Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 10/2025, Hinterbliebenengeld und Schockschaden1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1 Stunde Fortbildung.

Erfahrungen, Überlegungen und Abgrenzungen Vortrag zum Arbeitskreis III auf dem 63. Verkehrsgerichtstag I. Einleitung Das im Jahr 2017 eingeführte Hinterbliebenengeld ist in der aktuellen Praxis nach wie vor eine eher unbekannte Anspruchsgrundlage. Das mag vielfältige Gründe haben. An hervorgehobener Stelle ist auch an die Tatsache zu denken, dass der klassische verkehrsrechtl...mehr

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zfs 10/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Verkehrsrecht Aktuell I/2026 Online * 4. März 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Verkehrsrecht Aktuell II/2026 Online * 18. November 2026 * 5,0 Std. FAOSAVE THE DATE Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2026 Köln/Online, 24....mehr

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zfs 10/2025, Unerlaubte Nutzung eines Sonderfahrstreifens

Hinweis "Der Verkehrsunfall ist auf einen ausschließlichen Verkehrsverstoß des Beklagten zu 1) zurückzuführen. Der Beklagte zu 1) ist aus seiner Halteposition in zweiter Reihe in den fließenden Verkehr eingefahren. Dabei gilt zu Lasten des Beklagten zu 1) zwar § 10 S. 1 StVO nicht in direkter Anwendung. Wegen der vergleichbaren Gefahrenlage hat er dessen Sorgfaltsanforderung...mehr

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zfs 10/2025, Hinterbliebene... / 8. Zusammenfassung

Das Hinterbliebenengeld hat sich – obgleich systemfremd – als eigenständiger Anspruch etabliert und dürfte als erfolgreich in der Entschädigung, weniger Linderung, seelischen Leids von Menschen mit besonderem Näheverhältnis zum Getöteten sein. Allerdings scheint in der Praxis das Hinterbliebenengeld noch relativ unbekannt zu sein. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit de...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.1 Medienauftritte

Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen oder ihrer Organe dürfen sich in Wort und Bild unter Angabe von Name und Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Vereins und/oder der Beratungsstelle und eigener Funktion im Verein in den Medien äußern (z. B. Presseinterviews, Diskussionen in Rundfunk und Fernsehen). Die Schaltung eines sachlich gestalteten Werbefilms ist erlaubt.[1]...mehr

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zfs 10/2025, Schäden über Schäden oder Der ist doch versichert

Nun freut sich der Schadensrechtler natürlich, wenn ihm ein Schadensfall angetragen wird und er gegenüber der Gegenseite – meist ein finanzstarker Versicherer – Ansprüche formulieren kann und dieser in die Regulierung eintritt. Das gilt vor allem für die "Blech-Fälle". Nun gibt es Mandanten, die Schadensfälle antragen, für die aber keiner haftet bzw. eine Haftung nur aus Ver...mehr

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zfs 09/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7,5 Std. FAO + opt. Zusatzseminar 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/VAT2025 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 202...mehr

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zfs 09/2025, Europäische Verkehrsrechtstage

In diesem Jahr finden zum 24. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage statt. Nachdem diese im letzten Jahr in Porto stattfanden, wird der Veranstaltungsort in diesem Jahr wieder nach Osteuropa ziehen, und die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in Bukarest stattfinden. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik besc...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / VI. Fazit

Dem Versicherer steht bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls nach der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung eine Prüffrist von 4 bis 6 Wochen zu, wobei sich diese Frist in Sonderfällen verlängern kann. Klagt der Geschädigte verfrüht, sind ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Autor: RA Falk H. Böhm, FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Köln zfs 9/2025, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unmittelbarer Kontrahierungszwang.

Rn 18 In den Fällen des unmittelbaren Kontrahierungszwangs ergibt sich dieser direkt aus einer gesetzlichen Vorschrift: Verkehrsrecht § 10 AEG; §§ 22, 47 IV PBefG; 21 II 3 LuftVG. Telekommunikationsrecht § 15 IV PostG; §§ 23 ff TKG. Energierecht § 17 EnWG; § 7 I EEG 2017; § 4 II KWKG 2002. Versicherungsrecht § 5 II, IV PflVG; § 199 II VVG. Sozialrecht § 110 I Nr 1 SGB XI. Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Quoten.

Rn 37 Die Abwägung bei § 254 bildet also weithin ein Ergebnis der Schätzung durch den Tatrichter (u. Rn 50). Daher tut die Praxis gut daran, bei der Festsetzung der Quoten nicht eine Genauigkeit vorzutäuschen, die es nicht geben kann. Folglich sollten nur runde %-Sätze (10, 20 % usw) oder Brüche mit kleinem Nenner (1/2, 1/3, 1/4, 1/5) angegeben werden. Zu den im Verkehrsrech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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zfs 09/2025, Halterhaftung beim E-Scooter?

Hinweis Es wird bestritten, dass es am 13.6.2025 um 13.30 h in Offenbach am Main zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, an dem der bei der Beklagten haftpflichtversicherte E-Scooter mit dem Versicherungskennzeichen 1234 HHH beteiligt gewesen ist. In Abrede gestellt wird zudem, dass sich der Unfall in der Elisabethenstraße in Höhe der Hausnummer X ereignet haben soll. Zudem wi...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 126 Die rechtliche Ausgestaltung dieser Abrechnungsgrundsätze ist je nach Versicherer unterschiedlich: Zum Teil wird dem Anwalt vom Versicherer der Abschluss einer Gebührenvereinbarung angeboten, die dann für alle künftigen Fälle bis zu ihrer Kündigung bzw. bis zu einer abweichenden Abrechnung durch den Anwalt gilt. Andere Versicherer haben die Abrechnungsgrundsätze in F...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / II. Herleitung, Zweck und Reichweite des Umgangsrechts

Das einfachgesetzlich in § 1684 Abs. 1 BGB geregelte Umgangsrecht ist durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützt.[8] Es ermöglicht – so das Bundesverfassungsgericht – "dem umgangsberechtigten Elternteil, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Absprache fortlaufend zu überzeugen, ...mehr

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Vorwort

Die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gehört bis heute zum "Brot und Butter"-Geschäft vieler, gerade kleinerer und mittelständischer, Rechtsanwaltskanzleien. Dass eine effektive Bearbeitung des jeweiligen Auftrages – hierzu gehören Fälle aus dem Zivilrecht genauso wie solche aus dem Ordnungswidrigkeiten-, dem Straf- und Fahrerlaubnisrecht – fundierte Kenntnisse der jewei...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / b) Rechte des Mitverteidigers

Der StB als Mitverteidiger hat im Zwischen- und Hauptverfahren prinzipiell identische Rechte wie der Rechtsanwalt bzw. Rechtslehrer. Dies sind zuvörderst das Akteneinsichtsrecht (§ 147 StPO, das Verkehrsrecht (§ 138 StPO) sowie die in der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Rechte auf Erklärung (§ 258 StPO) und das Fragerecht (§ 240 Abs. 2 StPO) sowie das Recht auf Schlussvortrag (...mehr

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zfs 08/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7,5 Std. FAO + opt. Zusatzseminar 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/VAT2025 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 202...mehr

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zfs 08/2025, Tempolimit contra Sommerloch

Liebe Kolleginnen und Kollegen, passend zum Sommerloch flammt die alte Diskussion über generelle Tempolimits auf unseren Autobahnen wieder auf. Der ADAC hat zu diesem Thema Ende Juni 2025 eine interessante Zusammenfassung veröffentlicht, in der pro und contra gegeneinander abgewogen werden. Kaum ein Thema in Deutschland lässt die Wogen so hochschlagen, wie die Diskussion über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ...mehr

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zfs 08/2025, Jahresbericht ... / 3. Erledigung durch Abwehrdeckung

Das AG Düsseldorf[102] ist bei einer Freistellungsklage des Versicherungsnehmers gegen seinen Rechtsschutzversicherer hinsichtlich Rechtsanwaltskosten von einem erledigenden Ereignis aufgrund einer nachträglichen Gewährung der Abwehrdeckung ausgegangen und hat die Kosten des Rechtsstreits dem Rechtsschutzversicherer auferlegt, weil die Freistellungsklage bis zur Gewährung de...mehr

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Literaturverzeichnis

Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Auflage 2021 Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Auflage 2022 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 83. Auflage 2025 Prütting/Gehrlein, ZPO-Kommentar, 8. Auflage 2016 Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Auflage 2019 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG-Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 16. Auflage 2014 Gerold/Schmidt, Rechtsanw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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zfs 08/2025, Erstattung privater Sachverständigenkosten im OWi-Verfahren

Hinweis "… Dem Bezirksrevisor ist grundsätzlich beizupflichten, dass Aufwendungen für private Gutachten in der Regel nicht zu den erstattungsfähigen Auslagen des Betroffenen gehören, weil eine gesetzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden und Gerichte zur umfassenden Sachaufklärung besteht." Eine Einschränkung erfährt dieser Amtsermittlungsgrundsatz nach neuerer Rechtspre...mehr

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zfs 08/2025, Antrag auf Erl... / 2 Aus den Gründen: "…"

II. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Aus den im Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO beschränkt ist, ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG zu ändern und die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen wäre. Ein Antrag gemäß § 123 VwGO zur Verhinderung einer fahrerlaubnisrechtlichen Beibringungsanordnung is...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 5 Steuersätze

Personenbeförderungen im Inland unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz. Allerdings sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die folgenden Verkehrsarten mit 7 % ermäßigt zu besteuern: Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen (unbefristet), Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (unbefristet), Personenbeförderungen im Verkehr mi...mehr

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Personenbeförderungsunterne... / 2 Begriff der Personenbeförderung

Eine Personenbeförderung liegt vor, wenn Personen über eine grundsätzlich im Voraus bestimmte Strecke vom Abgangsort zum Bestimmungsort mit einem Beförderungsmittel transportiert werden. Die Art des Beförderungsmittels ist nicht von Bedeutung. Wichtig Mitgeführtes Reisegepäck zählt zur Personenbeförderung Zu einer Personenbeförderung gehört auch die damit verbundene Beförderun...mehr

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zfs 07/2025, Ladungshöhe von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 45 Minuten Fortbildung.

A. Ladungshöhe Bei Kraftfahrzeugen, Fahrzeugkombinationen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger darf die höchstzulässige Höhe – gemäß § 32 Abs. 2 StVZO – 4,00 m nicht überschritten werden. Bei den Ladungsträgern handelt es sich gemäß der Legaldefinition des § 42 Abs. 3 Satz 1 StVZO um Behälter, die dazu bestimmt und geeignet sind, Ladungen aufz...mehr

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zfs 07/2025, Hamburg Calling!

Auf zum 13. VerkehrsAnwaltsTag! Im Frühjahr dieses Jahres, zu einem Zeitpunkt also, zu dem normalerweise der VerkehrsAnwaltsTag (VAT) stattfindet, traf sich die Verkehrsrechtsfamilie zu einer gemeinsamen Veranstaltung mit der ARGE Versicherungsrecht in Starnberg. Es war ein absolut gelungenes Event, das in diesem Format sicherlich nicht zum letzten Mal stattgefunden hat. Ohne ...mehr

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zfs 07/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7,5 Std. FAO + opt. Zusatzseminar 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/VAT2025 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 202...mehr

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zfs 07/2025, Fehlende Beweisanzeichen für eine relative Fahrunsicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Drogen

Hinweis Ich beantrage, den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben und den Führerschein meiner Mandantin herauszugeben. Bei meiner Mandantin wurden gemäß dem toxikologischen Gutachten Betäubungsmittel festgestellt allerdings lag die festgestellte Wirkkonzentration im niedrigen, subtherapeutischen Bereich. Die angeblich festgestellten Ausfallersch...mehr

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zfs 07/2025, Ladungshöhe vo... / B. Planen und Zurrgurte

Eine mit dem Fahrzeug fest verbundene Laderaumabdeckung (u.a. Hubdach) zählt als Fahrzeugaufbau; ebenso die Erhöhung von Seitenklappen. Die bauliche Höhe darf jedoch einschließlich Abdeckung die 4,00 m-Grenze nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen entgegen § 32 Abs. 2 StVZO stellen eine OWi i.S.d. § 69a Abs. 3 Nr. 2 StVZO dar und sind mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 60,...mehr

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zfs 07/2025, Wertminderung: Tumama-Formel des BGH

Ein durch einen Unfall beschädigtes Fahrzeug lässt sich nicht so gut verkaufen wie ein unfallfreies, selbst dann nicht, wenn es vollständig und ordnungsgemäß repariert wird. Unfallfahrzeuge sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt schlichtweg weniger wert. Und diesen Minderwert kann der Geschädigte ersetzt verlangen. In den letzten 65 Jahren wurden zur Ermittlung der Wertminderung ve...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.1 Verkehrsrechtliche Vorschriften

Die Begriffe "Kraftfahrzeug" und "Kraftfahrzeuganhänger" richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den Vorschriften des Verkehrsrechts. Neben der FZV und der StVZO sind das insbesondere das StVG [1] und das PBefG.[2] Nach § 1 Abs. 2 StVG gelten als Kraftfahrzeuge i. S. d. StVG und über § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG auch für das Kraftfahrzeugsteuerrecht Landfahrzeuge, die ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Steuersubjekt für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Fahrzeug. Nach § 2 Abs. 1 KraftStG fallen unter den Begriff des Fahrzeugs Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Der Begriff des "Nutzfahrzeugs" ist kein Begriff des Kraftfahrzeugsteuerrechts und auch kein Begriff des Verkehrsrechts. Die Besteuerung des Haltens von Fahrzeugen richtet sich in erster Linie nach der...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.2 Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung

Wegen der deutlich günstigeren Besteuerung bei Anwendung der gewichtsorientierten Tarife des § 9 Nr. 3 und 4 KraftStG hatte es in der Vergangenheit vielfach Bestrebungen von Fahrzeughaltern und Interessengruppen, z. B. Geländewagenherstellern, -importeuren oder -klubs gegeben, Geländewagen oder vergleichbare Fahrzeuge nicht in die Fahrzeugart Pkw einzustufen. Die Finanzverwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 6.4.7 Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen

Rz. 16h Werden unterhalb der Anzeigeschwelle des § 138 AO weitere, mitunter auch zeitlich begrenzte Einkunftsquellen durch Verwaltungsakt eröffnet, so sind diese Erlaubnisse und Gestattungen mitzuteilen.[1] Diese Mitteilung sichert die Vollständigkeit der Einnahmeerfassung und sieht folgende Mitteilungen vor: Erteilung von Reisegewerbekarten, zeitlich befristete Erlaubnisse sow...mehr

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zfs 06/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Online * 12. November 2025 * 5,0 Std. FAOBuchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/AVKR2 Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7,5 Std. FAO + opt. Zusatzseminar 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www.anwaltakademie-event.de/VAT2025 14. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 202...mehr

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zfs 06/2025, Von Tigern, GruKo und anderen Bettvorlegern

Die Älteren von uns erinnern sich bestimmt noch an die Werbung eines großen Mineralölkonzerns, der damit prahlte, wenn man seinen Kraftstoff tanke, dann habe man den "Tiger im Tank". Derartige Reklame mit einem so majestätisch kraftvollen Tier wäre vermutlich heute für einen Kraftstoff undenkbar. Und das hat mit dem von weiten Teilen der Bevölkerung wahrgenommenen Kampf der ...mehr

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zfs 05/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Oktober/November 2025 (Termin wird noch bekannt gegeben) * Online * 5,0 Std. gem. FAO Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE 13. DAV-VerkehrsAnwaltsTag 2025 Hamburg/Online, 19./20. September 2025 (7,5 Std. FAO) Regionale Präsenzveranstaltungen Regionaler VerkehrsAnwaltsTag SaarPfalz Saarbrücken, 06. Juni 2025 (7,5 Std. FAO) Die Rechtsprechung des...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / VI. Fazit

Im Volksmund versteht man unter einer "Vollkaskomentalität" die Übertragung aller wesentlichen Lebensrisiken an die Gemeinschaft. Durch das Versicherungsrecht ist eine so breite und lückenlose Absicherung gar nicht möglich und der Begriff deshalb irreführend. Tatsächlich kann und sollte das Versicherungsrecht nur einen Ausschnitt von Risiken decken. Es gibt Risiken, die so u...mehr

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zfs 05/2025, Einfahren und Anfahren - § 10 StVO

Hinweis Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Ein-und Ausfahren zu einer Kollision mit dem fließenden Verkehr, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ein- bzw. Ausfahrenden (OLG Saarbrücken zfs 2021, 379; NJW-RR 2020, 1289; OLG Hamm NJW-RR 2018, 861; OLG München BeckRS 2018, 20377; OLG Karlsruhe r+s 2018, 671; Qu...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Todsünden des § 315c StGB auf dem Prüfstand1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über insgesamt 1,5 Std. Fortbildung.

Einführung Der Verfasser war Referent beim 63. Verkehrsgerichtstag im AK IV. Der Titel dieses Beitrages war auch der Titel des Referats und die Ausführungen die Grundlage für den Vortrag im Arbeitskreis. Wenn man sich den Titel des Arbeitskreises betrachtet, ist ein Blick in die geschichtliche Entwicklung der Bestimmung von Interesse. Görlinger [2] stellt dazu fest: “Die Vorschr...mehr

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zfs 04/2025, Kostenfreie Onlineseminare - exklusiv für Mitglieder!

Verkehrsrecht Aktuell II/2025 Oktober/November 2025 (Termin wird noch bekannt gegeben) * Online * 5,0 Std. gem. FAO Tagung – Hybridveranstaltungen SAVE THE DATE Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht – gemeinsame Veranstaltung der AG Verkehrsrecht und AG Versicherungsrecht Starnberg, 09./10. Mai 2025 (7,5 Std. FAO) mit Zusatzseminar MUC+ – 2,5 Std. FAO) Buchung unter: https://www...mehr

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zfs 04/2025, Erleichterungen bei der Darlegung eines Fahrzeugschadens

Hinweis Die Klägerin ist ihrer Darlegungslast hinsichtlich der unfallbedingten Beschädigungen ihres Fahrzeuges durch Vorlage eines Schadensgutachtens nachgekommen. Soweit die Beklagte einwendet, nicht alle Beschädigungen können auf den streitgegenständlichen Verkehrsunfall zurückgeführt werden, ist die Klägerin nicht verpflichtet, weitergehend vorzutragen oder gar ein Gutach...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 1. Vorfahrt

Zur Vorfahrt soll festgehalten werden, dass hier der so genannte erweiterte Vorfahrtbegriff zu nennen ist. Somit nicht nur Verstöße im Zusammenhang mit der Vorfahrt aus § 8 StVO, sondern auch Verstöße gegen die §§ 6, 9, 10, 18, 36, 37 StVO, also immer dann, wenn jemand vor einem anderen fahren darf. Quarch [6] führt aus, dass ein Nichtbeachten der Vorfahrt i.S.d. Norm nach de...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 1. "Grob verkehrswidrig"

Das Tatbestandsmerkmal muss objektiv geprüft werden. Anhand des jeweiligen Einzelfalls muss festgestellt werden, ob sich dieses Verhalten aus der Masse der üblichen Verkehrsverstöße hervorhebt. Görlinger[29] stellt dazu fest: "Grob verkehrswidrig ist ein Verhalten, das sich objektiv als besonders schwerer Verstoß gegen Verkehrsregeln darstellt. Hilfreichere als solche paraphr...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 2. Überholen

Die 2. Todsünde hängt mit dem Überholen zusammen. Überholen wird in § 5 StVO behandelt. In dieser Norm sind in zehn Absätzen zahlreiche Verhaltensvorschriften im Zusammenhang mit dem Überholen dargestellt. Unter "Überholen" versteht man nach allgemeiner Auffassung, dass ein Verkehrsteilnehmer von hinten kommend an einem anderen vorbeifährt, der sich auf demselben Straßenteil...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 2. "Rücksichtslos"

Das Tatbestandsmerkmal "rücksichtslos" ist dabei etwas schwieriger darzustellen. Obwohl hier die innere Tatseite des Verdächtigen gefragt ist, wird dies im objektiven Tatbestand geprüft. Der Verfasser hatte sich im Verkehrsdienst[33] dazu geäußert, als eine Entscheidung des OLG Koblenz dargestellt wurde: “… Das Gericht gibt aber Hinweise, wie dieses begründet werden kann. Es ...mehr

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zfs 04/2025, Die sieben Tod... / 3. Konkrete Gefahr

Bleibt letztendlich die konkrete Gefahr für Andere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Anderer ist dabei grundsätzlich jeder, außer dem Fahrer selbst. Bei einer fremden Sache ist es grds. ein Gegenstand, der dem Verdächtigen nicht gehört, wobei das von diesem benutzte Fahrzeug nicht darunterfällt, auch wenn es ihm nicht gehört. Der bedeutende Wert wird dabei bei einem B...mehr