Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. § 21 Abs. 3 ARB 2000 – Fahrzeug-Rechtsschutz

Rz. 30 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 16.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Personenbezogener und fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 12 Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. b) Fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 13 Dieser fahrzeugbezogene Rechtsschutz biet...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / II. Konkrete Annahme

Rz. 11 Zunächst muss geklärt werden, ob ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid gegen den Mandanten vorliegt und wann dieser zugestellt wurde, um etwaige Fristen zu berechnen. Hierbei ist der Mandant darauf hinzuweisen, dass das Datum der Zustellung ausschließlich aus dem Zustellvermerk der Post (oben rechts auf dem üblicherweise gelben Umschlag) zu ersehen ist, wo er hands...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 13 Dieser fahrzeugbezogene Rechtsschutz bietet Rechtsschutzdeckung dem Eigentümer, Halter, berechtigten Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. § 21 Abs. 1 ARB 2000 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 29 Nach den ARB 2000 bietet sich regelmäßig folgendes Bild: Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 7.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[19] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz v...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. 3-Monatsfrist nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung

Rz. 15 Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist in nahezu allen Verträgen die dreimonatige Wartefrist (Bsp: Nr. 3.1.1 ARB 2012) vereinbart, die eine Leistung der Rechtsschutzversicherung blockiert, die allerdings in folgenden Leistungsarten hiervon eine Ausnahme macht:mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersichten über die Rechtsschutzdeckung auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts

Rz. 26 Zum Bereich der Rechtsschutzdeckung in Vorgängen des Straßenverkehrsrechtes kommen für die Rechtsschutzdeckung als relevante Vorschriften in Betracht Rz. 27 Nachstehend werden Übersichten geboten zum Umfang der Rechtsschutzdeckung zu den vorgena...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. § 22 ARB 2000 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 31 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 19. Rz. 32 Wichtige Regelungen zum Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren sind in ARB 2000 die Regelungen der §§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 2c, 25 Abs. 2c, 26 Abs. 3d, 27 Abs. 3d und 28 Abs. 2 c. Rz. 33 Im Übrigen ist zu weiteren Übersichten der einzelnen Rechtsschutzarten, die ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Die Fahrtenbuchauflage als Sanktionsmittel

Rz. 11 Die Fahrtenbuchauflage – in der Praxis ein probates Druck- und Sanktionsmittel[8] – setzt gemäß § 31a StVZO zum einen eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften und zweitens die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers voraus. Die Anordnung erfolgt gemäß § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Zweck der Fahrtenbuchauflage gemäß ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Vorsätzliche Verkehrsstraftat

Rz. 123 Ein spezielles Thema ist die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangener Verkehrsstraftat. In diesem Fall kommt gemäß § 4 Abs. 3 ARB der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Fortfall, wenn der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person wegen einer verkehrsrechtlichen Vorsatztat verurteilt wird. Ein insoweit in Betracht k...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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Verletzung rechtlichen Gehörs bei übergangenem Beweisantrag

Hinweis "Das erstinstanzliche Gericht hat den Beweisantrag des Berufungsklägers auf Einholung eines verkehrsanalytischen Gutachtens übergangen. Der Berufungskläger hatte hierdurch die Tatsache unter Beweis gestellt, dass er mit seinem Gespann aus Pkw und Wohnanhänger auf der zweispurigen BAB den Fahrspurwechsel auf die linke Spur schon vollständig abgeschlossen hatte, als de...mehr

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Tempora mutantur

Wir leben in Zeiten eines sich immer schneller vollziehenden Wandels auf verschiedensten Gebieten. Global gesehen ist wahrscheinlich der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die zwingend erforderliche Reduzierung von Emissionen, nicht zuletzt im Straßenverkehr, und die Umgehungsversuche der Automobilhersteller haben in den letzten Monaten die Schlagze...mehr

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / III. Beachtung des Quotenvorrechtes

Rz. 25 In der Rechtsschutzversicherung beinhaltet das Quotenvorrecht zugunsten des Mandanten, dass dieser aus der Kostenerstattung des Gegners die vom Versicherungsumfang nicht gedeckten Kosten seiner Rechtsverfolgung vorab entnehmen darf. Dies kommt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes in Betracht, z.B. wenn nur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für einen Teilb...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / B. Checkliste: Annahme des Mandates

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Checkliste zur Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes

Rz. 34 Bei Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsrechtes, und zwar im Straf- und OWi-Verfahren, ist es wichtig zu klären, zu welcher Leistungsart Rechtsschutzdeckung besteht. Rz. 35 Checkliste: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Die "bedingte Eignung"

Rz. 12 Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt oder eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechend modifizierte Fahrerlaubnis erteilen, wenn durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen das sichere Führen der Kraftfahrzeuge gewährleistet werden kann.[23] Dies bedeutet, dass ein Bewe...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[53] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den Vers...mehr

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Anhang / § 71 Verkehrspsychologische Beratung

(1) Für die Durchführung der verkehrspsychologischen Beratung nach § 2a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes gelten die Personen im Sinne dieser Vorschrift als amtlich anerkannt, die eine Bestätigung nach Absatz 2 der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen. (2) Die Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutsc...mehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / I. Der Begriff "Eignung"

Rz. 4 Der Begriff "Eignung" ist in § 2 Abs. 4 S. 1 StVG geregelt. Diese Vorschrift lautet: Zitat Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Rz. 5 In der Literatur wird kritisiert, dass es na...mehr

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§ 14 Das Fahrverbot / XII. Fahrverbot und Fahreignungsseminar

Rz. 61 Die wohl noch h.M. ist der Ansicht, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar für Kraftfahrer per se keine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt.[77] Allerdings kann es sich im Detail anders verhalten. Hierzu hat das OLG Saarbrücken in einer jüngeren Entscheidung[78] in überzeugender Art und Weise grundsätzliche Leitlinien aufgestellt: Ein Fahrverbot solle d...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Umfang der Rechtsschutzgewährung

Rz. 56 In § 21 Abs. 4 ARB ist der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 4 ARB umfasst dieser (neben Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen) Strafrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Rz. 57 Nach der Systematik der versicherten Rechtsangelegenheit ist wiederum in § 2 ARB bestimmt, welcher Umfang der Versicherungsschutz der §§ 21 ff. ARB b...mehr

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zfs 12/2017, Unfallrekonstr... / III. Bilanz der Auswertung

Die Interpretation der aufgezeichneten Unfalldaten ist damit keineswegs so offensichtlich, wie es zunächst scheint. Um im Rahmen der Messungenauigkeiten verwertbare Schlüsse ziehen zu können sind eigene Untersuchungen und eine umfassende Expertise erforderlich. So bedurfte es im vorliegenden Fall drei unfallanalytischer Gutachten, um trotz der ungewöhnlich guten Dokumentatio...mehr

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zfs 12/2017, Der Autohaus-Anwalt

Ist ein Prozessbevollmächtigter, der vor Gericht einen Unfallgeschädigten vertritt, auch ein "Geschädigtenvertreter"? Die richtige Antwort lautet wie häufig: Es kommt darauf an. Immer häufiger werden Schadensersatzforderungen nicht von örtlichen Anwaltskanzleien geltend gemacht, sondern von überregionalen Kanzleien, die aufgrund der Ortsverschiedenheit zu dem Mandanten allenf...mehr

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zfs 12/2017, Zulässigkeit der Erhebung einer einheitlichen Feststellungsklage

Hinweis "In der mündlichen Verhandlung werden wir folgenden Antrag stellen:" Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aufgrund des Unfalls vom [Datum] gegen [Uhrzeit] in der … Straße in [Ort] entstanden ist oder entstehen wird.“ Erläuterung: Die Erhebu...mehr

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zfs 12/2017, Schmerzensgeld... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis eines ersatzpflichtigen Schockschadens bei dem Miterleben des Unfalltodes eines Angehörigen siehe BGH zfs 2015, 382 m. Anm. Diehl. 1. Psychische Beeinträchtigungen können dadurch herbeigeführt werden, dass der Geschädigte ein Unfallereignis eines anderen miterlebt, nach dem Ereignis den Anblick von Unfallfolgen ausgesetzt ist oder nach dem Unfallereignis, das er ...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verkehrsverwaltungsrecht1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeu...mehr

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zfs 11/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Freitag, 8.12.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr

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zfs 11/2017, Mobile Endgeräte im Fahrzeug

Auf dem Weg zur Arbeit eine Zigarette nebst Kaffee genießen oder aber das Mittagessen auf den Fahrersitz verlegen; solange es man schafft, noch unauffällig am Straßenverkehr teilzunehmen, kann man auch noch versuchen, dem Herrn Polizeibeamten zuzuwinken. Mangels Verkehrsverstoß bewegt man sich auf der sicheren Seite; sicher allerdings nur im Hinblick auf den Verkehrsverstoß,...mehr

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zfs 11/2017, Haftung bei berührungslosem Unfall

Hinweis Die Haftung des Beklagten ergibt sich aus § 7 StVG, auch wenn sich die beiden Fahrzeuge nicht berührten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Urt. v. 21.1.2014 – VI ZR 253, zfs 2014, 257) ist das Haftungsmerkmal ("bei dem Betrieb") entsprechend dem umfassenden Schutzzweck der Norm weit auszulegen. Ein Geschehen ist demnach dem Betrieb d...mehr

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zfs 11/2017, Neuere Rechtsp... / 1

Ein wichtiger Teilbereich des Verkehrsrechts, nämlich das sog. Verkehrsverwaltungsrecht, wird im Streitfall von den Verwaltungsgerichten entschieden. Wie in jedem Gerichtszweig gilt auch hier, dass das letzte Wort den Bundesgerichten vorbehalten ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngerer Zeit insbesondere im Bereich der Fragen der Zulassung von Personen und Fahrzeugen...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überholt von VW, BMW, Audi und Mercedes?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte für Verkehrsrecht im Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

1 Der Beitrag befasst sich mit der Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur fiktiven oder abstrakten Abrechnung des Schadens bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Der Geschädigte kann den erforderlichen Reparaturkostenaufwand auf der Basis eines Sachverständigengutachtens beziffern. Grundsätzlich sind die Kosten der Reparatur nach den Preisen einer Fachwer...mehr

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zfs 10/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfallrekonstruktion und Verkehrszivilrecht Referenten: RA Martin Diebold, Rechtsanwalt, FA für Verkehrsrecht, Tübingen; Dr. Johannes Priester, Dipl.-Ingenieur, ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung von Kraftfahrzeugen, Saarbrücken Ort: Freiburg/Mercure Hotel Panorama Datum: Freitag, 10.11.2017, 13.30 ...mehr

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zfs 10/2017, § 17 StVG und der Anscheinsbeweis

Hinweis "Das Bestehen eines Anscheinsbeweises zu Lasten meines Mandanten führt nicht zwangsläufig zu dessen alleiniger und vollumfänglicher Haftung. Unabhängig vom Eingreifen eines Anscheinsbeweises finden die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und weitere sie erhöhende Umstände im Rahmen der Abwägung nach § 17 Abs. 1, 2 StVG Beachtung (BGH, Urt. v. 11.10.2016 – VI ZR 66/16 = zfs ...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / E. Fazit

Die Gesetzesänderung in § 29a OWiG wird künftig erhebliche Bedeutung für die Praxis haben und reformiert die bisherige Abschöpfung im Bußgeldverfahren durch den "Verfall" grundlegend. Vergleicht man die Gesetzesfassungen vor und nach der Reform, so ist die neue Einziehung nach § 29a OWiG insoweit weitgehender als der Verfall, als das von der Rechtsprechung entwickelte ungesch...mehr

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zfs 10/2017, Der neue § 29a... / IV. § 29a Abs.3 OWiG: Neuregelung des Umfangs des "Erlangten"

Die weitaus interessanteste Änderung findet sich in Abs. 3 der Vorschrift wieder, die sich mit dem Umfang des "Erlangten" bei der Einziehung befasst. Danach sind von nun an bei der Bestimmung des Wertes des Erlangten Gegenleistungen oder sonstige Aufwendungen des Täters oder des anderen abzuziehen. Dieser Satz bringt wesentliche Änderungen für die Praxis mit sich, war doch b...mehr

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zfs 10/2017, Haftungsvertei... / 3 Anmerkung:

1. Nach einer statistischen Erhebung deutscher Versicherungen im Jahre 2010 wurden im Jahr bei Verkehrsunfällen 600 Fußgänger getötet und 8.000 schwer verletzt (vgl. Rebler, NZV 2011, 223). Von den beiden Grundsituationen des Fußgängerunfalls unter Beteiligung von Kfz im Straßenverkehr, der Kollision beim Anfahren des Fußgängers bei der Bewegung in Längsrichtung und beim Übe...mehr

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zfs 10/2017, Gesetz zum automatisierten Fahren – schöne neue Welt?

Bei soviel Dieselskandal und all diesen anderen Herstellerabsprachen ist es in der öffentlichen Diskussion fast ein bisschen untergegangen, dass der Bundestag am 30.3.2017 ein Gesetz zum automatisierten Fahren verabschiedet hat, dessen Inhalte nicht ganz unproblematisch sind. Grundsätzlich wird hierin zunächst festgelegt, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- ode...mehr

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zfs 09/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Unfall mit Kindern Referent: Nicolas Eilers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Groß-Gerau Ort: Stuttgart/arcona MO.Hotel Datum: Freitag, 27.10.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orth...mehr

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zfs 09/2017, Die Spiegel-Preis-Verleihung an Prof. Dr. Christian Huber

Die Statuten des Richard-Spiegel-Preises legen fest, dass der Preis nur an Persönlichkeiten verliehen wird, die sich um das Verkehrsrecht und (oder) die Entwicklung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein außerordentlich verdient gemacht haben. Herr Dr. Dr. Richard Spiegel, nach dem der Preis benannt ist, hat die Entwicklung des Verkehrsrechts in Deut...mehr

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zfs 09/2017, Obliegenheiten... / V. Beratungspflichten des Anwalts des VN

Unabhängig von einer gütlichen Belehrung über die Verpflichtung des VR ergibt sich auch eine weitere wichtige Vorgabe für den Rechtsanwalt, der den VN schon in einem solchen frühen Stadium der Prüfung der Leistungspflicht des VR vertritt. Beispielsweise, wenn der VN aufgrund der Anfrage des VR und einer entsprechenden Belehrung einen rechtlichen Rat zum weiteren Vorgehen weg...mehr

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zfs 09/2017, Fahrverbot und Augenblicksversagen

Hinweis "In dem Verfahren gegen … geben wir namens und kraft Vollmacht des Betroffenen folgende Einlassung ab: Von der Verhängung eines Fahrverbots ist vorliegend abzusehen, da keine grobe Pflichtverletzung des Betroffenen vorliegt. Der Betroffene beruft sich insoweit auf ein Augenblicksversagen. Der Tatbestand des Augenblicksversagens ist aus folgenden Gründen anzunehmen: …...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2 j ARB bzw. 2.2.10 ARB 2012

Rz. 162 Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird in § 2 j ARB unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob es sich um eine "verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit" oder um eine "sonstige Ordnungswidrigkeit" handelt. Der Rechtsschutz umfasst auch die Rechtsverteidigung gegen eine Verfallsanordnung gem. § 29a OWiG.[149] Rz. 163 Gemäß § 2 j aa ARB wird im Fall der Verteidigung wege...mehr

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zfs 8/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referent: Klaus Schmedding, Dipl.-Physiker, ö.b.u.v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle sowie Verkehrsregelungs- und Überwachungssysteme, Oldenburg Ort: Oldenburg/ACARA Hotel Datum: Freitag, 15.9.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Prozesstaktik i...mehr

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zfs 8/2017, Die Einholung v... / E. Resümee

Zur effektiven Durchsetzung der Personenschadenersatzansprüche und nicht zuletzt zur Absicherung etwaiger Haftungsrisiken ist der in der Personenschadenregulierung tätige Rechtsanwalt gehalten, regelmäßig auch in diesem Bereich entsprechende Sachverständigengutachten einzuholen. Die entsprechenden Kosten werden von eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherungen regelmäßig zu...mehr

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zfs 8/2017, Der Antrag auf Aussetzung des Zivilverfahrens nach § 108 Abs. 2 SGB VII

Hinweis "Wir beantragen, das Verfahren vor dem Landgericht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 SGB VII auszusetzen, bis eine unanfechtbare Entscheidung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers vorliegt, ob ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt, welche Leistungen erbracht werden und welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist. Der Zivilrichter ...mehr