Rz. 408
Sind für die Interessenwahrnehmung mehrere (selbstständige) Versicherungsfälle ursächlich, ist gem. § 4 Abs. 2 S. 2 ARB der erste Versicherungsfall maßgeblich. Zu berücksichtigen sind allerdings nur solche Verstöße, die noch Bedeutung für den späteren Konflikt haben.
Rz. 409
Hinweis
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister ist der Zeitpunkt des ersten Verkehrsverstoßes maßgeblich (BGH VersR 2006, 1355).
Rz. 410
Allerdings bleiben gem. § 4 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 ARB Versicherungsfälle außer Betracht, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes (also ggf. Ablauf der Wartezeit) eingetreten sind (ARB 75: -vertrages).
Rz. 411
Hinweis
Bei der vorgenannten Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten ist daher genau zu prüfen, welche Verkehrsverstöße außer Betracht bleiben, weil sie länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes begangen wurden. Wenn sich innerhalb des letzten Jahres vor Beginn des Versicherungsschutzes (also unter Berücksichtigung der Wartezeit) eine "Lücke" im Verkehrszentralregister (ohne in diesem Zeitraum begangene Verkehrsverstöße) ergibt, besteht Versicherungsschutz.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen