Rz. 63

Folgende Besonderheiten[75] sind bei dem Ersatz eine Schadensersatzanspruchs nach italienischem Schadensersatzrecht nach einem Verkehrsunfall zu beachten.

1) Gefährdungs- und Verschuldenshaftung

Im italienischen Recht herrscht grundsätzlich das Verschuldensprinzip, wobei ein Verschulden sowohl zu Lasten des Fahrzeugführers als auch des (im Register eingetragenen) Eigentümers vermutet wird.[76] Bei einem Unfall mehrerer Kfz wird vermutet, dass jeder Fahrer gleichermaßen hierzu beigetragen hat – dies führt bei einem Unfall mit zwei Kfz erst einmal zu einer Haftung mit Verschuldensvermutung von 50 % je Unfallbeteiligtem, es sei denn einer von ihnen kann beweisen, dass er alles Erdenkliche getan hat, um den Unfall zu verhindern.[77]

Eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen besteht nur dann, wenn diesen – anders als im deutschen Recht – auch ein Verschulden trifft.

2) Fahrzeugschaden

Die Abrechnung kann i.d.R. auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags erfolgen. Die Umsatzsteuer ist nach italienischem Schadensrecht auch bereits dann zu ersetzen, wenn noch keine Reparatur durchgeführt wurde, solange das Fahrzeug nicht zum Betrieb des Geschädigten gehört und er vorsteuerabzugsberechtigt ist. In der Praxis wird aber häufig eine Mehrwertsteuer nur bei einem Nachweis erstattet.[78] In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass der ausländische Geschädigte sein Fahrzeug im Heimatland reparieren lassen kann und die dabei anfallenden Kosten ersetzt erhält.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ersetzt. Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis wird i.d.R. nicht anerkannt.

Ein merkantiler Minderwert wird nur in seltenen Fällen ersetzt, da bei den Gerichten die Auffassung vorherrscht, dass bei den modernen Reparaturmethoden i.d.R. kein Mangel verbleibt. Ausnahmen werden als sog. "faktischer merkantiler Minderwert", d.h. wenn tatsächlich ein geringerer Verkaufspreis erzielt wurde, anerkannt[79] – oder wenn ausnahmsweise trotz einer Reparatur weiterhin sichtbare Schäden verbleiben, ersetzt.[80] Daneben wird in der Rechtsprechung zunehmend ein merkantiler Minderwert erstattet, wenn tragende Teile bei einem maximal 12 Monate alten Kfz beschädigt werden.[81]

3) Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten

Die Kosten eines Sachverständigen werden außergerichtlich i.d.R. nicht ersetzt. Auch die Gerichte lehnen diese Schadensposition überwiegend als "indirekter Schaden" ab. Allerdings beauftragen italienische Versicherer auf Anfrage auch einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung des Schadens.

Nach der aktuellen Rechtsprechung werden Mietwagenkosten sowohl für berufliche wie private Zwecke während eines angemessenen Ausfallzeitraums erstattet.[82] In der außergerichtlichen Regulierungspraxis wird dagegen noch unterschieden: So werden Mietwagenkosten i.d.R. nur bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug anerkannt. Bei Privatpersonen werden diese Kosten i.d.R. nur erstattet, wenn diese wegen einer Behinderung auf die Nutzung des Fahrzeuges angewiesen sind. Bei Anmietung eines Transportanhängers werden die Kosten bei konkretem Nachweis ersetzt. Ein Nutzungsfall wird dagegen sowohl bei privat wie auch gewerblich genutzten Fahrzeugen anerkannt. Der Tagessatz liegt bei 15–50 EUR.[83] Eine Unkostenpauschale wird nicht anerkannt.[84] Erforderlich sind vielmehr konkrete Nachweise.

4) Schmerzensgeld

Ein Schmerzensgeldanspruch wird anerkannt. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach der sog. Mailänder Tabelle,[85] die je nach Fall einen Mindest- und einen Höchstbetrag auswirft, nach dem die Gerichte anhand spezifischer Faktoren die konkrete Höhe berechnen. Dabei werden im Rahmen einer einheitlichen Betrachtung die Kategorien des moralischen Schadens (immateriell gemessene Unannehmlichkeiten), des biologischen Schadens als feststellbare Verletzungsfolgen und des existenziellen Schadens berücksichtigt.[86]

Bei geringfügigen Verletzungen und einer MdE unter 10 % gilt allerdings Art. 139 des Versicherungsgesetzes mit einer eigenen Tabelle.

 

Hinweis

Eine Haftungsfalle ergibt sich daraus, dass die Rechtsprechung den Schmerzensgeldanspruch als Bestandteil des Nichtvermögensschadens behandelt. Wird der Sachschaden vorab in Deutschland eingeklagt, könnte davon auch ein Schmerzensgeld erfasst werden (insbesondere bei einem Teilabfindungsvergleich).

Nahen Angehörigen von verstorbenen Unfallopfern kann ein Hinterbliebenenschmerzensgeld zugesprochen werden, welches sich i.d.R. auch nach der Mailänder Tabelle richtet.

5) Verdienstausfall

Ein unfallbedingter Verdienstausfall wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens erstattet. Maßgeblich ist. i.d.R. das Nettoeinkommen. Vom Schadensersatz wird auch ein sog. Chancenverlust bzw. ein verzögerter Eintritt in das Erwerbsleben erfasst. Ein Haushaltsführungsschaden wird nicht ersetzt. Erstattet wird dagegen der Ausfall eines getöteten Elternteils, welches im Haushalt gearbeitet und dadurch eine Unterhaltspflicht erfüllt hat.[87]

6) Anspruchsübergang ...

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