Beschlagnahme eines Autos in Italien kann zum Ende der Kfz-Steuerpflicht führen
Vor dem FG Münster wurde folgender Fall verhandelt: Der Kläger unterhielt neben seinem inländischen Wohnsitz auch einen weiteren Wohnsitz in Italien. Am 6. Januar 2020 ereignete sich ein Verkehrsunfall in Italien. Der Kläger fuhr dabei ein im Inland zugelassenes Kraftfahrzeug.
Beschlagnahmung des Fahrzeugs in Italien
Infolge der Ermittlungen zum Unfall beschlagte die italienische Polizei (Carabinieri) das Fahrzeug. Zudem wurde der Führerschein des Klägers mit der Begründung eingezogen, der Kläger habe das Fahrzeug aufgrund seines Wohnsitzes in Italien zulassen müssen. Der Kläger konnte daher ab diesem Zeitpunkt das Fahrzeug nicht mehr nutzen.
Schlussendlich entschied sich der Kläger aufgrund drohender erheblicher Ummeldungskosten, das Fahrzeug verschrotten zu lassen. Die entsprechende Genehmigung kam am 20.6.2020. Dem Kläger wurden erst dann die Fahrzeugpapiere wieder ausgehändigt und er konnte das Fahrzeug zum 14.7.2020 bei der inländischen Zulassungsbehörde abmelden.
Ende der Kfz-Steuerpflicht
Der Kläger wies auf den Sachverhalt hin und beantragte beim Hauptzollamt das Ende der Steuerpflicht zum 6.1.2020. Doch das Hauptzollamt stellte als Ende der Steuerpflicht den Zeitpunkt der Verschrottung am 20.6.2020 fest. Die Klage hiergegen hatte Erfolg.
FG Münster, Urteil v. 14.4.2023, 10 K 824/22 Kfz, veröffentlicht mit dem Mai-Newsletter des FG Münster
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
409
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
282
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
224
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
164
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
159
-
Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
133
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
114
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
112
-
Aufwandsentschädigung an einen ehrenamtlich tätigen Ortsvorsteher
111
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
102
-
Grundstücksübertragung mit Anrechnung auf zukünftige Zugewinnausgleichsforderung
21.05.2026
-
Alle am 21.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
21.05.2026
-
Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist nicht verfassungswidrig
20.05.2026
-
Umqualifizierung von vermögensverwaltenden Einkünften
20.05.2026
-
Aufzeichnungspflicht für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer
18.05.2026
-
Ausschüttung von Gewinnen aus der Zeit vor Auflösung der Gesellschaft nach Liquidationsbeginn
18.05.2026
-
Ausgleichszahlungen nach § 35 Abs. 2, § 295 Abs. 2 InsO sind keine Betriebsausgaben
18.05.2026
-
Vorbesitzzeiten von Schwesterpersonengesellschaften bei § 6b-Rücklage
18.05.2026
-
Kindergeld bei anlassbezogener Freistellung eines Diplom-Finanzwirts
18.05.2026
-
Alle am 15.5.2026 veröffentlichten Entscheidungen
15.05.2026