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Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben".[47]

Dafür wird für einen von der Rechtsschutzversicherung vermittelten Mediator derzeit bis zu maximal 180 EUR je Stunde gezahlt, wobei die etwaig vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers nicht anfallen soll.

 

Hinweis

Aus Sicht der Rechtsschutzversicherung ist auch eine Mediation im Verkehrsrecht u.U. sachdienlich. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass dies im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten oder Strafsachen sachgerecht sein kann, solange noch überhaupt keine Akteneinsicht vorliegt. Dies ist allerdings schon vorgekommen – und der Mandant sollte ausdrücklich durch den Rechtsanwalt erfahren, dass solcherart Verfahren seinen Interessen nicht dienlich ist.

[47] So die Advocard beispielsweise in ihren ARB 2016 unter § 5a.

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