Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Lasermessgerät LTI 20/20 TruSpeed

Rz. 17 Das Laserhandgerät LTI 20/20 TruSpeed (Laserpistole) der amerikanischen Firma Lasertechnology Inc. wird in vielen Bundesländern für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung genutzt. Bei diesem Lasergerät sind in letzter Zeit viele Fehler aufgetreten. So wurde in Tests ein sog. Abgleiteffekt bei diesem Gerätetyp festgestellt.[21] Bei diesem Abgleiteffekt wird durch das Ab...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Rz. 226 In § 48a FeV ist unter Bezugnahme auf § 6e StVG geregelt, dass das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre heruntergesetzt werden kann. Fahranfänger können hiernach also ihre Fahrerlaubnisprüfung ein Jahr früher ablegen. Diese Fahranfänger erhalten nach erfolgreicher Fahrerlaubnisprüfung eine sog. Prüfungsbescheinigung, v...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Regress des Kaskoversicherers bei Rettungskosten

Rz. 447 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.58: Regress des Kaskoversicherers bei Rettungskosten Ihre Verweigerung der Erstattung der Rettungskosten bei dem Ausweichen vor einer Kollision mit einem Kleintier ist zu beanstanden. Zwar trifft es zu, dass mein Mandant lediglich einem Kleintier ausgewichen ist, es deswegen zu dem Versicherungsfall gekommen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Geschwindigkeitsüberschreitung

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 72 OWiG

Rz. 73 Gem. § 72 OWiG kann das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss die Ordnungswidrigkeitenangelegenheit entscheiden. Gem. § 72 Abs. 1 OWiG ist erforderlich, dass der Betroffene und die Staatsanwaltschaft dem Beschlussverfahren nicht widersprechen. Das Gericht kann lediglich gegen den Widerspruch des Betroffenen im Beschlusswege entscheiden, wenn es den Betroff...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) OWi-Verfahren

Rz. 84 In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt die Einstellung gem. § 47 OWiG in Betracht. Maßgebend ist das Opportunitätsprinzip. Gem. § 47 Abs. 1 OWiG liegt die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit im Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei der Verfolgungsbehörde anhängig ist, kann die Verfolgungsbehörde das Verfahren gem. § 47 Abs. 1 OWiG einstellen. D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Entschädigung von Nutzungsausfall

Rz. 328 Entschädigung von Nutzungsausfall wird gewährt für die angemessene Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, wenn der Geschädigte ein Mietfahrzeug nicht in Anspruch nimmt. Dies ist durch die Rechtsprechung seit Jahren anerkannt.[395] Für die Bestimmung der Nutzungsausfallentschädigung gilt die Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner. Bei 5 Jahre alten Fahrzeugen erfol...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Kürzung auf Null

Rz. 406 Der VR kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den VN in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen – so insbesondere bei absoluter Fahruntüchtigkeit im Bereich der Kraftfahrtversicherung. Dazu bedarf es jedoch immer der Abwägung der Umstände des Einzelfalles.[507] Wer dem VR aber das Recht zusprechen möchte, bei einer grob fahrläs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _________________________ aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die dem Betroffenen vorgeworfene Tat ist verjährt. Sofern Sie davon ausgehen, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Auffahrunfall im fließenden Verkehr

Rz. 375 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.28: Auffahrunfall im fließenden Verkehr Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer musste das Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten. Auf das ordnungsgemäß angehaltene Fahrzeug fuhr der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeug...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Vorfahrtsmissachtung durch Einfahrenden

Rz. 379 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.32: Vorfahrtsmissachtung durch Einfahrenden Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs fuhr vom Parkplatzbereich auf die vorfahrtsberechtigte Straße in den fließenden Verkehr ein und es kam zur Koll...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Beispiele für Geschwindigkeitsverstöße

Rz. 20 Entsprechend der Tabelle 1 zu der lfd. Nr. 11 des Bußgeldkatalogs (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) führen folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen zu folgenden Sanktionen:[29] c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw, Motorräder)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemeines

Rz. 227 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 228 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So werden z.B....mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperre (3 Punkte)

Rz. 234 Handelt es sich um eine Straftat, bei der die Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber eine isolierte Sperre angeordnet wird, erfolgt eine Bewertung mit drei Punkten (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 StVG). Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeVmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Antrag auf Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 180 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.11: Antrag auf Entbindung des Betroffenen von seiner Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Betroffenen von seiner Verpflichtung zum Erscheinen im Termin zur mündlichen Verhandlung vom _________________________ zu ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Allgemein

Rz. 183 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung. Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße zu zahlen. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung

Rz. 377 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.30: Vorfahrtsmissachtung bei Vorfahrtsregelung Zur genannten Unfallzeit befand sich das Fahrzeug des Mandanten an dem im beigefügten Fragebogen genannten Unfallort. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs befand sich auf der vorfahrtsberechtigten Straße. Das seitens Ihres VN beteiligte Fahrzeug nähert...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahruntüchtigkeit

Rz. 33 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB sowie die Frage, ab welcher THC- oder Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. Insbesondere bezüglich der Cannabisgrenzwerte hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet. Es bleibt abzuwarten, wann oder ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Tilgung

Rz. 237 In § 29 Abs. 1 Nr. 1–3 StVG sind je nach Schwere des Verstoßes folgende feste Tilgungsfristen ohne Tilgungshemmung geregelt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Berufliche Härte und Nachteile

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Lange Dauer des Verfahrens

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Besonderheiten der Hauptverhandlung im OWi-Verfahren

Rz. 88 Gem. § 73 Abs. 1 OWiG ist der Betroffene zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann gem. § 73 Abs. 2 OWiG den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung vom persönlichen Erscheinen entbinden, wenn er sich zur Sache geäußert hat oder erklärt hat, dass er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde und seine Anwesenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO

Rz. 92 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[168]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 12. Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 182 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.13: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, die Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, festgesetzt im Urteil des _________________________ vom _________________________ (Az. _________________________), aufzuheben, hilfsweise um _______________________...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 14. Gesuch um Ratenzahlung

Rz. 185 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.16: Gesuch um Ratenzahlung In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird für den Verurteilten gebeten, diesem zu gestatten, die Strafe/Buße in monatlichen Raten von _________________________ EUR zu zahlen, beginnend mit dem _________________________. Aufgrund der wirtschaf...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Regresshöchstbeträge, §§ 5, 6 KfzPflVV

Rz. 420 Bei einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles ist gem. § 5 Abs. 3 KfzPflVV in den dort angeführten Fällen eine Vereinbarung in den AKB über eine Leistungsfreiheit bis zu einer Höhe von 5.000 EUR zulässig. Ein unbegrenzter Regress ist allerdings möglich, wenn der Fahrer das Fahrzeug durch eine strafbare Handlung erlangt hat. Bei einer Obliegen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / j) Gegner auf Gegenfahrbahn

Rz. 383 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.35: Gegner auf Gegenfahrbahn Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Entgegen kam das bei Ihnen versicherte Fahrzeug. Der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs geriet auf die – aus seiner Fahrtrichtung gesehen – linke Fahrbahn, d.h. die ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Absolute Fahruntüchtigkeit

Rz. 35 Bei einem Promillewert von 1,1 oder höher liegt bei jedem Kraftfahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor; auf Ausfallerscheinungen oder aber Fahrfehler kommt es ab diesem Wert von 1,1 ‰ nicht mehr an.[63] Auch der Führer eines E-Scooters weist ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit i.S.d. § 316 StGB auf. Insoweit gilt die auf Kraftfahrzeuge angewendete Rechts...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Punkteabbau

Rz. 243 Bei einem Punktestand von 1–5 Punkten in dem Fahreignungsregister ist eine Punktereduzierung um lediglich einen Punkt möglich (§ 4 Abs. 7 StVG). Hierzu muss der Fahrerlaubnisinhaber freiwillig ein sog. Fahreignungsseminar besuchen. Auch hier gilt das Tattagprinzip für die Höhe des Punktestandes. Ein solches Fahreignungsseminar führt jedoch nur einmal innerhalb von fü...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Rz. 247 Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis richtet sich nach § 20 FeV. Nach § 20 Abs. 1 FeV gelten für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung die Vorschriften für die Ersterteilung, mit der Besonderheit, dass der Antragsteller vorbehaltlich der Regelung des § 20 Abs. 2 FeV nach § 15 FeV keine Fahrerlaubnisprüfung machen muss. Der Antrag auf Neu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Abkürzung Fahrverbot und ein Fahrverbot bei wiederholten Verstößen

Rz. 131 OLG Düsseldorf NZV 1998, 298 (auch bei mehreren selbstständigen Handlungen, für die der Bußgeldkatalog jeweils ein Regelfahrverbot vorsieht, ist nur ein Fahrverbot anzuordnen) Wird ein Fahrverbot rechtskräftig, ist zu beachten, dass es mit der amtlichen Verwahrung des Führerscheins beginnt. Bis zu einem Urteil bleibt die Zuständigkeit der den Bußgeldbescheid erlassend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Regulierung von Personenschäden/Schwerstverletzungen

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vermehrte Bedürfnisse

Rz. 336 Vermehrte Bedürfnisse sind gem. § 843 Abs. 1 BGB auszugleichen. Vermehrte Bedürfnisse können sein:[425] Prothesen, Kleidung, Benutzung von Verkehrsmitteln, Umbaukosten für Fahrzeuge bis zur Erstattung der Kosten für behindertengerechtes Wohnen, z.B. bei Querschnittslähmung.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein

Rz. 186 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _________________________ VN: _________________________ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _________________________ Ereignis vom: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung des Fahrzeugführers gem. §§ 18, 19a StVG

Rz. 285 Der vom Halter des Kfz oder Anhängers verschiedene Fahrer haftet nur im Rahmen vermuteter Verschuldenshaftung. Es handelt sich um Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. Der Entlastungsbeweis betrifft sämtliche Tatsachen, die als Schuld in Betracht kommen. Ungeklärtes geht zu Lasten des Fahrers.[299] Die Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden regelt sich wie...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Kürzung des Sachverständigenhonorars

Rz. 387 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.39: Keine Kürzung der Abschleppkosten im Prozess Selbst wenn der Vortrag der Gegenseite zutrifft und das Abschleppunternehmen zu hohe Kosten oder gar einen nicht erforderlichen Aufwand abgerechnet hätte, kann dies der Klägerseite vorliegend nicht entgegengehalten werden: Übergibt nämlich der Geschädigte, wie...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Beim Selbstständigen

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 188 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Repräsentant in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

Rz. 425 Dem VN wird nicht jedes Verhalten nach Maßstab des § 278 BGB, sondern vielmehr dasjenige seines sog. Repräsentanten oder Wissenserklärungsvertreters, daneben auch die Kenntnis eines sog. Wissensvertreters zugerechnet.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftungsquote beim Leasingfahrzeug

Rz. 386 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.38: Haftungsquote beim Leasingfahrzeug Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung muss sich unsere Mandantschaft ein etwaiges Verschulden des Fahrers ihres Fahrzeugs nicht entgegenhalten lassen. Es werden Schadensersatzansprüche der Leasinggeberin als Sicherungseigentümer bzgl. des unmittelbaren Fahrzeugs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Kürzung bei Stundenverrechnungssätzen

Rz. 389 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.41: Kürzung bei Stundenverrechnungssätzen Die von Ihnen bei den Stundenverrechnungssätzen vorgenommene Kürzung ist zu beanstanden. Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH (BGH NJW 2003, 2086) hat unsere Mandantschaft grds. einen Anspruch auf Erstattung auf die Löhne, die in einer markengebundenen Fachwer...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Checkliste: Ermittlung des Erwerbsschadens

Rz. 341 Der Erwerbsschaden sollte gem. folgender Checkliste berechnet werden:[431]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Erste Maßnahmen

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Schmerzensgeld und Mitverschulden

Rz. 347 Ein etwaiges Mitverschulden muss der Verletzte sich gem. § 254 BGB auf seinen Schmerzensgeldanspruch anrechnen lassen. Es erfolgt jedoch keine quotenmäßige Kürzung. Vielmehr wird das Schmerzensgeld bemessen unter Berücksichtigung des Mithaftungsanteils.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _________________________ VN: _________________________ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt. Wegen der Bemühungen ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Regress des Versicherers

Rz. 427 Soweit der leistungspflichtige VR gegenüber dem VN oder mitversicherten Personen ganz oder teilweise von der Leistungspflicht befreit ist, berührt dies grds. nicht den Anspruch des Geschädigten, sondern hat nur Wirkung im Innenverhältnis zum VN und zu mitversicherten Personen mit der Maßgabe, dass diesen gegenüber Regress genommen werden kann. Leistet der VR, so geht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 290 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körperliche und seelische Verfassung des Verletzten wie Schmerzen, Unbehagen, Bedr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 51 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[99] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[100] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusam...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Neuwertabrechnung

Rz. 391 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.43: Neuwertabrechnung Entgegen Ihrer Auffassung steht meinem Mandanten der Neuwert des durch den Unfall beschädigten Fahrzeugs zu. Entgegen einer früheren Auffassung in der Rechtsprechung wird die Neuwertigkeit des Fahrzeugs auch bei einer über einen Monat liegenden Nutzungszeit bejaht, sofern diese den Zeit...mehr