Rz. 226
Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Beispiele zu den Voraussetzungen eines "Brandes":
▪ | nicht bei Zündkerzen oder Sicherungen; |
▪ | nicht bei Senk- und Schmorschäden (Kurzschlussschäden sind allerdings gem. § 12 Abs. 2 AKB bzw. A.2.2.6 AKB 2008 wiederum versichert); |
▪ | das Feuer braucht nicht das Fahrzeug selbst zu ergreifen: Schäden durch wegen eines Feuers herabfallende/umstürzende Teile reichen aus (OLG Düsseldorf VersR 1992, 567); |
▪ | Schäden durch oder beim Löschen sind ebenfalls umfasst (Prölss/Martin-Knappmann, VVG, § 12 AKB Rn 12); |
▪ | gerät ein Fahrzeug durch einen Unfall in Brand, besteht ebenfalls Teilkaskoschutz hinsichtlich des (zusätzlichen) Brandschadens. |
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