Rz. 226

Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat. Beispiele zu den Voraussetzungen eines "Brandes":

nicht bei Zündkerzen oder Sicherungen;
nicht bei Senk- und Schmorschäden (Kurzschlussschäden sind allerdings gem. § 12 Abs. 2 AKB bzw. A.2.2.6 AKB 2008 wiederum versichert);
das Feuer braucht nicht das Fahrzeug selbst zu ergreifen: Schäden durch wegen eines Feuers herabfallende/umstürzende Teile reichen aus (OLG Düsseldorf VersR 1992, 567);
Schäden durch oder beim Löschen sind ebenfalls umfasst (Prölss/Martin-Knappmann, VVG, § 12 AKB Rn 12);
gerät ein Fahrzeug durch einen Unfall in Brand, besteht ebenfalls Teilkaskoschutz hinsichtlich des (zusätzlichen) Brandschadens.

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