Der Beitrag ist die gekürzte Wiedergabe des gleichnamigen Vortrags, der auf dem 1. Verkehrsrechtssymposium der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV am 15.10.2016 in Mainz gehalten wurde. Über eine rechtsgutsorientierte Auslegung werden Argumentationslinien aufgezeigt, anhand derer die Reichweite, das Pflichtenprogramm und die Strafzumessung bei der Unfallflucht (§ 142 StGB) näher bestimmt werden können.

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