Nicht alle Versicherer konnten die zugesagten fünf Fälle einbringen, andere waren erfolgreicher, so dass die angestrebte Fallzahl am Ende mit 30 um fünf übertroffen wurde.
Von den 30 evaluierten Mediationen wurden 25 (83 %) mit einer gütlichen und endgültigen Einigung abgeschlossen, drei (10 %) blieben ohne Einigung und in zwei (7 %) Fällen war bei Abschluss der Evaluation das Ergebnis noch nicht gesichert.[8]
Die Einigungen wurden überwiegend sofort schriftlich festgehalten, gedruckt und von den Medianten rechtsverbindlich unterschrieben. In anderen Fällen wurde noch eine Überlegungsfrist – ähnlich einem widerruflichen Prozessvergleich – vereinbart.
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