichen Leasingnehmer. Rz. 6 Die wesentliche Bedeutung des Finanzierungslea...mehr

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§ 23 Sachmängelhaftung / B. Mietrecht oder Kaufrecht

Rz. 2 Grundsätzlich stehen dem Leasingnehmer nur die mietrechtlichen Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Leasinggeber zu. In aller Regel schließt aber der Leasinggeber ­gegenüber dem Leasingnehmer die mietrechtliche Gewährleistung wegen Sach- und Rechtsmängel in rechtlich zulässiger Weise aus, indem er ihm seine kaufrechtlichen Sachmängelhaftungsansprüche gegen den Liefera...mehr

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§ 1 Neuwagenverkaufsbedingu... / II. Bindung an die Bestellung

Rz. 14 Der Käufer gibt mit der "verbindlichen Neuwagenbestellung" das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Obwohl der Käufer die "verbindliche Bestellung" üblicherweise in den Räumlichkeiten und in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Verkäufers aufgibt, gilt sie als Angebot unter Abwesenden und bindet den Käufer einseitig, was grundsätzlich gem. § 147 Abs. 2 BGB zulä...mehr

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zfs 7/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 68. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Stuttgart/ Holiday Inn Hotel Datum: 14.9.2017 – 16.12.2017 Gebühr: 1.865 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985 EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185 EUR Nichtmitglieder // 220 EUR alle Klausuren // keine USt. Thema:...mehr

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zfs 7/2017, Das Reha-Management und ein unverzeihlicher Fehler

Rehabilitationsdienste für schwer geschädigte Unfallopfer blicken auf eine rund 20-jährige Geschichte zurück. Bedauerlicherweise sind sie für zu viele mit der Personenschadenregulierung befasste Rechtsanwälte noch unbekannt oder die Möglichkeiten werden nicht vollständig ausgeschöpft. Natürlich ist die vorderste Aufgabe des Rechtsanwalts die Geltendmachung des Schadensersatz...mehr

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zfs 7/2017, Mediation in de... / 1. Erfolgsquote

Nicht alle Versicherer konnten die zugesagten fünf Fälle einbringen, andere waren erfolgreicher, so dass die angestrebte Fallzahl am Ende mit 30 um fünf übertroffen wurde. Von den 30 evaluierten Mediationen wurden 25 (83 %) mit einer gütlichen und endgültigen Einigung abgeschlossen, drei (10 %) blieben ohne Einigung und in zwei (7 %) Fällen war bei Abschluss der Evaluation da...mehr

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zfs 7/2017, Schmerzensgeld und Spätfolgen

Hinweis "Sie haben in Ihrer Abfindungserklärung beim Schmerzensgeld einen immateriellen Vorbehalt erklärt mit folgendem Inhalt:" Vorbehalten bleiben weitere immaterielle Ansprüche für den Fall einer Verschlechterung gemäß BGH-Rechtsprechung (VersR 1980, 975), sogenannter immaterieller Vorbehalt. Dieser Vorbehalt ist nicht ausreichend, weil er durch diese Formulierung die in Z...mehr

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zfs 7/2017, EU-Führerschein... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 S. 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass der Beschl. des VG im Ergebnis rechtswidrig wäre." [13] Die Anordnung des Sofortvollzugs der Pflicht zur Vorlage des polnischen Führerscheins leidet allerdings ni...mehr

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zfs 7/2017, Bohnert/Krenberger/Krumm: Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentar, C. H. Beck, 4. Aufl. 2016, 612 Seiten, 49 EUR, ISBN 978-3-406-68947-5

Die 4. Auflage des inzwischen allseits bekannten Kommentares hat die Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand von Anfang 2016 gebracht. Die sechs Novellierungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind ebenfalls eingearbeitet. So ist das achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 20.6.2013 in § 30 OWiG (im Folgenden nicht mehr jeweils...mehr

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zfs 6/2017, Gewinnabschöpfu... / XII. Fazit

1. Kommt es in einem Betrieb zu Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz, so muss er, vor allem bei massenhaft vorkommenden Lenk- und Ruhezeitverstößen, auf den Erlass von selbstständigen Verfallsbescheiden gem. § 29a Abs. 4 OWiG eingerichtet sein. 2. Derartige Verfallsanordnungen können auf Einspruchseinlegung vom Bußgeldrichter des örtlich zuständigen Amtsgerichts überprüft w...mehr

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zfs 6/2017, Ausverkauf der Messicherheit oder: "Du bist mir aber ein Standard!"

Der 45. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der sich vom 27.–29.1.2016 in Goslar (Arbeitskreis V) mit dem neuen Mess- und Eichwesen beschäftigte, sah es wohl kommen. Unter der Empfehlung Nr. 2 wurde folgender Beschluss gefasst: "Bei in Verkehr bringen neuer oder veränderter Geschwindigkeitsmessgeräte ist die Rechtsprechung zum “standardisierten Messverfahren‘ vorerst nicht anzuwen...mehr

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zfs 6/2017, Verträge zu Las... / D. Schlussbetrachtung

Einige Haftpflichtversicherer sind dazu übergegangen, sich nach einer Schadenanzeige dem Geschädigten als "Schadenpartner" anzubiedern, der keine anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen brauche, da der Schaden komplikationslos nach Beibringung der entsprechenden Belege reguliert werde. Auf diese Weise wird der Geschädigte an ein Trio (Werkstatt, Sachverständiger und Mietwage...mehr

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zfs 6/2017, Das Werkstatt- und Prognoserisiko beim Haftpflichtschaden

Hinweis "Sie vertreten die Auffassung, die durch vorgelegte Rechnung nachgewiesenen Instandsetzungsmaßnahmen wären nicht erforderlich gewesen, weshalb Ihre Kürzungen auch berechtigt wären." Bitte bedenken Sie, dass der BGH bereits mit Urt. v. 7.5.1996 – VI ZR 138/95 – formuliert hat, dass "das Gebot zur wirtschaftlich vernünftigen Schadenbehebung jedoch vom Geschädigten nicht...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechnungssätze im Schadensersatzrecht, oder: die fiktive Abrechnung im Wandel der Zeit1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Autor zeigt auf, in welch signifikanter Weise sich die fiktive Abrechnung von Pkw-Schäden unter dem Einfluss der Rechtsprechung des BGH in den letzten Jahrzehnten gewandelt hat. Die einzelnen Stationen dieses Wandels werden beleuchtet und die Hintergründe erörtert. Anschließend setzt sich der Autor kritisch mit der Ansicht auseinander, wonach Stundenverrechnungssätze,...mehr

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zfs 5/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Koblenz im Verkehrsrecht Referenten: Michael Burkowski, Richter am OLG, Koblenz; Dr. Konrad Leitges, Richter am OLG, Koblenz Ort: Koblenz/Mercure Hotel Datum: Freitag, 9.6.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160 EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asessoren bis 3 Jahr...mehr

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zfs 5/2017, Stundenverrechn... / C. Ergebnis

Dem BGH lag es fern, mit den von ihm eröffneten Verweisungsmöglichkeiten auf andere Werkstätten die Marktmechanismen im Kraftfahrzeuggewerbe außer Kraft zu setzen und freie, von den Versicherern unabhängige Reparaturwerkstätten zu benachteiligen. Einer Wettbewerbsverzerrung im Kraftfahrzeuggewerbe oder der Entstehung von Monopolstellungen durch Partnerbetriebe großer Versich...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / E. Thesen

Es werden auf den Punkt gebracht daher folgende Thesen vertreten:[34]mehr

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zfs 5/2017, Kreuzungskollision zwischen Pkw mit Grünlicht und Einsatzfahrzeug

Hinweis Zwar kann auch für das Überqueren einer durch Rotlicht gesperrten Kreuzung ein Vorrang eines Dienstfahrzeugs durch rechtzeitiges Einschalten von Blaulicht und Martinshorn geschaffen werden (st. Rspr., BGHZ 63, 327; BGH VerkMitt. 1998, 90). Dieses Wegerecht wird aber erst durch die Signale "Martinshorn und Blaulicht" eines Einsatzfahrzeugs ausgelöst und das Gebot nach...mehr

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zfs 5/2017, Der ältere Verkehrsteilnehmer

Wenn man an den "älteren Verkehrsteilnehmer" denkt, taucht spontan der in der Fahrschule oft zitierte § 3 Abs. 2a StVO auf, wonach neben Kindern und Hilfsbedürftigen vor allem Ältere ausdrücklich unter besonderen Schutz gestellt werden, denen gegenüber eine Gefährdung durch Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist. Die Überalterung der Gesellschaft wird spätestens dann, wenn die...mehr

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zfs 5/2017, Überfahren eine... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht kein Anspruch nach § 1 S. 1 VVG aus dem streitgegenständlichen Vollkasko-Versicherungsvertrag zu, da ein Versicherungsfall nicht eingetreten ist." I. Nach A.2.3.2 AKB gilt: “Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten i...mehr

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zfs 4/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Referent: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Nürnberg/Mercure Congress Hotel Nürnberg an der Messe Datum: Samstag, 13.5.2017, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Ausgewählte Normen der StVO im Zivilrecht, Versicherungsrecht und Bußgeldrecht...mehr