Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 12/2021, Präsenzseminare

Prozesstaktik im Verkehrszivilprozess Groß-Gerau, Freitag, 11. März 2022 (5,0 Std. FAO) Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Erfurt, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Nürnberg, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Crashkurs Verkehrsrecht Königstein/Taunus, 23./24. März 2022 (12,0 Std. * kein FAO) Die ...mehr

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zfs 12/2021, Fahrtenbuch, A... / 2 Hinweis:

Zu den angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Fahrerfeststellung siehe ausführlich Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, § 31a StVZO Rn 41 ff., zur Vierzehntagefrist und deren Kausalität, a.a.O. Rn 61 f. zfs 12/2021, S. 719 - 720mehr

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zfs 12/2021, Entziehung der... / 1 Hinweis:

Siehe auch Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden in Fällen der Alkohol- oder Drogenproblematik, Rebler, SVR 2021, 326; ders., Gutachtenanforderung nach der FeV, NZV 2021, 240. Ausführlich zur Begutachtung zur Fahreignung: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, Anhang zu § 2 StVG. zfs 12/2021, S. 720mehr

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zfs 12/2021, Die allgemeine... / IX. Risikominimierung für den Rechtsanwalt

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass der Rechtsanwalt im Interesse seines Mandanten stets den sichersten Weg zu wählen hat,[41] um die Ansprüche des Mandanten zu sichern und durchzusetzen. Dementsprechend "hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachg...mehr

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zfs 12/2021, Rechtskrafters... / 2 Aus den Gründen:

[7] Die Klage ist wegen der Bindungswirkung des rechtskräftigen klageabweisenden Urteils des AG F/O gemäß § 124 Abs. 1 VVG zugunsten der Beklagten unzulässig. [8] 1. Die Bekl. ist in persönlicher Hinsicht von der Rechtskrafterstreckung des § 124 Abs. 1 VVG erfasst. Nach dieser Vorschrift wirkt ein rechtskräftiges Urteil, durch das festgestellt wird, dass dem Dritten ein Anspr...mehr

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zfs 12/2021, Aussetzung des OWi-Verfahrens wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Hinweis In dem Verfahren gegen Herrn/Frau … wegen OWi-StVO beantrage ich, das hiesige Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren mit dem Az.: 2 BvR 1167/21 auszusetzen. Begründung: Bei der hier gegenständlichen Geschwindigkeitsmessung werden vom Messgerät keine (Roh-)Messdaten gespeichert. Dadurch ist eine Überprüfu...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Qualifikation als allgemeines Verkehrsrecht

Rz. 54 Ein geringeres Konfliktpotential im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit weisen grundsätzlich auch solche Regelungen auf, die Bestandteil des sog. allgemeinen Verkehrsrechts sind. Dabei handelt es sich um Rechtsvorschriften, die unterschiedslos auf natürliche und juristische Personen, auf In- und Ausländer anwendbar sind, wie die allgemeinen Haftungstatbestände des...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / G. Zusammenfassung und Schluss

Rz. 209 Im internationalen Unternehmensrecht gibt es zahlreiche Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Rechtsgebieten. Vorliegend wurde die Schnittstelle des Gesellschafts- und des Insolvenzrechts näher beleuchtet. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere der verbreitete Einsatz sog. Scheinauslandsgesellschaften der Diskussion neue Impulse gegeben hat. Ein Schwerpunkt de...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VI. Zwischenergebnis

Rz. 90 Aus den dargestellten Grundsätzen ergibt sich mithin folgendes Bild: Im Hinblick auf jedes eine Auslandsgesellschaft betreffende Rechtsverhältnis ist zunächst zu untersuchen, welche Kollisionsnorm einschlägig ist; hierfür ist insbesondere die Abgrenzung von Insolvenz- und Gesellschaftsstatut von besonderer Bedeutung. Es besteht eine Tendenz, gläubigerschützende Rechts...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Insolvenzrechtliche Qualifikation von Schutzinstituten

Rz. 44 Im Hinblick auf verschiedene, prima facie gesellschaftsrechtliche Rechtsinstitute (siehe im Einzelnen Rdn 162 ff.), die eine inhaltliche Nähe zum Insolvenzrecht aufweisen, wird eine insolvenzrechtliche Qualifikation vorgeschlagen, um die betroffenen Rechtsfragen dadurch dem Insolvenzstatut anstelle des Gründungs- bzw. Herkunftsrechts zu überantworten. Betroffen sind n...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Zweck des vorliegenden Handbuches besteht darin, seinen Lesern aus der Praxis einen vertieften Einblick in das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf der internationalen Ebene zu gewähren. Eine Gesellschaft ist zwar einerseits ein abstraktes juristisches Gebilde, das einer rechtstheoretischen Durchdringung zugänglich ist. Andererseits aber ist sie rege...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / d) Übertragung der Keck-Rechtsprechung zur Warenverkehrsfreiheit

Rz. 84 Aufgrund des überaus weiten Schutzbereichs der Niederlassungsfreiheit und der hohen Rechtfertigungshürden für eine Beschränkung fragt sich, ob im Wege teleologischer Reduktion schon aus ihrem Schutzbereich Regelungen auszunehmen sind, die nicht den Marktzugang ausländischer Gesellschaften, sondern deren Verhalten im Markt nach erfolgtem Zutritt in gleicher Weise wie d...mehr

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zfs 11/2021, Ein ausgezeichneter Verkehrsanwalt

Am 16.10.2021 erhielt Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner im Rahmen des 6. Verkehrsrechtssymposiums in Mainz das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft verliehen. Damit würdigt der Deutsche Anwaltverein das jahrzehntelange Engagement von Jörg Elsner vor allem im Bereich des Verkehrsrechts. Wer ihn und sein Wirken kennt, weiß, dass er die Auszeichnung in ganz besonderem ...mehr

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zfs 11/2021, Abschleppen ei... / 2 Hinweis:

Ausführliche Einzelheiten zum Abschleppen: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl. 2022, Anhang zur StVO Rn. 49 bis 153. zfs 11/2021, S. 659 - 660mehr

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zfs 11/2021, Präsenzseminare

Verteidigung mit Blick auf verkehrsverwaltungsrechtliche Folgen Hannover, Freitag, 26. November 2021 (5,0 Std. FAO) Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Gießen, Freitag, 3. Dezember 2021 (5,0 Std. FAO) Die Rechtsprechung des Kammergerichts zum Verkehrsrecht und ausgewählte Fragen der Sachverständigenbegutachtung Berlin, Mittwoch, 8. Dezember 20...mehr

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zfs 11/2021, Nacherfüllungsverlangen im (Auto-)Kaufrecht - Update

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns Herr/Frau … mit der Wahrnehmung seiner/ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine Original-Vollmacht legen wir bei. Hintergrund unserer Beauftragung ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung betreffend des Kaufvertrages des Neuwagen/Gebrauchtwagen … (gen...mehr

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zfs 10/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Dortmund, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (3,5 Std. FAO) Präsenzseminare Die aktuelle Rechtsprechung des OLG Stuttgart in Verkehrssachen Stuttgart, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Psychologie am Beispiel der verkehrsstrafrechtlichen Hauptverhandlung Erfurt, Freitag, 29. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Praxistipps Personenschaden Dresden, Freita...mehr

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zfs 10/2021, Verzug des Kfz-Haftpflichtversicherers mit der Schadenregulierung

Hinweis Wir haben Ihnen gegenüber den Schadenhergang mit Schreiben vom … geschildert und eine Bezifferung der Schadenpositionen vollständig mit Schreiben vom … unter Beifügung der Belege beziffert. Alle für die Schadensregulierung notwendigen Informationen liegen Ihnen damit vor. Wenn Sie nicht bis zum … in die Regulierung eintreten, werden wir Klage erheben. Erläuterung: Wie ...mehr

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zfs 10/2021, Wirklich der große Wurf?

Wie war der Aufschrei groß, als eine drastische Herabsetzung der Schwelle für das Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen "quasi über Nacht" im Frühjahr 2020 Eingang in die BKatV bzw. das StVG gefunden hat. Man sprach von einer Gängelung der Autofahrer und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit wurde aufgeworfen. Andererseits wurden die Regelungen als Erfolg für die Verkehr...mehr

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zfs 09/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Mainz, Samstag, 16. Oktober 2021 (6,0 Std. FAO) 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Dortmund, Mittwoch, 27. Oktober 2021 (3,5 Std. FAO) Präsenzseminare Typische Verletzungen bei Verkehrs- und Privatunfällen Berlin, Samstag, 09. Oktober 2021 (5,0 Std. FAO) Soziale Absicherung und Fallen bei der Personenschadenregulierung Mainz, Fre...mehr

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zfs 09/2021, Europäische Verkehrsrechtstage

Corona ist sowohl in Deutschland als auch weltweit weiterhin ein Thema, so dass auch in diesem Jahr die 21. Europäischen Verkehrsrechtstage nicht wie geplant in Berlin, sondern als Videokonferenz stattfinden werden. Das Programm deckt dieses Jahr Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik beschäftigt. Auch wenn die internationale Mobilität in Europa durch die P...mehr

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zfs 09/2021, Erstattungsfähigkeit von Coronaschutzmaßnahmen im Schadenfall

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, der von Ihnen im Rahmen der Abrechnung vorgenommene Abzug der Aufwendungen für Coronaschutzmaßnahmen ist nicht gerechtfertigt. Die in der Rechnung ausgewiesenen (oder bei fiktiver Abrechnung: vom Gutachter kalkulierten) Desinfektionskosten sind in voller Höhe erstattungsfähig. Erläuterung: Die Coronapandemie macht auch vor dem Verkehrsunf...mehr

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zfs 09/2021, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. Die Anschlussberufung der Klägerin hat keinen Erfolg. I. Das Erstgericht hat zu Recht einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz dem Grunde nach bejaht und rechtsfehlerfrei eine Haftungsquote von 100 % zu Lasten der Beklagten ang...mehr

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zfs 08/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Thema: 6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Vorsitzender des GfA der AG Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Mainz Datum Vorträge: Samstag, 16. Oktober 2021, 09.00 – ca. 17.30 Uhr (6,0 Std. gem. FAO) Thema: 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen Ort: Dortmund Datum: Mi...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / A. Einleitung

Ausweislich der durch den Verfasser regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Verkehrsrecht ist offenkundig, dass die Fahrerschutz- und Forderungsausfallversicherung den allermeisten Fachanwälten unbekannt sind.[1] Dies ist für Geschädigte fatal, weil sie den ihnen zustehenden Ersatzanspruch nicht erhalten, und für den handelnden Rechtsanwalt i...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / F. Fazit

Der in der Unfallschadenregulierung tätige Rechtsanwalt ist gut beraten, seinen Mandanten umfangreich zu befragen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungen bei der Schadenregulierung mit zu berücksichtigen sind. Sollte eine Alleinhaftung oder aber eine Mithaftung des Fahrers gegeben sein, können hier weitere unmittelbare Ansprüche des Geschädigten gegenü...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann 2002 auch in Deutschland durch die Volksfürsorge eingeführt wurde.[3] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG gesc...mehr

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zfs 08/2021, Teilkompensation des Fahrverbots bei Berufskraftfahrern

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen … (Entbindungsantrag). Ferner übersende ich das Sachverständigengutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen … vom … , dessen Verlesung ich in der Hauptverhandlung beantragen werde. Insbesondere ist bei der streitgegenständlichen Messung zu rügen, dass …" Bezüglich des verhängten Fahrverbots erlaube ich mir, höflich ...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / D. Haftungsprobleme des tätigen Rechtsanwalts

In der Haftpflichtschadenregulierung wird der mandatierte Rechtsanwalt regelmäßig beauftragt, für den geschädigten Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt nach der Erfahrung des Verfassers selten durch förmlichen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern vielmehr – konkludent – dadurch, dass der ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / Literaturtipps

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Haftung von Nebentätern als Gesamtschuldner

Rz. 1136 Nebentäter sind deliktisch Handelnde, die den Schaden ohne bewusstes Zusammenwirken durch selbstständige unerlaubte Handlungen vollbracht haben. Sie sind nebeneinander verantwortlich, wenn sie nicht nur einen abgrenzbaren Teilschaden verursacht, sondern eine zurechenbare Bedingung für den Gesamtschaden gesetzt haben.[3336] Rz. 1137 Auf das Handeln fahrlässiger Nebent...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Beispiele

Rz. 215 Der Beweis des ersten Anscheins ist von der Rechtsprechung bei zahlreichen Fallgestaltungen in Betracht gezogen worden. Hier können wegen der Fülle der Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis nur die wichtigsten, auch für das Unfallhaftpflichtrecht bedeutsamen, angesprochen werden.[460] aa) Brandursachen Rz. 216 Das Hantieren mit offenem Feuer z.B. in einer mit Stroh, Heu e...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden noch in der Ausbildung befindlicher Verletzter

Rz. 177 Kinder, Schüler, Studenten und in einer (nicht bezahlten) Berufsausbildung stehende Verletzte erleiden, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig werden, keinen aktuellen Verdienstausfall. Ein Erwerbsschaden kann sich für sie aber insbesondere dadurch ergeben, dass sie entweder verspätet ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben eintreten oder dass sie endgültig nicht ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / Literaturtipps

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§ 16 Heilungskosten und ver... / Literaturtipps

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§ 14 Sachschaden / b) Verbringungskosten

Rz. 75 Verbringungskosten entstehen, wenn die Kraftfahrzeugwerkstatt das Fahrzeug zu Reparaturzwecken in einen anderen Fachbetrieb überführt, etwa wenn Lackier- oder Karosseriearbeiten außerhalb der Werkstatt zu erledigen sind. Entsprechende Transportaufwendungen können eventuell auch betriebsintern entstehen. Diese Kosten werden je nach Reparaturbetrieb gesondert in Rechnun...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Gesamtschau

Rz. 1147 Im zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung sämtlicher Verursachungsanteile (Gesamtschau) zur Ermittlung der Gesamtquote. Die Gesamtschau dient dem Zweck, die Beiträge aller an der Schadensentstehung Beteiligten untereinander in das richtige Verhältnis zu bringen.[3354] Es muss festgestellt werden, was der Geschädigte unter Berücksichtigung der auf ihn entfallenden Qu...mehr

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§ 33 Haftung der Ehegatten ... / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Quotentabellen, Abwägungshilfen

Rz. 1224 Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtspr...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 13 Erwerbsschaden / I. Höchstbeträge

Rz. 255 Die deliktische Haftung des Schadensverursachers besteht grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Eine Haftungsbegrenzung ergibt sich hingegen zum einen im Rahmen der Gefährdungshaftung (z.B. aus § 7 Abs. 1 StVG), zum anderen bei der Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers, der gemäß § 115 Abs. 1 S. 2 VVG (§ 3 Nr. 1 PflVersG a.F.) vom Geschädigten nur im Rahmen der L...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Opferentschädigung und Verkehrsopferhilfe

Rz. 261 Wer infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen seine oder eine andere Person oder durch dessen rechtmäßige Abwehr eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes ( § 1 Abs. 1 OEG ). Soweit...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 16 Heilungskosten und ver... / II. Keine fiktiven Kosten

Rz. 4 Anders als im Sachschadenrecht werden im Personenschadenrecht keine fiktiven Kosten ersetzt. Eine Ausnahme gilt nur für den Haushaltsführungsschaden und bei kostenlos erbrachten Hilfsleistungen Dritter. Der Verletzte kann Zahlung der für eine Heilbehandlungsmaßnahme, z.B. Operation, erforderlichen Kosten nur verlangen, wenn er die feste Absicht hat, die Operation durch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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