Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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E / 15 Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens [Rdn 2278]

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U / 16 Unzulässige Vernehmungsmethoden [Rdn 4776]

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P / 26 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Belehrungspflichten [Rdn 3901]

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B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

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B / 34 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Verfahren [Rdn 1621]

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V / 8 Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4905]

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P / 27 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3925]

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G / 1 Gegenüberstellung [Rdn 2492]

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / A. Verschiedene Rechtsschutzbedingungen, speziell im Verkehrsrecht

I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsre...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / D. Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterw...mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / 4. Verkehrsrecht und Datenschutz

Rz. 24 Festzustellen ist, dass die Entwicklung zu einer immer stärkeren Überwachung des Verkehrs geht, verbunden mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten. Der Bürger ist nicht nur bei neuen Überwachungs- und Ermittlungsmethoden generell, sondern auch in seiner Eigenschaft als potenzieller Kraftfahrer in seinen Freiheits- und Persönlichkeitsrechten betroffen. ...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / III. Beweisverwertungsverbote im Verkehrsrecht

Rz. 53 Beim Verwertungsverbot von Eintragungen im Fahreignungsregister ist zu unterscheiden zwischen getilgten und tilgungsreifen Entscheidungen. Getilgte Eintragungen dürfen nach der Tilgung nicht mehr vorgehalten und verwertet werden. Die tilgungsreife Eintragung unterfällt aber dem Verwertungsverbot. Dies gilt ebenfalls für Eintragungen über Verwaltungsentscheidungen.[56] ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Verkehrsrecht und Rechtsschutz

Rz. 8 Der Rechtsanwalt hat häufig für den Mandanten die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang Leistungspflicht einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gegeben ist. So stellt sich nicht nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Dritter Deckungszusage erbittet, sondern auch (z.B.), welches Sachgebiet die Deckung erfassen soll (nachfolgend exempl...mehr

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§ 6 Das Fahreignungsregiste... / IV. Bundeszentralregister und Verkehrsrecht

Rz. 26 Zur Verwertung von Eintragungen des Bundeszentralregisters ist in § 52 Abs. 2 BZRG geregelt: Zitat "Abweichend von § 51 Abs. 1 darf eine frühere Tat ferner in einem Verfahren berücksichtigt werden, das die Erteilung oder Entziehung eine Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, solange die Verurteilung nach den Vorschriften der §§ 28 bis 30b StVG verwertet werden darf. Außerdem...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehrsrecht

Rz. 1 Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem die Rechtsschutzversicherung eine vergleichbare Bedeutung hat wie zum Bereich des Verkehrsrechtes. Im Bereich des Verkehrsrechtes ist eine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung von annähernd 70 % erreicht. Dies bedeutet, dass in Angelegenheiten des Verkehrsrechtes bei zwei von drei Verkehrsrechtsangelegenheiten eine Rechtsschu...mehr

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zfs 12/2024, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Auch für 2025 plant die Arbeitsgemeinschaft wieder kostenfreie Onlinefortbildungen – Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben Tagung – SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Der Verkehrs-Rechtsschutz

1. Allgemeines Rz. 11 Der Begriff "Verkehrs-Rechtsschutz" beinhaltet nicht nur solche Rechtskostenrisiken, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am motorisierten Verkehr entstehen. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Teilnehmer am nichtmotorisierten Verkehr, insbesondere als Fußgänger, Radfahrer, Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder Halter oder Eigentümer von nich...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 5. Tatbestände zur Einschränkung und zum Ausschluss des Rechtsschutzes

Rz. 17 Üblicherweise besteht Rechtsschutzdeckung nur für den Versicherungsnehmer und nicht für die ansonsten mitversicherten Personen, auf den der sog. Fußgänger-Rechtsschutz ausgedehnt ist. Rz. 18 Hinweis für die Praxis Die vorstehend genannte Einschränkung bedeutet, dass bei lediglich bestehendem Verkehrs-Rechtsschutz nur der Versicherungsnehmer selbst Anspruch auf Rechtssc...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. § 21 Abs. 3 ARB 2000 – Fahrzeug-Rechtsschutz

Rz. 30 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 16.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. Personenbezogener und fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 12 Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist. b) Fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz Rz. 13 Dieser fahrzeugbezogene Rechtsschutz biet...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / b) Fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 13 Dieser fahrzeugbezogene Rechtsschutz bietet Rechtsschutzdeckung dem Eigentümer, Halter, berechtigten Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 2. § 21 Abs. 1 ARB 2000 – Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 29 Nach den ARB 2000 bietet sich regelmäßig folgendes Bild: Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 7.mehr

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§ 1 Das verkehrsrechtliche ... / II. Konkrete Annahme

Rz. 11 Zunächst muss geklärt werden, ob bereits gerichtliche oder behördliche Entscheidungen gegen den Mandanten vorliegen und wann diese zugestellt wurden, um etwaige Fristen zu berechnen. Hierbei ist der Mandant darauf hinzuweisen, dass das Datum der Zustellung ausschließlich aus dem Zustellvermerk der Post (oben rechts auf dem üblicherweise gelben Umschlag) zu ersehen ist...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 12 Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Der Begriff "Verkehrs-Rechtsschutz" beinhaltet nicht nur solche Rechtskostenrisiken, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am motorisierten Verkehr entstehen. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Teilnehmer am nichtmotorisierten Verkehr, insbesondere als Fußgänger, Radfahrer, Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder Halter oder Eigentümer von nicht motorgetrieb...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 3. Leistungsarten

Rz. 14 Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst u.a. Versicherungsschutz im Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen sowie Straf-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz im Recht der Ordnungswidrigkeiten, Rechtsschutz bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Versicherten und vertraglichen Rechtsschutz.mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[18] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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zfs 12/2024, Erleichterte Rücktrittsmöglichkeit beim Verbrauchsgüterkauf

Hinweis "… Der Kläger hat wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag über den Pkw [Marke] mit der FIN … erklärt, insbesondere war der Beklagten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt worden. Entgegen der Auffassung der Beklagten bedurfte es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht. Denn gemäß § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB hat die Beklagte als Unternehmerin die Nacherfüll...mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / A. Einführung

Auch wenn das benachbarte Belgien vielen nicht als klassisches Urlaubsland bekannt ist, eignet es sich insbesondere für Kurztrips an die Nordsee oder für Städtereisen, z.B. nach Brügge. Belgien verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz und ist für Deutsche leicht zu erreichen. Mir persönlich war Belgien in erster Linie nur als Transitland bekannt für Urlaube in Holland od...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz v...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. 3-Monatsfrist nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung

Rz. 15 Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist in nahezu allen Verträgen die dreimonatige Wartefrist (Bsp.: Nr. 3.1.1 ARB 2012/2021) vereinbart, die eine Leistung der Rechtsschutzversicherung blockiert, die allerdings in folgenden Leistungsarten hiervon eine Ausnahme macht:mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersichten über die Rechtsschutzdeckung auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts

Rz. 26 Zum Bereich der Rechtsschutzdeckung in Vorgängen des Straßenverkehrsrechtes kommen für die Rechtsschutzdeckung als relevante Vorschriften in Betracht Rz. 27 Nachstehend werden Übersichten geboten zum Umfang der Rechtsschutzdeckung zu den vorgena...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. § 22 ARB 2000 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 31 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 19. Rz. 32 Wichtige Regelungen zum Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren sind in ARB 2000 die Regelungen der §§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 2 c, 25 Abs. 2 c, 26 Abs. 3 d, 27 Abs. 3 d und 28 Abs. 2 c. Rz. 33 Im Übrigen ist zu weiteren Übersichten der einzelnen Rechtsschutzarten, ...mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / N. Sonstiges

I. Unter der URL "https://www.polizei.be" erhält man weitere Informationen über das belgische Verkehrsrecht. Ein Thema befasst sich mit der Frage, ob man ein fünfjähriges Kind auf dem Motorrad oder in einem Side-car mitnehmen darf. Dies ist wie in Deutschland erlaubt, wenn das Kind einen Helm in seiner Größe trägt und seine Füße die Fußraster erreichen. Was das Side-car betr...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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§ 7 Maßnahmen der Fahrerlau... / 1. Die Fahrtenbuchauflage als Sanktionsmittel

Rz. 11 Die Fahrtenbuchauflage – in der Praxis ein probates Druck- und Sanktionsmittel[10] – setzt gemäß § 31a StVZO zum einen eine Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften und zweitens die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers voraus. Die Anordnung erfolgt gemäß § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Zweck der Fahrtenbuchauflage gemäß...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Vorsätzliche Verkehrsstraftat

Rz. 123 Ein spezielles Thema ist die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlich begangener Verkehrsstraftat. In diesem Fall kommt gemäß § 4 Abs. 3 ARB der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung in Fortfall, wenn der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person wegen einer verkehrsrechtlichen Vorsatztat verurteilt wird. Ein insoweit in Betracht k...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Checkliste zur Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes

Rz. 34 Bei Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsrechtes, und zwar im Straf- und OWi-Verfahren, ist es wichtig zu klären, zu welcher Leistungsart Rechtsschutzdeckung besteht. Rz. 35 Checkliste: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungmehr

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§ 14 Das Fahrverbot / XII. Fahrverbot und Fahreignungsseminar

Rz. 61 Die wohl noch h.M. ist der Ansicht, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar für Kraftfahrer per se keine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt.[76] Allerdings kann es sich im Detail anders verhalten. Hierzu hat das OLG Saarbrücken[77] in überzeugender Art und Weise grundsätzliche Leitlinien aufgestellt: Ein Fahrverbot solle dem Betroffenen sein Fehlverhalt...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / B. Checkliste: Annahme des Mandates

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / III. Beachtung des Quotenvorrechtes

Rz. 26 In der Rechtsschutzversicherung beinhaltet das Quotenvorrecht zugunsten des Mandanten, dass dieser aus der Kostenerstattung des Gegners die vom Versicherungsumfang nicht gedeckten Kosten seiner Rechtsverfolgung vorab entnehmen darf. Dies kommt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes in Betracht, z.B. wenn nur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für einen Teilb...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den...mehr

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zfs 12/2024, Wann kommt die Inflation des Schmerzensgeldes?

Liebe Leserinnen und Leser, die Inflationsrate in Deutschland stieg ab Juli 2021 an und erreichte in den Jahren 2022 und 2023 ein Rekordniveau. Alles wurde merklich teurer und das führte naturgemäß zu Unsicherheiten und Sorgen bei den Menschen. Aber was ist eigentlich mit den Schmerzensgeldbeträgen, sollte hier nicht auch endlich einmal eine "merkliche Inflation" erfolgen? Bekan...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Die "bedingte Eignung"

Rz. 12 Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt oder eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechend modifizierte Fahrerlaubnis erteilen, wenn durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen das sichere Führen der Kraftfahrzeuge gewährleistet werden kann.[20] Dies bedeutet, dass ein Bewe...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 6. Allgemeine Straftaten (§ 2i bb ARB 2010)

Rz. 29 Für Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie (auch) fahrlässig begangen werden können. Verbrechen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Rz. 30 Bei einem Delikt, das vorsätzlich und fahrlässig begangen werden k...mehr