Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Deckung

Rz. 278 Der Haftpflichtanspruch umfasst gem. § 10 Abs. 1 AKB bzw. A.1.1.2 und A.1.1.3 AKB 2008 alternativ je nach geltend gemachten Schäden (Regulierungsvollmacht des Versicherers gem. § 10 Abs. 5 AKB bzw. A.1.1.4 AKB 2008 mit weitem Regulie...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Entwendung i.S.d. § 12 Abs. 1 I b AKB bzw. A.2.2.2 AKB 2008

Rz. 227 Der Versicherungsschutz in der Teilkaskoversicherung umfasst auch eine Beschädigung durch einen Diebstahlversuch (OLG Köln VersR 1995, 1350). Allerdings ist eine mutwillige Beschädigung nach einem fehlgeschlagenen Diebstahlversuch – etwa aus Enttäuschung oder Verärgerung – nicht zu ersetzen (BGH zfs 2011, 213). Rz. 228 Vom Dieb nach dem Diebstahl verursachte Schäden s...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Vertragsinhalt bei Verzicht auf Informationserteilung vor Vertragsschluss

Rz. 20 Bei der vorläufigen Deckung kann der Versicherungsnehmer gem. § 49 Abs. 1 VVG auf die gem. § 7 VVG an sich vor Vertragsschluss erforderliche Informationserteilung (insbesondere Inhalt der Police und Versicherungsbedingungen) verzichten, was in der Praxis wohl den Regelfall darstellen wird. Hinsichtlich des Vertragsinhalts gilt sodann gem. § 49 Abs. 2 VVG eine Besonder...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / IV. Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Erteilung von Abschriften

Rz. 33 In der Praxis ist eine Prüfung der Versicherungsansprüche häufig schwierig, weil der Mandant nicht in der Lage ist, dem Anwalt den aktuellen Versicherungsschein nebst Versicherungsbedingungen auszuhändigen. Hinweis Bereits nach bisherigem Recht (§ 3 Abs. 2 S. 1 VVG a.F.) bestand für diesen Fall ein oft nicht bekannter Rechtsanspruch auf Erteilung einer Abschrift des Ve...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / E. Grob fahrlässiges und vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalles

Rz. 114 Gemäß § 81 Abs. 1 VVG ist der Versicherer in der Schadensversicherung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat, bei grober Fahrlässigkeit besteht gem. § 81 Abs. 2 VVG ein Leistungskürzungsrecht. In der Haftpflichtversicherung greift gem. § 103 VVG als lex specialis hingegen ein Ausschlus...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Vandalismusschäden gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008

Rz. 239 Der Vandalismusschaden verlangt gem. § 12 Abs. 1 II f AKB bzw. A.2.3.3 AKB 2008 mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Betriebsfremd in diesem Sinne ist, wer das Fahrzeug ohne Wissen und Wollen des Halters benutzt und mit dem Betrieb oder der Betreuung nichts zu tun hat. Die Beweislast dafür, dass der Täter nicht betriebsfremd ist, liegt beim Versi...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Erstprämie

Rz. 37 Die erste Prämie ist gem. § 33 VVG nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins (Ablauf der Widerrufsfrist) unverzüglich zu zahlen. Grundsätzlich gilt insoweit die Legaldefinition des § 121 Abs. 1 VVG, d.h. die Zahlung hat "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen. Interessant ist allerdings, dass hiervon abweichend in B.2.4 S. 1 AKB 2008 im Zusammenh...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Vorsatz in der Kaskoversicherung

Rz. 129 Nach bisherigem Recht brauchte in der Praxis selten entschieden zu werden, ob lediglich ein grob fahrlässiges oder bereits ein vorsätzliches Herbeiführen des Versicherungsfalls vorlag, da beide Verschuldensformen gleichermaßen gem. § 61 VVG a.F. zur Leistungsfreiheit führten. Entscheidend war vielmehr allein die Schwelle zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / D. Obliegenheiten

Rz. 48 Das Versicherungsrecht unterscheidet die gesetzlichen (d.h. im VVG geregelten) von den vertraglichen Obliegenheiten, welche in den jeweiligen AVB geregelt sind, bei denen lediglich die Rechtsfolgen gesetzlich in § 28 VVG bestimmt sind. Als gesetzliche Obliegenheiten des VVG sind insbesondere verschiedene Anzeigepflichten (Gefahrerhöhungen, Wohnungswechsel, Versicherun...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Subjektive Gefahrerhöhung

Rz. 56 § 23 Abs. 1 VVG verbietet dem Versicherungsnehmer, nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung oder Wissen des Versicherers eine Erhöhung der Gefahr von erheblicher Dauer vorzunehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten zu gestatten (sog. Gefahrstandspflicht). Rz. 57 Die Vornahme oder Gestattung einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG verlangt p...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Erforderlichkeit eines gewissen Dauerzustands

Rz. 51 Die Gefahrerhöhung setzt einen gewissen Dauerzustand voraus, sodass eine nur kurzfristige Gefahrsteigerung ausscheidet (BGH VersR 1957, 123; 1968, 1033; 1966, 559), z.B. die lediglich einmalige Trunkenheitsfahrt, einmalige Benutzung eines verkehrsunsicheren Fahrzeugs, das einmalige Überladen des Fahrzeugs. Das Zeitmoment schafft die Abgrenzung zur grob fahrlässigen He...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Objektive Gefahrerhöhung

Rz. 61 Tritt eine Gefahrerhöhung unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers ein, hat er dies ebenfalls unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Versicherer anzuzeigen (§ 23 Abs. 3 VVG). Die nachträglich erkannte schuldlose subjektive Gefahrerhöhung und die objektive Gefahrerhöhung werden vom Gesetz gleichgestellt. Rz. 62 Nach h.M. fällt hierunter der Fall, dass der Versich...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vorsatz in der Haftpflichtversicherung

Rz. 135 In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls unschädlich. Rz. 136 Der subjektive Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht gem. § 103 VVG nur bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls. Der Vorsatz muss sich auch auf die Schadensfolge erstrecken (BGH VersR 1998, 1011). Im Falle des Vorsa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 140 Der Gesetzgeber hat in den vorstehend genannten Vorschriften lediglich gesetzlich geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Er überlässt die Herausbildung geeigneter Kriterien und Abgrenzungsmerkmale vollständig der Rechtsprechung. Rz. 141 In der G...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Kündigung

Rz. 64 Im Falle der subjektiven Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag grundsätzlich gem. § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen. Weist der Versicherungsnehmer jedoch nach, dass die Verletzung der Gefahrstandspflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist, kommt im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung eine Kündigung mit Monatsfrist in Be...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Falschangaben nach dem Versicherungsfall

Rz. 85 Im Bereich der Falschangaben nach dem Versicherungsfall gegenüber dem Versicherer oder der Polizei spielen eine Rolle:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Grobe Abstufungen

Rz. 144 Weitestgehende Einigkeit herrscht darüber, dass die Quoten in groben, größeren Schritten gebildet werden sollen, da anderenfalls eine mathematische Genauigkeit suggeriert würde, die tatsächlich nicht zu erzielen ist. So wird überwiegend eine Aufteilung in Drittel, Viertel und Fünftelschritten vorgeschlagen (Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rn 78; Rixecke...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Rettungskostenersatz gem. §§ 82, 83 VVG

Rz. 233 Dem Versicherungsnehmer kann ein Schaden entstehen, wenn dieser zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit Haarwild ausweicht und es dadurch zu einem Unfall kommt. Voraussetzung für einen Aufwendungsersatzanspruch ist gem. § 83 Abs. 1 VVG, dass die Rettungshandlung objektiv zur Abwendung oder Minderung des versicherten Schadens geeignet ist. Nach der durch die VVG-Refor...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Kaskoversicherung

Rz. 31 In der Kaskoversicherung bedarf es einer gesonderten Zusage vorläufiger Deckung durch den Versicherer bzw. – wie üblich – durch den den Versicherungsantrag vermittelnden Versicherungsagenten im Versicherungsantrag (§ 1 Abs. 3 AKB bzw. B.2.2 AKB 2008). Hat aber der Versicherungsnehmer (für den Hauptvertrag) den Abschluss sowohl einer Haftpflicht- als auch einer Kaskove...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Beweis des äußeren Bildes durch den Versicherungsnehmer (erste Stufe)

Rz. 258 Zum Beweis des äußeren Bildes gehört typischerweise, dass der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt hat, an dem er es später – gegen seinen Willen – nicht wieder aufgefunden hat (BGH VersR 1995, 909; VersR 2002, 431; OLG Dresden zfs 2018, 635). Dieser "Minimalsachverhalt" ist grundsätzlich voll zu beweisen; eine ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Kündigungsmöglichkeit

Rz. 89 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, ist der Versicherer gem. § 28 Abs. 1 S. 1 VVG berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats seit Kenntniserlangung fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er lediglich leicht fah...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 98 Die (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit tritt bei einer Obliegenheitsverletzung nach dem Versicherungsfall nur dann ein, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat, § 28 Abs. 4 VVG. Rz. 99 Das Erfordernis der Rechtsfolgenbelehrung bei der Obliegenheitsverletzung nach dem Versich...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / VI. Sachverständigenverfahren nach den AKB

Rz. 268 Gem. § 84 VVG kann in den Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren geregelt werden. Dies ist in § 14 AKB bzw. A.2.17 AKB 2008 erfolgt. Danach entscheidet bei Streit über die Höhe der Kaskoentschädigung ein Sachverständigenausschuss. Ein Mitarbeiter einer Partei (z.B. beim Versicherer angestellter Sachverständiger) kann nicht als Sachverständiger für den...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Versicherte Schäden in der Kaskoversicherung

Rz. 220 In der Kaskoversicherung ist gem. § 12 Abs. 1 AKB bzw. A.2.1 AKB 2008 grundsätzlich die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeugs oder seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile versichert. Zusätzlich mitversichert sind nach den bisherigen AKB die in der den AKB beigefügten Liste aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile. Die neuen A...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Haftpflichtversicherung

Rz. 29 Auf dem Gebiet der Kraftfahrtversicherung ist es üblich, bereits vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags vorläufigen Deckungsschutz zu gewähren. Rz. 30 Dieser vorläufige Deckungsschutz wird im Bereich der KH-Versicherung durch die Aushändigung der Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO (früher: Versicherungsdoppelkarte) gewährt und tritt spätestens zum Zeit...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Abstufung nach der Verschuldensform

Rz. 92 Aufgrund des neuen Sanktionensystems gilt grundsätzlich bei einer Obliegenheitsverletzung abhängig von der Verschuldensform:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV

Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei denn, der unberechtigte Fahrer hat d...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Allgemeines

Rz. 223 Die Teilkaskoversicherung umfasst gem. § 12 Abs. 1 I AKB bzw. A.2.2 AKB 2008 die Risikenmehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Allgemeines Widerrufsrecht

Rz. 15 Künftig kann gem. § 8 VVG jeder Versicherungsnehmer grundsätzlich seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung von Versicherungsschein, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen. Rz. 16 Beachte Das Widerrufsrecht besteht bei einem für den Versicherer nicht nachweisbaren Zugang der vorgenannten Unt...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beispiele einer Gefahrerhöhung

Rz. 53 Im Bereich der Kraftfahrtversicherung beziehen sich die Gefahrerhöhungen meist auf die (Weiter-)Benutzung eines Kfz in länger andauerndem verkehrsunsicheren Zustand (BGH VersR 1990, 80), z.B. aufgrundmehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / B. Vertragsschluss

Rz. 12 Wie jeder andere Vertrag auch, kommt der Versicherungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Das bedeutet im Versicherungsrecht, dass ein Versicherungsantrag gestellt und daraufhin ein Versicherungsschein ausgefertigt und ausgehändigt worden sein muss. Interessant ist insoweit eine jüngste Entscheidung des Familiensenats des BGH, wonach der Abschluss und die Kündi...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Haftung

Rz. 276 Der Grundsatz ist der Direktanspruch des Geschädigten gegenüber dem KH-Versicherer gem. § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG. Für diesen gilt:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Brand i.S.d. § 12 Abs. 1 I a AKB bzw. A.2.2.1 AKB 2008

Rz. 226 Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Beispiele zu den Voraussetzungen eines "Brandes":mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / L. Verjährung, Klagefrist, Passivlegitimation

Rz. 433 Die früheren besonderen Regelungen über die Verjährungsfrist gem. § 12 Abs. 1 VVG a.F. sind ersatzlos weggefallen. Nunmehr gilt für die gegenseitigen Ansprüche die Regelverjährung des § 195 BGB von drei Jahren, beginnend gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung. Rz. 434 Ist der Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeld...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Naturereignisse gem. § 12 Abs. 1 I c AKB bzw. A.2.2.3 AKB 2008

Rz. 230 Gem. § 12 Abs. 1 I c S. 1 AKB bzw. A.2.2.3 S. 1 AKB 2008 ist eine unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug versichert. Ein Sturm liegt gem. § 12 Abs. 1 I c S. 2 AKB bzw. A.2.2.3 S. 2 AKB 2008 bei einer Windstärke von mindestens 8 vor. Gem. § 12 Abs. 1 I c S. 3 AKB bzw. A.2.2.3 S. 3 AKB 2008 besteht auch Versicherungss...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Kausalität

Rz. 121 § 81 Abs. 2 VVG verlangt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall "grob fahrlässig herbeiführt" was verlangt, dass sich das Verhalten des Versicherungsnehmers kausal ausgewirkt haben muss. Die Mitursächlichkeit eines grob fahrlässigen Handelns genügt für das Eingreifen des Ausschlusses. Hinweis Das Kausalitätserfordernis wird häufig übersehen. Wenn es z.B. ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / IV. Wissenserklärungsvertreter

Rz. 215 In gewissem Umfang kann auch das Wissen eines Wissenserklärungsvertreters dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden. Wissenserklärungsvertreter ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten oder zur Abgabe von Erklärungen beauftragt ist. Dies kann z.B. der Rechtsanwalt, der Sohn oder ein Angestellter sein. Die Zurechnung erfolgt in die...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Voraussetzungen des Versicherungsfalls

Rz. 232 Ein Zusammenstoß mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz liegt auch beim Überfahren eines bereits durch einen vorangegangenen Unfall getöteten Haarwilds vor (OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 537). Jedoch muss stets ein unmittelbarer adäquater Kausalzusammenhang des Schadens mit dem Zusammenstoß vorliegen, woran es bei einer Überreaktion des Fahrers fehlt (BGH ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Bei der Quotenbildung zu berücksichtigende Kriterien

Rz. 155 Felsch hat sich in seinem Vortrag anlässlich des Symposiums der ARGE Versicherungsrecht des DAV am 29.9.2007 (veröffentlicht in r+s 2007, 485 ff.) mit den denkbaren Parametern beschäftigt, die bei der Quotenbildung eine Rolle spielen können. Aufgrund des Umstandes, dass Felsch Mitglied des für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenats des BGH ist, wird desse...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Gefahrerhöhungen

Rz. 49 Die Vorschriften über die Gefahrerhöhung sollen das Gleichgewicht zwischen dem vom Versicherer übernommenen Risiko und der dafür zu zahlenden Prämie erhalten. Der Versicherer soll nicht gezwungen werden, am Vertrag festzuhalten, obwohl das Risiko nicht mehr dem bei Vertragsschluss vorausgesetzten und kalkulierten Risiko entspricht (BGH VersR 1979, 73; BGH VersR 1981, ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Nachträglich erkannte schuldlose subjektive Gefahrerhöhung

Rz. 59 Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er unbewusst selbst eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, ist er verpflichtet, dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (§ 23 Abs. 2 VVG). Diese etwas irritierend wirkende Form der Gefahrerhöhung kommt in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer die Tatsachen (Umstände) kennt, welche die Gefahrerhöhung...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Zusammenfassung zu den Kriterien

Rz. 174 Zu berücksichtigen sind bei der Feststellung der "Schwere des Verschuldens" des Versicherungsnehmers jedenfalls die folgenden drei Kriterien:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Rechtsfolgen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz

Rz. 133 Wird der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer gem. § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Auch in diesem Bereich ist durch die VVG-Reform 2008 entsprechend dem neuen Sanktionensystem das Alles-oder-Nichts-Prinzip abgeschafft und durc...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Zwei-Stufen-Modell

Rz. 255 So hat die Rechtsprechung ein Zwei-Stufen-Modell entwickelt (BGH VersR 1992, 999; VersR 1993, 571). Danach gilt:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten

Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Kürzung auf Null bzw. Kürzung um Null?

Rz. 145 Ob der Begriff der Leistungskürzung auch die Möglichkeit einschließt, dass der Leistungsanspruch vollständig auf Null gekürzt wird, lässt sich sprachlich unterschiedlich bewerten. Rz. 146 Von der Systematik des neuen VVG betrachtet spricht einiges dafür, dass eine Kürzung im Gegensatz zur vollen Leistung (bei einfacher Fahrlässigkeit) und zur vollständigen Leistungsfr...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Bedeutung der Vorlage der Originalschlüssel

Rz. 261 Immer wieder wird es von Versicherern problematisiert, wenn der Versicherungsnehmer nicht sämtliche Originalschlüssel vorlegen kann oder sich an den vorgelegten Schlüsseln Kopierspuren finden. Beispiel Der Versicherungsnehmer verlangt Ersatz für die von ihm behauptete Entwendung seines Porsches 944. Den angeblichen Diebstahl hatte er bei der Polizei angezeigt und beha...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Leistungen

Rz. 285 Die Fahrerschutzversicherung ersetzt den Personenschaden des berechtigten Fahrers so, als ob ein Dritter schadensersatzpflichtig wäre. Entsprechend wird nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen der gesamte Personenschaden ausgeglichen, also materiell z.B. der Verdienstausfall, eine Hinterbliebenenrente, der Haushaltsführungsschaden sowie immateriell Schmerzensgeld ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung (zweite Stufe)

Rz. 263 Nicht ausreichend sind für den vom Versicherer zu führenden Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls auf der zweiten Stufe erhebliche Zweifel, ob sich tatsächlich der Diebstahl ereignet hat. Rz. 264 Vielmehr muss der Versicherer den vollen Beweis für die Indizien erbringen, welche die erhebliche Wahrscheinlichkeit tragen (BGH zfs 2018,...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Bedeutung der Fahrerschutzversicherung

Rz. 283 Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um ein verhältnismäßig neues Produkt, welches jedoch bisher – auch unter Rechtsanwälten – noch relativ unbekannt zu sein scheint. An dieser Stelle soll daher lediglich auf diese Versicherung hingewiesen und ein zusammenfassender Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gegeben werden. Die Fahrerschutzversicherung i...mehr