a) Personenbezogener Verkehrs-Rechtsschutz
Rz. 12
Der Versicherungsschutz setzt neben der Versicherteneigenschaft voraus, dass das Kraftfahrzeug – mit Ausnahme des angemieteten Selbstfahrervermietfahrzeuges – im Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
b) Fahrzeugbezogener Verkehrs-Rechtsschutz
Rz. 13
Dieser fahrzeugbezogene Rechtsschutz bietet Rechtsschutzdeckung dem Eigentümer, Halter, berechtigten Fahrer und Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen