Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Folgen im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 298 Vorsicht Aufgrund dieses doppelten Leistungsverhältnisses besteht auch im Falle der Insolvenz lediglich ein Anspruch des Anwalts aus der Insolvenzmasse, während der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung in die Masse fällt und der Befriedigung aller Gläubiger dient. Ein § 110 VVG in der Haftpflichtversicherung vergleichbares Privileg des Anwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung gem. § 4 Abs. 3 a ARB

Rz. 412 Gem. § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen des Versicherungsfalls in versicherter Zeit noch eine weitere Voraussetzung der Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung den Versicherungsfall ausgelöst hat. Rz. 413 In Betracht kommen als derarti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Übergangsfähige Ansprüche

Rz. 304 Bei den regelmäßig übergehenden Ansprüchen handelt es sich z.B. ummehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Straf-/OWi-Recht

Rz. 386 Die Situation einer Teildeckung kann z.B. entstehen bei einer Strafverfolgung wegen eines versicherten und eines nicht versicherten (Vorsatz-)Delikts. Beispiel Gegen den Versicherungsnehmer läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen Körperverletzung aufgrund eines Verkehrsunfalls sowie einer späteren Beleidigung des den Unfall aufnehmenden Po...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Korrespondenz mit eigenem KH-Versicherer des Mandanten

Rz. 420 Schaltet sich der Anwalt in die Schadenmeldung und -abwicklung mit dem eigenen KH-Versicherer des Mandanten ein, so besteht für diese Tätigkeit (die gebührenrechtlich eine gesonderte versicherungsrechtliche Angelegenheit darstellt) zunächst ebenfalls keine Rechtsschutzdeckung. Insoweit fehlt es an einem Versicherungsfall bezogen auf die eigene KH-Versicherung des Man...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. "Goslarer Orientierungsrahmen"

Rz. 186 Aufgrund einer Empfehlung des Arbeitskreises II des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2009 hat im November 2009 ein Symposium von Verkehrsrechtlern aus dem Kreise der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände stattgefunden. Aus diesem Symposium ist ein "unverbindlicher Orientierungsrahmen" hervorgegangen, der für typische, in der Praxis häufig vorkomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB

Rz. 406 Gem. § 4 Abs. 1 S. 3 ARB besteht bei den Leistungsarten § 2b bis 2 g (also nicht beim Schadensersatz- und Straf-/OWi-Rechtsschutz) eine Wartezeit. Das bedeutet, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb von 3 Monaten seit Vertragsbeginn eingetreten ist. Vorsicht Inzwischen gibt es Individualklauseln mit der Vereinbarung einer längeren Wartez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherte Kostenarten

Rz. 350 Im Verkehrsbereich kommen folgende versicherte Kostenarten in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB

Rz. 322 Grundsätzlich ist beim Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ARB zu beachten, dass das Fahrzeug nur dann versichert ist, wenn es auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. Rechtsschutz bei das Kfz betreffenden Vertragsstreitigkeiten (z.B. Gewährleistung beim Fahrzeugkauf) besteht gem. § 21 Abs. 6 ARB jedoch bereits vor der Zulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Unterschiedliche Bedingungswerke

Rz. 288 Grundsätzlich besteht auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung aufgrund der zunehmenden Verwendung von Individualklauseln die Notwendigkeit, sich zur Anspruchsprüfung stets den Versicherungsschein sowie die konkreten zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorlegen zu lassen. Rz. 289 Aufgrund der Verbreitung wird nachfolge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Besonderheiten bei den einzelnen Risiken

a) Brand i.S.d. § 12 Abs. 1 I a AKB bzw. A.2.2.1 AKB 2008 Rz. 226 Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Beispiele zu den Voraussetzungen eines "Brandes":mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Aufklärungsobliegenheit

Rz. 79 Die in der Praxis entscheidende Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls ist die Aufklärungsobliegenheit gem. § 7 I Abs. 2 AKB bzw. E.1.3 AKB 2008. aa) Wichtige Fallgruppen Rz. 80 Ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit kommt insbesondere bei folgenden Fallgruppen in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / dd) Begrenzung der Leistungsfreiheit nach der KfzPflVV

(1) Höchstbeträge nach der KfzPflVV Rz. 100 Im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung darf die Leistungsfreiheit aufgrund einer Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungsfall oder einer Gefahrerhöhung gemäß § 5 Abs. 3 KfzPflVV gegenüber dem Versicherungsnehmer und jeder mitversicherten Person in den AKB auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt werden, es sei d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Zusammenstoß mit Haarwild gem. § 12 Abs. 1 I d AKB bzw. A.2.2.4 AKB 2008

aa) Voraussetzungen des Versicherungsfalls Rz. 232 Ein Zusammenstoß mit Haarwild i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz liegt auch beim Überfahren eines bereits durch einen vorangegangenen Unfall getöteten Haarwilds vor (OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 537). Jedoch muss stets ein unmittelbarer adäquater Kausalzusammenhang des Schadens mit dem Zusammenstoß vorliegen, woran es bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Beweislast

Rz. 122 Für sämtliche Voraussetzungen des § 81 Abs. 2 VVG trägt der Versicherer die Beweislast. Lediglich die Voraussetzungen des § 827 BGB bei einer Berufung auf Schuldunfähigkeit als Ausnahmetatbestand hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / V. Wissensvertreter

Rz. 219 Wissensvertreter ist ein Dritter, der vom Versicherungsnehmer mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten verantwortlich betraut wird, so z.B. ein Fuhrparkleiter, der für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge verantwortlich ist. Die Zurechnung der Kenntnisse, die der Dritte im Rahmen der Aufgabenerledigung erlangt, erfolgt auch hier entsprechend § 166 BGB (BGH VersR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Beweisführung beim Diebstahl

Rz. 254 Ein Diebstahl geschieht i.d.R. unbeobachtet, sodass der Versicherungsnehmer mit klassischen Beweismitteln keinen Vollbeweis führen kann (regelmäßig keine Zeugen oder überführte Täter). Aufgrund dieser Beweisnot sind durch die Rechtsprechung Beweiserleichterungen anerkannt worden, die allerdings eng mit der Redlichkeit des Versicherungsnehmers verknüpft sind. a) Zwei-S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Anwendungsfälle

Rz. 139 Das mit der VVG-Reform 2008 eingeführte neue Leistungskürzungsrecht findet im Falle der groben Fahrlässigkeit Anwendung in folgenden Fällen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Eigenständiger Versicherungsvertrag

Rz. 19 Es handelt sich – wie nach bisherigem Recht – bei der vorläufigen Deckung um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Hinweis Beim Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit gescheiterten oder hinsichtlich des Zustandekommens jedenfalls unklaren Versicherungsverhältnissen ist stets gesondert zu prüfen, ob sich ein Leistungsanspruch aus dem (rechtlich selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Eigenhändigkeit

Rz. 203 Da die Vertragspflichten nur den Versicherungsnehmer als Vertragspartner treffen, muss er die Obliegenheitsverletzung oder die grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalles grundsätzlich selbst begangen haben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz in der Kaskoversicherung

1. Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 81 Abs. 2 VVG a) Sorgfaltsmaßstab Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkeh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Leistungsvoraussetzungen

Rz. 284 Die Fahrerschutzversicherung setzt zunächst einen Personenschaden des berechtigten Fahrers voraus, welcher durch einen Unfall beim Lenken des Fahrzeugs eingetreten ist, sodass Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen des Fahrzeugs nicht versichert sind (A.5.1). Versichert und anspruchsberechtigt sind im Fall der Verletzung der berechtigte Fahrer sowie i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Vertragliche Obliegenheiten

1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls Rz. 72 Für den Bereich der KH-Versicherung zählt § 5 der KfzPflVV abschließend auf, welche Obliegenheiten vor dem Eintritt des Versicherungsfalls von den Versicherern in ihren AKB vereinbart werden dürfen. Rz. 73 In den AKB enthalten sind folgende Obliegenheiten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Rechtsbeziehungen bei der KH-Versicherung

I. Dreiecksverhältnis der Haftung und Deckung Rz. 274 Bei der KH-Versicherung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Geschädigtem, Versicherer und Versicherungsnehmer, bei dem das Außenverhältnis (Haftung) und das Innenverhältnis (Deckung) zu unterscheiden sind. Rz. 275 Während sich die Deckung (Innenverhältnis) nach den Vorschriften des VVG und der AKB regelt, wird die Haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / F. Leistungskürzungsrecht nach der VVG-Reform 2008

Rz. 138 Kern der VVG-Reform 2008 war der Wegfall des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" und die Einführung eines (quotalen) Leistungskürzungsrechts des Versicherers bei grob fahrlässig begangenen Vertragsverstößen des Versicherungsnehmers. I. Anwendungsfälle Rz. 139 Das mit der VVG-Reform 2008 eingeführte neue Leistungskürzungsrecht findet im Falle der groben Fahrlässigkeit Anwendun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit i.S.d. § 81 Abs. 2 VVG

a) Sorgfaltsmaßstab Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkehrsbedürfnissen (vgl. § 276 Abs. 1 S. 2 BGB), während sie sodann auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / C. Fälligkeit der Prämien

Rz. 36 Beim Versicherungsvertrag besteht die Hauptpflicht des Kraftfahrtversicherers in der Gewährung des vereinbarten Versicherungsschutzes. Die Hauptpflicht des Versicherungsnehmers besteht hingegen in der Zahlung der vereinbarten Prämie, wobei die rechtzeitige Zahlung der Erstprämie (§ 37 VVG i.V.m. § 9 KfzPflVV) und die rechtzeitige Zahlung von Folgeprämien (§ 38 VVG) zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Wichtige Fallgruppen

Rz. 80 Ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit kommt insbesondere bei folgenden Fallgruppen in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Rechtsfolgen der Obliegenheitsverletzung

Rz. 88 Bei den Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung sind wiederum die Kündigungsmöglichkeit durch den Versicherer einerseits sowie die (vollständige oder teilweise) Leistungsfreiheit andererseits zu unterscheiden. a) Kündigungsmöglichkeit Rz. 89 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, ist der Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 6. Rechtsfolgen der Gefahrerhöhungen

Rz. 63 Hinsichtlich der Rechtsfolgen sind die Kündigungsmöglichkeit des Versicherers einerseits und die Leistungsfreiheit andererseits zu unterscheiden. a) Kündigung Rz. 64 Im Falle der subjektiven Gefahrerhöhung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag grundsätzlich gem. § 24 Abs. 1 S. 1 VVG fristlos kündigen. Weist der Versicherungsnehmer jedoch nach, dass die Verletzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Vorläufiger Deckungsschutz

Rz. 18 Die bisher im Kfz-Bereich schon lange übliche vorläufige Deckung ist erstmals in den §§ 49–52 des VVG 2008 gesetzlich geregelt worden. 1. Eigenständiger Versicherungsvertrag Rz. 19 Es handelt sich – wie nach bisherigem Recht – bei der vorläufigen Deckung um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Hinweis Beim Eintritt eines Versicherungsfalls im Zusammenhang mit gesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / G. Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter

Rz. 202 Das Fehlverhalten Dritter kann dem Versicherungsnehmer nur unter engen Voraussetzungen zugerechnet werden. I. Eigenhändigkeit Rz. 203 Da die Vertragspflichten nur den Versicherungsnehmer als Vertragspartner treffen, muss er die Obliegenheitsverletzung oder die grob fahrlässige Verursachung des Versicherungsfalles grundsätzlich selbst begangen haben. II. Regelung der Zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Leistungsfreiheit

Rz. 91 Die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit ist im neuen VVG hinsichtlich der Verletzung der Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall vereinheitlicht worden. aa) Abstufung nach der Verschuldensform Rz. 92 Aufgrund des neuen Sanktionensystems gilt grundsätzlich bei einer Obliegenheitsverletzung abhängig von der Verschuldensform:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Versicherungsfall in den "sonstigen Fällen" gem. § 4 Abs. 1 c ARB

Rz. 400 In den übrigen im Bereich des Verkehrsrechts versicherten Leistungsarten wird der Versicherungsfall gem. § 4 Abs. 1 c ARB definiert als Zeitpunkt des (behaupteten) Rechtsverstoßes, den der Versicherungsnehmer oder ein anderer begangen hat oder begangen haben soll. Bereits allein die Behauptung ist entscheidend ohne Rücksicht auf ihre Richtigkeit. Rz. 401 In Betracht k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtsanwaltskosten gem. § 5 Abs. 1 a ARB

Rz. 351 Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Das bedeutet zunächst, dass zusätzliche, durch einen Anwaltswechsel verursachte Rechtsanwaltskosten grundsätzlich nicht vom Rechtsschutzversicherer zu tragen sind, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherungsfall im Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 4 Abs. 1 a ARB

Rz. 391 Im Bereich des Schadensersatz-Rechtsschutzes kommen je nach vereinbarten Bedingungen für den Versicherungsfall zwei unterschiedliche Zeitpunkte in Betracht. Beispiel Der Versicherungsnehmer begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich bereits im Jahre 2001 ereignet hat, der jedoch erst im Jahre 2004 zu einem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Deckungszusage

Rz. 345 Bei der vom Rechtsschutzversicherer erteilten Deckungszusage handelt es sich um eine Bestätigung über die Rechtsschutzgewährung für einen bestimmten Rechtsschutzfall. Sie hat die Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, d.h. alle dem Versicherer zum Zeitpunkt der Erteilung bekannten Einwendungen werden ausgeschlossen (OLG Düsseldorf VersR 1996, 844 = r+s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Bestimmung der "richtigen" Kostenquote

Rz. 376 Die von der vorgenannten Klausel verlangte "richtige" Kostenquote entsprechend dem Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Maßgeblich ist das Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis, wobei das rechnerische Verhältnis entscheidend ist, während Aspekte wie die Erfolgsaussichten bzw. das Prozessrisiko irrelevant sind (BGH...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / VI. Ablehnung mangels Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit gem. § 18 ARB

Rz. 426 Der Rechtsschutzversicherer kann die Deckung ablehnen, wenn die Interessenwahrnehmung keine hinreichende Erfolgsaussicht bietet oder mutwillig erscheint. Eine Erfolgsaussichtenprüfung findet allerdings nicht in den Leistungsarten des Straf-/OWi-Rechtsschutzes statt. Hinweis Das bedeutet, dass der Rechtsschutzversicherer im Bereich des Straf-/OWi-Rechtsschutzes keinerl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Anwendbarkeit der Klausel

Rz. 369 Die Klausel ist vor allem anwendbar beim Abschluss gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche (BGH VersR 2006, 404; VersR 2011, 1005). Streitig ist allerdings, ob die Klausel darüber hinaus auch beim lediglich einseitigen Nachgeben bzw. Sich-zufrieden-geben des Versicherungsnehmers bzw. des Gegners anzuwenden ist (für die Anwendbarkeit auch in diesen Fällen Böh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 308 Da § 86 VVG für die gesamte Schadensversicherung – und damit auch für die Rechtsschutzversicherung – gilt, ist auch das Quotenvorrecht gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG anwendbar. Dies führt dazu, dass im Falle der Erstattungen von Dritten zunächst der Versicherungsnehmer hinsichtlich der ihm persönlich entstandenen Kosten zu befriedigen ist, bevor der Rechtsschutzversichere...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / 2 Zeitschriften

DAR, Deutsches Autorecht, Rechtszeitschrift des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs DV, Der Verkehrsanwalt/Die Verkehrsanwältin, Mitteilungsblatt der ARGE Verkehrsrecht des DeutschenAnwaltvereins NVersZ, Neue Zeitschrift für Versicherung und Recht NZV, Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, Haftungs- und Versicherungsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / VII. Regress des Kaskoversicherers gegen mitversicherte Personen

Rz. 270 Der Kaskoversicherer kann grundsätzlich für seine Aufwendungen Regress gegen einen Dritten nehmen, wenn dem Versicherungsnehmer ein Schadensersatzanspruch gegen diesen Dritten zusteht (§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG). Rz. 271 Nach § 15 Abs. 2 AKB bzw. A.2.15 AKB 2008 kann jedoch der Versicherer nur dann nach § 86 VVG Regress gegen den berechtigten Fahrer, andere in der Kfz-Haft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Beratungs- und Informationspflichten vor Vertragsschluss

Rz. 13 Durch das neue VVG soll das bisher überwiegend praktizierte sog. Policenmodell (§ 5a VVG a.F.) abgeschafft werden, bei dem der Versicherungsnehmer erst mit der Übersendung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen erhielt. Nunmehr ist der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe seines Versicherungsantrage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / M. Gerichtsstand gem. § 215 VVG

Rz. 437 Neben den Gerichtsständen des Versicherers (Sitz gem. § 17 ZPO als allgemeiner sowie Niederlassung gem. § 21 ZPO als besonderer Gerichtsstand) kann die Klage gegen einen Versicherer auch im durch die VVG-Reform 2008 neu eingeführten besonderen Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG) erhoben werden. Dieser Gerichtsstand gilt (hins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Dreiecksverhältnis der Haftung und Deckung

Rz. 274 Bei der KH-Versicherung besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Geschädigtem, Versicherer und Versicherungsnehmer, bei dem das Außenverhältnis (Haftung) und das Innenverhältnis (Deckung) zu unterscheiden sind. Rz. 275 Während sich die Deckung (Innenverhältnis) nach den Vorschriften des VVG und der AKB regelt, wird die Haftung (Außenverhältnis) in erster Linie durch de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Sorgfaltsmaßstab

Rz. 115 Grob fahrlässig handelt, wer schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Die Anforderungen richten sich zunächst objektiv nach den allgemeinen Verkehrsbedürfnissen (vgl. § 276 Abs. 1 S. 2 BGB), während sie sodann auf der zweiten Stufe ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / (4) Beweislast beim Regress

Rz. 109 Aufgrund des Umstandes, dass der KH-Versicherer trotz (vollständiger oder teilweiser) Leistungsfreiheit im Innenverhältnis dem Geschädigten gem. §§ 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 117 Abs. 1 VVG im Außenverhältnis zu haften hat, führen die Fälle der Leistungsfreiheit regelmäßig zum Regress des KH-Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherten. Zu beachten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Monatsfrist zur Wiederauffindung entwendeter Gegenstände

Rz. 250 Eine Besonderheit besteht beim Diebstahl darin, dass gem. § 13 Abs. 8 AKB eine Rücknahmepflicht des Versicherungsnehmers besteht, falls entwendete Gegenstände innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder "zur Stelle gebracht" werden. A.2.10.1 AKB beschränkt diese Pflicht auf das Wiederauffinden des Fahrzeugs, enthält also keine Rücknahmepflicht bei s...mehr