a) Allgemeines

 

Rz. 231

In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind.

 

Rz. 232

Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG.

Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. So werden z.B. Verstöße gegen Umweltzonen oder aber das Nichteinhalten von Sonntagsfahrverboten nicht eingetragen.

 

Rz. 233

Nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem des § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG wird folgende Dreiteilung vorgenommen:

Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG werden verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt bewertet.
Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 StVG werden Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern sie nicht von § 4 Abs. 2 Nr. 1 StVG. erfasst sind, und besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende oder gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten bewertet.
Gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 StVG werden Straftaten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit oder gleichgestellte Straftaten, sofern in der Entscheidung über die Straftat die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b StGB oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 S. 3 StGB angeordnet worden ist, mit 3 Punkten bewertet.

Soweit in Entscheidungen über Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf Tateinheit entschieden worden ist, wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt, § 4 Abs. 2 S. 4 StVG.

b) Punktbewertung

aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)

 

Rz. 234

Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet.

Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV

3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften laufende Nummer des BKat Punkte
3.1.1 des § 24c des Straßenverkehrsgesetzes 243 1

3.2 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften über laufende Nummer des BKat Punkte
3.2.1 die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge 4.1, 4.2,5a, 5a.1,6 1
3.2.2 die Geschwindigkeit

8.1,9,10,11 in Verbindung mit 11.1.3,11.1.4, 11.1.5, 11.1.6 der Tabelle 1 des Anhangs (11.1.6 nur außerhalb geschlossener Ortschaften)

11.2.2, 11.2.3, 11.2.4, 11.2.5 der Tabelle 1 des Anhangs (11.2.5 nur außerhalb geschlossener Ortschaften)

11.3.4, 11.3.5, 11.3.6 der Tabelle 1 des Anhangs (11.3.6 nur außerhalb geschlossener Ortschaften
1
3.2.3 den Abstand 12.5 in Verbindung mit 12.5.1, 12.5.2, 12.5.3, 12.5.4 oder 12.5.5 der Tabelle 2 des Anhangs 12.6 in Verbindung mit 12.6.1 oder 12.6.2 der Tabelle 2 des Anhangs, 12.7 in Verbindung mit 12.7.1 oder 12.7.2 der Tabelle 2 des Anhangs, 15 1
3.2.4 das Überholen 17, 18, 19, 19.1, 153 a, 21, 22 1
3.2.5 die Vorfahrt 34 1
3.2.6 das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren 39.1, 41, 42.1, 44 1
3.2.7 Park- und Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 51b.3, 53.1 1
3.2.7a Unzulässiges Halten in "zweiter Reihe" 51a.1, 51a.2, 51a.3 1
3.2.7b Unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen oder Radschnellwegen 52a.1, 52a.2, 52a.2.1, 52a.3, 52a.4 1
3.2.7c Unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr 54.1, 54a.2, 54a.3 1
3.2.7d Unzulässiges Parken in "zweiter Reihe" 58.1, 58.1.1, 58.1.2, 58.2, 58.2.1 1
3.2.8 das Liegenbleiben von Fahrzeugen 66 1
3.2.9 die Beleuchtung 76 1
3.2.10 die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen 79, 80.1, 82, 83.1, 83.2, 85, 87a, 88 1
3.2.11 das Verhalten an Bahnübergängen 89, 89b.1, 89a, 245 1
3.2.12 das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen 92.1, 92.2, 93, 95.1, 95.2 1
3.2.13 die Personenbeförderung, die Sicherungspflichten 99.1, 99.2 1
3.2.14 die Ladung 102.1, 102.1.1, 102.2.1, 104 1
3.2.15 die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers 108, 246.1, 247 1
3.2.16 das Verhalten am Fußgängerüberweg 113 1
3.2.17 die übermäßige Straßenbenutzung 116 1
3.2.18 Verkehrshindernisse 123 1
3.2.19 das Verhalten gegenüber Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten sowie an Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil 129, 132, 132a, 132a 1, 132a 2, 132a 3, 132a 3.1, 132a 3.2, 133.1, 133.2, 133.3.1, 133.3.2 1
3.2.20 Vorschriftzeichen 150, 151.1, 151.2, 152, 152.1 1
3.2.21 Richtzeichen 157.3, 159b 1
3.2.22 andere verkehrsrechtliche Anordnungen 164 1
3.2.23 Auflagen 166 1

3.3 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften über laufende Nummer des BKat Punkte
3.3.1 die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung 171, 172 1
3.3.2 das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Begleitung 251a 1

3.4 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften über laufende Nummer des BKat Punkte
3.4.1 die Zulassung 175 1
3.4.2 ein Betriebsverbot und Beschränkung 253 1

3.5 folgende Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:

 
laufende Nummer Verstöße gegen die Vorschriften...

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