Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / Literaturtipps

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / dd) Daten der Verletzten

Rz. 225 Wie z.B. im Ausgangsfall (siehe Rdn 5) sind die Fragen nach den behandelnden Ärzten und deren Adressen für die weitere Schadensregulierung von Wichtigkeit. Rz. 226 Bei dieser Gelegenheit sollte sich der Anwalt auch zugleich eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben lassen. Diese benötigt er, um eigene Auskünfte bei den behandelnden Ärzten zu erhalten. Si...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (a) Angelegenheit "umfangreich oder schwierig"

Rz. 485 In Fällen, die schon vom Aktenumfang her einer Prozessakte gleichkommen, ist mindestens eine 1,5 Gebühr angemessen, in der Regel sicher auch eine 2,0 Gebühr, vereinzelt sogar eine 2,5 Gebühr jedenfalls dann, wenn mindestens eine ausführliche Besprechung stattgefunden hat (vergleichbar früher einer 10/10 Geschäftsgebühr und einer 10/10 Besprechungsgebühr). Das gilt be...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / a) Gegenwärtige Situation

Rz. 7 Wer die Schadensregulierung in Deutschland betrachtet, erinnert sich gerne an die Zeit zurück, als es noch eine friedliche Koexistenz zwischen Geschädigten bzw. deren Anwälten und der Assekuranz gab. Beide Seiten waren seinerzeit darum bemüht, einen nun einmal entstandenen Schaden so sachgerecht wie möglich auszugleichen. Rz. 8 Es galt, den Schaden schnell und unbürokra...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Verzögerliches Regulierungsverhalten

Rz. 110 Zu den Reizvokabeln des Verkehrsrechtes gehört der gegen Haftpflichtversicherer erhobene Vorwurf der verzögerlichen Regulierung (Diehl, zfs 2008, 12). Oft genug besteht aber begründeter Anlass, eine deutliche Schmerzensgelderhöhung wegen verzögerlicher Schadensregulierung durch den Versicherer oder gar dessen Zermürbungstaktik zu fordern (BGH VersR 1970, 134; OLG Dre...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / A. Vorbemerkung zur Personenschadenregulierung

Rz. 1 Die Regulierung von Personenschäden ist grundsätzlich verschieden von der Sachschadenregulierung. Bereits die fachliche Qualität der Sachbearbeiter der Versicherer ist eine wesentlich Bessere. Aber es findet auch viel mehr "orientalischer Basar" statt, es wird mehr taktiert und gepokert. Dies alles muss der Anwalt beherrschen. Rz. 2 Es ist ein fundamentaler Irrtum, die ...mehr

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zfs 12/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: 74. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht Ort: Hannover / Crowne Plaza Hannover Schweizerhof Datum: 5.3. – 4.7.2020 (6 Bausteine à 3 Tage, jeweils Do.-Sa.) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder AG Verkehrsrecht; RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung; Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen; Referendare/-innen // 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein // 2....mehr

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AGS 12/2019, Zeitliche Fest... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts ist der Rechtsschutzfall nicht in der versicherten Zeit eingetreten. Nach std. Rspr. des BGH entscheide über die zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalles allein der Tatsachenvortrag, mit dem der Versicherungsnehmer sein Rechtsschutzbegehren begründe. Das gelte im Vertragsrechtsschutz unabhängig dav...mehr

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zfs 12/2019, Nix Gwiss woass ma ned – oder: Was ist ein bedeutender Schaden?

Montag, 8:15 Uhr, ich betrete mein Büro. Nach einem "Guten Morgen" empfängt mich eine Mitarbeiterin mit den Worten, ich möge unbedingt eine Frau … zurückrufen, es gehe um ihren Führerschein. Gesagt, getan: Ich hole mir einen Kaffee und rufe also zurück. Völlig aufgelöst berichtet mir die Dame, sie habe einen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg erhalten und man habe ihr vorlä...mehr

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zfs 12/2019, Mithaftung bei Überschreitung der Annährungsgeschwindigkeit an eine Kreuzung (halbe Vorfahrt)

Hinweis Im Ergebnis hat der Bekl. den Unfall durch eine unangepasste Geschwindigkeit zu mindestens 1/3 mitverursacht und verschuldet. Zu beachten ist, dass der Bekl. sich nicht auf einer Vorfahrtsstraße befand, sondern dass für ihn lediglich die "halbe Vorfahrt" galt, d.h. dass er gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig war. Einmündungen, wie die hier streit...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / C. Checklisten zum materiellen Verkehrsrecht und weiteren Besonderheiten der Unfallregulierung in ausgewählten Nachbarstaaten Deutschlands

Rz. 57 Es ist daher unerlässlich, bei einem Auslandsunfall das materielle ausländische Verkehrsrecht zumindest in einem Überblick zu kennen. Folgende materielle Rechtsordnungen unserer europäischen Nachbarn sind daher im Überblick wie folgt zu skizzieren – wegen weiterer Einzelheiten ist allerdings je nach der Komplexität des Falles die Betreuung durch einen in dieser Rechts...mehr

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Autorenverzeichnis

Torsten Bendig, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Hamburg Dr. Oliver Brockmann Diplom-Ingenieur, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung, Kottenheim Jens Dötsch Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Andernach Dr. Matthias Franzke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versich...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Auflage 2013 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 25. Auflage 2018 Fischer, Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 66. Auflage 2019 Freyschmidt/Krumm, Verteidigung in Straßenverkehrssachen, 11. Auflage 2019 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und ...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / aa) Grundregel: Recht des Schadensortes (Art. 4 Abs. 1 Rom II)

Rz. 29 Ansprüche des geschädigten EU-Staatsbürgers aus unerlaubter Handlung oder der Gefährdungshaftung unterliegen nach Art. 4 Abs. 1 Rom II grundsätzlich dem Recht des Staates, in dem der Schaden eintritt, unabhängig davon, in welchem Staat das schadensbegründende Ereignis oder indirekte Schadensfolgen eingetreten sind. Erfasst werden die primären Folgen wie auch die indir...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VI. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Polen

Rz. 68 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach polnischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten. Teilweise liegen erste Urteile deutscher Gerichte zur Anwendung materiellen polnischen Rechts vor.[120] 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Das polnische Recht kennt zwar grundsätzlich eine verschuldensunabhängige Gefäh...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / cc) Engere Verbindung zu dem inländischen Recht (Art. 4 Abs. 3 Rom II)

Rz. 32 Ergibt sich aus der Gesamtheit der Umstände, dass die unerlaubte Handlung eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen als dem in den § 4 Abs. 1 oder 2 ROM II bezeichneten Staat aufweist, so ist das Recht dieses anderen Staates anzuwenden. Eine offensichtlich engere Verbindung mit einem anderen Staat könnte sich insbesondere aus einem bereits bestehenden Re...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 17 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

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§ 21 Einleitung

Rz. 1 Das Verkehrsstrafrecht ist im Verkehrsrecht von ganz entscheidender Bedeutung. Klagt beispielsweise ein Unfallbeteiligter nach dem Verkehrsunfall über Schmerzen gegenüber der herbeigerufenen Polizei, wird unabhängig von der Unfallverursachung von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Neben der Unfallregulierung ist der Anwalt dann auch als Verteidiger gefragt. Gle...mehr

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§ 24 Fahrlässige Körperverl... / 2. Gesundheitsschädigung

Rz. 4 Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines wenn auch nur vorübergehenden pathologischen Zustands.[2] Rz. 5 Gerade im Verkehrsrecht spielt die Erheblichkeit eine Rolle. Die Frage, ob eine erhebliche körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung vorliegt, bestimmt sich nicht nach dem subjektiven Empfinden des Geschädigten, sondern am Maßstab ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / V. Beratungspflichten in datenschutzrechtlicher Hinsicht

Rz. 52 Schwierig zu beurteilen ist die Frage, ob und in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seinen Mandanten auch bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Verkehrsrecht über damit verbundene datenschutzrechtliche Anforderungen aufzuklären hat. Im Regelfall dürfte davon auszugehen sein, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften von einem erteilten Auftrag,...mehr

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§ 45 Korrespondenz mit dem ... / C. Sachverständigengutachten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Insbesondere in Bußgeldverfahren, in denen ein Fahrverbot im Raum steht, sollte die Ordnungsgemäßheit der Messung bereits außergerichtlich mithilfe eines Sachverständigen geprüft werden. Gleiches gilt, wenn das Gericht ein Sachverständigengutachten eingeholt hat, dessen Ordnungsgemäßheit zu prüfen ist. Die gängigen Rechtsschutzbedingungen gewähren hierfür Deckung, der ...mehr

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§ 8 Sachschaden / IX. Auslagen für Telefon, Porti etc.

Rz. 452 Durch die Abwicklung des Schadensfalles entstehen dem Geschädigten in aller Regel Nebenkosten, deren Bezifferung schwierig ist und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann. Es handelt sich hierbei in erster Linie um die Positionen Für diese Positionen werden in aller Regel keine Belege ausgestellt bzw. nicht aufbewahrt. Die R...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / a) Überblick

Rz. 26 Welches Recht auf das außervertragliche Schuldverhältnis anzuwenden ist, wird in den Art. 4, 14 Rom II geregelt. Das nach diesen Vorschriften anzuwendende Recht ist nach Art. 15 Rom II insbesondere maßgebend fürmehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / VII. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in der Schweiz

Rz. 70 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach schweizerischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Der Halter haftet grundsätzlich unter dem Aspekt der Gefährdungshaftung (Art. 58 Abs. 1 SVG) – dies auch für andere Personen, die mit seinem Fahrzeug einen Schaden verursachen (§ 5...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / III. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Italien

Rz. 63 Folgende Besonderheiten[75] sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach italienischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten. 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Im italienischen Recht herrscht grundsätzlich das Verschuldensprinzip, wobei ein Verschulden sowohl zu Lasten des Fahrzeugführers als auch des (im Register eingetragenen) Eigent...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / I. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Rz. 58 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach belgischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatz gem. Art. 1382 ff. des ZGB nur bei einem Verschulden zu leisten ist, wobei bei einem technischen Defekt ein widerlegbares Verschulden vermutet wi...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / IV. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden

Rz. 64 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach niederländischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Es besteht eine verschuldensabhängige Haftung, die zu Lasten des Fahrzeughalters im Wege der Verschuldensvermutung zu einer Art Gefährdungshaftung ausgebaut worden ist. Bei einem...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / II. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Frankreich

Rz. 59 Folgende Besonderheiten sind bei dem Ersatz eines Schadensersatzanspruchs nach französischem Schadensersatzrecht bei einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Hier ist zu differenzieren: Bei der Verletzung einer Person besteht eine Art kausale Gefährdungshaftung von Fahrer und dem Halter als Obhutsinhaber gegenüber geschädigten nicht moto...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / d) Muster: Antrag auf Teilschmerzensgeld

Rz. 48 Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Die (Teil-) Schmerzensgeldklage ist zulässig. Soweit der Kläger mit seiner Klage ein Teilschmerzensgeld begehrt, handelt es sich in rechtlicher Sicht um eine Teilklage, weil der Kläger nur den Betrag des Schmerzensgeldes zugesprochen haben will, der ihm bis zur letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / V. Unabwendbarkeitsbeweis

Rz. 21 Vor der Neufassung des § 7 StVG durch das 2. Gesetz zur Modernisierung des Schadensersatzrechtes war die verschuldensunabhängige und damit sehr weit reichende Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG dadurch abgemildert, dass der Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 StVG den sog. Unabwendbarkeitsbeweis zugelassen hatte. Dieser Ausschluss behält seine weit reichende Wirkung nach de...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / 3. Wahlrecht des Geschädigten und "forum shopping" sowie "law shopping"

Rz. 48 Greifen die Grundsätze der oben genannten EuGH-Rechtsprechung ein, steht dem Geschädigten ein Wahlrecht zu. Er kann den ausländischen VR in den meisten Fällen auch an dessen Firmensitz oder am Unfallort im Ausland verklagen. Es wird also im Einzelfall zu prüfen und abzuwägen sein, welche Vorgehensweise für den Geschädigten am günstigsten ist. Diese Erwägungen sind auc...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / V. Checkliste bei einem Verkehrsunfall in Österreich

Rz. 67 Folgende Grundsätze sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach österreichischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten: 1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung Nach § 5 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetztes (EKHG) haftet der Halter eines Kraftfahrzeuges für den Ersatz von Schäden, die dadurch entstehen, dass bei dem Betrieb e...mehr

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§ 4 Quotenbildung / d) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 158 Ereignet sich ein Unfall im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einem Fahrstreifenwechsel, spricht gegen den Fahrstreifenwechsler der Beweis des ersten Anscheins, der einen schuldhaften Verstoß gegen § 7 Abs. 5 StVO begründet.[183] Für eine solche typische Konstellation eines Fahrstreifenwechsels spricht der Umstand, dass sich das Fahrzeug des Unf...mehr

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Vorwort

Wir freuen uns, dass die Erweiterung unseres Formularbuches auf die Bereiche des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts in der Praxis einen so regen Zuspruch gefunden hat und setzen diese Erweiterung gerne in der 8. Auflage fort. Diese beinhaltet zahlreiche Ergänzungen und Aktualisierungen unter Berücksichtigung der bis Juli 2019 veröffentl...mehr

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§ 8 Sachschaden / VII. Rechtsanwaltskosten

Rz. 430 Dass der Schädiger dem Geschädigten auch die durch die außergerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts verursachten Kosten zu erstatten hat, wurde zwar vom BGH früher abgelehnt,[573] ist nunmehr jedoch absolut herrschende Meinung.[574] Dies kann selbst dann gelten, wenn die Gegenseite eine Haftung dem Grunde nach anerkannt hat.[575] Entscheidend für den dabei zu b...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / 3. Verfolgung der Geschäftsgebühr im Gerichtsverfahren

Rz. 50 Der Anwalt wird i.d.R. gehalten sein, die entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten als materiell-rechtliche Schadensposition einzuklagen. Dabei sind die nachfolgenden Grundsätze zu beachten: Rz. 51 Wird der beim Verkehrsunfall entstandene Schaden mit der Klage geltend gemacht, sind die als Geschäftsgebühr erfassten Rechtsanwaltskosten eng mit der Hauptsache verbun...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / dd) Vereinbartes Recht (Art. 14 Rom II)

Rz. 35 Gem. Art. 14 Abs. 1 Rom II können die Parteien auch nach dem Unfall vereinbaren, welches sachliche Recht zur Anwendung gelangen soll. Diese Vereinbarung geht den oben genannten Vorschriften vor, lässt den Übergang von Ansprüchen auf Dritte allerdings unberührt. Kann so eine Vereinbarung außergerichtlich nicht erzielt werden, mag es sich unter dem Gesichtspunkt der Pro...mehr

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

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zfs 11/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Frankfurt – insbesondere des Spezialsenats in Darmstadt – in Verkehrssachen Referent: Guido Kirchhoff, Vorsitzender Richter am OLG, Frankfurt a.M. Ort: Darmstadt/Welcome Hotel Datum: Freitag, 13.12.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxistipps Personenschaden Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, F...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zu versicherungsrechtlichen Fragen mit verkehrsrechtlichem Bezug. Teil 11 Vortrag gehalten beim 4. Verkehrsrechtssymposium Mainz, 19.10.2019, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV. Den 2. Teil des Beitrags lesen Sie in der nächsten Ausgabe der zfs.

A. Herbeiführung des Versicherungsfalles, § 81 VVG. BGH v. 22.6.2011 – IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037: "Kürzung auf Null" I. Sachverhalt Der Kläger machte gegen den beklagten Versicherer Kaskoansprüche wegen der Beschädigung seines Pkw i.H.v. 6.422,43 EUR geltend. Am 13.7.2008 wurde der Pkw gegen 7.15 Uhr beschädigt, als der Kläger in einer leichten Linkskurve von der Fahrbahn...mehr

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zfs 11/2019, Der Verkehrsanwalt und die Rechtsschutzversicherung

Die Entscheidung des BGH vom 14.8.2019, AZ IV ZR 279/17, reiht sich ein in eine Serie von Entscheidungen, die das Verhältnis des im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalts mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten nachhaltig beeinflussen. In dem Urteil ging es zunächst um ein Bußgeldverfahren, in dem der Verteidiger für den Betr. ein Gutachten über die Ordnungsgemäßheit der M...mehr

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FF 11/2019, Kindergrundrech... / 2. Für welche Rechtsbereiche spielt die Diskussion über die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten eine Rolle?

Da die Grundrechte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die gesamte Rechtsordnung ausstrahlen, sind auch die grundrechtlich geschützten Belange von Kindern umfassend zu berücksichtigen. Es geht also nicht nur um Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe. Rechtlich und politisch besonders sensibel sind jene Gebiete, auf denen durch die explizite Verankerung v...mehr

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zfs 11/2019, Kein Mobiltelefonverstoß ohne Benutzung

Hinweis "Vorgeworfen wird meinem Mandanten ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO. Nach der genannten Norm darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzt werden, wenn (Ziffer 1 der Norm) hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird." Die obergerichtliche Rechtsprechung dahingehend, dass...mehr

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zfs 11/2019, Nutzungsausfal... / 3 Anmerkung:

Vgl. AG Würzburg, zfs 2016, 683 ff. 1. Der zur Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung erforderliche Tagessatz, der mit der Nutzungsausfallzeit zu multiplizieren ist, wird durch die Heranziehung der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ermittelt. Diese Tabelle ist ein unentbehrliches Hilfsmittel um festzustellen, welchen Wert die Einsatzfähigkeit des Unfallfahrzeugs für...mehr

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zfs 10/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Wahrnehmbarkeit bei Unfallflucht und Neues zu behördlichen Messverfahren Referenten: Bernd Deeken, Dipl.-Ing., ö. b. u. v. Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle, Sachverständiger für Fahrzeugtechnik, Unfallanalytiker, Oldenburg; Thorsten Reuß, B. Eng., Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rot...mehr

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§ 1 Verkehrszivilrecht / Literaturtipps

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