I. Typischer Sachverhalt

 

Rz. 195

Der Autofahrer F wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, begangen am 1.3.2020, am 2.6.2020 wegen Verkehrsvergehen gem. § 316 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von noch neun Monaten.

Wenige Tage nach dem Vorfall beauftragt F Rechtsanwalt R mit der Verteidigung. Nach Abschluss des Strafverfahrens kommt F in die Praxis von R und erklärt, er habe sich im Dezember um einen neuen Führerschein bemüht und sei von der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen worden, dass er hierzu einen Antrag stellen müsse. Zu dem hiernach gestellten Antrag habe die Straßenverkehrsbehörde ihm mitgeteilt, der Antrag könne erst etwa sechs Wochen vor Ablauf der Sperrfrist, also Mitte Februar 2021 eingereicht und bearbeitet werden, und im Übrigen komme die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erst in Betracht, wenn ein positives Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung vorgelegt werde. F bittet R um Aufklärung und Hilfe.

 

Rz. 196

Als Rechtsgrundlagen zum Recht der Fahrerlaubnis sind zu nennen:

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und Anlagen hierzu
Fahrlehrergesetz
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit ergänzenden Vorschriften
Internationale Kraftfahrzeug-Verordnung (IntKfzV)
 

Rz. 197

Darüber hinaus sind Regelungen zum Recht der Fahrerlaubnis in den verkehrsrechtlichen Straftatbeständen des StGB, der StPO und im OWiG getroffen.[223]

Bei dem verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren handelt es sich um ein Verfahren, das nach dem VwVfG und im gerichtlichen Verfahren nach der VwGO geregelt ist.

 

Rz. 198

Im StVG selbst sind u.a. geregelt:

die Grundlagen für die Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 23 StVG);
die Fahrerlaubnis auf Probe gem. § 2a ff. StVG;
das Punktesystem/Fahreignungs-/Bewertungssystem (§ 4 StVG);
die erforderlichen Ermächtigungsgrundlagen für Verordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StVG);
die Vorschriften über das Führen und den Inhalt des Fahreignungsregisters (§§ 2830c StVG);
die Vorschriften über das Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörden (§§ 48 ff. StVG).
 

Rz. 199

In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind u.a. folgende Tatbestände geregelt:[224]

die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 720 FeV);
das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 2125b FeV);
die Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 3239 FeV);
das Punktesystem/Fahreignungs-/Bewertungssystem (§§ 4044 FeV).
[223] Buschbell/Utzelmann, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, S. 77.
[224] Vgl. die Übersicht bei Buschbell/Utzelmann, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, S. 80.

II. Mandatsannahme/Checkliste zur Mandantenberatung

 

Rz. 200

Checkliste: Die wichtigsten Aspekte bei der Beratung und Interessenvertretung eines Mandanten in Führerscheinangelegenheiten

A. Die unterschiedlichen Problemstellungen und Ziele der Beratung und Interessenvertretung

I. Strafverfahren

Klärung des Verfahrensstands
Beschleunigung des Verfahrens
Minimierung einer evtl. Sperrfrist
Einlassung vorlegen (wichtig: Die Beachtung der Auswirkungen der Einlassung für weitere Angelegenheiten, speziell Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sowie haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen)
Einholung eines aktuellen Auszuges aus dem Fahreignungsregister
Überprüfung der eingetragenen Punkte in dem Fahreignungsregister
Wichtig: Löschungsmöglichkeiten beachten
Möglichkeit der Abkürzung einer evtl. Sperrfrist
Nutzung der Zeit des Entzuges für die Vorbereitung auf evtl. Begutachtung für Fahreignung (BfF)

II. OWi-Verfahren/Bußgeldverfahren

Ziel der Verteidigung: Verfahrenseinstellung oder Herabsetzung der Geldbuße, speziell unter 60 EUR (eintragungspflichtige Grenze), zwecks Vermeidung des Eintrages von Punkten in dem Fahreignungsregister
Vorlage der Einlassung
Bei – drohendem – Fahrverbot Prüfung der Möglichkeit der Ausnahme vom Regelfahrverbot
Zeitpunkt der evtl. Vollstreckung des Fahrverbots klären
Risiko des Übergangs in das Strafverfahren

B. Verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren

I. Erteilung/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Ersterwerb
Besitzstand der früher erworbenen Fahrerlaubnis nach neuem Recht der Fahrerlaubnis
Entzug der Fahrerlaubnis
Einschränkungen der Fahrerlaubnis und Erteilung von Auflagen
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Probleme bei der Fahrerlaubnis auf Probe
Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar
Schriftliche Verwarnung
Entzug der Fahrerlaubnis
Speziell: Bei Nichtbefolgung von Anordnungen der Teilnahme an einem Aufbauseminar

II. Klärungen zur ausländischen Fahrerlaubnis

Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis ohne deutschen Wohnsitz
Inhaber einer EU- und EWR-Fahrerlaubnis bei deutschem Wohnsitz

Inhaber einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis

Prüfung der Geltung
Sonstige Aspekte zur Übersetzung etc.

III. Anordnungen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl

Maßnahmen bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl

Schriftliche Ermahnung bei 4–5 Punkten
Schri...

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