Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 1. Umfang am Beispiel der ARB 2016 der Advocard Rechtsschutzversicherung

Rz. 28 Der Versicherungsschutz umfasst aktuell bei der Advocard Rechtsschutzversicherung[18] nach § 23 Abs. 6 ARB 2016: Zitatmehr

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zfs 12/2024, Erleichterte Rücktrittsmöglichkeit beim Verbrauchsgüterkauf

Hinweis "… Der Kläger hat wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag über den Pkw [Marke] mit der FIN … erklärt, insbesondere war der Beklagten eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt worden. Entgegen der Auffassung der Beklagten bedurfte es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung nicht. Denn gemäß § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB hat die Beklagte als Unternehmerin die Nacherfüll...mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / N. Sonstiges

I. Unter der URL "https://www.polizei.be" erhält man weitere Informationen über das belgische Verkehrsrecht. Ein Thema befasst sich mit der Frage, ob man ein fünfjähriges Kind auf dem Motorrad oder in einem Side-car mitnehmen darf. Dies ist wie in Deutschland erlaubt, wenn das Kind einen Helm in seiner Größe trägt und seine Füße die Fußraster erreichen. Was das Side-car betr...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / I. Die Bedeutung der Fahrerlaubnis für den Mandanten/Betroffenen

Rz. 1 Bei der Führung eines Mandates, bei dem für den Mandanten eine strafrechtliche Fahrerlaubnismaßnahme droht oder gegeben ist, muss der Verteidiger sich der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bewusst sein. Der Rechtsanwalt sollte bereits zu Beginn des Mandates im ersten Gespräch mit seinem Mandanten klären, wie die individuellen Belange des Mandanten sich auf ...mehr

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§ 3 Der (Erst-)Erwerb der F... / 1. Allgemeine Erlaubnisfreiheit zur Teilnahme am Straßenverkehr

Rz. 1 Nach der deutschen Rechtsordnung hat jedermann das Recht auf allgemeine Teilnahme am Straßenverkehr. Dies folgt aus dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG).[1] Diese sog. "allgemeine Verkehrsfreiheit" gilt jedoch nur insoweit, als nicht Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz v...mehr

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zfs 12/2024, Über die Beson... / A. Einführung

Auch wenn das benachbarte Belgien vielen nicht als klassisches Urlaubsland bekannt ist, eignet es sich insbesondere für Kurztrips an die Nordsee oder für Städtereisen, z.B. nach Brügge. Belgien verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz und ist für Deutsche leicht zu erreichen. Mir persönlich war Belgien in erster Linie nur als Transitland bekannt für Urlaube in Holland od...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. 3-Monatsfrist nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung

Rz. 15 Bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist in nahezu allen Verträgen die dreimonatige Wartefrist (Bsp.: Nr. 3.1.1 ARB 2012/2021) vereinbart, die eine Leistung der Rechtsschutzversicherung blockiert, die allerdings in folgenden Leistungsarten hiervon eine Ausnahme macht:mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / IV. Übersichten über die Rechtsschutzdeckung auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts

Rz. 26 Zum Bereich der Rechtsschutzdeckung in Vorgängen des Straßenverkehrsrechtes kommen für die Rechtsschutzdeckung als relevante Vorschriften in Betracht Rz. 27 Nachstehend werden Übersichten geboten zum Umfang der Rechtsschutzdeckung zu den vorgena...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. § 22 ARB 2000 – Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 31 Entnommen Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, § 11 Rn 19. Rz. 32 Wichtige Regelungen zum Straf-Rechtsschutz und Rechtsschutz in Ordnungswidrigkeitenverfahren sind in ARB 2000 die Regelungen der §§ 23 Abs. 3, 24 Abs. 2 c, 25 Abs. 2 c, 26 Abs. 3 d, 27 Abs. 3 d und 28 Abs. 2 c. Rz. 33 Im Übrigen ist zu weiteren Übersichten der einzelnen Rechtsschutzarten, ...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / 4. Besonderheit Mediation

Rz. 94 Die Rechtsschutzversicherungen sind auch im Bereich der Konfliktlösung in ihren Versicherungsbedingungen neue Wege gegangen und haben ganz bewusst die Mediation in ihren Katalog aufgenommen. Dabei wird Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren anerkannt, mithilfe dessen "die Parteien freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ...mehr

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Literaturverzeichnis / I. Buchtitel

Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Auflage 2022 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 48. EL 2023 Bode, Der neue EU-Führerschein: Praxisorientierte Einführung, Texte, Tabellen, 1998 Bode/Winkler (Hrsg.), Fahrerlaubnis: Eignung, Entzug, Wiedererteilung, 5. Auflage...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / V. Checkliste zur Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechtes

Rz. 34 Bei Prüfung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in einer Angelegenheit des Straßenverkehrsrechtes, und zwar im Straf- und OWi-Verfahren, ist es wichtig zu klären, zu welcher Leistungsart Rechtsschutzdeckung besteht. Rz. 35 Checkliste: Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherungmehr

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§ 5 "Eignung", "bedingte Ei... / II. Die "bedingte Eignung"

Rz. 12 Ist der Bewerber aufgrund körperlicher oder geistiger Mängel nur bedingt oder eingeschränkt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, so kann die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechend modifizierte Fahrerlaubnis erteilen, wenn durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen das sichere Führen der Kraftfahrzeuge gewährleistet werden kann.[20] Dies bedeutet, dass ein Bewe...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 14 Das Fahrverbot / XII. Fahrverbot und Fahreignungsseminar

Rz. 61 Die wohl noch h.M. ist der Ansicht, dass die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar für Kraftfahrer per se keine Ausnahme vom Regelfahrverbot rechtfertigt.[76] Allerdings kann es sich im Detail anders verhalten. Hierzu hat das OLG Saarbrücken[77] in überzeugender Art und Weise grundsätzliche Leitlinien aufgestellt: Ein Fahrverbot solle dem Betroffenen sein Fehlverhalt...mehr

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§ 12 Die richtige Verteidig... / B. Checkliste: Annahme des Mandates

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§ 11 Beteiligung von Rechts... / III. Beachtung des Quotenvorrechtes

Rz. 26 In der Rechtsschutzversicherung beinhaltet das Quotenvorrecht zugunsten des Mandanten, dass dieser aus der Kostenerstattung des Gegners die vom Versicherungsumfang nicht gedeckten Kosten seiner Rechtsverfolgung vorab entnehmen darf. Dies kommt im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes in Betracht, z.B. wenn nur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für einen Teilb...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Regelungen zu den Obliegenheiten

Rz. 113 Unter Obliegenheiten verstehen die ARB 2012/2021 (Nr. 4.1.) "sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz zu erhalten."[52] Diese Legaldefinition gibt vor, dass der Versicherungsnehmer sich aus dem Versicherungsvertrag heraus bestimmten Regeln zu unterwerfen hat, anderenfalls verliert er den...mehr

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zfs 12/2024, Wann kommt die Inflation des Schmerzensgeldes?

Liebe Leserinnen und Leser, die Inflationsrate in Deutschland stieg ab Juli 2021 an und erreichte in den Jahren 2022 und 2023 ein Rekordniveau. Alles wurde merklich teurer und das führte naturgemäß zu Unsicherheiten und Sorgen bei den Menschen. Aber was ist eigentlich mit den Schmerzensgeldbeträgen, sollte hier nicht auch endlich einmal eine "merkliche Inflation" erfolgen? Bekan...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / 6. Allgemeine Straftaten (§ 2i bb ARB 2010)

Rz. 29 Für Straftaten außerhalb des Verkehrsrechts besteht nur Versicherungsschutz, wenn sie (auch) fahrlässig begangen werden können. Verbrechen sind ohnehin vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, selbst wenn es zu keiner Verurteilung kommt. Rz. 30 Bei einem Delikt, das vorsätzlich und fahrlässig begangen werden k...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / III. Umfang der Rechtsschutzgewährung

Rz. 56 In § 21 Abs. 4 ARB ist der Umfang des Versicherungsschutzes bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 4 ARB umfasst dieser (neben Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen) Strafrechtsschutz sowie Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Rz. 57 Nach der Systematik der versicherten Rechtsangelegenheit ist wiederum in § 2 ARB bestimmt, welcher Umfang der Versicherungsschutz der §§ 21 ff. ARB b...mehr

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Autorenverzeichnis

Torsten Bendig, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg Dr. Oliver Brockmann Diplom-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Kottenheim Jens Dötsch Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Andernach Dr. Matthias Franzke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versich...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra (hrsg. von Graf), 23. Ed. 15.4.2024 (zitiert als BeckOK StPO/Bearbeiter) BeckOK StVR (hrsg. von Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe), 51. Ed. 1.4.2024 (zitiert als BeckOK StVR/Bearbeiter) Buck/Gieg, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 3. Auflage 2023 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Auflage 2024 Fischer, Strafge...mehr

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zfs 11/2024, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Auch für 2025 plant die Arbeitsgemeinschaft wieder kostenfreie Onlinefortbildungen – Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben Tagung – SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / aa) Grundregel: Recht des Schadensortes (Art. 4 Abs. 1 Rom II)

Rz. 29 Ansprüche des geschädigten EU-Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 4 Abs. 1 Rom II grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. Erfasst werden die primären Folgen wie auch die indir...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / cc) Engere Verbindung zu dem inländischen Recht (Art. 4 Abs. 3 Rom II)

Rz. 32 Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass die unerlaubte Handlung eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen als dem in den § 4 Abs. 1 oder 2 ROM II bezeichneten Staat aufweist, so ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen Staat könnte sich insbesondere aus einem bereits bestehenden Re...mehr

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zfs 11/2024, Keine Angst vor dem Rehadienst!

Es war im Herbst 2023, als eine Mandantin mit zwei Unterarmgehhilfen mein Büro betritt und erzählt, sie sei vor 1,5 Jahren bei einem Autounfall schwer verletzt worden, sie könne nicht mehr gehen, ihr Mann kümmere sich um sie und beide hätten wegen des Unfalls ihren Beruf verloren. Der bisherige Anwalt habe zivilrechtlich bis auf einen marginalen Vorschuss des Versicherers ni...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 7. Kein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Versäumen der Umtauschpflicht

Wenn man die Umtauschfrist etwa für die Klassen A und B hat verstreichen lassen, bedeutet das nicht, dass man seine Fahrerlaubnis verliert. Letztere ist nämlich lebenslang gültig. Das Ablaufdatum bezieht sich nur auf das Führerschein-Dokument und nicht den Inhalt der Fahrberechtigung,[5] anders als bei Lkw- und Busführerscheinen. Der Führerschein ist nur das Dokument, das di...mehr

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§ 17 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 15 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

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§ 43 Korrespondenz mit dem ... / C. Sachverständigengutachten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Insbesondere in Bußgeldverfahren, in denen ein Fahrverbot im Raum steht, sollte die Ordnungsgemäßheit der Messung bereits außergerichtlich mithilfe eines Sachverständigen geprüft werden. Gleiches gilt, wenn das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt hat, dessen Ordnungsgemäßheit zu prüfen ist. Die gängigen Rechtsschutzbedingungen gewähren hierfür Deckung, der ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / V. Beratungspflichten in datenschutzrechtlicher Hinsicht

Rz. 52 Schwierig zu beurteilen ist die Frage, ob und in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seinen Mandanten auch bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Verkehrsrecht über damit verbundene datenschutzrechtliche Anforderungen aufzuklären hat. Im Regelfall dürfte davon auszugehen sein, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften von einem erteilten Auftrag,...mehr

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§ 19 Einleitung

Rz. 1 Das Verkehrsstrafrecht ist im Verkehrsrecht von ganz entscheidender Bedeutung. Klagt beispielsweise ein Unfallbeteiligter nach dem Verkehrsunfall über Schmerzen gegenüber der herbeigerufenen Polizei, wird unabhängig von der Unfallverursachung von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Neben der Unfallregulierung ist der Anwalt dann häufig auch als Verteidiger gefra...mehr

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§ 22 Fahrlässige Körperverl... / 2. Gesundheitsschädigung

Rz. 4 Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines wenn auch nur vorübergehenden pathologischen Zustands.[2] Rz. 5 Gerade im Verkehrsrecht spielt die Erheblichkeit eine Rolle. Die Frage, ob eine erhebliche körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung vorliegt, bestimmt sich nicht nach dem subjektiven Empfinden des Geschädigten, sondern am Maßstab ...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht, München Dr. Lars Damke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für A...mehr

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B / 55 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1529]

Rdn 1530 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im Bußgeldverfahren, NStZ 2023, 525 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 13. Aufl. 2023 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererke...mehr

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zfs 11/2024, Sachverhaltsaufklärung mit dem Event-Data-Recorder (EDR)

Hinweis An das Landgericht … In dem Rechtsstreit A … ./. B … und die KH-Versicherung beantrage ich, gemäß §§ 142 Abs. 1 und 144 ZPO anzuordnen, dass die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130, 80809 München binnen angemessener Frist verpflichtet wird, die in ihrem Besitz befindlichen Urkunden und Unterlagen, insbesondere die bei ihr vorhandenen Daten zum Standort...mehr

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§ 8 Sachschaden / IX. Auslagen für Telefon, Porti etc.

Rz. 444 Durch die Abwicklung des Schadensfalles entstehen dem Geschädigten in aller Regel Nebenkosten, deren Bezifferung schwierig ist und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann. Es handelt sich hierbei in erster Linie um die Positionen Für diese Positionen werden in aller Regel keine Belege ausgestellt bzw. nicht aufbewahrt. Die R...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[180] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Verkehrszivilrecht

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2023 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 3. Auflage 2021 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts,...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Wahlrecht des Geschädigten und "forum shopping" sowie "law shopping"

Rz. 48 Greifen die Grundsätze der oben genannten EuGH-Rechtsprechung ein, steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann den ausländischen VR in den meisten Fällen auch an dessen Firmensitz oder am Unfallort im Ausland verklagen. Es wird also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein, welche Vorgehensweise für den Geschädigten am günstigsten ist. Diese Erwägungen sind auc...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 426 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / d) Muster: Antrag auf Teilschmerzensgeld

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Die (Teil-) Schmerzensgeldklage ist zulässig. Soweit der Kläger mit seiner Klage ein Teilschmerzensgeld begehrt, handelt es sich in rechtlicher Sicht um eine Teilklage, weil der Kläger nur den Betrag des Schmerzensgeldes zugesprochen haben will, der ihm bis zur letzten mündlichen...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / a) Überblick

Rz. 26 Welches Recht auf das außervertragliche Schuldverhältnis anzuwenden ist, wird in den Art. 4, 14 Rom II geregelt. Das nach diesen Vorschriften anzuwendende Recht ist nach Art. 15 Rom II insbesondere maßgebend fürmehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Unabwendbarkeitsbeweis

Rz. 22 Vor der Neufassung des § 7 StVG durch das 2. Gesetz zur Modernisierung des Schadensersatzrechtes war die verschuldensunabhängige und damit sehr weit reichende Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG dadurch abgemildert, dass der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 StVG den sog. Unabwendbarkeitsbeweis zugelassen hatte. Dieser Ausschluss behält seine weit reichende Wirkung nach de...mehr

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, § 2 j ARB bzw. 2.2.10 ARB 2012

Rz. 162 Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird in § 2 j ARB unterschiedlich geregelt, je nachdem, ob es sich um eine "verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit" oder um eine "sonstige Ordnungswidrigkeit" handelt. Der Rechtsschutz umfasst auch die Rechtsverteidigung gegen eine Verfallsanordnung gem. § 29a OWiG.[168] Rz. 163 Gemäß § 2 j aa ARB wird im Fall der Verteidigung wege...mehr

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Vorwort

Wir freuen uns, dass die Erweiterung unseres Formularbuches auf die Bereiche des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts in der Praxis einen so regen Zuspruch gefunden hat und setzen diese Erweiterung gerne in der 9. Auflage fort. Diese Neuauflage beinhaltet zahlreiche Ergänzungen und Aktualisierungen unter Berücksichtigung der bis Mai 2024 ...mehr

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G / 4 Gegenüberstellung von Zeugen [Rdn 2026]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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