Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 5 Verkehrsrecht / II. Beginn Fahrverbot

1. Muster: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) Rz. 3 Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids bzw. Urteils wirksam. Rechtskraft tritt einmehr

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§ 5 Verkehrsrecht / VI. Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

1. Muster: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall Rz. 37 Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mietwagenkosten und/oder Nutzungsausfall werden nur dann erstattet, wenn Sie das Fahrzeug während des Ausfalls hätten tatsächlich nutzen können. Wenn Sie...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / B. Verkehrszivilrecht

I. Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen 1. Muster: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen Rz. 13 Muster 5.8: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen Muster 5.8: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Voraussetzung für eine Haftung des Unfallgegners ist, dass de...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / VIII. Stundenverrechnungssätze

1. Muster: Stundenverrechnungssätze Rz. 41 Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung will für den Fall, dass Sie keine Werkstattrechnung vorlegen, lediglich die Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen von gün...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / I. Obliegenheitsverletzung

1. Muster: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall Rz. 43 Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gegen Sie wird der Vorwurf _________________________ erhoben. Beachten Sie bitte in versicherungsrechtlicher Hi...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / II. Schmerzensgeld

1. Muster: Schmerzensgeld Rz. 15 Muster 5.9: Schmerzensgeld Muster 5.9: Schmerzensgeld _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, informieren Sie uns bitte, wenn Ihre unfallbedingte Heilbehandlung abgeschlossen ist. Übersenden Sie uns bitte am Ende Ihrer Heilbehandlung folgende Unterlagen (= Verletzungstagebuch):mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster und Erläuterungen

a)1. Stufe (Reparaturschaden) aa) Muster: 1. Stufe (Reparaturschaden) Rz. 23 Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat einen Reparaturschaden Ihres Fahrzeugs festgestellt. Sie haben folgende Regulierungsmöglichkeiten:mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / II. Rechtsschutzdeckung

1. Muster: Rechtsschutzdeckung Rz. 46 Muster 5.24: Hinweis Rechtsschutzdeckung Muster 5.24: Hinweis Rechtsschutzdeckung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Beachten Sie bitte bezüglich Ihrer Rechtsschutz-Versicherungsdeckung, dass diese nachträglich entfällt, wenn Sie wegen vorsätzlicher Tatbegehung verurteilt werden. Sie müsst...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / b)2. Stufe (Reparaturschaden, 100%-Fall)

aa) Muster: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100%-Fall) Rz. 25 Muster 5.12: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100 %-Fall) Muster 5.12: 2. Stufe (Reparaturschaden, 100 %-Fall) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufw...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / d)4. Stufe (Totalschaden, über 130%)

aa) Muster: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) Rz. 29 Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) Muster 5.14: 4. Stufe (Totalschaden, über 130%) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat festgestellt, dass der Reparaturaufwand (= Bruttoreparaturkosten + Minderwert) den Wiederbeschaffungsaufwand (= Wiederb...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / I. Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol

1. Muster: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol Rz. 1 Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen soll die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen werden bzw. Ihnen ist bereits die Fahrerlaubnis w...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Rechtsschutzdeckung

Rz. 46 Muster 5.24: Hinweis Rechtsschutzdeckung Muster 5.24: Hinweis Rechtsschutzdeckung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Beachten Sie bitte bezüglich Ihrer Rechtsschutz-Versicherungsdeckung, dass diese nachträglich entfällt, wenn Sie wegen vorsätzlicher Tatbegehung verurteilt werden. Sie müssten dann Ihrer Rechtsschutzvers...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 4. Erläuterungen

Rz. 6 Beginn des Fahrverbots ist in § 44 Abs. 2 StGB geregelt. Der Mandant sollte darüber belehrt werden, dass das Fahrverbot spätestens einen Monat nach Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird, und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt. Der Führerschein ist an die Staatsanwaltschaft zu senden. Zum anschließenden Verfahren der Fahrerla...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 47 Der Umfang des Rechtsschutzes bei verkehrsrechtlichen Vergehen ergibt sich aus § 2i aa und § 5f aa ARB 2008. Danach besteht unabhängig vom Schuldvorwurf vorläufiger Versicherungsschutz, der im Fall der rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat nachträglich entfällt. Über diese unangenehme Folge sollte der Mandant bereits im Erstgespräch hingewiesen werden. V...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 40 Der Geschädigte hat nach dem aus dem Grundsatz der Erforderlichkeit hergeleiteten Wirtschaftlichkeitsgebot im Rahmen des ihm Zumutbaren stets den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.[38] Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Abschleppunternehmen Standgebühren für einen PKW von bis zur 10 EUR/Tag berechnen, muss der Geschädigte darauf hingewiesen wer...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Erläuterungen

Rz. 45 In der Kraftfahrthaftpflichtversicherung ergeben sich die vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheiten vor allem aus Abschnitt D Muster-AKB-KH 2008. Hierbei können die fünf Obliegenheiten gem. § 5 Kfz-PflichtversicherungsV (Verwendung, Schwarzfahrt, Führerschein, Rennveranstaltung, Fahruntüchtigkeit) vereinbart werden. Die nach dem Versicherung...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 32 Je nach Einordnung des Schadens in das o.g. Vierstufenmodell (siehe Rdn 23–29>) und nach gewählter Abrechnungsmethode wird ab der 2. Stufe (Reparaturkosten oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes und unterhalb des Wiederbeschaffungswertes, siehe Rdn 25>) der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Wegen der Einzelheiten wird auf die dortigen Ausführungen hinge...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol

Rz. 1 Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol Muster 5.1: Wiedererteilung Fahrerlaubnis nach Alkohol _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen soll die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen werden bzw. Ihnen ist bereits die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen worden. F...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 4 Beginn des Fahrverbots ist in § 25 Abs. 2, Abs. 2a StVG geregelt. Der Mandant sollte insbesondere darüber belehrt werden, dass das Fahrverbot grundsätzlich bereits mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird, und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt (Ausnahme: "4-Monatsfrist"). "Entscheidung" kann auch ein Beschluss gem. § 72 OW...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster Berechnungsbogen Quotenvorrecht

Rz. 35 Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht Muster 5.18: Berechnungsbogen Quotenvorrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anhand nachfolgendem Berechnungsbogen können Sie sehen, wie sich die Schadensabrechnung mit und ohne Einbeziehung Ihrer Vollkaskoversicherung darstellt: Berechnungsbogen Quotenvorrechtmehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Schadensmeldung

Rz. 33 Muster 5.16: Kaskoversicherung, Schadensmeldung Muster 5.16: Kaskoversicherung, Schadensmeldung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, soweit für Ihr Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht, müssen Sie den Schaden innerhalb von einer Woche bei Ihrer Versicherung melden. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann sich Ihre Ve...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Regelfahrverbot

Rz. 7 Muster 5.4: Regelfahrverbot Muster 5.4: Regelfahrverbot _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, beachten Sie bitte für die Zukunft, dass Ihnen in der Regel ein Fahrverbot auferlegt wird, wenn Sie innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Geldbuße eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begehen (Reg...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / IV. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

Rz. 9 Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühr...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 11 Die Anwaltsgebühren in Bußgeldverfahren werden als sog. Rahmengebühren berechnet. Der Gebührenrahmen ergibt sich aus den Nummern 5100–5200 Vergütungsverzeichnis RVG. Die konkrete Gebührenhöhe innerhalb des Rahmens bestimmt der Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der B...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Standkosten

Rz. 39 Muster 5.20: Standkosten Muster 5.20: Standkosten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, aufgrund der gesetzlichen Schadensminderungspflicht müssen Sie die kostenpflichtige Standzeit Ihres Fahrzeugs (bspw. bei einem Abschleppunternehmer, Werkstatt etc.) möglichst kurz halten. Andernfalls kann die gegnerische Haftpflichtver...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 38 Kann der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses die Sache nicht nutzen, hat ihm der Schädiger die erforderlichen Kosten für die Anmietung einer gleichwertigen Sache zu erstatten. Dabei sind gem. § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nur die Kosten zu erstatten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten zum Ausgleich des Gebrauchsentzug...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 40 EUR bis 5.000 EUR)

Rz. 10 Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen

Rz. 13 Muster 5.8: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen Muster 5.8: Haftung bei Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Voraussetzung für eine Haftung des Unfallgegners ist, dass der geltend gemachte Schaden überhaupt durch den Unfallgegner verursacht worden ist. Dies kann insbesondere ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 16 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist in erster Linie dessen Ausgleichsfunktion zu berücksichtigen. Dabei kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigung an. Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychische Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Za...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 42 Soweit auf Grundlage des Schadensgutachtens abgerechnet wird, sind grundsätzlich die Reparaturkosten nach den Tarifen einer markengebundenen Vertragswerkstatt zu erstatten. Bei technischer Gleichwertigkeit kann der Geschädigte aber gem. § 254 Abs. 2 S. 2 BGB auf eine freie Werkstatt verwiesen werden, wenn dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist zu verneinen, wenn das ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster: Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall

Rz. 44 Muster 5.23: Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall Muster 5.23: Obliegenheitsverletzung nach Versicherungsfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gegen Sie wird der Vorwurf _________________________ erhoben. Beachten Sie bitte in versicherungsrechtlicher Hinsicht, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen Ob...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Einleitung

Rz. 17 Art, Inhalt und Umfang der Schadensersatzansprüche bestimmen sich nach §§ 249 ff. BGB. Der Schaden ist entweder konkret durch Erstattung der nachgewiesenen Reparaturkosten oder abstrakt durch Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten zu erstatten. Die Grenze der Erstattungsfähigkeit wird grundsätzlich durch den Wiederbeschaffungswert gezogen. Umsatzsteuer wird nur...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / aa) Muster: 1. Stufe (Reparaturschaden)

Rz. 23 Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) Muster 5.11: 1. Stufe (Reparaturschaden) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, der Sachverständige hat einen Reparaturschaden Ihres Fahrzeugs festgestellt. Sie haben folgende Regulierungsmöglichkeiten:mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 2 Die Wiedererteilung richtet sich nach § 20 FeV. Soweit sich Anhaltspunkte für Eignungszweifel im Sinne einer Alkoholproblematik ergeben, sollte der Mandant möglichst frühzeitig auf das Erfordernis eines Abstinenznachweises im Rahmen einer MPU hingewiesen werden [vgl. § 13 FEV, Anlage 4 (zu den §§ 11, 13, und 14) i.V.m Ziffer 3.13 Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrei...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 30 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb 130 % des Wiederbeschaffungswertes, wird grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet.[22] Gelingt es jedoch dem Geschädigten unter Vorlage einer Werkstattrechnung vollständig und fachgerecht, bspw. unter Verwendung von Gebrauchtteilen, bis zum Wiederbeschaffungswert zu reparieren und nutzt er anschließ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi)

Rz. 3 Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) Muster 5.2: Beginn Fahrverbot (Verkehrs-Owi) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids bzw. Urteils wirksam. Rechtskraft tritt einmehr

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 26 Bewegt sich der kalkulierte Reparaturaufwand oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes und unterhalb des Wiederbeschaffungswertes (= 100 %-Bereich), richtet sich die Erstattung der Reparaturkosten gemäß Gutachten danach, ob das Fahrzeug nach dem Unfall verkehrssicher war[13] oder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt wurde[14] und anschließend mind. sechs Monate w...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 3. Muster Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht)

Rz. 5 Muster 5.3: Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht) Muster 5.3: Beginn Fahrverbot (Verkehrsstrafrecht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils bzw. Strafbefehls in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von einem Monat seit Eint...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Restwertangebot

Rz. 31 Muster 5.15: Restwertangebot Muster 5.15: Restwertangebot _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung übermittelt Ihnen anliegend ein Restwertangebot. Falls Sie das beschädigte bzw. zerstörte Fahrzeug noch nicht zu dem Restwert, den Ihr Gutachter ermittelt hat, verkauft haben, dann setzen ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster Quotenvorrecht

Rz. 34 Muster 5.17: Quotenvorrecht Muster 5.17: Quotenvorrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Gegenseite hält Ihnen eine Mithaftung von _________________________ % entgegen. Wir empfehlen Ihnen, den Schaden über Ihre Vollkaskoversicherung zu regulieren. Reichen Sie bitte Ihre Unterlagen mit einer entsprechenden Schaden...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall

Rz. 37 Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall Muster 5.19: Mietwagenkosten/Nutzungsausfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Mietwagenkosten und/oder Nutzungsausfall werden nur dann erstattet, wenn Sie das Fahrzeug während des Ausfalls hätten tatsächlich nutzen können. Wenn Sie sich also nach dem Unfall dazu entscheide...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 4. Erläuterungen

Rz. 36 Wenn eine Kaskoversicherung besteht, sollte der Mandant auch bei vermeintlich klarer Haftungslage darauf hingewiesen werden, dass bei teilweiser oder vollständiger Verweigerung der Schadensregulierung durch den Haftpflichtversicherer des Schädigers eine Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung in Betracht kommt. Der Schaden ist innerhalb von einer Woche beim Kask...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 8 Bei Abschluss eines Owi-Verfahrens wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h sollte der Mandant auf das Regelfahrverbot gem. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalogverordnung sowie auf die Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 5 StVG und die Möglichkeiten zum Punkteabbau gem. § 4 Abs. 7 StVG (beachte zu den Maßnahmenstufen und der Abkehr von der Warn- und Erziehungsfunktion BV...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Stundenverrechnungssätze

Rz. 41 Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze Muster 5.21: Stundenverrechnungssätze _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die gegnerische Haftpflichtversicherung will für den Fall, dass Sie keine Werkstattrechnung vorlegen, lediglich die Reparaturkosten nach den Stundenverrechnungssätzen von günstigen Alternativwerkstätten erstat...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / VI. Muster: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug)

Rz. 12 Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Strafverfahren im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Muster: Schadensermittlung

Rz. 19 Muster 5.10: Schadensermittlung Muster 5.10: Schadensermittlung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, reichen Sie uns bitte für die Ermittlung der Schadenshöhe ein Sachverständigengutachten wegen der voraussichtlichen Höhe der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten oder bei Schäden bis rund 850 EUR einen Kostenvoranschl...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall

Rz. 43 Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall Muster 5.22: Obliegenheitsverletzung vor Versicherungsfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, gegen Sie wird der Vorwurf _________________________ erhoben. Beachten Sie bitte in versicherungsrechtlicher Hinsicht, dass es sich hierbei um einen Verstoß gegen Obli...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Schmerzensgeld

Rz. 15 Muster 5.9: Schmerzensgeld Muster 5.9: Schmerzensgeld _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, informieren Sie uns bitte, wenn Ihre unfallbedingte Heilbehandlung abgeschlossen ist. Übersenden Sie uns bitte am Ende Ihrer Heilbehandlung folgende Unterlagen (= Verletzungstagebuch):mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 2. Erläuterungen

Rz. 14 Bei einem Verkehrsunfall zwischen Kraftfahrzeugen richtet sich die Haftung untereinander nach § 17 StVG. Danach hängt die Pflicht zum Schadensersatz insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. Maßgeblich ist die jeweils von den unfallbeteiligten Fahrzeugen ausgehende Betriebsgefahr, die zunächst gl...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / bb) Erläuterungen

Rz. 24 Bewegen sich die kalkulierten Brutto-Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert ./. Restwert), werden die Reparaturkosten gemäß Gutachten[10] oder die konkreten Reparaturkosten gemäß Rechnung erstattet. Für den Geschädigten bestehen keine Bindungen, wie er anschließend mit dem Fahrzeug umzugehen hat. Es kann zunächst nach Gutacht...mehr