a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

 

Rz. 12

Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.

b) Fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz

 

Rz. 13

Dieser fahrzeugbezogene Rechtsschutz bietet Rechtsschutzdeckung dem Eigentümer, Halter, berechtigten Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge