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Bei der Fahrerschutzversicherung handelt es sich um ein verhältnismäßig neues Produkt, welches jedoch bisher – auch unter Rechtsanwälten – noch relativ unbekannt zu sein scheint. An dieser Stelle soll daher lediglich auf diese Versicherung hingewiesen und ein zusammenfassender Überblick über Voraussetzungen und Leistungen gegeben werden.

Die Fahrerschutzversicherung ist im Abschnitt A.5 der neueren AKB geregelt. Es handelt sich hierbei sozusagen um die "Vollkaskoversicherung" des Fahrers, welche dann eintritt, wenn es bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall zu Personenschäden des Fahrers kommt. Da die Jahresprämie lediglich im Bereich von 15–50 EUR liegt, ist der Abschluss unbedingt zu empfehlen.

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