Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 06/2019, Die Würde des Menschen ist unantastbar

So beginnt das Grundgesetz, dessen Inkrafttreten nun 70 Jahre zurückliegt. Natürlich schützt das Grundgesetz zunächst nur vor staatlichen Angriffen auf die Würde. Aber was ist die Würde überhaupt? Den Begriff der Würde mit Leben zu füllen, gestaltet sich schwierig, da hierzu jeder erst einmal eine Vorstellung davon entwickeln muss, was er unter seiner Würde versteht und was ...mehr

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zfs 06/2019, Der Personensc... / III. HWS-Schaden

Man muss wohl der Bagatellgrenze nicht nachtrauern. Ohnehin habe ich es immer für problematisch gehalten, dass ihre Befürworter sie ausgerechnet am Beispiel einer "nicht objektivierbaren leichten HWS-Verletzung ersten Grades" festmachen wollten,[8] obwohl über kaum einen Verletzungstypus in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so viel Unklarheit besteht. Daran scheint sich ...mehr

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zfs 05/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 14.6.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asses...mehr

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zfs 05/2019, Neulich am Amtsgericht

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser, ich möchte Ihnen heute von einem sonderbaren Gerichtstermin an einem (beliebigen) Amtsgericht in Deutschland berichten, der so sonderbar dann doch nicht gewesen ist, weil mein Berufsalltag zeigt, dass das Regel-Ausnahme-Verhältnis zusehends umgekehrt wird. Wovon spreche ich? Sicher hatten Sie in der Vergangenheit auc...mehr

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zfs 05/2019, Psychische Feh... / 3 Anmerkung:

1) Unfallereignisse können neben körperlichen Beeinträchtigungen auch seelische Reaktionen des Betroffenen hervorrufen, wobei dies auch davon abhängig sein kann, ob das Unfallopfer seelisch labil ist oder nicht (vgl. BGH NJW 1956, 1108; BGH NJW 2000, 862). Dass das Unfallereignis äquivalent kausal ist für etwaige seelische Beeinträchtigungen, ist nicht zu bezweifeln, aber fü...mehr

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zfs 05/2019, Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung im Prozess

Hinweis "Dass sich der Unfall so zugetragen hat, wie dies von der Klägerin/dem Kläger vorgetragen wird, ergibt sich auch aus einer Dashcam-Aufzeichnung. Zum Unfallzeitpunkt war im klägerischen Fahrzeug eine sog. Dashcam installiert. Diese zeichnete das gesamte Unfallgeschehen auf. Die Aufzeichnung befindet sich auf der als Anlage K 1 beigefügten CD-ROM." Es wird beantragt, di...mehr

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zfs 04/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Typische Verletzungen bei Verkehrs- und/oder Privatunfällen Referentin: Dr. med. Christine Rohden, Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie, Institut für Medizinische Begutachtung, Köln Ort: Erfurt/Victor's Residenz-Hotel Datum: Freitag, 10.5.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrecht – Beweispotenz...mehr

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zfs 04/2019, Mietwagen nicht als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen – rechtliche Konsequenzen beim Mietwagentarif?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einleitung Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Der Geschädigte hat u.a. das Recht, für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und die Kosten hierfür als Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung erstattet ...mehr

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zfs 04/2019, Neuer Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses gewählt

Jörg Elsner hat auf der Jubiläumsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40. Geburtstag in Weimar nicht mehr zur Wiederwahl in den Geschäftsführenden Ausschuss kandidiert. Als Vorbild für die von ihm selbst propagierte Verjüngung hat er auch vor sich selbst nicht Halt gemacht. Seine Tätigkeit mit einem kollegialen Führungsstil hat uns positiv verändert und vo...mehr

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zfs 04/2019, Überholen einer Kolonne – unklare Verkehrslage

Hinweis "Der Beklagte verstieß durch das nicht rechtzeitig angezeigte Überholen eines bereits erkennbar im Überholvorgang befindlichen Fahrzeugs vor ihm gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 S. 4 StVO." Aus einer Gesamtschau der § 3 Abs. 1, 5 Abs. 2 StVO folgt, dass sich der Überholende zu Beginn des Überholvorgangs vergewissern muss, dass ihm der benötigte Überholweg hindernisfrei ...mehr

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zfs 04/2019, Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis – Alkohol – Drogen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Nomos Verlag, 7. Aufl. 2018, 561 S., 69 EUR, ISBN 978-3-8487-4886-0

Die bereits siebte Auflage bringt das renommierte Werk auf den aktuellen Stand. In gewohnter Prägnanz werden die Themenbereiche rund um Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr strukturiert und übersichtlich aufgezeigt. Im zweiten Teil erfolgt die inhaltliche Verzahnung mit Fahrerlaubnisentzug und Fahrverbot. Hierdurch erhalten sowohl angehende Verkehrsrechtler einen ras...mehr

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zfs 04/2019, Mietwagen nich... / F. Stellungnahme

Ob der Mietwagen als Mietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen ist, ist für die Frage des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten gegen den Schädiger nicht von Interesse. Es ist streng zu trennen zwischen dem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter (= Geschädigter) einerseits und dem Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtv...mehr

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zfs 04/2019, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufungen der Parteien sind zulässig. Die Berufung der Kl. ist unbegründet. Die Berufung der Bekl. hat in der Sache teilweise Erfolg." 1. a) Die Klage ist zulässig. Insb. besteht das für das Feststellungsbegehren der Kl. erforderliche Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO. An einem Feststellungsinteresse fehlt es bei einer – vorliegend unstreitig – eingetrete...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Henner Hörl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bis 2011:

Glückwünsche zum Jubiläum Wenn man einer Organisation zum Jubiläum erfolgreiche Arbeit bescheinigen und feststellen kann, dass sie sofort neu gegründet werden müsste, wenn es sie nicht gäbe, enthält dies gleichermaßen die Aussage, dass für ihre Aufgaben Handlungsbedarf besteht und in der Vergangenheit nachhaltig gewirkt worden ist. So gratuliere ich der DAV-Arbeitsgemeinschaft...mehr

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zfs 03/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Referenten: Dr. Michael Burmann, Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Erfurt; Jürgen Jahnke, Rechtsanwalt, Prokurist, Abteilung Kraftfahrt, LVM Versicherung, Münster Ort: Rostock/Radisson BLU Hotel Datum: Freitag, 5.4.2019, 13.30 Uhr bis 19...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Frank Hillmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Oldenburg:

Gratulation! Meine ganz persönliche Gratulation an die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht möchte ich mit meinem Dank dafür ausdrücken, dass ich ihr diese 40 Jahre angehören durfte! Als ich das erste Mal auf meinem ersten Verkehrsgerichtstag 1980 der Einladung dieser Arbeitsgemeinschaft, der ich im Gründungsjahr 1979 (Mitgliedsnummer 07/79) beigetreten war, zu einem "Mitglieder...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glückwunsch! Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht feiert ihren 40. Geburtstag!

Dr. Katarina Barley MdB Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz: Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Er gewährleistet Urteile, die von unabhängigen, qualifizierten Richterinnen und Richtern gefällt und von den gerichtlichen Instanzen kritisch überprüft werden. Der Rechtsstaat ist damit ein bedeutender Standortvorteil Deutschlands im internat...mehr

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zfs 03/2019, (Un-)Entschuldigtes Nichterscheinen im OWi-Verfahren?1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Stunde Fortbildung.

A. Einleitung Der Betroffene ist gem. § 73 Abs. 1 OWiG zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Oft kommen aber Erkrankungen, geschäftliche Verpflichtungen oder private Termine "in die Quere". Hier stellt sich dann die Frage, ob der Betroffene noch entschuldigt ist oder nicht. Im letzteren Falle droht bei Nichterscheinen nämlich die (zwingende) Verwerfung des Eins...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Christian Reinicke, Generalsyndikus des ADAC e.V.:

Im Namen des ADAC e.V. gratuliere ich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins sehr herzlich zu ihrem 40. Geburtstag. Mit der beachtlichen Zahl von ca. 6.000 Rechtsanwälten ist sie nicht nur die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein, sondern auch aus dem deutschen Verkehrsrecht nicht mehr wegzudenken. Der ADAC kann auf eine jahrela...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Christian Huber, RWTH Aachen, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Weit verbreitet ist die Ansicht, dass das Verkehrsrecht, im Zivilrecht namentlich Autokauf und -leasing sowie Unfallschadenregulierung, keine besonderen Spezialkenntnisse erfordere, dass es vielmehr von jedem Anwalt/jeder Anwältin beherrscht werde. Das ist indes unzutreffend; wie andere Rechtsgebiete hat auch das Verkehrsrecht Haken und Ösen, Besonderheiten, mit denen nur "E...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages:

Herzlichen Glückwünsch zu vier Jahrzehnten erfolgreichem Wirken auf dem Feld des Verkehrsrechts. Als der vor wenigen Wochen frisch ins Amt gewählte Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages gratuliere ich ganz herzlich der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zum 40. Geburtstag. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erblickte im Jahr 1979 das Licht...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Karsten Funke, Richter am Landgericht, München:

Seit 1979 leistet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV einen unverzichtbaren Beitrag zur Fortentwicklung des Verkehrsrechts. Zahlreiche Publikationen und das Engagement der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar belegen dies eindrucksvoll. Zum 40-jährigen Jubiläum der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gratuliere ich sehr herzl...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof:

Herzlichen Glückwunsch zum 40sten, liebe Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht! Bleib wie Du bist und biete auch in den nächsten vierzig Jahren allen Akteuren im Verkehrsrecht ein Forum – trotz oder gerade wegen der mitunter diametral entgegengesetzten Auffassungen und Interessen.mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Wolfgang Schrag, Journalist, Bayerischer Rundfunk, Redaktion Wirtschaft und Soziales:

Was braucht ein Journalist, und zwar möglichst schnell? Einen Ansprechpartner, eine Interviewpartnerin, einen Experten oder eine Sachkundige zu einem speziellen Problem. All dies hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Hülle und Fülle: Eine Expertin zu den Problemen beim automatisierten Fahren, einen Spezialisten zum Blutalkohol, zu Fahrradunfällen, zum THC-Gehalt, zu B...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Kay Nehm, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags a.D., Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Liebe Arbeitsgemeinschaft, herzlichen Glückwunsch zu Deinem vierzigsten Geburtstag! Ein Vierteljahrhundert haben wir einander begleitet. Wir lernten uns Anfang der 90er Jahre kennen, als ich bei Deiner Würzburger Frühjahrstagung die Berichterstattung über die Rechtsprechung des BGH-Verkehrsstrafsenats übernommen hatte. Daraus entwickelte sich eine lebenslange Verbundenheit zu...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Friedrich Dencker, Universität Münster, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV ein Glückwunsch zum 40-jährigen Bestehen! Was Universitäten nicht leisten (können), was aber zum Wohl der Rechtsuchenden geboten werden muss, eine gründliche Praxisausbildung auf dem alltäglich wichtigen Gebiet des Verkehrsrechts, das – und mehr! – ermöglicht sie. Weiter so!mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Professor Dr. Roland Rixecker, Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Träger des Richard-Spiegel-Preises:

Mit ihren normativ verbindlichen Anforderungen an die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten weiß die deutsche Anwaltschaft mit Mut und Tatkraft zukunftswirksam Professionalität sicherzustellen. Das gilt in besonderem Maße für "Querschnittsgebiete" wie das Verkehrsrecht, dessen Beherrschung aktuelle und tiefgründige Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nur im Stra...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Heinz Diehl, Richter am Oberlandesgericht a.D., Schriftleitung zfs:

Herzlichen Glückwunsch zum 40-jährigen Jubiläum! Zu besichtigen ist eine Erfolgsgeschichte, die die Entwicklung der Mitgliederzahlen, der Einfluss auf Gesetzgebung und Rechtsprechung, die umfassende Fortbildungstätigkeit und die Publikationsaktivitäten betrifft, wobei für Letztere – was erlaubt sei – die zfs erwähnt sei! Auch die schließlich nach erbittertem Widerstand durchge...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Katarina Barley MdB Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz:

Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Er gewährleistet Urteile, die von unabhängigen, qualifizierten Richterinnen und Richtern gefällt und von den gerichtlichen Instanzen kritisch überprüft werden. Der Rechtsstaat ist damit ein bedeutender Standortvorteil Deutschlands im internationalen Wettbewerb. Eine wichtige Stütze unseres Rechtsstaats sind dabei auch ...mehr

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zfs 03/2019, Lieber Jörg Elsner,

vielleicht bist Du überrascht, an dieser Stelle einen offenen Brief zu lesen, aber besondere Umstände verlangen besondere Mittel! Diese Zeilen schreibe ich mit einem weinenden und einem lachenden Auge: Du hast schon vor einem Jahr erklärt, dass Du anlässlich der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht in Weimar für eine weitere Wahl in den Geschäftsführend...mehr

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FF 03/2019, Rechtsschutzver... / Einführung

Während in der Anwaltspraxis im Verkehrsrecht die Frage nach einer Rechtsschutzversicherung zum absoluten Standard gehört, wird bei einer familienrechtlichen Beratung danach nur in den seltensten Fällen gefragt – zu Unrecht, wie in diesem Beitrag für den Praktiker gezeigt werden soll. Denn gerade in den letzten Jahren wurden die Produkte der Rechtsschutzversicherer insoweit g...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Ulrich Hagen, Journalist:

Der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ein 40-faches Trullala! In meiner Zeit als Redaktionsleiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz war diese Arbeitsgemeinschaft immer absolut herausragend, was Sachinformationen und PR anbelangt. Möge dies so bleiben!mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Andreas Scheuer MdB Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur:

Herzlichen Glückwunsch auch von mir! Auf dieses Jubiläum können Sie stolz sein. 40 Jahre Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht – das sind 40 Jahre engagierte Arbeit für ein sicheres, faires und rücksichtsvolles Miteinander auf unseren Straßen. Ich danke Ihnen für viele konstruktive und fachkundige Beiträge, aber auch für das ein oder andere kritische Wort. Unser Ziel ist dasselbe...mehr

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zfs 03/2019, Herzlichen Glü... / Dr. Benjamin Krenberger, Richter am Amtsgericht Zweibrücken, Schriftleitung zfs:

Austausch durch Bildung Wenn ein Richter eine Meinung hat und kein Verteidiger in der Nähe ist, der sie hören kann – hat der Richter dann trotzdem Unrecht? So zugespitzt könnte man das Abwesenheitsverfahren des Bußgeldrechts umschreiben, in welchem man sich meist mit den standardisierten Messverfahren auseinandersetzen darf, zu denen die Meinungen der Gerichte und Verteidiger...mehr

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zfs 03/2019, Anspruch auf Rückstufungsschaden bei Mithaftung

Hinweis "(…) Ihre Auffassung, den geltend gemachten Rückstufungsschaden zurückzuweisen, geht fehl." Unser Mandant war berechtigt, seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, ohne dass es einer Rücksprache mit Ihnen bedurft hätte. Aufgrund des Unfallhergangs war es von Anfang an unstreitig, dass eine Mithaftung unseres Mandanten von 50 % in Betracht kommt. Folglich best...mehr

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zfs 03/2019, Gesonderte Rec... / 3 Anmerkung:

Mutwilligkeit der gesonderten Rechtsverteidigung Die Ausführungen des OLG Brandenburg betreffend die Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverteidigung der Bekl. zu 1. durch Bestellung eines eigenen Prozessbevollmächtigten sind zutreffend. Angesichts der vom OLG erwähnten Regelungen in den AKB würde ein nicht bedürftiger Fahrer/Halter seine Vertretung im Kfz-Haftpflichtproze...mehr

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zfs 03/2019, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

1) Der Anspruch einer Prozesspartei auf Gewährung rechtlichen Gehörs als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und des Rechts auf Beachtung der Menschenwürde (vgl. BVerfGE 107, 395, 4009; BVerfGE 63, 332, 337; BGHZ 118, 312, 331) bezweckt, die Prozesspartei als Subjekt der Entscheidungsfindung an dem Rechtsstreit zu beteiligen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1926). Eine der praxiswicht...mehr

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zfs 02/2019, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referenten: Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg; Julia Latzel, LL.M., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Freiburg Ort: Freiburg/Novotel Freiburg Am Konzerthaus Datum: Samstag, 16.3.2019, 9.00 Uhr bis 14.30 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195,– EUR Mitglieder AG V...mehr

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zfs 02/2019, Die ARGE Verkehrsrecht feiert Geburtstag in Weimar!

Bereits vor 90 Jahren, im September 1928, hat der damalige Deutsche Anwaltverein einen Ausschuss und eine Gruppe für Verkehrsrecht gegründet, das Verkehrsrecht hat damals schon ein großes Interesse bei der Anwaltschaft ausgelöst. Es hat dann jedoch noch einmal fast 51 Jahre gedauert, bis am 15.8.1979 in Meran die nunmehrige ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein "von u...mehr

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zfs 02/2019, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht: StVR, C.H. Beck, 25. Aufl. 2018, 1823 S., 119 EUR, ISBN 978-3-406-70386-7

In der nun schon 25. Auflage ist der Kommentar "Straßenverkehrsrecht" von Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke neu erschienen. Dieses Werk im praktischen "Thomas/Putzo-Format" erscheint alle zwei Jahre. Dabei fällt positiv auf, dass nicht nur alle neuen Entscheidungen aufgenommen werden, sondern auch überholte Rechtsprechung gelöscht wird. Dadurch bleibt der Text kurz, prägnant und ...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / M. Fazit

Ausgangslage beim Wiederaufnahmeverfahren in Verkehrsbußgeldsachen ist regelmäßig der Umstand, dass seitens des Betroffenen nach Rechtskraft vorgetragen wird, den Pkw zur Tatzeit nicht gefahren und daher die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben. Fahrer zur Tatzeit sei nicht er, sondern ein Dritter gewesen. Zulässig ist die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützte ...mehr

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zfs 02/2019, Die Entwicklun... / C. Fazit

Abschließend ist – auch aus reiserechtlicher Sicht – zum Jahreswechsel 2018/2019 zu vermerken, dass im Berichtszeitraum einige wohl vertraute Grundsätze ins Wanken gerieten. An vielen praxiserprobten Prinzipien kann zukünftig nicht mehr festgehalten werden. Der Reiserechtler hat sich daher immer wieder auf neue Umstände einzustellen, getreu dem alten Liedvers: "Ich wäre so g...mehr

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zfs 02/2019, Die Wiederaufn... / II. Probationsverfahren

Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht einen Richter mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, gem. § 369 StPO i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG. Das Verfahren wird nach Feststellung der Zulässigkeit des Antrags auf Wiederaufnahme in der Regel dadurch seinen Fortgang nehmen, dass das Gericht ein anthropologisches Gutachten einho...mehr

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zfs 02/2019, Die Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "Die Selbstbeteiligung ist nur einmal in Abzug zu bringen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den ARB Ihres Hauses, dies aus folgenden Gründen:" Die Klausel des § 5 Abs. 3c ARB 2010 (die ARB 1975/1994/2000 sind inhaltsgleich) ist bereits unwirksam, denn sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH sind allgemeine Versicherun...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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zfs 01/2019, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 72. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Frankfurt a.M./Lindner Congress Hotel Datum: 21.2.–25.5.2019 (6 Bausteine à 3 Tage, jeweils Do.–Sa.) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare // 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein // 2.185,– EUR Nichtmitglie...mehr

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zfs 01/2019, Haftungsabwägu... / 3 Anmerkung:

1. Das Auffahren auf das Fahrzeug des Bekl. zu 2) begründete den Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam war (§ 1 StVO), oder keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 S. StVO) oder eine überhöhte Geschwindigkeit gewählt hatte (§ 3 StVO). Der Sicherheitsabstand war nicht nach der üblichen Faustregel zu bemessen, da er de...mehr

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zfs 01/2019, Fiktive Schade... / E. Fazit

Es ist klar, dass der Beitragsumfang nicht ausreicht, das Thema auch nur annähernd erschöpfend zu behandeln. Bei der Frage, was Sie mitnehmen sollten, empfehle ich drei Merksätze: Die fiktive Abrechnung im Kfz-Schadensbereich wird uns erhalten bleiben. Ihre Einschränkung durch die Rechtsprechung hat ihr Ende sicherlich noch nicht gefunden. Halten wir sie hoch, denn die Beschrän...mehr

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zfs 01/2019, Ist der Deutsche Verkehrsgerichtstag noch zeitgemäß?

Zum 57. Mal wird vom 23. bis zum 25.1.2019 in Goslar der Verkehrsgerichtstag stattfinden. Wird es das letzte Mal sein? Ist das Format noch zeitgemäß? Ist Goslar überhaupt der richtige Ort? Muss eine Rechtsanwältin (Anm.: dies gilt auch für alle männlichen Vertreter, in der Folge ohne gesonderte Nennung) nach Goslar reisen? Sind die Themen aktuell? Wer Antworten auf diese Frag...mehr

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zfs 01/2019, Keine Möglichk... / 3 Anmerkung:

1. In einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ging der BGH davon aus, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der ein Fahrzeug unrepariert in Zahlung gebe, seinen Schadensersatzanspruch nicht dadurch verliere. Diese später mehrfach bestätigte Aussage umschreibt einen der hauptsächlichen Beweggründe für die fiktive Abrechnung (vgl. BGHZ 66, 239 = VersR 1966, 874 f.). Diese ...mehr