Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 08/2021, Tagungen der AG Verkehrsrecht im Herbst 2021

Thema: 6. Verkehrsrechtssymposium (mit Rahmenprogramm) Tagungsleitung: Gerhard Hillebrand, Rechtsanwalt, Vorsitzender des GfA der AG Verkehrsrecht, Neumünster Ort: Mainz Datum Vorträge: Samstag, 16. Oktober 2021, 09.00 – ca. 17.30 Uhr (6,0 Std. gem. FAO) Thema: 6. Schadenkongress "Autoschaden GeRecht" Tagungsleitung: Jan Lukas Kemperdiek, Rechtsanwalt, Hagen Ort: Dortmund Datum: Mi...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / A. Einleitung

Ausweislich der durch den Verfasser regelmäßig durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte im Verkehrsrecht ist offenkundig, dass die Fahrerschutz- und Forderungsausfallversicherung den allermeisten Fachanwälten unbekannt sind.[1] Dies ist für Geschädigte fatal, weil sie den ihnen zustehenden Ersatzanspruch nicht erhalten, und für den handelnden Rechtsanwalt i...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / I. Einleitung

Die Fahrerschutzversicherung wurde in Skandinavien entwickelt und war auch in Belgien und Luxemburg verbreitet, bevor sie dann 2002 auch in Deutschland durch die Volksfürsorge eingeführt wurde.[3] Seit Geltung des Schadensrechtsänderungsgesetzes vom 1.8.2002 sind sämtliche Insassen im Fahrzeug im Hinblick auf die Ausdehnung der Gefährdungshaftung im Rahmen von § 8a StVG gesc...mehr

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zfs 08/2021, Teilkompensation des Fahrverbots bei Berufskraftfahrern

Hinweis "In der Bußgeldsache gegen … (Entbindungsantrag). Ferner übersende ich das Sachverständigengutachten des ö.b.u.v. Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen … vom … , dessen Verlesung ich in der Hauptverhandlung beantragen werde. Insbesondere ist bei der streitgegenständlichen Messung zu rügen, dass …" Bezüglich des verhängten Fahrverbots erlaube ich mir, höflich ...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / D. Haftungsprobleme des tätigen Rechtsanwalts

In der Haftpflichtschadenregulierung wird der mandatierte Rechtsanwalt regelmäßig beauftragt, für den geschädigten Mandanten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts erfolgt nach der Erfahrung des Verfassers selten durch förmlichen Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages, sondern vielmehr – konkludent – dadurch, dass der ...mehr

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zfs 08/2021, Forderungsausf... / F. Fazit

Der in der Unfallschadenregulierung tätige Rechtsanwalt ist gut beraten, seinen Mandanten umfangreich zu befragen, um festzustellen, ob und gegebenenfalls welche Versicherungen bei der Schadenregulierung mit zu berücksichtigen sind. Sollte eine Alleinhaftung oder aber eine Mithaftung des Fahrers gegeben sein, können hier weitere unmittelbare Ansprüche des Geschädigten gegenü...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Wiedereinsetzungsgesuch

Rz. 261 Wenn der Betroffene z.B. die Widerspruchsfrist versäumt hat, ist ein Wiedereinsetzungsgesuch möglich. Voraussetzung für einen entsprechenden Wiedereinsetzungsantrag ist, dass der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten.[280] Ist ein Widerspruch verspätet eingelegt worden und ist dieser Widerspruch mit einem Wiedereinsetzungsgesuc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht

A. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden v...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Widerspruch und Anfechtungsklage

Rz. 257 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[273] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[274] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserhebung im Rahmen der Prüfung der Eig...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 271 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Allgemeine Kraftfahrtbedingungen

Rz. 400 Ein versicherungsrechtliches Mandant im Verkehrsrecht kann nicht geführt werden ohne die jeweiligen AKB des VR zu berücksichtigen, die wichtige Voraussetzungen für den vereinbarten Versicherungsschutz festlegen. Es gibt für die Versicherungsgesellschaften keine verbindlichen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und Tarifbestimmungen mehr. Jede...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Fahrverbot gem. § 25 StVG

Rz. 116 Wird gegen einen Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Kraftfahrzeugführerpflichten begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann gegen diesen Betroffenen auch ein Fahrverbot von einem Monat bis zu 3 Monaten verhängt werden. Dieses Fahrverbot gem. § 25 StVG bezieht sich auch nur auf Kraftfahr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB

Rz. 66 Geschütztes Rechtsgut des § 142 StGB sind die Vermögensinteressen der Unfallbeteiligten und Geschädigten. Insbesondere sollen die Geschädigten eigene Schadensersatzansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend machen können und fremde Schadensersatzansprüche abwehren können.[120] Es muss sich um einen Unfall im öffentlichen Straßenverkehr handeln, bei dem n...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Ergänzungen zum Anspruchsschreiben

a) Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation Rz. 377 Muster 51.36: Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation Muster 51.36: Vorläufige/ergänzende/endgültige Schadenspezifikation VS-Nr.: _____, VN: _____, Fahrer: _____ Unfallereignis vom: _____ Fahrzeug: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit wird Folgendes ausgeführt: _____ I. Wegen der Haftungsvoraussetz...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme

1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung Rz. 5mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Muster

1. Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung Rz. 274 Muster 51.23: Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung Muster 51.23: Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung Betr.: Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Schreiben der Behörde vom ____...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Feststellung von Alkohol

a) Fahruntüchtigkeit Rz. 36 Die Grenzwerte der Fahruntüchtigkeit bzw. die Frage, ab welcher Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrer noch fahren darf, sind nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung vorgegeben. aa) Relative Fahruntüchtigkeit Rz. 37 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[57] Ist ein Wer...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen

a) Übersicht Geschwindigkeitsmessverfahren Rz. 11 Zurzeit werden u.a. folgende Geschwindigkeitsmessverfahren angewandt:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Versichertes Risiko

a) Teilkaskodeckung Rz. 422 Durch die Teilkaskoversicherung sind versichert die Risiken: b) Versicherungsschutz gegen Entwendung Rz. 423 Häufigster Problemfall in der Teilkaskoversicherung ist die Entwendung des versicherten Fahrzeugs. Hierbei ergeben sich zwei Problembereiche, nämlichmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / C. Kraftschadenhaftpflichtrecht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 277 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 1,2 ‰ steht, stößt in einem durch LZA gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das vom Gegner G gelenkt wird, zusammen. Beide Fahrer sowie die im Fahrzeug des K mitfahrende Ehefrau F werden verletzt, an beiden Fahrzeugen entsteht erheblicher Sachschaden. G behauptet, er habe a...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Regress des Sozialversicherungsträgers und sonstiger Leistungsträger

1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht Rz. 298 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistunge...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Besondere Rechtsfragen

1. Vollmacht Rz. 48 Das Verteidigerverhältnis wird durch einen zivilrechtlichen Vertrag begründet, zur Legitimation bedarf es grundsätzlich keiner schriftlichen Vollmacht, Handlungen des Verteidigers sind daher auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht wirksam.[80] Legt z.B. der bevollmächtigte Verteidiger rechtzeitig Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein, ist diese...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Unfall mit Auslandsberührung

1. Unfall im Inland Rz. 300 Mit Wirkung zum 1.1.1994 ist zum Schutz der Opfer von Unfällen, die unter Beteiligung von ausländischen Kraftfahrzeugen passieren, der Verein "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." gegründet worden. Bei Beteiligung eines ausländischen Fahrzeugs an einem Unfall im Inland beauftragt das genannte Büro ein deutsches Versicherungsunternehmen oder Regulierung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Fahrzeugversicherung – Vollkaskoversicherung

1. Rechtsgrundlagen Rz. 426 Grundlage der Fahrzeugversicherung sind die Regelungen in Abschnitt A. 2 AKB 2015. 2. Versichertes Risiko Rz. 427 In der Vollkaskoversicherung werden Schäden gedeckt aus Unfall sowie mut- oder böswilliger Handlung betriebsfremder Personen. Nach den meisten Regelungen in den AKB ist unter "Unfall" zu verstehen ein von außen her unmittelbar oder plötzl...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Personenschaden – die Schadenpositionen im Einzelnen

a) Heilbehandlungskosten Rz. 330 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten aller erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen.[404] Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Heilungskosten besteht grds., auch wenn der Verletzte noch anderweitige Ersatzansprüche hat, etwa familienrechtliche, und auch, wenn er die Kosten nicht selber trägt...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Verteidigertätigkeit in der Hauptverhandlung

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§ 51 Verkehrsrecht / 13. Verurteilung

a) Allgemein Rz. 186 Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung. Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstra...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VIII. Ansprüche der unmittelbar Geschädigten – Sachschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / XII. Muster

1. Bestellung a) Bestellung allgemein Rz. 173 Muster 51.1: Bestellung allgemein Muster 51.1: Bestellung allgemein Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ Tagebuch-Nr.: _____ Sachbearbeiter: _____ In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschuldigten verteidige. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt. Ich beantrage, mir ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / A. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht

I. Typischer Sachverhalt Rz. 1 Der Kraftfahrer K, der unter einer BAK von 0,95 ‰ steht, stößt in einem durch Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich mit einem links abbiegenden Fahrzeug, das von Gegner G gelenkt wird, zusammen. Fahrer K, dessen Ehefrau F, die sich im Fahrzeug als Beifahrerin befindet, und auch G werden verletzt. Weiter entsteht an beiden Fahrzeugen er...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Bestellung

a) Bestellung allgemein Rz. 173 Muster 51.1: Bestellung allgemein Muster 51.1: Bestellung allgemein Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ Tagebuch-Nr.: _____ Sachbearbeiter: _____ In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschuldigten verteidige. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt. Ich beantrage, mir die amtliche ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung

1. Rechtsgrundlagen Rz. 421 Umfang und Inhalt des Versicherungsschutzes in der Fahrzeugversicherung – Teilkaskoversicherung – ergeben sich aus Abschnitt A. 2.2 AKB 2015. Bei der Fahrzeugversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Fahrzeugteilkasko- sowie Fahrzeugvollkaskoversicherung). Gegenstand der Teilkaskoversicherung sind die Risiken Brand, Explosion, Entwendung, Stur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 9. Rechtsmittel

a) Widerspruch und Anfechtungsklage Rz. 257 Gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens ist kein Rechtsmittel gegeben.[273] Die entsprechende Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines Gutachtens zwecks Begutachtung für die Fahreignung ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt,[274] sondern eine unselbstständige Maßnahme zur Beweiserh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Geräte basierend auf Lasertechnologie

aa) PoliScan Speed-Messverfahren Rz. 12 Von den Behörden werden bundesweit häufig Messgeräte des Typs PoliScan Speed eingesetzt. Dieser Messgerätetyp hat unter Juristen und Sachverständigen zu Diskussionen geführt.[11] Das Messverfahren PoliScan Speed basiert auf einer Laserimpuls-Laufzeitmessung (LIDAR = Light Detection And Ranging). Über einen rotierenden Spiegel werden unte...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / XIII. Muster

1. Anspruchsschreiben – verschiedene Unfallsituationen Rz. 365 Bei Straßenverkehrsunfällen ergeben sich nach den Erfahrungen in der Praxis bestimmte Unfallkonstellationen, bei denen die Haftungsvoraussetzungen in Standardschreiben dargelegt werden können. a) Standardtext Interessenvertretung Rz. 366 Muster 51.26: Standardtext Interessenvertretung Muster 51.26: Standardtext Inte...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IV. Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung

1. Grundlagen Rz. 403 Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, aus einem Schadenereignis dritten Personen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Leistungspflicht des VR bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht in der Verpflichtung zur Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche. Die Kraftfahrt-Haftpflich...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 426 Grundlage der Fahrzeugversicherung sind die Regelungen in Abschnitt A. 2 AKB 2015.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / X. Beteiligung von Rechtsschutz

1. Allgemeines Rz. 137 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicher...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz

a) Außergerichtlich Rz. 390 Muster 51.49: Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz (außergerichtlich) Muster 51.49: Meldung der Unfallschadenangelegenheit an Rechtsschutz (außergerichtlich) VS-Nr.: _____, VN: _____ Versicherungsschutz für: _____ Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____ Unfallereignis vom: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sin...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / D. Kraftfahrtversicherung

I. Typischer Sachverhalt Rz. 392 Ehemann (M) ist mit seinem Pkw unterwegs, begleitet von seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Ehefrau (E) sowie der zehnjährigen Tochter (T) und deren Freundin (F), die auf dem Rücksitz sitzen. M ist unterwegs von einer Familienfeier, bei der auch Alkohol getrunken wurde. M will für die Kinder die Kassette "Heidi" einlegen. Hierbei übersieht ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 70 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[129] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[130] oder aber...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 73 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Fahrverbot in Verbindung mit der Bußgeldkatalog-Verordnung

Rz. 117 In § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV sind bestimmte Ordnungswidrigkeiten als beharrliche und grobe Pflichtverletzungen genannt, die in der Regel eine Fahrverbot nach sich ziehen. Diese Regelfälle der BKatV sind z.B.:[186]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Prüfung der Interessenkollision

Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Rechtsmittel gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung

Rz. 259 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben. In der Praxis verbindet die Verwaltungsbehörde in der Regel jedoch eine Entziehungsverfügung mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung. Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO muss diese Anordnung der sofortigen Vollziehung im öffentlichen Interesse od...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Rechtsschutz bei der Vertretung von Verletzten

Rz. 146 Vertritt der Verteidiger den Verletzten, z.B. in einem Nebenklageverfahren oder in einem Adhäsionsverfahren, kann ebenfalls die Beteiligung von Rechtsschutz in Frage kommen, je nachdem ob der Verletzte selber auf der aktiven Seite tätig ist, also der verletzte Versicherungsnehmer z.B. selbst eine Nebenklage erhebt oder aber ob es um die Kosten einer passiven Vertretu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Kürzung des Sachverständigenhonorars

Rz. 379 Muster 51.38: Kürzung des Sachverständigenhonorars Muster 51.38: Kürzung des Sachverständigenhonorars Die von Ihnen vorgenommene Kürzung des Sachverständigenhonorars ist zu beanstanden. Die Rechnung ist von unserem Mandanten bereits bezahlt, so dass ihr eine entsprechende Indizwirkung zukommt (BGH v. 26.4.2016 – VI ZR 50/15, juris; BGH v. 22.7.2014 – VI ZR 357/13, jur...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 136 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[199] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[200] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

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